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Stand 25.03.2020
Lesezeit 10 min

# Reisemängel geltend machen: Rechte & Ansprüche von Urlaubern
Ob schmutzige Badezimmer, Ungeziefer, Baulärm oder Flugverspätung – Reisemängel liegen immer dann vor, wenn die im Reisevertrag vereinbarten Leistungen gar nicht, unvollständig oder anders als vereinbart erbracht werden. Urlauber dürfen dann Beseitigung fordern, den Reisepreis mindern und Schadensersatz verlangen.
 ![Maximilian Bahr](assets/images/k/maximilian-bahr-pxwyrg7fshst7t2.jpg)  Beitrag von Maximilian Bahr
 **Redakteur für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 25.03.2020
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Ob schmutzige Badezimmer, Ungeziefer, Baulärm oder Flugverspätung – Reisemängel liegen immer dann vor, wenn die im Reisevertrag vereinbarten Leistungen gar nicht, unvollständig oder anders als vereinbart erbracht werden. Urlauber dürfen dann Beseitigung fordern, den Reisepreis mindern und Schadensersatz verlangen.
Inhaltsverzeichnis
1. [Wann liegt ein Reisemangel vor?](ratgeber/schadensersatzrecht/reisen/reisemaengel-geltend-machen.html#wann-reisemangel "Wann liegt ein Reisemangel vor?")
2. [Rechte & Pflichten bei Reisemängeln](ratgeber/schadensersatzrecht/reisen/reisemaengel-geltend-machen.html#rechte-pflichten "Rechte & Pflichten bei Reisemängeln")
3. [Wie hoch ist die Entschädigung?](ratgeber/schadensersatzrecht/reisen/reisemaengel-geltend-machen.html#entschaedigung "Wie hoch ist die Entschädigung?")
4. [Reisemängel geltend machen – was ist zu beachten?](ratgeber/schadensersatzrecht/reisen/reisemaengel-geltend-machen.html#achtung "Reisemängel geltend machen – was ist zu beachten?")
5. [Reiseveranstalter reagiert nicht? So erhalten Sie eine Entschädigung](ratgeber/schadensersatzrecht/reisen/reisemaengel-geltend-machen.html#vorgehen "Reiseveranstalter reagiert nicht? So erhalten Sie eine Entschädigung")
 Das Wichtigste in Kürze:
- Werden die im Reisevertrag genannten Leistungen gar nicht, unvollständig oder anders als vereinbart erfüllt, handelt es sich um Reisemängel.
- Urlauber dürfen deren Beseitigung einfordern, den Reisepreis mindern und Schadensersatz verlangen.
- Urlauber können die Mängel zunächst mit Fotos oder Videos dokumentieren und bei der Reiseleitung vor Ort anzeigen.
- Nicht beseitigte Reisemängel reklamieren Urlauber dann nach der Rückkehr aus dem Urlaub schriftlich beim Veranstalter.
- Reisepreisminderungen sind vom Reisevertrag und der Art der Mängel abhängig – Pauschalwerte sind nicht möglich.
- Eine Entschädigung lässt sich nur innerhalb von 2 Jahren nach Ende der Reise durchsetzen.
- Verweigert der Reiseanbieter einen finanziellen Ausgleich, kann ein Anwalt den Anspruch auf eine Preisminderung nachweisen und den Anbieter zur Zahlung verpflichten.
Inhaltsverzeichnis
1. [Wann liegt ein Reisemangel vor?](ratgeber/schadensersatzrecht/reisen/reisemaengel-geltend-machen.html#wann-reisemangel "Wann liegt ein Reisemangel vor?")
2. [Rechte & Pflichten bei Reisemängeln](ratgeber/schadensersatzrecht/reisen/reisemaengel-geltend-machen.html#rechte-pflichten "Rechte & Pflichten bei Reisemängeln")
3. [Wie hoch ist die Entschädigung?](ratgeber/schadensersatzrecht/reisen/reisemaengel-geltend-machen.html#entschaedigung "Wie hoch ist die Entschädigung?")
4. [Reisemängel geltend machen – was ist zu beachten?](ratgeber/schadensersatzrecht/reisen/reisemaengel-geltend-machen.html#achtung "Reisemängel geltend machen – was ist zu beachten?")
5. [Reiseveranstalter reagiert nicht? So erhalten Sie eine Entschädigung](ratgeber/schadensersatzrecht/reisen/reisemaengel-geltend-machen.html#vorgehen "Reiseveranstalter reagiert nicht? So erhalten Sie eine Entschädigung")

