Ratgeber Schadensersatzrecht Reisen Reisemängel geltend machen
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Reisemängel geltend machen: Rechte & Ansprüche von Urlaubern

Ob schmutzige Badezimmer, Ungeziefer, Baulärm oder Flugverspätung – Reisemängel liegen immer dann vor, wenn die im Reisevertrag vereinbarten Leistungen gar nicht, unvollständig oder anders als vereinbart erbracht werden. Urlauber dürfen dann Beseitigung fordern, den Reisepreis mindern und Schadensersatz verlangen.

Maximilian Bahr
Beitrag von Maximilian Bahr
Redakteur für Rechtsthemen
Aktualisiert am
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Reisemängel geltend machen: Rechte & Ansprüche von Urlaubern
Das Wichtigste in Kürze:
  • Werden die im Reisevertrag genannten Leistungen gar nicht, unvollständig oder anders als vereinbart erfüllt, handelt es sich um Reisemängel.
  • Urlauber dürfen deren Beseitigung einfordern, den Reisepreis mindern und Schadensersatz verlangen.
  • Urlauber können die Mängel zunächst mit Fotos oder Videos dokumentieren und bei der Reiseleitung vor Ort anzeigen.
  • Nicht beseitigte Reisemängel reklamieren Urlauber dann nach der Rückkehr aus dem Urlaub schriftlich beim Veranstalter.
  • Reisepreisminderungen sind vom Reisevertrag und der Art der Mängel abhängig – Pauschalwerte sind nicht möglich.
  • Eine Entschädigung lässt sich nur innerhalb von 2 Jahren nach Ende der Reise durchsetzen.
  • Verweigert der Reiseanbieter einen finanziellen Ausgleich, kann ein Anwalt den Anspruch auf eine Preisminderung nachweisen und den Anbieter zur Zahlung verpflichten.

1. Wann liegt ein Reisemangel vor?

Ein Reisemangel liegt immer dann vor, wenn die im Reisevertrag vereinbarten Leistungen einer Pauschalreise gar nicht, unvollständig oder anders als vereinbart erbracht werden. Dazu gehören beispielsweise ständiger Baulärm, Schimmel im Bad oder die Überbuchung des Hotels.

Doch nicht jede unerfüllte Leistung ist gleichzeitig auch ein Reisemangel im Sinne des Reiserechts. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Mängeln und einfachen Unannehmlichkeiten. Sie stellen keine erheblichen Mängel dar und gelten nach Rechtsprechung als „hinnehmbar“.

Unannehmlichkeiten sind u. a.

  • Landesübliche Gegebenheiten wie z. B. Insekten in tropischen Ländern
  • Lärm durch spielende Kinder
  • Langes Warten am Buffet
  • Fehlende Handtücher im Hotelzimmer

Bei welchen Mängeln bestehen Ansprüche?

Weichen die im Vertrag vereinbarten Leistungen vom tatsächlichen Zustand am Urlaubsort ab, ist ein Urlaubsmangel gegeben. Dazu gehören:

  • Mängel am Hotel: Das Hotelzimmer ist bedeutend kleiner als im Katalog beschrieben, hat keinen Meerblick oder es fehlt eine Klimaanlage.
  • Lärm & Gestank: Bauarbeiten, Baulärm oder eine defekte Abwasseranlage beeinträchtigen den Urlaub schwerwiegend.
  • Mangelhafte Verpflegung: Die Verpflegung fällt während der gesamten Reisezeit aus oder es fehlt ein versprochenes Hotelrestaurant.
  • Ausfall gebuchter Leistungen: Gebuchte Reiseleistungen wie Ausflüge oder Veranstaltungen fallen aus.
  • Fehlendes Gepäck: Ist das Gepäck verspätet oder geht der Koffer verloren, kann für jeden Tag, an dem das Gepäck nicht zur Verfügung steht, eine Preisminderung erfolgen.
  • Flugausfälle, Überbuchungen & Verspätungen: Es kommt zu Problemen bei der Beförderung wie z. B. Flugverspätungen von mehr als 3 Stunden, Überbuchungen oder Annullierungen.

2. Rechte & Pflichten bei Reisemängeln

Die EU stärkte die Rechte von Urlaubern bei Urlaubsmängeln mit ihrer Richtlinie zum Reiserecht (90/314/EWG). Urlauber haben dadurch aber auch verschiedene Pflichten.

Infografik: Ihre Rechte bei Reisemängeln.

Abhilfe oder Aufwendungsersatz

Reisende haben das Recht auf schnellstmögliche Beseitigung von Reisemängeln durch den Reiseveranstalter. Dieser muss innerhalb der gesetzlichen Frist von 2 Wochen handeln. Dies kann der Veranstalter nur verweigern, wenn die Beseitigung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert oder unmöglich ist.

