Wie bekomme ich mein Geld von Betrügern zurück?
Wie bekomme ich mein Geld von Betrügern zurück?
Julia Pillokat
Beitrag von Julia Pillokat
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am

... Betrug Geld von Betrügern zurückbekommen

Wenn Betrüger Geld erbeuten, entscheidet sich die Rückholung meist an zwei Fragen: Wie wurde bezahlt? (Überweisung, Lastschrift, Karte, PayPal, Krypto …) und war die Zahlung wirklich von Ihnen freigegeben („autorisiert“) – oder wurde ohne Ihre Zustimmung abgebucht? Für beides gilt: Zeit ist der stärkste Hebel. Je früher Sie handeln, desto eher besteht die Chance, das Geld von den Betrügern zurückzubekommen.

In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen die passenden ersten Schritte für Ihren Fall – und wie ein Anwalt Ihnen helfen kann, Ihr Geld von den Betrügern zurückzubekommen.

 
 
 
Inhalt
  1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
  2. 1. Geld an Betrüger verloren? Finden Sie den richtigen Rückweg für Ihren Fall
  3. 2. Wie kann ich mein Geld zurückbekommen? 4 Optionen
  4. 3. Anleitung für jeden Zahlungsweg: So erhöhen Sie die Chance auf Rückzahlung
  5. 4. Was tun, wenn die Bank nicht zahlt? 4 wichtige Schritte
  6. 5. Wann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein kann
  7. 6. Mögliche Kosten bei Internetbetrug
  8. 7. Häufige Missverständnisse aufgeklärt
Hilfe erhalten

Wie bekomme ich mein Geld von Betrügern zurück?

Wie bekomme ich mein Geld von Betrügern zurück?

Wenn Betrüger Geld erbeuten, entscheidet sich die Rückholung meist an zwei Fragen: Wie wurde bezahlt? (Überweisung, Lastschrift, Karte, PayPal, Krypto …) und war die Zahlung wirklich von Ihnen freigegeben („autorisiert“) – oder wurde ohne Ihre Zustimmung abgebucht? Für beides gilt: Zeit ist der stärkste Hebel. Je früher Sie handeln, desto eher besteht die Chance, das Geld von den Betrügern zurückzubekommen.

In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen die passenden ersten Schritte für Ihren Fall – und wie ein Anwalt Ihnen helfen kann, Ihr Geld von den Betrügern zurückzubekommen.

 
 
 

Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

Geld von Betrügern zurückbekommen bedeutet, dass Sie – je nach Zahlungsweg – eine Rückbuchung/Erstattung im Zahlungsverkehr, Ansprüche gegen Empfänger/Händler/Plattform oder Rückflüsse über Ermittlungen durchsetzen (oder kombinieren).

Gilt, wenn …

  • eine Zahlung ohne Ihre Freigabe vom Konto/der Karte abging (z. B. Kartenmissbrauch, Konto leergeräumt).
  • Sie durch Täuschung zu einer Freigabe gedrängt wurden (z. B. PushTAN/Bank-Anruf/AnyDesk) und die Bank später „autorisert“ behauptet.
  • Sie an einen Fake-Shop/Scammer gezahlt haben (Ware/Leistung kommt nicht, Identität/Impressum fragwürdig).

Sonderfall: Bei Krypto-Transfers, Gutscheincode-Zahlungen und „PayPal Freunde“ ist die Rückholung oft schwieriger. Hier steht Schadenbegrenzung und Beweissicherung im Vordergrund und Sie sollten besonders auf Folgebetrug („Recovery-Scam“) achten.

