Was sieht der Bußgeldkatalog vor?
Wer als Verkehrsteilnehmer wiederholt oder schwerwiegend gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) verstößt, muss laut Bußgeldkatalog mit einem Fahrverbot von bis zu 3 Monaten rechnen. Sofern innerhalb der letzten 2 Jahre kein Fahrverbot gegen Sie erlassen wurde, gelten Sie als Ersttäter – was mit gewissen Privilegien einhergeht.
Ersttäter haben innerhalb eines viermonatigen Zeitraums üblicherweise die Möglichkeit, den Start des Fahrverbots selbst zu wählen. Das Startdatum koordinieren Betroffene mit der Bußgeldstelle. Wiederholungstäter müssen hingegen damit rechnen, dass die Behörde das Startdatum des Fahrverbots festlegt.
Ein Fahrverbot zu umgehen, das wegen alkoholisierten Fahrens verhängt wurde, ist extrem schwierig. Sobald Autofahrer die gesetzliche Promillegrenze überschreiten, handeln sie nicht nur vorsätzlich, sondern begehen eine Straftat.
2. Bußgeld-Tabellen | Wann droht ein Fahrverbot?
Fahrverbot bei zu hoher Geschwindigkeit innerorts
| Überschreitung (innerorts) |
Fahrverbot |
Hinweis |
| 26–30 km/h |
1 Monat |
nur als Wiederholungstäter (siehe Fußnote) |
| 31–40 km/h |
1 Monat |
Regelfahrverbot |
| 41–50 km/h |
1 Monat |
Regelfahrverbot |
| 51–60 km/h |
2 Monate |
Regelfahrverbot |
| 61–70 km/h |
3 Monate |
Regelfahrverbot |
| über 70 km/h |
3 Monate |
Regelfahrverbot |
Fahrverbot bei zu hoher Geschwindigkeit außerorts
| Überschreitung (außerorts) |
Fahrverbot |
Hinweis |
| 26–30 km/h |
1 Monat |
nur als Wiederholungstäter (siehe Fußnote) |
| 31–40 km/h |
1 Monat |
nur als Wiederholungstäter (siehe Fußnote) |
| 41–50 km/h |
1 Monat |
Regelfahrverbot |
| 51–60 km/h |
1 Monat |
Regelfahrverbot |
| 61–70 km/h |
2 Monate |
Regelfahrverbot |
| über 70 km/h |
3 Monate |
Regelfahrverbot |
Achtung: Wiederholungstäter-Fahrverbot
Das zusätzliche 1-Monats-Fahrverbot greift, wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung erneut eine Überschreitung von mehr als 25 km/h festgestellt wird.
Rotlicht: Fahrverbot-Fälle
| Rotlichtverstoß |
Fahrverbot |
| Einfacher Rotlichtverstoß (≤ 1 Sekunde rot) mit Gefährdung |
1 Monat |
| Einfacher Rotlichtverstoß (≤ 1 Sekunde rot) mit Unfall |
1 Monat |
| Qualifizierter Rotlichtverstoß (> 1 Sekunde rot) |
1 Monat |
| … qualifiziert mit Gefährdung |
1 Monat |
| … qualifiziert mit Unfall |
1 Monat |
Alkohol und Fahrverbot
0,5 bis 1,09 ‰ (ohne weitere Auffälligkeiten): 1 Monat Fahrverbot beim 1. Verstoß
3. Voraussetzungen, um das Fahrverbot zu umgehen
Für Wiederholungstäter kann es sehr schwer werden, sich dem Fahrverbot zu entziehen. Besser kann es für Verkehrssünder ausssehe, die sich im Straßenverkehr in der letzten Zeit kaum etwas zu Schulden haben kommen lassen. Wenige Punkte in Flensburg sind deshalb eine hilfreiche Voraussetzung, um ein Fahrverbot zu vermeiden und die Fahrerlaubnis zu behalten.
Einspruchsfrist
Wichtig: Sie müssen rechtzeitig Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen – nämlich bevor dieser rechtskräftig wird. Es gilt eine Einspruchsfrist von 2 Wochen. Versäumen Sie den Einspruch, besteht keine Möglichkeit, das Fahrverbot zu umgehen.
Härtefall
Die besten Chancen, das Fahrverbot zu umgehen, haben Verkehrsteilnehmer im Härtefall. Dafür müssen sie rechtzeitig Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt haben.
Ein Härtefall kann vorliegen, wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind und Ihnen infolge des Fahrverbots eine Job-Kündigung droht.
Dies gilt beispielsweise für Berufskraftfahrer und unter Umständen auch für Selbstständige, die ohne Fahrerlaubnis vor großen Problemen stehen. Auch wenn Sie pflegebedürftige Angehörige versorgen müssen, könnten Sie persönliche Härte geltend machen.