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Abstandsmessung: Abstand nicht eingehalten – wann kann ein Widerspruch sinnvoll sein?
Ratgeber Verkehrsrecht Vergehen Abstandsmessung
Stand 07.01.2022
Lesezeit 16 min

Abstandsmessung: Abstand nicht eingehalten – wann kann ein Widerspruch sinnvoll sein?

Ergibt die Abstandsmessung, dass ein Fahrer den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten hat, verlangt die Behörde ein Bußgeld – oder verhängt ein Fahrverbot. Doch die Bescheide können Fehler enthalten: Ist ein Bußgeldbescheid fehlerhaft, können Betroffene gegen das Bußgeld bzw. Fahrverbot vorgehen, sofern sich ein Bescheid als fehlerhaft herausstellt.

Carolin Stadler
Beitrag von Carolin Stadler
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 07.01.2022
6.059 Aufrufe
Auf einen Blick
  • Grundsätzlich gilt: Der Sicherheitsabstand zwischen Fahrzeugen ist so groß zu halten, dass es nicht zu einem Unfall kommt.
  • Nach der Abstandsmessung erhalten Verkehrssünder den Bescheid meist innerhalb von 2–3 Wochen. Ordnungswidrigkeiten verjähren in der Regel nach 3 Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG).
  • Wer den Abstand nicht einhält, riskiert bis zu 400 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot.
  • Innerhalb von 2 Wochen lässt sich Einspruch gegen die Abstandsmessung einlegen.
  • Für den Einspruch ist eine Begründung notwendig – andernfalls lehnt die Behörde den Widerspruch ab.
  • Für den Widerspruch besteht kein Anwaltszwang. Juristische Unterstützung hilfreich sein, um das Messverfahren oder die Akten zu prüfen und den Einspruch zu begründen.
Inhaltsverzeichnis
  1. So funktioniert eine Abstandsmessung
  2. Abstand nicht eingehalten – welche Strafen drohen?
  3. Wann kann ein Widerspruch gegen die Abstandsmessung sinnvoll sein?
  4. Beispiel-Fälle
  5. So legen Sie Einspruch ein
  6. Benötige ich einen Anwalt?
  7. FAQ zur Abstandmessung

1. So funktioniert eine Abstandsmessung

Ein angemessener Sicherheitsabstand verhindert Unfälle – z. B. wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich bremst. Mit der Abstandsmessung prüfen die Behörden, ob Fahrer den Mindestabstand einhalten.

Wie viel Abstand muss ich halten?

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es keine genaue Angabe dazu, wie viel Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug notwendig ist.

Es gilt: Der Sicherheitsabstand ist so groß zu halten, dass der Fahrer in jeder Situation bremsen kann, ohne einen Auffahrunfall zu verursachen.

Ein Richtwert für den Abstand ist der halbe Tachowert. Das bedeutet z. B.: Bei 100 km/h gilt ein Mindestabstand von 50 Metern.

Für LKW-Fahrer gilt aufgrund des längeren Bremsweges Folgendes: Ab einer Geschwindigkeit von 50 km/h müssen sie einen Abstand von mindestens 50 Metern einhalten.

Mit der Sekunden-Regel können Sie als PKW-Fahrer feststellen, ob Sie ausreichend Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten.

Als Faustformel gilt: Innerorts mindestens 1 Sekunde, außerorts 2 Sekunden. Bei schlechten Wetterverhältnissen durch Regen oder Schnee sollten Sie den Abstand zum Vordermann vergrößern.

Infografik: So lässt sich der Sicherheitsabstand per Sekundenregel messen.

Wie werden Abstandsmessungen durchgeführt?