Fristen

  • Sofort: Karte/Konto/Online-Banking sperren (z. B. Sperr-Notruf 116 116) und Passwörter ändern.
  • Bank muss bei nicht autorisierten Zahlungen grundsätzlich „unverzüglich“ erstatten (spätestens bis Ende des folgenden Geschäftstags nach Hinweis) – der Streit dreht sich dann oft um Autorisierung/Grobe Fahrlässigkeit.
  • Nicht autorisierte/fehlerhafte Zahlungsvorgänge müssen „unverzüglich“ angezeigt werden; außerdem gibt es eine Ausschlussfrist von 13 Monaten ab Belastung (Start kann an Informationspflichten hängen).
  • SEPA-Lastschrift (typisch Verbraucher): Erstattung ohne Gründe innerhalb von 8 Wochen; danach grundsätzlich nicht mehr (Ausnahmen siehe oben: 13 Monate bei nicht autorisiert/fehlerhaft).
  • Chargeback (Karte): Fristen werden von Kartensystemen vorgegeben – oft bis zu 120 Tage, je nach Fall.
  • PayPal: Problem innerhalb von 180 Tagen melden; Konflikt ggf. innerhalb von 20 Tagen zum Käuferschutz eskalieren, sonst schließt PayPal den Fall.

Diese Unterlagen sollten Sie sofort sichern

  • Wann haben Sie den Betrug bemerkt
  • Wann haben Sie Ihre Karte gesperrt, Konto
  • Wann haben Sie den Betrug bei der Bank gemeldet
  • Screenshots/Links
  • E-Mails/SMS/Chat
  • Zahlungsbelege
  • Bankkommunikation,

Häufigster Fehler: Betroffene melden zu spät oder nur telefonisch – und können später Zeitpunkt, Inhalt und Belege nicht sauber nachweisen.

Wenn die Bank sich bei der Rückzahlung querstellt oder es um größere Beträge geht, kann eine kurze juristische Einordnung helfen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Über advocado können Sie dafür eine kostenfreie Ersteinschätzung durch eine:n Partneranwält:in anfragen – erst danach entscheiden Sie, ob Sie den/die Partneranwält:in beauftragen möchten.

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Was in vielen Fällen sicher ist

  • Bei nicht autorisierten Zahlungen ist der rechtliche Ausgangspunkt: Erstattung durch den Zahlungsdienstleister.
  • Die Bank darf sich nicht mit „Technik-Log = Kunde war’s“ begnügen: Die bloße Aufzeichnung/Authentifizierung beweist nicht automatisch Autorisierung oder grobe Fahrlässigkeit.
  • Es gibt klare Mitwirkungspflichten (Sicherheitsmerkmale schützen, Missbrauch unverzüglich melden).

Wo es auf Details ankommt

  • Autorisierung: Haben Sie wirklich „ja“ gesagt – oder nur etwas bestätigt, ohne den Inhalt/Zweck zu verstehen (Social Engineering)?
  • Grobe Fahrlässigkeit: Haben Sie PIN/TAN/Passwörter preisgegeben, Remote-Zugriff ermöglicht oder Sicherheitswarnungen ignoriert?
  • Zahlungsweg: Bei Überweisungen/Krypto ist Rückabwicklung oft schwieriger als bei Lastschrift/Karte/Käuferschutzsystemen.

1. Geld an Betrüger verloren? Finden Sie den richtigen Rückweg für Ihren Fall

Betrug findet heute oft als Internetbetrug statt – etwa über Fake-Shops, Phishing oder „Bank“-Anrufe mit TAN-Tricks. In diesem Kapitel finden Sie die häufigsten Formen des Internetbetruges und die wichtigsten ersten Schritte für Ihren Fall.

Fall 1: „Ich habe diese Zahlung nicht freigegeben.“

Typische Fälle: Konto leergeräumt, Kartenzahlungen, die Sie nicht kennen, Abbuchungen ohne Ihr Zutun.
Rechtlich: Nicht autorisierter Zahlungsvorgang → Schwerpunkt §§ 675u ff. BGB.
Ihr stärkster Anspruch: Erstattung von der Bank bzw. dem Zahlungsdienstleister (Streitpunkt oft: angebliche Autorisierung/grobe Fahrlässigkeit).