## 1. Wann liegt ein Reisemangel vor?
Ein Reisemangel liegt immer dann vor, wenn die im Reisevertrag vereinbarten Leistungen einer **Pauschalreise gar nicht**, **unvollständig** oder **anders als vereinbart erbracht** werden. Dazu gehören beispielsweise ständiger Baulärm, Schimmel im Bad oder die Überbuchung des Hotels.
Doch nicht jede unerfüllte Leistung ist gleichzeitig auch ein Reisemangel im Sinne des Reiserechts. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Mängeln und einfachen Unannehmlichkeiten. Sie stellen keine erheblichen Mängel dar und gelten nach Rechtsprechung als „hinnehmbar“.
Unannehmlichkeiten sind u. a.
- Landesübliche Gegebenheiten wie z. B. Insekten in tropischen Ländern
- Lärm durch spielende Kinder
- Langes Warten am Buffet
- Fehlende Handtücher im Hotelzimmer

### Bei welchen Mängeln bestehen Ansprüche?
Weichen die im Vertrag vereinbarten Leistungen vom tatsächlichen Zustand am Urlaubsort ab, ist ein Urlaubsmangel gegeben. Dazu gehören:
- **Mängel am Hotel:** Das Hotelzimmer ist bedeutend kleiner als im Katalog beschrieben, hat keinen Meerblick oder es fehlt eine Klimaanlage.
- **Lärm & Gestank:** Bauarbeiten, Baulärm oder eine defekte Abwasseranlage beeinträchtigen den Urlaub schwerwiegend.
- **Mangelhafte Verpflegung:** Die Verpflegung fällt während der gesamten Reisezeit aus oder es fehlt ein versprochenes Hotelrestaurant.
- **Ausfall gebuchter Leistungen:** Gebuchte Reiseleistungen wie Ausflüge oder Veranstaltungen fallen aus.
- **Fehlendes Gepäck:** Ist das [Gepäck verspätet](ratgeber/schadensersatzrecht/reisen/gepaeck-verspaetet-so-erhalten-sie-eine-entschaedigung.html "Gepäck verspätet: Reisende haben Recht auf Entschädigung") oder geht der [Koffer verloren](ratgeber/schadensersatzrecht/reisen/koffer-verloren-alles-zur-entschaedigung-bei-gepaeckverlust.html "Koffer verloren oder nicht angekommen? Das sind Ihre Rechte"), kann für jeden Tag, an dem das Gepäck nicht zur Verfügung steht, eine Preisminderung erfolgen.
- **Flugausfälle, Überbuchungen & Verspätungen:** Es kommt zu Problemen bei der Beförderung wie z. B. [Flugverspätungen](ratgeber/schadensersatzrecht/reisen/flugverspaetung-entschaedigung.html "Flugverspätung? Entschädigung durchsetzen | Ihre Rechte gegenüber der Airline") von mehr als 3 Stunden, Überbuchungen oder Annullierungen.

## 2. Rechte & Pflichten bei Reisemängeln
Die EU stärkte die Rechte von Urlaubern bei Urlaubsmängeln mit ihrer Richtlinie zum Reiserecht (90/314/EWG). Urlauber haben dadurch aber auch verschiedene Pflichten.

### Abhilfe oder Aufwendungsersatz
Reisende haben das Recht auf schnellstmögliche Beseitigung von Reisemängeln durch den Reiseveranstalter. Dieser muss innerhalb der gesetzlichen Frist von 2 Wochen handeln. Dies kann der Veranstalter nur verweigern, wenn die Beseitigung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert oder unmöglich ist.
Ist der Veranstalter nach einer angemessenen Frist der Forderung nicht nachgekommen, können Reisende auch selbst Abhilfe schaffen. Liegt das Hotel beispielsweise nicht wie versprochen im Stadtzentrum, sondern im Umland, können Reisende ein anderes Hotel im Zentrum buchen.
Die Mehraufwendungen können Sie sich im Anschluss vom Reiseveranstalter erstatten lassen.

### Reisepreisminderung
Wenn eine Reise nicht das hält, was der Vertrag verspricht, haben Urlauber das Recht auf eine Minderung des Reisepreises.
Je nach Umfang der Mängel sind Prozentsätze festgelegt, um die der Preis wegen Nichterfüllung der vertraglichen Leistungen gemindert werden kann. Diese liegen **zwischen 5 und 50 %**.

### Entschädigung
Urlauber können eine Entschädigung verlangen, wenn ihnen durch den Reisemangel Zusatzkosten entstanden sind. Das umfasst beispielsweise Arztkosten aufgrund einer Lebensmittelvergiftung wegen verdorbenen Essens oder Mehrkosten aufgrund einer außerplanmäßigen Rückreise.
Bei stark beeinträchtigten Pauschalreisen wie beispielsweise einer sich im Bau befindlichen Unterkunft können Urlauber wegen „nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit“ [Schadensersatz geltend machen](ratgeber/vertragsrecht/schadensersatz/schadensersatz-geltend-machen.html "Schadensersatz geltend machen – Voraussetzungen, Höhe & Durchsetzung").

