Zusammenfassung
Ob schmutzige Badezimmer, Ungeziefer, Baulärm oder Flugverspätung – Reisemängel liegen immer dann vor, wenn die im Reisevertrag vereinbarten Leistungen gar nicht, unvollständig oder anders als vereinbart erbracht werden. Urlauber dürfen dann Beseitigung fordern, den Reisepreis mindern und Schadensersatz verlangen.
Auf einen Blick
Ein Reisemangel liegt immer dann vor, wenn die im Reisevertrag vereinbarten Leistungen einer Pauschalreise gar nicht, unvollständig oder anders als vereinbart erbracht werden. Dazu gehören beispielsweise ständiger Baulärm, Schimmel im Bad oder die Überbuchung des Hotels.
Doch nicht jede unerfüllte Leistung ist gleichzeitig auch ein Reisemangel im Sinne des Reiserechts. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Mängeln und einfachen Unannehmlichkeiten. Sie stellen keine erheblichen Mängel dar und gelten nach Rechtsprechung als „hinnehmbar“.
Unannehmlichkeiten sind u. a.
Weichen die im Vertrag vereinbarten Leistungen vom tatsächlichen Zustand am Urlaubsort ab, ist ein Urlaubsmangel gegeben. Dazu gehören:
Die EU stärkte die Rechte von Urlaubern bei Urlaubsmängeln mit ihrer Richtlinie zum Reiserecht (90/314/EWG). Urlauber haben dadurch aber auch verschiedene Pflichten.
Reisende haben das Recht auf schnellstmögliche Beseitigung von Reisemängeln durch den Reiseveranstalter. Dieser muss innerhalb der gesetzlichen Frist von 2 Wochen handeln. Dies kann der Veranstalter nur verweigern, wenn die Beseitigung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert oder unmöglich ist.
Ist der Veranstalter nach einer angemessenen Frist der Forderung nicht nachgekommen, können Reisende auch selbst Abhilfe schaffen. Liegt das Hotel beispielsweise nicht wie versprochen im Stadtzentrum, sondern im Umland, können Reisende ein anderes Hotel im Zentrum buchen.
Die Mehraufwendungen können Sie sich im Anschluss vom Reiseveranstalter erstatten lassen.
Wenn eine Reise nicht das hält, was der Vertrag verspricht, haben Urlauber das Recht auf eine Minderung des Reisepreises.
Je nach Umfang der Mängel sind Prozentsätze festgelegt, um die der Preis wegen Nichterfüllung der vertraglichen Leistungen gemindert werden kann. Diese liegen zwischen 5 und 50 %.
Urlauber können eine Entschädigung verlangen, wenn ihnen durch den Reisemangel Zusatzkosten entstanden sind. Das umfasst beispielsweise Arztkosten aufgrund einer Lebensmittelvergiftung wegen verdorbenen Essens oder Mehrkosten aufgrund einer außerplanmäßigen Rückreise.
Bei stark beeinträchtigten Pauschalreisen wie beispielsweise einer sich im Bau befindlichen Unterkunft können Urlauber wegen „nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit“ Schadensersatz geltend machen.
Reisende haben bestimmte Pflichten zu erfüllen, damit sie ihren Anspruch auf Beseitigung und Schadensersatz gegenüber dem Reiseveranstalter durchsetzen können:
Sie möchten für Reisemängel eine Entschädigung einfordern? Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch mit einem spezialisierten Anwalt. Schildern Sie dafür bitte hier Ihr Anliegen.
Wie hoch die Entschädigung bei Reisemängeln ausfällt, hängt von 3 Faktoren ab:
Sogenannte Reisemängeltabellen bieten eine erste Orientierung über die mögliche Höhe. Sie listen alle Mängel und die von Gerichten bestätigten Reisepreisminderungen auf. Diese Tabellen sind jedoch nicht verbindlich.