Fall 2: „Ich habe TAN/Push bestätigt – weil ich manipuliert wurde (‚Bank-Anruf‘/Remote-Zugriff).“

Typische Fälle: Anrufer gibt sich als Bank/Support aus; Sie bestätigen „zur Sicherheit“; AnyDesk/TeamViewer; „Testüberweisung“.
Rechtlich: Häufig Streit um Beweislage: Bank behauptet „autorisiert“, Sie argumentieren „Überweisung ist unwirksam bzw. aufgrund von Täuschung erfolgt“.
Ihr stärkster Hebel, um das Geld zurückzubekommen: Bank bzw, Payment (mit sauberer Chronologie + Bestreiten grober Fahrlässigkeit) plus Strafanzeige.

Fall 3: „Es wurde per Lastschrift abgebucht – ich kenne den Empfänger nicht/habe nichts unterschrieben.“

Typische Fälle: Unbekannte SEPA-Lastschrift, Abo-Trick, dubioser Dienstleister.
Rechtlich: Relavant ist der nicht autorisierte Einzug des Geldes
Ihr stärkster Hebel, um das Geld zurückzubekommen: Rückgabe/Rückbuchung über die Bank (und parallel Vertrag prüfen, falls doch eine Bestellung/Anmeldung im Hintergrund behauptet wird).

Fall 4: „Ich habe im Fake-Shop bezahlt (Ware kommt nie / Shop ist weg).“

Typische Fälle: „Zu gute“ Preise, kein Impressum, Tracking/Support bricht ab.
Rechtlich: Meist zivilrechtliche Rückabwicklung (Rückzahlung/Anfechtung/Widerruf) und Rückholweg über den Zahlungsanbieter (Chargeback/Käuferschutz).
Ihr stärkster Hebel, um das Geld zurückzubekommen: Ihre Karte/Payment-System (Chargeback) bzw. Käuferschutz – das geht schneller, als den Täter zu verklagen.

Fall 5: „PayPal: Ich habe als ‚Waren & Dienstleistungen‘ gezahlt – aber nichts erhalten.“

Typische Fälle: Marketplace-Kauf, Ticket-Scam, Fake-Shop mit PayPal.
Rechtlich: Häufig Käuferschutz-/Konfliktverfahren und zivilrechtliche Rückforderung.
Ihr stärkster Hebel, um das Geld zurückzubekommen: Den PayPal-Fall innerhalb der Fristen eröffnen, Screenshots und Nachweise hochladen und den Vorgang zum Käuferschutz weiterleiten, falls der Verkäufer nicht reagiert.
Merksatz: Nicht nur „Konflikt eröffnen“, sondern sauber eskalieren, sonst endet das Verfahren ohne Entscheidung.

Fall 6: „PayPal Freunde & Familie / Gutschein-Codes / Bargeldtransfer – ich habe’s selbst geschickt.“

Typische Fälle: „Schnell, sonst verkaufe ich an wen anders“, „Gebühren sparen“, Code abfotografieren.
Rechtlich: Meist zivilrechtliche Rückforderung (z. B. ohne Rechtsgrund) – praktisch aber schwierig, weil Schutzsysteme häufig nicht greifen.
Ihr stärkster Hebel, um das Geld zurückzubekommen: Belege und Empfängerdaten sichern und Anzeige wegen Betrugs erstatten, zusätzlich prüfen, ob hinter PayPal dennoch eine Karte steckt (dann funktioniert evtl. das Chargeback).
Warnhinweis: Hier tauchen besonders oft Folgebetrüger („Recovery-Agenturen“) auf.

Fall 7: „Ich habe überwiesen (Scam-IBAN, Investment, WhatsApp-Betrug).“

Typische Fälle: „Sohn/Tochter hat neue Nummer“, „Konto verifizieren“, „Anlageplattform“.
Rechtlich: Meist zivilrechtliche Rückforderung gegen den Empfänger (ohne Rechtsgrund) + Recall/Rückrufversuch über die Bank; strafrechtlich Betrug/Computerbetrug.
Ihr stärkster Hebel, um das Geld zurückzubekommen: Tempo: Bank sofort um Rückruf bitten. Empfängerbank kann ggf. noch reagieren, wenn das Geld noch nicht weitergeleitet wurde.