### Pflichten
Reisende haben bestimmte Pflichten zu erfüllen, damit sie ihren Anspruch auf Beseitigung und Schadensersatz gegenüber dem Reiseveranstalter durchsetzen können:
- Sämtliche Mängel der Reiseleitung anzeigen
- Ihm Zeit für Abhilfe lassen
- Die Mängel detailliert in einem Mängelprotokoll mit Fotos oder Videos dokumentieren
- Erfahrungen von anderen Urlaubern einholen
- Reisemängel nach Aufenthalt beim Reiseveranstalter schriftlich reklamieren

## 3. Wie hoch ist die Entschädigung?
Wie hoch die Entschädigung bei Reisemängeln ausfällt, hängt von **3 Faktoren** ab:
- Der im Katalog oder Internet beschriebene Leistung (Soll)
- Den gebuchten Reiseleistungen im Reisevertrag (Soll)
- Dem Umfang des Reisemangels (Ist)
Sogenannte Reisemängeltabellen bieten eine erste Orientierung über die mögliche Höhe. Sie listen alle Mängel und die von Gerichten bestätigten Reisepreisminderungen auf. Diese Tabellen sind jedoch nicht verbindlich.
| **Art des Mangels** | **Preisminderung in Prozent** |
| --- | --- |
| Fehlende Kinderbetreuung | 5–10 |
| Fehlender Balkon/Meerblick | 5–10 |
| Abweichende Lage der Unterkunft | 5–15 |
| Fehlender/verschmutzter Pool | 10–20 |
| Verschmutzter Strand | 10–20 |
| Andere Unterkunft, als gebucht | 10–25 |
| Lärm am Tag | 5–25 |
| Lärm in der Nacht | 10–40 |
| Ungeziefer | 10–50 |
| Verdorbene/ungenießbare Speisen | 20–30 |
| Schäden (Risse, Feuchtigkeit usw.) | 10–50 |
| Ausfall der Verpflegung | 50 |
 Zwar geben Reisemängeltabellen eine erste Orientierung – schätzen Urlauber die Höhe der Ausgleichszahlung jedoch falsch ein, kann der Reiseveranstalter berechtigte Forderungen ablehnen. Ein [Anwalt für Reiserecht](rechtsanwalt/anwalt-reiserecht.html "Anwalt für Reiserecht") kann Sie hierbei unterstützen:
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## 4. Reisemängel geltend machen – was ist zu beachten?
Mit den folgenden Schritten können Sie die Reiseleitung zur Abhilfe auffordenr und sicherstellen, dass Sie für Mängel nach Ihrem Urlaub eine angemessene Entschädigung erhalten.

### I. Reisemängel rügen & Abhilfe verlangen
Suchen Sie zunächst die Reiseleitung auf und melden Sie ihr die Mängel. Liegt beispielsweise ein starker Schimmelbefall im Hotelzimmer vor, können Sie sie durch Ihr Zimmer führen und ihr alle befallenen Stellen zeigen.
Im Anschluss können Sie die schnellstmögliche Behebung der Mängel oder die Organisation einer Alternative fordern. Lassen Sie sich diese Mängelanzeige schriftlich bestätigen. Falls die Reiseleitung das verweigert, können Sie sich die Mängel auch von anderen Urlaubern bezeugen lassen.
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>
> Mängel sollten beim Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung vor Ort reklamiert werden – am besten schriftlich und unter einer Fristsetzung.
>
>   Nikolai Kröger
>  Anwalt für Reiserecht

### II. Mängel protokollieren
Reagiert die Reiseleitung nicht auf Ihre Aufforderung, können Sie die Mängel in einem **detaillierten Mängelprotokoll** festhalten. Notieren Sie dazu
- Ihren Namen und Ihre Adresse
- Name des Reiseveranstalters
- Buchungszeitraum und -nummer
- Name und Anschrift des Hotels
Listen Sie im Anschluss alle Reisemängel detailliert auf. Machen Sie zudem von allen sichtbaren Mängeln Fotos oder Videos. Bei unzumutbarem Lärm notieren Sie die genauen Zeiten der Ruhestörung und fügen diese Ihrem Mängelprotokoll bei.
Klagen andere Gäste über ähnliche Mängel, können Sie sich deren Namen und Adressen notieren und sie als Zeugen angeben.