Am häufigsten sind der Abstandsblitzer oder die Videoaufzeichnung mit der Videoabstandsmessanlage (kurz VAMA) im Einsatz – sie sind über der Autobahn an Brücken installiert:

  • Das Messverfahren läuft über zwei Kameras.
  • Die erste filmt den Verkehr zwischen mehreren Markierungen auf der Straße – mit einem Computersystem misst die Behörde dann den Abstand zwischen den Fahrzeugen.
  • Die Videoaufzeichnung mit der zweiten Kamera führt zu Aufnahmen vom Fahrer, damit die Beamten einen Abstandsverstoß eindeutig einer Person zuordnen können.

Auch die Polizei führt Abstandsmessungen z. B. mit Lasern durch. Dafür nutzt sie speziell ausgerüstete Polizeiautos, die an der Autobahn oder Landstraße stehen:

  • Mit Sensoren filmen die Geräte im Polizeiauto die vorbeifahrenden Fahrzeuge.
  • Mit Hilfe der Aufnahme misst ein Beamter anschließend den Abstand und die Geschwindigkeit – dazu nutzt er ein Computersystem, welches die Angaben berechnet.

In seltenen Fällen schätzt ein Polizist den Abstand nach Augenmaß. Dabei fahren die Beamten selbst in einem Auto und beobachten so den Abstand zwischen den anderen Fahrzeugen.

Voraussetzung dafür ist, dass die Polizisten den Abstand über eine Strecke von mindestens 600 Metern beobachten. Dieses Messverfahren ist jedoch sehr fehleranfällig, weil sich die Polizisten dabei leicht verschätzen können.

Gibt es Toleranzen?

Die Toleranz ist ein bestimmter Wert, den die Behörde von der Messung abzieht, um damit Ungenauigkeiten der Messung auszugleichen. In manchen Fällen liegt nach dem Toleranzabzug kein Abstandsverstoß mehr vor.

In der Regel gilt bei einer Geschwindigkeit unter 100 km/h eine Toleranz von 3 km/h bzw. bei mehr als 100 km/h 3 %. Schätzt ein Beamter den Abstand, ist die Fehleranfälligkeit sehr hoch, sodass der Toleranzabzug 20–30 % beträgt – schließlich verlässt sich der Beamte bei der Abstandsmessung nur auf sein Augenmaß und nicht auf technische Systeme.

Beispiel: Die Abstandsmessung ergibt einen Abstand von 40 Metern bei einer Geschwindigkeit von 83 km/h. Nimmt die Behörde einen Toleranzabzug von 3 km/h vor, beträgt der Abstand 40 Meter bei 80 km/h.

In diesem Fall ist kein Bußgeld fällig, da der Abstand laut dem halben Tachoabstand bei 80 km/h genau 40 Meter betragen muss.

Abstandsmessungen können ungenau oder falsch sein. Trotzdem können Bußgeld oder Fahrverbot folgen – obwohl Sie den Sicherheitsabstand eingehalten haben.

Sie möchten einen Bescheid prüfen lassen oder anfechten? advocado findet für Sie den passenden Anwalt für Verkehrsrecht aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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2. Abstand nicht eingehalten – welche Strafen drohen?

Wenn Sie den Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben, drohen laut Bußgeldkatalog verschiedene Strafen.

Dabei gilt: Je höher die Geschwindigkeit ist, bei der der Abstand nicht eingehalten wurde, desto höher ist die Strafe.

Zur Erklärung: Im folgenden Auszug aus dem Bußgeldkatalog sind die Abstandsunterschreitungen aufgelistet. Ausgangswert ist immer der halbe Tachowert – bei einem Abstandsverstoß ist der Abstand geringer als dieser Wert.