Fall 8: „Krypto überwiesen/Wallet transferiert.“

Typische Fälle: „Investmentplattform“, „Auszahlung nur nach Steuer/Gebühr“, Wallet-Drain.
Rechtlich: Technisch oft nicht rückbuchbar → Fokus auf Börsen/Plattformen, Sicherung von Spuren, Ermittlungen, ggf. zivilrechtliche Ansätze je nach Ansprechpartner.
Ihr stärkster Hebel, um das Geld zurückzubekommen: Schaden begrenzen und Folgebetrug vermeiden (keine „Gebühren“ nachschießen; keine Vorkasse an „Rückholer“).

Wenn Zugänge gesichert, Zahlungen gestoppt und Belege sauber dokumentiert sind, haben Sie die beste Ausgangslage, um Ihr Geld von den Betrügern zurückzubekommen.

2. Wie kann ich mein Geld zurückbekommen? 4 Optionen

Es gibt 4 Wege, um nach Internetbetrug Geld zurückzubekommen – je nachdem, wie gezahlt wurde und wer greifbar ist:

  1. Zahlungsverkehr zurückdrehen
    Rückbuchung, Chargeback, Käuferschutz, Rückruf einer Überweisung. Hier zählt Tempo und Dokumentation.
  2. Erstattung/Haftung gegenüber Bank oder Zahlungsdienstleister
    Wenn Zahlungen nicht autorisiert waren oder die Bank Ihre Vorwürfe nicht belegen kann, ist das oft der effektivste rechtliche Ansatz.
  3. Ansprüche gegen Empfänger/Händler/„Finanzagenten“
    Wenn der Empfänger identifizierbar ist (z. B. reale Firma, reale Person als Kontoinhaber), kommen zivilrechtliche Rückforderungsansprüche in Betracht – in der Praxis aber häufig schwierig, weil Täter Strohleute nutzen.
  4. Strafanzeige erstatten
    Eine Anzeige hilft bei Ermittlungen und kann Rückflüsse ermöglichen – sie ersetzt aber meist nicht die Zahlungskanal-Strategie. (Das ist eines der häufigsten Missverständnisse.)

3. Anleitung für jeden Zahlungsweg: So erhöhen Sie die Chance auf Rückzahlung

Ob Sie Ihr Geld zurückbekommen, hängt entscheidend davon ab, wie Sie gezahlt haben: Lastschrift, Karte, PayPal, Überweisung oder Krypto funktionieren rechtlich und praktisch sehr unterschiedlich. Hier finden Sie die passenden Schritte je Zahlungsweg, um die Rückabwicklung möglichst schnell anzustoßen.

Zahlung per Überweisung (SEPA)

Wenn Sie selbst überwiesen haben, ist der Spielraum oft eng – aber nicht null.

  • Sofort Ihre Bank kontaktieren und ausdrücklich einen Überweisungsrückruf/Recall anstoßen (je nach Zeitpunkt kann das noch klappen).
  • Empfängerdaten sichern (IBAN, Name, Verwendungszweck, Datum/Uhrzeit).
  • Empfängerbank informieren (Betrugsverdacht, bitte Sperr-/Prüfmaßnahmen).
  • Schriftlich arbeiten: alles per Mail/Brief bestätigen lassen; Telefon ist nur „Speed“, nicht „Beweis“.

Zahlung per Lastschrift

Bei Lastschriften ist die Frage: war ein Mandat/Einzug erlaubt – oder nicht?

  • Rückgabe über Ihre Bank (bei SEPA-Lastschrift gibt es ein gesetzliches Erstattungsregime, teils ohne Begründung).
  • Nicht autorisiert (kein Mandat/gefälschtes Mandat): dann greift zusätzlich die 13-Monats-Systematik aus dem Zahlungsrecht.