Ist der Veranstalter nach einer angemessenen Frist der Forderung nicht nachgekommen, können Reisende auch selbst Abhilfe schaffen. Liegt das Hotel beispielsweise nicht wie versprochen im Stadtzentrum, sondern im Umland, können Reisende ein anderes Hotel im Zentrum buchen.

Die Mehraufwendungen können Sie sich im Anschluss vom Reiseveranstalter erstatten lassen.

Reisepreisminderung

Wenn eine Reise nicht das hält, was der Vertrag verspricht, haben Urlauber das Recht auf eine Minderung des Reisepreises.

Je nach Umfang der Mängel sind Prozentsätze festgelegt, um die der Preis wegen Nichterfüllung der vertraglichen Leistungen gemindert werden kann. Diese liegen zwischen 5 und 50 %.

Entschädigung

Urlauber können eine Entschädigung verlangen, wenn ihnen durch den Reisemangel Zusatzkosten entstanden sind. Das umfasst beispielsweise Arztkosten aufgrund einer Lebensmittelvergiftung wegen verdorbenen Essens oder Mehrkosten aufgrund einer außerplanmäßigen Rückreise.

Bei stark beeinträchtigten Pauschalreisen wie beispielsweise einer sich im Bau befindlichen Unterkunft können Urlauber wegen „nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit“ Schadensersatz geltend machen.

Pflichten

Reisende haben bestimmte Pflichten zu erfüllen, damit sie ihren Anspruch auf Beseitigung und Schadensersatz gegenüber dem Reiseveranstalter durchsetzen können:

  • Sämtliche Mängel der Reiseleitung anzeigen
  • Ihm Zeit für Abhilfe lassen
  • Die Mängel detailliert in einem Mängelprotokoll mit Fotos oder Videos dokumentieren
  • Erfahrungen von anderen Urlaubern einholen
  • Reisemängel nach Aufenthalt beim Reiseveranstalter schriftlich reklamieren

3. Wie hoch ist die Entschädigung?

Wie hoch die Entschädigung bei Reisemängeln ausfällt, hängt von 3 Faktoren ab:

  • Der im Katalog oder Internet beschriebene Leistung (Soll)
  • Den gebuchten Reiseleistungen im Reisevertrag (Soll)
  • Dem Umfang des Reisemangels (Ist)

Sogenannte Reisemängeltabellen bieten eine erste Orientierung über die mögliche Höhe. Sie listen alle Mängel und die von Gerichten bestätigten Reisepreisminderungen auf. Diese Tabellen sind jedoch nicht verbindlich.

Art des Mangels

Preisminderung in Prozent

Fehlende Kinderbetreuung

5–10

Fehlender Balkon/Meerblick

5–10

Abweichende Lage der Unterkunft

5–15

Fehlender/verschmutzter Pool

10–20

Verschmutzter Strand

10–20

Andere Unterkunft, als gebucht

10–25

Lärm am Tag

5–25

Lärm in der Nacht

10–40

Ungeziefer

10–50

Verdorbene/ungenießbare Speisen

20–30

Schäden (Risse, Feuchtigkeit usw.)

10–50

Ausfall der Verpflegung

50

Zwar geben Reisemängeltabellen eine erste Orientierung – schätzen Urlauber die Höhe der Ausgleichszahlung jedoch falsch ein, kann der Reiseveranstalter berechtigte Forderungen ablehnen. Ein Anwalt für Reiserecht kann Sie hierbei unterstützen:

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4. Reisemängel geltend machen – was ist zu beachten?

Mit den folgenden Schritten können Sie die Reiseleitung zur Abhilfe auffordenr und sicherstellen, dass Sie für Mängel nach Ihrem Urlaub eine angemessene Entschädigung erhalten.

Infografik: Reisemängel richtig reklamieren.

I. Reisemängel rügen & Abhilfe verlangen

Suchen Sie zunächst die Reiseleitung auf und melden Sie ihr die Mängel. Liegt beispielsweise ein starker Schimmelbefall im Hotelzimmer vor, können Sie sie durch Ihr Zimmer führen und ihr alle befallenen Stellen zeigen.

Im Anschluss können Sie die schnellstmögliche Behebung der Mängel oder die Organisation einer Alternative fordern. Lassen Sie sich diese Mängelanzeige schriftlich bestätigen. Falls die Reiseleitung das verweigert, können Sie sich die Mängel auch von anderen Urlaubern bezeugen lassen.

Anführungszeichen

Mängel sollten beim Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung vor Ort reklamiert werden – am besten schriftlich und unter einer Fristsetzung.

