Was sieht der Bußgeldkatalog vor?
Wer als Verkehrsteilnehmer wiederholt oder schwerwiegend gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) verstößt, muss laut Bußgeldkatalog mit einem Fahrverbot von bis zu 3 Monaten rechnen. Sofern innerhalb der letzten 2 Jahre kein Fahrverbot gegen Sie erlassen wurde, gelten Sie als Ersttäter – was mit gewissen Privilegien einhergeht.
Ersttäter haben innerhalb eines viermonatigen Zeitraums üblicherweise die Möglichkeit, den Start des Fahrverbots selbst zu wählen. Das Startdatum koordinieren Betroffene mit der Bußgeldstelle. Wiederholungstäter müssen hingegen damit rechnen, dass die Behörde das Startdatum des Fahrverbots festlegt.
Ein Fahrverbot zu umgehen, das wegen alkoholisierten Fahrens verhängt wurde, ist extrem schwierig. Sobald Autofahrer die gesetzliche Promillegrenze überschreiten, handeln sie nicht nur vorsätzlich, sondern begehen eine Straftat.
2. Bußgeld-Tabellen | Strafen und Bußgelder im Überblick
Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem PKW (innerorts)
Verstoß
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Bußgeld/Geldstrafe
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Punkte
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Fahrverbot
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Lohnt sich Einspruch?
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bis 10 km/h
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20 €
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-
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Eher nein
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11–15 km/h
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40 €
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-
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Eher nein
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16–20 km/h
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60 €
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-
|
|
Eher nein
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21–25 km/h
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100 €
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1
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Prüfen lassen
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26–30 km/h
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150 €
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1
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(1 Monat)*
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Prüfen lassen
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31–40 km/h
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200 €
|
1
|
(1 Monat)*
|
Prüfen lassen
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41–50 km/h
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320 €
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2
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1 Monat
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Prüfen lassen
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51–60 km/h
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480 €
|
2
|
1 Monat
|
Prüfen lassen
|
61–70 km/h
|
600 €
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2
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2 Monate
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Prüfen lassen
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über 70 km/h
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700 €
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2
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3 Monate
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Prüfen lassen
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*Ein Fahrverbot sprechen die Bußgeldbehörden an Verkehrsteilnehmer aus, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kam.
Bußgeldkatalog bei einer roten Ampel
Verstoß
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Bußgeld/Geldstrafe
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Punkte
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Fahrverbot
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Lohnt sich Einspruch?
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Rotlichtverstoß (Ampel bei “Rot” überfahren”
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90 €
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1
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Prüfen lassen
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… andere gefährdet
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200 €
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2
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1 Monat
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Prüfen lassen
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… Sachschaden verursacht
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240 €
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2
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1 Monat
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Prüfen lassen
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Rotlichtverstoß (Rotphase seit >1 Sekunde)
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200 €
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2
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Mindestens 1 Monat & ggf. Führerscheinentzug & Strafverfahren
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Prüfen lassen
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… andere gefährdet
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320 €
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2
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Mindestens 1 Monat & ggf. Führerscheinentzug & Strafverfahren
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Prüfen lassen
|
… Sachschaden verursacht
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360 €
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2
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Mindestens 1 Monat & ggf. Führerscheinentzug & Strafverfahren
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Prüfen lassen
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Ampel mit grünem Rechts-Pfeil überfahren, ohne vorher zu halten
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70 €
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1
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Prüfen lassen
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... Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindert
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100 €
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1
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Prüfen lassen
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… andere gefährdet
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100 €
|
1
|
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Prüfen lassen
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über 70 km/h
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120 €
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1
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Prüfen lassen
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3. Voraussetzungen, um das Verbot zu umgehen
Für Wiederholungstäter kann es sehr schwer werden, sich dem Fahrverbot zu entziehen. Besser kann es für Verkehrssünder ausssehe, die sich im Straßenverkehr in der letzten Zeit kaum etwas zu Schulden haben kommen lassen. Wenige Punkte in Flensburg sind deshalb eine hilfreiche Voraussetzung, um ein Fahrverbot zu vermeiden und die Fahrerlaubnis zu behalten.
Einspruchsfrist
Wichtig: Sie müssen rechtzeitig Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen – nämlich bevor dieser rechtskräftig wird. Es gilt eine Einspruchsfrist von 2 Wochen. Versäumen Sie den Einspruch, besteht keine Möglichkeit, das Fahrverbot zu umgehen.
Härtefall
Die besten Chancen, das Fahrverbot zu umgehen, haben Verkehrsteilnehmer im Härtefall. Dafür müssen sie rechtzeitig Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt haben.
Ein Härtefall kann vorliegen, wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind und Ihnen infolge des Fahrverbots eine Job-Kündigung droht.
Dies gilt beispielsweise für Berufskraftfahrer und unter Umständen auch für Selbstständige, die ohne Fahrerlaubnis vor großen Problemen stehen. Auch wenn Sie pflegebedürftige Angehörige versorgen müssen, könnten Sie persönliche Härte geltend machen.