Tipp für die Praxis: Geben Sie in der Beschwerde klar an, ob Sie die Lastschrift autorisiert haben. „Ich kenne das nicht“ ist etwas anderes als „Ich habe mal bestellt, aber jetzt ist es Betrug“.

Zahlung per Kredit-/Debitkarte

Bei Kartenbetrug sind zwei Schienen möglich: bankrechtliche Erstattung (bei nicht autorisierten Zahlungen) und Chargeback nach Kartenregeln.

  • Karte sperren (und Missbrauch melden).
  • Belastungen schriftlich beanstanden (Buchungen einzeln auflisten, Belege beifügen).
  • Chargeback verlangen – auch wenn der erste Ansprechpartner abwinkt (das passiert in der Praxis; Verbraucherzentralen weisen darauf hin).
  • Belege bündeln: Bestell-/Zahlungsnachweise, Händlerkommunikation, Screenshots, ggf. Widerruf/Kündigung.

Wenn die Bank „grob fahrlässig“ behauptet, wird häufig geprüft, ob und wie Sicherheitsmerkmale preisgegeben wurden – und ob die Bank selbst starke Kundenauthentifizierung verlangt hat.

Zahlung per PayPal & andere Bezahldienste

Bei PayPal ist der häufigste Fehler: Konflikt gestartet, aber nicht rechtzeitig zum Antrag eskaliert.

  • Problem innerhalb der oben genannten Fristen melden und alle Nachweise hochladen.
  • Unterscheiden: „Ware/Dienstleistung“ vs. „Freunde & Familie“. Bei „Freunde & Familie“ ist die Durchsetzung oft deutlich schwieriger, weil Käuferschutz typischerweise nicht greift (dann bleiben eher Bank-/Kartenschienen oder zivilrechtliche Wege).

Zahlung per Wallets/„Pay“-Dienste (Apple Pay/Google Pay/Klarna/Sofort)

Viele Bezahlmethoden sind nur eine Oberfläche. Entscheidend ist, ob darunter Karte, Lastschrift oder Überweisung steckt – und ob Sie parallel im jeweiligen System (App/Account) Widerspruch einlegen müssen. Als Faustregel: Immer doppelt arbeiten (Anbieter + Bank).

Zahlung per Kryptowährungen

Krypto-Transaktionen sind technisch meist nicht „rückbuchbar“. Das heißt nicht, dass nie etwas zurückkommt – aber der Weg läuft anders (Börse/Exchange-Compliance, Ermittlungen, ggf. Sicherstellungen).

Warnung vor Folgebetrug: Nach einem ersten Verlust werden Betroffene häufig erneut kontaktiert („Wir holen Ihr Geld zurück, zahlen Sie nur Gebühren/Steuern“). Behörden warnen seit Jahren vor solchen Nachfass-Maschen.

Wenn Sie den richtigen Hebel für Ihre Zahlungsart genutzt und alles schriftlich dokumentiert haben, ist der wichtigste Teil oft schon erledigt. Reagiert Bank oder Zahlungsdienstleister trotzdem ablehnend, geht es im nächsten Kapitel um ein strukturiertes Vorgehen gegen die Bank, um Ihr Geld zurückzubekommen.

4. Was tun, wenn die Bank nicht zahlt? 4 wichtige Schritte

Ablehnungen klingen oft endgültig – sind es aber nicht in jedem Fall.