Nikolai Kröger
Anwalt für Reiserecht

II. Mängel protokollieren

Reagiert die Reiseleitung nicht auf Ihre Aufforderung, können Sie die Mängel in einem detaillierten Mängelprotokoll festhalten. Notieren Sie dazu

  • Ihren Namen und Ihre Adresse
  • Name des Reiseveranstalters
  • Buchungszeitraum und -nummer
  • Name und Anschrift des Hotels

Listen Sie im Anschluss alle Reisemängel detailliert auf. Machen Sie zudem von allen sichtbaren Mängeln Fotos oder Videos. Bei unzumutbarem Lärm notieren Sie die genauen Zeiten der Ruhestörung und fügen diese Ihrem Mängelprotokoll bei.

Klagen andere Gäste über ähnliche Mängel, können Sie sich deren Namen und Adressen notieren und sie als Zeugen angeben.

 

III. Reisemängel schriftlich reklamieren

Wenden Sie sich nach der Rückkehr schriftlich an den Reiseveranstalter in Deutschland. Verfassen Sie ein detailliertes Beschwerdeschreiben mit allen aufgetretenen Mängeln.

Legen Sie folgende Unterlagen bei:

  • Reiseunterlagen
  • Buchungsbestätigung
  • Leistungsbeschreibung
  • Individuelle Zusatzvereinbarungen
  • Mängelprotokoll
  • Fotos
  • Zeugenaussagen

Um einen Nachweis zu haben, können Sie alle Dokumente per Einschreiben versenden.

Achtung
Frist beachten:

Möchten Sie vom Reiseveranstalter Entschädigung für Reisemängel einfordern, müssen Sie Ihre Ansprüche innerhalb von 2 Jahren nach Ende der Pauschalreise geltend machen – danach erlischt der Anspruch.

IV. Mit Muster Reisemängel geltend machen

Unser Musterbrief kann es Ihnen erleichtern, Reisemängel geltend zu machen und eine Entschädigung beim Reiseveranstalter einzufordern.

Ergänzen Sie dazu die folgenden Angaben:

  • Ihre persönlichen Daten
  • Die Reisedaten
  • Ihr Mängelprotokoll
  • Alle Belege für möglichen Mehraufwand

Entschädigung bei Reismängeln: Musterbrief

Je detaillierter Sie die Mängel und die damit verbundenen Umstände belegen können, desto besser können die Erfolgsaussichten stehen, eine Ausgleichszahlung zu erhalten.

Sie können den Brief per Einschreiben verschicken, um nachzuweisen, dass Sie die Frist eingehalten haben.

Hinweis
Achtung bei Mustern:

Bitte beachten Sie, dass Musterbriefe nur eine Vorlage zur ersten Orientierung darstellen. Ein advocado Partner-Anwalt mit Schwerpunkt Reisemangel kann ein solches Schreiben rechtssicher für Sie aufsetzen und Ihren Anspruch gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Entschädigung für Reisemangel einfordern.

5. Reiseveranstalter reagiert nicht? So erhalten Sie eine Entschädigung

Lehnt der Reiseveranstalter Ihre Entschädigungsforderung ab, kann ein Anwalt den Druck auf den Veranstalter erhöhen und Ihren Anspruch durchsetzen.

Ist keine außergerichtliche Einigung mit dem Reiseveranstalter möglich, kann ein Anwalt weitere juristische Schritte wie ein Mahnverfahren einleiten oder eine Zahlungsklage erheben. Mit einer eindeutigen Beweisführung kann er die Gegenargumente des Reiseanbieters entkräften und Ihren Zahlungsanspruch durchsetzen.

Ein Anwalt für Reiserecht kann

  • die Reisemängel prüfen.
  • Mängel und den Anspruch auf Entschädigung zweifelsfrei nachweisen.
  • eine angemessene Preisminderung bestimmen.
  • den Reiseveranstalter zur Preisminderung auffordern.
  • Ihren Anspruch vor Gericht durchsetzen.
Kosten
Anwaltskosten zurückfordern:

Die Anwaltskosten müssen Sie zunächst selbst auslegen. Da Sie gegenüber dem Reiseveranstalter einen Anspruch auf Entschädigung haben, dürfen Sie die Kosten Ihres Anwalts bei erfolgreicher Durchsetzung Ihrer Ansprüche zurückzufordern.

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Anschließend erhalten Sie ein transparentes Festpreisangebot vom Anwalt für die Durchsetzung Ihres Entschädigungsanspruches. Dann entscheiden Sie, ob Sie Ihren Anwalt beauftragen möchten.

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Maximilian Bahr
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Als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado kämpft Maximilian Bahr täglich dafür, dass jeder Leser zu seinem Recht kommt. In den Bereichen Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht gibt er lösungsorientierte Antworten auf komplexe Rechtsfragen.

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