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Ratgeber Verkehrsrecht Führerschein Fahrverbot umgehen
Stand 07.01.2022
Lesezeit 9 min

Wie Sie ein Fahrverbot umgehen können

Ein Fahrverbot kann richtig weh tun! Mehr noch: Es kann eine existenzielle Bedrohung darstellen. Zum Beispiel für Menschen, die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind. Flattert der Bußgeldbescheid inkl. Fahrverbot ins Haus, stellen sich Betroffene unter Umständen die Frage: „Kann ich das Fahrverbot umgehen?“. Die Antwort lautet: Ja. Ein Fahrverbot lässt sich manchmal abwenden. Dafür müssen Sie bei der Bußgeldbehörde rechtzeitig Einspruch einlegen und einen Härtefall nachweisen.

Erik Münnich
Beitrag von Erik Münnich
Redakteur für Rechthemen
Aktualisiert am 07.01.2022

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Wie Sie ein Fahrverbot umgehen können
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Das Wichtigste in Kürze:
  • Es ist kompliziert, Fahrverbote zu umgehen – aber möglich.
  • Für Wiederholungstäter wird es besonders schwer.
  • Voraussetzungen: Rechtzeitig Einspruch einlegen und Härtefall nachweisen.
  • Betroffene Verkehrssünder müssen im Detail darlegen, warum ein Härtefall besteht.
Inhaltsverzeichnis
  1. Das Wichtigste zum Fahrverbot
  2. Bußgeld-Tabellen | Strafe im Überblick
  3. Voraussetzungen, um das Verbot zu umgehen
  4. Die Rolle des Augenblicksversagens
  5. Fahrverbot in höhere Geldbuße umwandeln
  6. Kann man ein Fahrverbot übertragen?
  7. Fahrverbot umgehen ohne Anwalt: Geht das?
  8. FAQ: Fahrverbot umgehen

1. Das Wichtigste zum Fahrverbot

Generell ist es sehr schwer, ein Fahrverbot zu umgehen. Das liegt daran, dass entsprechende Sanktionen einen erzieherischen Effekt für den Verkehrsteilnehmer haben sollen. Hinter einem Fahrverbot verbirgt sich hingegen meist ein schwererer oder gleich zahlreiche Delikte. Das Bußgeld und die Strafe sollen abschrecken und zukünftige Fehltritte unwahrscheinlicher machen.

Typische Delikte sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, zu dichtes Auffahren, das Überfahren einer roten Ampel sowie Überschreitungen der Promillegrenze.

Ob ein Fahrverbot aufgehoben wird, prüfen die Bußgeldbehörden immer im Einzelfall.

Fahrverbot umgehen: 1 Monat, 2 Monate oder 3 Monate?

Das deutsche Verkehrsrecht sieht vor, dass ein Fahrverbot für einen, zwei oder drei Monate verhängt werden kann. Der festgelegte Zeitraum richtet sich in erster Linie nach der Schwere des Vergehens. Das einmonatige Fahrverbot erteilen die Bußgeldbehörden besonders oft. Zum Beispiel bei Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Doch was bedeutet das eigentlich – ein Monat Fahrverbot? Das Fahrverbot berechnet sich nach der Kalenderzeit. Die Laufzeiten liegen deshalb zwischen 28 und 31 Tagen und lassen sich nicht pauschal benennen. Genauere Informationen zum Zeitraum finden Betroffene im Bußgeldbescheid.

Rechtsberatung
Fahrverbot vs. Führerscheinentzug

Die Begriffe „Fahrverbot“ und „Führerscheinentzug“ werden oft synonym verwendet. Dabei ist ein Führerscheinentzug eine viel härtere Maßnahme. Wird der Führerschein entzogen, geschieht dies in der Regel dauerhaft – und nicht für einen festgelegten Zeitraum (Fahrverbot). Die Behörden entziehen einen Führerschein, wenn eine Person zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Die Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenkeit im Verkehr oder Unfallflucht sind Straftaten, die dem Führerscheinentzug vorausgehen. Das Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Entziehung der Fahrerlaubnis.

Was sieht der Bußgeldkatalog vor?

Wer als Verkehrsteilnehmer wiederholt oder schwerwiegend gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) verstößt, muss laut Bußgeldkatalog mit einem Fahrverbot von bis zu 3 Monaten rechnen. Sofern innerhalb der letzten 2 Jahre kein Fahrverbot gegen Sie erlassen wurde, gelten Sie als Ersttäter – was mit gewissen Privilegien einhergeht.

Ersttäter haben innerhalb eines viermonatigen Zeitraums üblicherweise die Möglichkeit, den Start des Fahrverbots selbst zu wählen. Das Startdatum koordinieren Betroffene mit der Bußgeldstelle. Wiederholungstäter müssen hingegen damit rechnen, dass die Behörde das Startdatum des Fahrverbots festlegt.