So können Sie vorgehen, wenn die Bank nicht zahlt:

    1. Ablehnung schriftlich zurückweisen (konkret, nicht allgemein)
      Listen Sie jede strittige Buchung einzeln auf (Datum, Betrag, Empfänger) und erklären Sie klar, ob Sie die Zahlung nicht autorisiert haben bzw. warum Sie die Autorisierung bestreiten.
    2. Belege + Zeitlinie nachreichen und Nachweise der Bank anfordern
      Fügen Sie Screenshots, E-Mails/Chats, Sperrzeitpunkt, Anzeige-/Vorgangsnummer etc. bei und verlangen Sie nachvollziehbar die Unterlagen/Angaben, auf die sich die Bank stützt (z. B. Authentifizierungsdaten, Händlerdaten).
    3. Frist setzen und formal eskalieren (Beschwerdestelle/Ombudsmann)
      Setzen Sie eine klare Frist zur Entscheidung und gehen Sie parallel den nächsten Schritt zur Beschwerdestelle der Bank. Wenn nötig, nutzen Sie anschließend eine Schlichtungsstelle/Ombudsmann.
    4. Anwalt kontaktieren, wenn es streitig wird oder viel Geld betroffen ist
      Spätestens bei Argumenten wie „die Zahlung war autorisiert“ oder „Sie haben grob fahrlässig gehandelt“, bei hohen Beträgen oder wiederholten Ablehnungen kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein – um Argumentation, Beweisfragen und die nächste Eskalationsstufe (Schlichtung/Klage) sauber aufzubauen. Wenn Sie möchten, können Sie dafür über advocado eine kostenlose Ersteinschätzung von einem Partner-Anwalt anfragen.
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5. Wann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein kann

Nicht in jedem Fall braucht es sofort anwaltliche Hilfe. Sobald aber Bank/Zahlungsdienstleister ablehnen, Fristen laufen oder der Sachverhalt streitig wird („autorisert“, „grob fahrlässig“), kann eine juristische Einordnung viel Zeit (und oft Nerven) sparen – vor allem, weil im Zahlungsrecht Beweisfragen und Formulierungen entscheidend sind. Maßgeblich ist dabei immer: Zahlungsweg + Autorisierung + Nachweise.

In diesen Konstellationen ist anwaltliche Hilfe besonders sinnvoll

Ein:e Anwält:in kann besonders dann entlasten, wenn mindestens einer dieser Punkte zutrifft:

  • Ihre Bank beruft sich auf „Autorisierung“, weil eine TAN/Push-Freigabe erfolgte – obwohl Sie getäuscht oder unter Druck gesetzt wurden (z. B. „Bankmitarbeiter“-Anruf, Fernzugriff/AnyDesk). Hier ist wichtig: Der Zahlungsdienstleister muss zwar die Authentifizierung nachweisen, daraus folgt aber nicht automatisch, dass Sie den Vorgang wirklich autorisiert haben oder „grob fahrlässig“ handelten.
  • Es gab mehrere Buchungen/Überweisungen, ggf. in kurzer Zeit oder an neue Empfänger (typisch bei Kontoübernahmen). Dann geht es oft auch um die Frage, ob Schutz- und Prüfmechanismen eingehalten wurden – und wie Sie den Ablauf beweisen.
  • Es geht um größere Beträge oder existenzielle Folgen (Miete, Dispo, Rücklastschriften, Inkasso).
  • Identitätsdiebstahl spielt mit hinein (z. B. Bestellungen/Verträge in Ihrem Namen, Schufa-Themen). Dann laufen oft parallel mehrere Baustellen: Zahlungsrückabwicklung, Forderungsabwehr, Unterlassung/Schadensersatz.
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3 Beispiel-Fälle zur Orientierung

Fall 1: „Bank-Anruf“ + PushTAN/Anydesk – Bank sagt später „autorisert“

Ausgangslage: Sie haben etwas bestätigt, weil der Anrufer „Bank/Support“ war.
Vorgehen: Sofort sperren, Gerät prüfen (Fernzugriff entfernen), Zahlungen bestreiten, Protokolle anfordern, Anzeige erstatten; schriftlich argumentieren, dass reine Authentifizierung nicht automatisch Autorisierung beweist.
Ergebnis: Häufig streitig; Erfolg hängt stark an Ablauf, Belegen, und daran, ob „grob fahrlässig“ wirklich tragfähig ist.