 

Geschwindigkeit

Abstand

Bußgeld

Punkte in Flensburg

Fahrverbot

Bis 80 km/h

Weniger als 40 m

25–35 €

-

-

Über 80 km/h

Weniger als 5/10 des halben Tachowertes

75 €

1 Punkt

-

Weniger als 4/10 des halben Tachowertes

100 €

1 Punkt

-

Weniger als 3/10 des halben Tachowertes

160 €

1 Punkt

-

Weniger als 2/10 des halben Tachowertes

240 €

1 Punkt

-

Weniger als 1/10 des halben Tachowertes

320 €

1 Punkt

-

Über 100 km/h

Weniger als 5/10 des halben Tachowertes

75 €

1 Punkt

-

Weniger als 4/10 des halben Tachowertes

100 €

1 Punkt

-

Weniger als 3/10 des halben Tachowertes

160 €

2 Punkte

1 Monat

Weniger als 2/10 des halben Tachowertes

240 €

2 Punkte

2 Monate

Weniger als 1/10 des halben Tachowertes

320 €

2 Punkte

3 Monate

Über 130 km/h

Weniger als 5/10 des halben Tachowertes

100 €

1 Punkt

-

Weniger als 4/10 des halben Tachowertes

180 €

1 Punkt

-

Weniger als 3/10 des halben Tachowertes

240 €

2 Punkte

1 Monat

Weniger als 2/10 des halben Tachowertes

320 €

2 Punkte

2 Monate

Weniger als 1/10 des halben Tachowertes

400 €

2 Punkte

3 Monate

 

3. Wann ist ein Widerspruch gegen die Abstandsmessung sinnvoll?

Ein Einspruch gegen die Abstandsmessung ist immer dann sinnvoll, wenn die Messung oder der Bescheid fehlerhaft ist. Dafür gibt es verschiedene Gründe:

Messfehler

Folgende Messfehler verhindern eine genaue Messung des Tachoabstands – ein Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Abstandsunterschreitung ist erfolgversprechend:

  • Falsche Eichung der Messgeräte: Liegen bei der Abstandsmessung z. B. technische Fehler am Kontrollgerät vor oder wurde dieses von den Beamten nicht richtig eingestellt, ist eine genaue Messung nicht möglich.
  • Falsche Ausrichtung der Messgeräte: Ist die Kamera auf der Autobahnbrücke oder der Sensor im Polizeiauto nicht genau auf die Fahrbahn gerichtet, können die Geräte den Abstand nicht richtig messen.
  • Dichter Verkehr verhindert eine genaue Messung.
Anführungszeichen

Indem ich Akteneinsicht beantrage, kann ich genauere Informationen zur Verkehrssituation erlangen und mögliche Angriffspunkte für die Anfechtung ausfindig machen. So lässt sich einschätzen, ob sich ein Einspruch lohnt.

Thomas Körner
Anwalt für Verkehrsrecht

Spurwechsel & Bremsmanöver

Schert ein Fahrzeug direkt vor Ihnen ein oder wechseln Sie die Spur, ist die Messung oft falsch – wurde deswegen der Sicherheitsabstand nicht eingehalten, kann ein Widerspruch gegen die Abstandsmessung sinnvoll sein.

Das gilt auch, wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich stark bremst und der Abstand deswegen kurzzeitig zu gering ist.

Formfehler

Der Bescheid der Behörde kann Fehler aufweisen, welche einen Widerspruch gegen die Abstandsmessung sinnvoll erscheinen lassen:

  • Falsche Adresse des Beschuldigten
  • Falscher Name des Beschuldigten
  • Falsches Kennzeichen
  • Unscharfes Bild, auf dem der Fahrer nicht eindeutig erkennbar ist

Ihren Widerspruch gegen die Abstandsmessung müssen Sie mit aussagekräftigen Beweisen belegen. Dabei helfen Ihnen z. B. Messprotokolle oder Videoaufzeichnungen der Polizei. Sie können Messprotokolle und Videos in der Regel selbst anfordern. Da der Nachweis von Messfehlern nicht leicht ist, kann Sie ein Anwalt für Kfz-Recht unterstützen.

Er kann Ihren Bußgeldbescheid und die Akten der Behörde prüfen. Er kann die technische Prüfung der Messgeräte veranlassen und alle Beweise für die Ungültigkeit der Abstandsmessung sicherstellen. Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Handlungsoptionen.