Ein Fahrverbot zu umgehen, das wegen alkoholisierten Fahrens verhängt wurde, ist extrem schwierig. Sobald Autofahrer die gesetzliche Promillegrenze überschreiten, handeln sie nicht nur vorsätzlich, sondern begehen eine Straftat.

2. Bußgeld-Tabellen | Strafen und Bußgelder im Überblick

Geschwindigkeitsüberschrei­tungen mit dem PKW (innerorts)

Verstoß

Bußgeld/Geldstrafe

Punkte

Fahrverbot

Lohnt sich Einspruch?

bis 10 km/h

20 €

-

 

Eher nein

11–15 km/h

40 €

-

 

Eher nein

16–20 km/h

60 €

-

 

Eher nein

21–25 km/h

100 €

1

 

Prüfen lassen

26–30 km/h

150 €

1

(1 Monat)*

Prüfen lassen

31–40 km/h

200 €

1

(1 Monat)*

Prüfen lassen

41–50 km/h

320 €

2

1 Monat

Prüfen lassen

51–60 km/h

480 €

2

1 Monat

Prüfen lassen

61–70 km/h

600 €

2

2 Monate

Prüfen lassen

über 70 km/h

700 €

2

3 Monate

Prüfen lassen

*Ein Fahrverbot sprechen die Bußgeldbehörden an Verkehrsteilnehmer aus, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kam.

Bußgeldkatalog bei einer roten Ampel

Verstoß

Bußgeld/Geldstrafe

Punkte

Fahrverbot

Lohnt sich Einspruch?

Rotlichtverstoß (Ampel bei “Rot” überfahren”

90 €

1

 

Prüfen lassen

… andere gefährdet

200 €

2

1 Monat

Prüfen lassen

… Sachschaden verursacht

240 €

2

1 Monat

Prüfen lassen

Rotlichtverstoß (Rotphase seit >1 Sekunde)

200 €

2

Mindestens 1 Monat & ggf. Führerscheinentzug & Strafverfahren

Prüfen lassen

… andere gefährdet

320 €

2

Mindestens 1 Monat & ggf. Führerscheinentzug & Strafverfahren

Prüfen lassen

… Sachschaden verursacht

360 €

2

Mindestens 1 Monat & ggf. Führerscheinentzug & Strafverfahren

Prüfen lassen

Ampel mit grünem Rechts-Pfeil überfahren, ohne vorher zu halten

70 €

1

 

Prüfen lassen

... Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindert

100 €

1

 

Prüfen lassen

… andere gefährdet

100 €

1

 

Prüfen lassen

über 70 km/h

120 €

1

 

Prüfen lassen

3. Voraussetzungen, um das Verbot zu umgehen

Für Wiederholungstäter kann es sehr schwer werden, sich dem Fahrverbot zu entziehen. Besser kann es für Verkehrssünder ausssehe, die sich im Straßenverkehr in der letzten Zeit kaum etwas zu Schulden haben kommen lassen. Wenige Punkte in Flensburg sind deshalb eine hilfreiche Voraussetzung, um ein Fahrverbot zu vermeiden und die Fahrerlaubnis zu behalten.

Einspruchsfrist

Wichtig: Sie müssen rechtzeitig Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen – nämlich bevor dieser rechtskräftig wird. Es gilt eine Einspruchsfrist von 2 Wochen. Versäumen Sie den Einspruch, besteht keine Möglichkeit, das Fahrverbot zu umgehen.

Härtefall

Die besten Chancen, das Fahrverbot zu umgehen, haben Verkehrsteilnehmer im Härtefall. Dafür müssen sie rechtzeitig Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt haben.

Ein Härtefall kann vorliegen, wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind und Ihnen infolge des Fahrverbots eine Job-Kündigung droht.

Dies gilt beispielsweise für Berufskraftfahrer und unter Umständen auch für Selbstständige, die ohne Fahrerlaubnis vor großen Problemen stehen. Auch wenn Sie pflegebedürftige Angehörige versorgen müssen, könnten Sie persönliche Härte geltend machen.

Anführungszeichen

Ein zeitlich begrenztes Fahrverbot zu umgehen, ist möglich – aber auch kompliziert. Hat das Fahrverbot aber gravierende Folgen für den Lebensalltag – etwa weil der Job auf dem Spiel steht oder die Pflege von Angehörigen nicht mehr zu bewältigen ist –, kann ein sogenannter Härtefall Mandanten vor dem Fahrverbot bewahren.