Art des Mangels |
Preisminderung in Prozent |
Fehlende Kinderbetreuung |
5–10 |
Fehlender Balkon/Meerblick |
5–10 |
Abweichende Lage der Unterkunft |
5–15 |
Fehlender/verschmutzter Pool |
10–20 |
Verschmutzter Strand |
10–20 |
Andere Unterkunft, als gebucht |
10–25 |
Lärm am Tag |
5–25 |
Lärm in der Nacht |
10–40 |
Ungeziefer |
10–50 |
Verdorbene/ungenießbare Speisen |
20–30 |
Schäden (Risse, Feuchtigkeit usw.) |
10–50 |
Ausfall der Verpflegung |
50 |
In einem unverbindlichen Erstgespräch prüft er Ihren individuellen Fall, bestimmt eine angemessene Entschädigung und informiert Sie über Ihre Handlungsoptionen.
Mit den folgenden Schritten fordern Sie die Reiseleitung zur Abhilfe auf und stellen sicher, dass Sie für Mängel nach Ihrem Urlaub eine angemessene Entschädigung erhalten.
Suchen Sie zunächst die Reiseleitung auf und melden Sie ihr die Mängel. Liegt beispielsweise ein starker Schimmelbefall im Hotelzimmer vor, führen Sie sie durch Ihr Zimmer und zeigen ihr alle befallenen Stellen.
Fordern Sie im Anschluss die schnellstmögliche Behebung der Mängel oder die Organisation einer Alternative. Lassen Sie sich diese Mängelanzeige schriftlich bestätigen. Falls die Reiseleitung das verweigert, können Sie sich die Mängel auch von anderen Urlaubern bezeugen lassen.
Reagiert die Reiseleitung nicht auf Ihre Aufforderung, protokollieren Sie die Mängel in einem detaillierten Mängelprotokoll. Notieren Sie dazu
Listen Sie im Anschluss alle Reisemängel detailliert auf. Machen Sie zudem von allen sichtbaren Mängeln Fotos oder Videos. Bei unzumutbarem Lärm notieren Sie die genauen Zeiten der Ruhestörung und fügen diese Ihrem Mängelprotokoll bei.
Klagen andere Gäste über ähnliche Mängel, notieren Sie sich deren Namen und Adressen und geben Sie diese als Zeugen an.
Wenden Sie sich nach der Rückkehr schriftlich an den Reiseveranstalter in Deutschland. Verfassen Sie ein detailliertes Beschwerdeschreiben mit allen aufgetretenen Mängeln.
Legen Sie folgende Unterlagen bei:
Versenden Sie alle Dokumente idealerweise per Einschreiben, um einen Nachweis zu haben.
Unser Musterbrief erleichtert es Ihnen, Reisemängel geltend zu machen und eine Entschädigung beim Reiseveranstalter einzufordern.
Ergänzen Sie dazu die folgenden Angaben:
Je detaillierter Sie die Mängel und die damit verbundenen Umstände belegen können, desto besser sind die Erfolgsaussichten, eine Ausgleichszahlung zu erhalten.
Versenden Sie den Brief am besten per Einschreiben, denn so können Sie nachweisen, die Frist eingehalten zu haben.
Lehnt der Reiseveranstalter Ihre Entschädigungsforderung ab, erhöht ein spezialisierter Anwalt den Druck auf den Veranstalter und setzt Ihren Anspruch durch.
Ist keine außergerichtliche Einigung mit dem Reiseveranstalter möglich, kann ein erfahrener Anwalt weitere juristische Schritte wie ein Mahnverfahren einleiten oder eine Zahlungsklage erheben. Mit einer eindeutigen Beweisführung entkräftet er die Gegenargumente des Reiseanbieters und setzt Ihren Zahlungsanspruch durch.
Ein Anwalt für Reiserecht
Mit der Online-Rechtsberatung über advocado finden Sie schnell und unkompliziert einen Anwalt für Reiserecht. Innerhalb von 2 Stunden nach Ihrer Anfrage meldet er sich für ein kostenloses Erstgespräch bei Ihnen. Er prüft Ihren Fall und informiert Sie Ihre Handlungsoptionen und die Erfolgsaussichten.
Anschließend erhalten Sie ein transparentes Festpreisangebot. Bis dahin besteht für Sie kein Kostenrisiko.
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Als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado kämpft Maximilian Bahr täglich dafür, dass jeder Leser zu seinem Recht kommt. In den Bereichen Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht gibt er lösungsorientierte Antworten auf komplexe Rechtsfragen.