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4. Beispiel-Fälle

Ein Anwalt kann den Bußgeldbescheid erfolgreich anfechten und verhindert oder mildert so die Strafe. Das gilt auch bei vermeintlich aussichtslosen Fällen, wie folgende Beispiele zeigen:

LKW schätzt Abstand falsch ein | Amtsgericht Bayreuth 2006

Ein LKW-Fahrer ist 70 km/h gefahren und hätte einen Sicherheitsabstand von 50 Metern einhalten müssen. Die Abstandsmessung ergibt einen Abstand von 44,3 Metern – 5,7 Meter zu wenig.

Die Behörde orientierte sich am Bußgeldkatalog und legte ein Bußgeld von 100 € und ein einmonatiges Fahrverbot fest. Der Fahrer widersprach der Abstandsmessung.

Der Anwalt des LKW-Fahrers begründet den Einspruch damit, dass die Strafe ungerechtfertigt sei. Der Grund: Fahrer können den Abstand nicht exakt nachmessen, sondern nur schätzen – dabei können sie sich verschätzen.

Das Urteil: Das Gericht reduzierte das Bußgeld auf 35 € und nahm das Fahrverbot zurück.

Verbot wäre Existenzbedrohung | Oberlandesgericht Bamberg 2011

Ein Autofahrer hat den Abstand nicht eingehalten. Die Behörden verhängten ein Fahrverbot gegen den Fahrer.

Der Anwalt des Autofahrers begründete den Einspruch damit, dass das Fahrverbot eine Existenzbedrohung darstelle. Sein Arbeitgeber bestätigte ihm schriftlich, dass er seinem Angestellten im Falle eines Fahrverbotes kündigt.

Das Urteil: Das Gericht nahm das Fahrverbot mit der Begründung zurück, dass ein Fahrverbot keine Existenzbedrohung sein darf. Obwohl die Abstandsmessung also nachweisen konnte, dass der Autofahrer den Abstand nicht eingehalten hat, wurde kein Fahrverbot verhängt.

Plötzliches Bremsen | Amtsgericht Landstuhl 2016

Der Beschuldigte wurde geblitzt, da er den Abstand nicht eingehalten hat. Aufgrund der Abstandsunterschreitung drohen ihm ein Bußgeld von 160 € und ein einmonatiges Fahrverbot.

Der Anwalt des beschuldigten Fahrers erklärte, dass das vorausfahrende Fahrzeug auf der linken Spur der Autobahn plötzlich bremste – daher sei der Abstandsverstoß nicht seine Schuld.

Das Urteil: Das Gericht ließ strafmildernde Umstände gelten und sah vom Fahrverbot ab. Das Bußgeld wurde jedoch auf 500 € erhöht, da der beschuldigte Fahrer den Abstand zu seinem langsameren Vordermann hätte verringern müssen, um den angemessenen Sicherheitsabstand einzuhalten.

5. So legen Sie Einspruch gegen eine Abstandsmessung ein

Damit die Behörde Ihren Widerspruch nicht ablehnt, können Sie einige Dinge beachten.

Voraussetzungen & Formalia

Grundsätzlich sind 2 Voraussetzungen zu erfüllen, bevor Sie einem Bußgeldbescheid widersprechen können:

  • Es ist ein triftiger Grund notwendig (siehe Kapitel 3). Das bedeutet, dass der Bescheid oder das Messverfahren fehlerhaft sein muss – erst dann ist ein Widerspruch gegen die Abstandsmessung sinnvoll. Um das sicherzustellen, können Sie Ihren Bußgeldbescheid prüfen lassen.
  • Außerdem sind Beweise notwendig. Fehler im Bescheid oder bei der Abstandsmessung sind zu beweisen – z. B. indem Sie die Akten und Messprotokolle der Behörde überprüfen. Dabei kann Ihnen ein erfahrener Anwalt helfen.