Thomas Körner
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Dass Sie den PKW dafür nutzen, um zu Ihrer Arbeitsstelle zu gelangen, gilt in der Regel noch nicht als ausreichende Begründung für einen Härtefall. Denn: Sie könnten den Bus oder andere öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch nehmen.

Kurz gesagt: Sie müssen glaubhaft darlegen, dass das Fahrverbot für Sie eine unzumutbare Härte darstellt. Dies verlangt eine detaillierte, nachvollziehbare Beschreibung. Unter Umständen sind Unterlagen und Dokumente vonnöten, die Ihre Sichtweise stützen.

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4. Die Rolle des Augenblicksversagens

Wenn dem Fahrverbot äußerst verantwortungsloses Verhalten zugrunde liegt, ist der Führerschein meist weg.

Anders sieht es bei sogenanntem Augenblicksversagen aus, das als leichte Fahrlässigkeit gilt. Der Gedanke dahinter: Niemand ist perfekt! Wenn beispielsweise Verkehrsschilder fehlerhaft platziert oder nicht einsehbar sind, könnte die Bußgeldbehörde Ihr Vergehen womöglich als Augenblicksversagen auslegen.

Ein weiterer typischer Fall von Augenblicksversagen ist der sogenannte Mitzieheffekt.

5. Fahrverbot in höhere Geldbuße umwandeln

Das Fahrverbot kann nur in Ausnahmefällen in eine höhere Geldstrafe umgewandelt werden. Denn: Sinn und Zweck des Fahrverbotes ist es, betroffene PKW-Fahrer zu sanktionieren – und erzieherisch zu wirken.

Voraussetzungen für die Umwandlung in eine höhere Geldbuße:

  • Fristgerechter Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid
  • Es liegt ein Härtefall vor

Voraussetzung für eine Umwandlung in eine Geldstrafe ist, dass Sie dem Bußgeldbescheid rechtzeitig widersprechen und nachvollziehbar darstellen können, dass ein Härtefall vorliegt.

6. Kann man ein Fahrverbot übertragen?

Nein. Es ist ausgeschlossen, ein Fahrverbot auf einen Dritten zu übertragen. Falls Sie mit dem Gedanken spielen, einen anderen Fahrer anzugeben – dies gilt als strafbarer Täuschungsversuch! Die Höchststrafe liegt bei 5 Jahren Haft.

7. Fahrverbot umgehen ohne Anwalt: Geht das?

Es ist grundsätzlich äußerst schwierig, ein Fahrverbot zu umgehen. Noch schwieriger kann es ohne Anwalt werden. Sie müssen bei der Schilderung Ihres individuellen Falles gegenüber der Behörde sehr dezidiert vorgehen.

Um sich rechtlich beraten zu lassen, können Sie einen Anwalt mit Schwerpunkt Fahrverbot zurate ziehen. advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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8. FAQ: Fahrverbot umgehen

Kann ich das Fahrverbot auf ein Familienmitglied übertragen?

Das Fahrverbot wird erhält derjenige, der wiederholt oder schwerwiegend gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) verstoßen hat. Es kann nicht auf andere Personen übertragen werden, die nichts mit der Tat zu tun haben. Eine Umgehung des Fahrverbots ist auf diesem Weg also nicht möglich.

Mein Job steht auf dem Spiel: Kann ich das Fahrverbot aus beruflichen Gründen umgehen?

Ist der Führerschein zwingend notwendig, um Ihren Beruf auszuüben, kann ein sogenannter Härtefall vorliegen. Um diesen geltend zu machen, müssen Sie rechtzeitig Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Sie können sich dafür von einem Anwalt für Verkehrsrecht unterstützen lassen: Dieser kann im Umgang mit der zuständigen Behörde dabei helfen, in Ihrem Fall aufzuzeigen, dass ein Fahrverbot eine unzumutbare Härte darstellt.

Kann ich selbst entscheiden, wann ich das Fahrverbot antrete?

Ja. Bei einem Fahrverbot räumt Ihnen die Behörde in der Regel eine Frist von 4 Monaten ein, innerhalb der Sie Ihren Führerschein abgeben müssen. Die 4 Monate beginnen, sobald der Bescheid rechtswirksam ist. Der Gesetzgeber gibt Ihnen damit die Möglichkeit, das Fahrverbot in einen Zeitraum zu legen, in dem Sie vielleicht aufgrund von Urlaub eher auf den Führerschein verzichten können.

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Erik Münnich
Erik Münnich
Redakteur für Rechthemen
Aktualisiert am 07.01.2022
Als Teil der juristischen Redaktion bei advocado steht Erik Münnich stetig im Austausch mit Anwälten und anderen Juristen, um Ihnen bei schwierigen Rechtsfragen oder -problemen die besten Lösungsansätze aufzuzeigen.
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