Fall 2: Fake-Shop – bezahlt mit Karte, Ware kommt nie

Ausgangslage: Shop wirkt seriös, Lieferung bleibt aus.
Vorgehen: Händler schriftlich zur Lieferung/Erstattung auffordern, Chargeback einleiten, Nachweise bündeln (Shop-Screenshots, Bestellbestätigung, Kommunikation).
Ergebnisstatus: Bei klarer Nichtlieferung sind Kartenverfahren oft praktikabel – Fristen/Belege sind der Engpass.

Fall 3: Krypto-Investmentbetrug – danach „Recovery-Agentur“ meldet sich

Ausgangslage: Plattform blockiert Auszahlung; danach ruft „Hilfe-Team“ an und verlangt Gebühren/Steuern.
Vorgehen: Nichts nachzahlen, alle Chats/Wallet-Adressen sichern, Exchange/Wallet-Provider informieren, Anzeige erstatten, Warnhinweise beachten.
Ergebnisstatus: Rückholung ist möglich, aber deutlich komplexer; häufig ist der zweite Kontakt bereits der nächste Betrug.

6. Mögliche Kosten bei Internetbetrug

Kosten entstehen meist in drei Blöcken:

  1. Zahlungsverkehr: mögliche Bearbeitungsentgelte (institutsabhängig), ggf. Kosten für Ersatzkarten.
  2. Rechtliche Durchsetzung:
    • Für Verbraucher ist ein erstes Beratungsgespräch ohne Vergütungsvereinbarung gesetzlich gedeckelt (maximal 190 € zzgl. MwSt.).
    • Für weitergehende Vertretung (Schreiben, Verhandlungen, Klage) hängen Gebühren typischerweise am Streitwert bzw. an Vereinbarungen.
  3. Gericht/Ermittlungen: Gerichtskosten, ggf. Übersetzungen/Beweissicherung – stark einzelfallabhängig.

Wenn Ihr Budget eng ist: Prüfen Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung eintritt oder ob Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe in Betracht kommt (je nach Situation).

7. Häufige Missverständnisse aufgeklärt

Richtig ist: Strafrecht dient der Täterverfolgung; Rückzahlung läuft meist über Zahlungswege/Ansprüche – die Anzeige unterstützt, ersetzt aber nicht die Rückabwicklung.
Was ist zu prüfen: Zahlungsweg, Fristen, Belege, wer realistischer Anspruchsgegner ist.

Richtig ist: Das Gesetz unterscheidet zwischen Authentifizierung/Technik und echter Autorisierung; reine Protokolle reichen nicht immer.
Was ist zu prüfen: Was haben Sie genau bestätigt, unter welchem Irrtum/Druck, welche Sicherheitsmerkmale wurden preisgegeben?

Richtig ist: Grobe Fahrlässigkeit ist eine hohe Schwelle; zudem gibt es gesetzliche Leitplanken (z. B. 50-Euro-Regel/Haftungsmechanik und Ausnahmen, u. a. wenn keine starke Kundenauthentifizierung verlangt wurde).
Was ist zu prüfen: PIN/TAN-Weitergabe? Fernzugriff? Warnhinweise? Welche Authentifizierung verlangte die Bank?

Richtig ist: Konflikt und Antrag sind getrennt – ohne rechtzeitige Eskalation kann der Fall schließen.
Was ist zu prüfen: Zahlungsart („Waren & Dienstleistungen“ vs „Freunde“), Upload der Nachweise, Eskalation.

Richtig ist: Gerade nach Anlage-/Kryptobetrug sind Recovery-Scams verbreitet; Behörden warnen vor Vorauszahlungen und Fake-Behörden/Fake-Anwälten.
Was ist zu prüfen: Identität/Erlaubnis, Zahlungsaufforderungen, „Gebühren/Steuern vorab“, Druck und Geheimhaltung.

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 29.05.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen: §§ 675l, 675u, 675v, 675w, 675x, 676b BGB

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Julia Pillokat
Julia Pillokat
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