Sind die Bedingungen erfüllt, können Sie den Widerspruch bei der zuständigen Behörde einreichen – das ist in der Regel die, die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat. Zwei Möglichkeiten für den Widerspruch gibt es:

  • Ein formloses Schreiben an die Behörde, in dem Sie den Einspruch begründen
  • Zur Niederschrift bei der Behörde, wo Sie persönlich widersprechen und Beamte Ihren Einspruch aufnehmen
Muster
Vorsicht vor Mustervorlagen:

Im Internet gibt es zahlreiche Muster für einen Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid nach einer Abstandsmessung. Diese enthalten standardisierte Klauseln, die Ihrem individuellen Einzelfall selten gerecht werden und Fehler bei der Messung nur schwer beweisen können. Wenn Sie sich unsicher bezüglich Ihres Einspruchs sind, bietet sich anwaltliche Unterstützung an.

Fristen

Ein Widerspruch gegen die Abstandsmessung ist nur innerhalb einer kurzen Frist möglich. Binnen 2 Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheides muss der Einspruch bei der Behörde eingehen.

Haben Sie den Bescheid als Einschreiben erhalten, beginnt die Frist mit dem Tag der Annahme – anderenfalls 3 Tage nach dem Absendedatum.

Versäumen Sie die Frist, sind der Bescheid und die Strafe rechtskräftig. Auch wenn die Abstandsmessung fehlerhaft ist, kann in diesem Fall auch ein Anwalt nichts mehr für Sie tun.

Vorgehen

  1. Anhörungsbogen ausfüllen: Bevor Sie den eigentlichen Bußgeldbescheid bekommen, erhalten Sie einen Anhörungsbogen per Post. Damit informiert Sie die Behörde, dass sie ein Bußgeldverfahren eingeleitet hat. Sie sind dazu verpflichtet, im Formular Ihren Namen und Ihre Anschrift anzugeben. Außerdem können Sie eine Stellungnahme zur Abstandsmessung abgeben – das ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
  2. Bußgeldbescheid: Sie erhalten den Bescheid per Post, dem Sie widersprechen können.
  3. Einspruch einlegen: Sie können den Widerspruch entweder schriftlich einreichen oder ihn persönlich bei der Behörde niederschreiben lassen.
  4. Prüfung des Einspruchs: Im Zwischenverfahren prüft die zuständige Behörde Ihren Einspruch. Konnten Sie z. B. Fehler bei der Abstandsmessung nachweisen, wird die Behörde Ihrem Widerspruch stattgeben.
  5. Hauptverhandlung: Hat die Behörde Ihren Widerspruch abgelehnt, übernimmt die Staatsanwaltschaft. Dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht, in der ein Richter Ihre Beweise prüft.
  6. Urteil: Nach der Hauptverhandlung entscheiden die Richter, ob Ihr Einspruch gerechtfertigt oder der Bescheid gültig ist.
  7. Rechtsbeschwerden: Sind Sie mit dem Urteil nicht einverstanden, können Sie eine Rechtsbeschwerde einlegen. Ein höheres Gericht entscheidet dann erneut über den Bußgeldbescheid.

6. Benötige ich einen Anwalt?

Es besteht kein Anwaltszwang, um nach einer Abstandsmessung einem Bußgeldbescheid zu widersprechen – das gesamte Einspruchsverfahren können Sie im Grunde allein bewältigen.