### III. Reisemängel schriftlich reklamieren
Wenden Sie sich nach der Rückkehr schriftlich an den Reiseveranstalter in Deutschland. Verfassen Sie ein detailliertes Beschwerdeschreiben mit allen aufgetretenen Mängeln.
**Legen Sie folgende Unterlagen bei:**
- Reiseunterlagen
- Buchungsbestätigung
- Leistungsbeschreibung
- Individuelle Zusatzvereinbarungen
- Mängelprotokoll
- Fotos
- Zeugenaussagen
Um einen Nachweis zu haben, können Sie alle Dokumente per Einschreiben versenden.
Frist beachten:
Möchten Sie vom Reiseveranstalter Entschädigung für Reisemängel einfordern, müssen Sie Ihre Ansprüche innerhalb von 2 Jahren nach Ende der Pauschalreise geltend machen – danach erlischt der Anspruch.

### IV. Mit Muster Reisemängel geltend machen
Unser Musterbrief kann es Ihnen erleichtern, Reisemängel geltend zu machen und eine Entschädigung beim Reiseveranstalter einzufordern.
Ergänzen Sie dazu die folgenden Angaben:
- Ihre persönlichen Daten
- Die Reisedaten
- Ihr Mängelprotokoll
- Alle Belege für möglichen Mehraufwand
[![Entschädigung bei Reismängeln: Musterbrief](files/advocado/content/img/blog/Vorschaubild_Entsch%C3%A4digung_bei_Reisem%C3%A4ngeln.png)](/files/advocado/content/ratgeber-dokumente/Muster_Entscha%CC%88digung_bei_Reisema%CC%88ngeln.pdf "Entschädigung bei Reisemängeln: Musterbrief")
Je detaillierter Sie die Mängel und die damit verbundenen Umstände belegen können, desto besser können die Erfolgsaussichten stehen, eine Ausgleichszahlung zu erhalten.
Sie können den Brief **per Einschreiben** verschicken, um nachzuweisen, dass Sie die Frist eingehalten haben.
Achtung bei Mustern:
Bitte beachten Sie, dass Musterbriefe nur eine Vorlage zur ersten Orientierung darstellen. Ein [advocado Partner-Anwalt mit Schwerpunkt Reisemangel](rechtsanwalt/anwalt-reisemangel.html "Anwalt für Reisemangel") kann ein solches Schreiben rechtssicher für Sie aufsetzen und Ihren Anspruch gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. [Entschädigung für Reisemangel einfordern](https://www.advocado.de/anliegen-schildern/ "Rechtsfrage stellen").

## 5. Reiseveranstalter reagiert nicht? So erhalten Sie eine Entschädigung
Lehnt der Reiseveranstalter Ihre Entschädigungsforderung ab, kann ein Anwalt den **Druck auf den Veranstalter erhöhen** und Ihren Anspruch durchsetzen.
Ist keine außergerichtliche Einigung mit dem Reiseveranstalter möglich, kann ein Anwalt weitere juristische Schritte wie ein [Mahnverfahren einleiten](ratgeber/zivilprozessrecht/mahnverfahren/gerichtliches-mahnverfahren-einleiten-so-erhalten-sie-ihr-geld.html "Mahnverfahren einleiten & Kunden zur Zahlung verpflichten") oder eine [Zahlungsklage](ratgeber/zivilprozessrecht/klage/zahlungsklage.html "Zahlungsklage: Ablauf, Kosten & Vorgehen") erheben. Mit einer eindeutigen Beweisführung kann er die Gegenargumente des Reiseanbieters entkräften und Ihren Zahlungsanspruch durchsetzen.
Ein **Anwalt für Reiserecht** kann
- die Reisemängel prüfen.
- Mängel und den Anspruch auf Entschädigung zweifelsfrei nachweisen.
- eine angemessene Preisminderung bestimmen.
- den Reiseveranstalter zur Preisminderung auffordern.
- Ihren Anspruch vor Gericht durchsetzen.
Anwaltskosten zurückfordern:
Die [Anwaltskosten](ratgeber/vertragsrecht/anwaltskosten/anwaltskostenrechner-anwaltskosten-fuer-erstberatung-und-beratung-berechnen.html "Anwaltskosten: Anwaltskostenrechner nutzen & Tipps für die Erstberatung") müssen Sie zunächst selbst auslegen. Da Sie gegenüber dem Reiseveranstalter einen Anspruch auf Entschädigung haben, dürfen Sie die Kosten Ihres Anwalts bei erfolgreicher Durchsetzung Ihrer Ansprüche zurückzufordern.
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 Maximilian Bahr
 **Redakteur für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 25.03.2020
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