Juristische Unterstützung kann sinnvoll sein:

  • Führerschein ist existenziell: Bestimmte Personen wie z. B. Berufskraftfahrer sind auf ihren Führerschein zwingend angewiesen. Ein Bußgeldbescheid mit Fahrverbot gilt als existenzbedrohend, auch wenn sie den Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben.
  • Hohe Strafe droht: Drohen laut Bußgeldkatalog sehr hohe Geldstrafen, Punkte in Flensburg oder ein langes Fahrverbot, kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein – so können Sie z. B. das Fahrverbot umgehen.
  • Fehler im Bescheid: Ein Anwalt erkennt Fehler der Abstandsmessung und weist diese nach. Auch technische Messfehler lassen sich durch eine Prüfung der polizeilichen Akten gegebenenfalls aufdecken.
  • Abgelehnter Einspruch: Haben Sie einen Widerspruch eingereicht und die Behörde hat ihn abgelehnt, steht Ihnen der Anwalt bei der Gerichtsverhandlung zur Seite. Oft müssen Sie dann nicht selbst vor Gericht erscheinen.
  • Geringere Kosten: Ist Ihr Einspruch vor Gericht erfolgreich, trägt der Staat sämtliche Kosten. Ein Anwalt erhöht demnach nicht nur die Erfolgschancen Ihres Einspruchs, sondern kann Sie zusätzlich vor Gerichtskosten bewahren.

Da sich Fehler in Bescheiden oder bei der Abstandsmessung nur schwer nachweisen lassen, fordert der Anwalt zunächst alle relevanten Akten bei der Behörde an. Auf Grundlage der Messprotokolle oder der Videoaufzeichnung prüft er den Bescheid und kann so Fehler nachweisen.

Außerdem übernimmt ein Anwalt die Auseinandersetzung mit der zuständigen Behörde für Sie und kann das Verfahren beschleunigen. Die Erfolgschancen Ihres Widerspruchs erhöhen sich, weil Behörden in der Regel nicht an einem langwierigen Rechtsstreit interessiert sind.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten. Stehen die Chancen für einen erfolgreichen Widerspruch gut, erhalten Sie ein unverbindliches Festpreis-Angebot. Sie entscheiden selbst, ob Sie den Anwalt beauftragen.

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Welche Kosten kommen auf mich zu?

Legen Sie nach einer Abstandsmessung eigenständig Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, fallen – bis auf Porto – keine Kosten an.

Entscheiden Sie sich wegen besserer Erfolgsaussichten Ihres Einspruchs dafür, einen Anwalt einzuschalten, sind damit Anwaltskosten verbunden. Landet Ihr Widerspruch vor Gericht, kommen noch Gerichts- und ggf. Sachverständigenkosten dazu.

Diese Kosten sind abhängig vom individuellen Einzelfall und lassen sich daher nicht pauschal bestimmen.

Wer trägt die Kosten?

Ist Ihr Einspruch gegen die Abstandsmessung erfolgreich, übernimmt der Staat sämtliche Anwalts-, Gerichts- oder Sachverständigenkosten.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, bezahlt diese das Einspruchsverfahren. Sind Sie unsicher, ob Ihre Rechtschutzversicherung die Kosten trägt, stellt ein advocado Partner-Anwalt eine kostenlose Deckungsanfrage für Sie.

FAQ zur Abstandsmessung

Wie dicht darf ich im Straßenverkehr auffahren?

Die Straßenverkehrsordnung sieht keine genauen Regelungen zum Abstand vor, der im Straßenverkehr eingehalten werden muss. Als Faustregel gilt hier der halbe Tachostand. Die Rechtsprechung legt den Sicherheitsabstand dabei rechnerisch so fest, dass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h nicht weniger als 5/10 des halben Tachowerts betragen darf – das wäre bei einer Fahrgeschwindigkeit von 100 km/h ein Mindestabstand von 50 Metern.

Woran erkenne ich eine Abstandsmessung?

Meistens wird eine Abstandsmessung durch spezielle Messgeräte vorgenommen, die auf Brücken angebracht werden. Auf der Straße oder Autobahn befinden sich spezielle Messpunkte dafür, die bei der Ermittlung des korrekten Fahrzeugabstands helfen. Die Messgeräte dienen dann auch dazu, den Abstandsverstoß zu dokumentieren. Als Autofahrer bemerken Sie von der Abstandsmessung nichts: Ein Verstoß wird nicht wie bei Geschwindigkeitsverstößen mittels Blitzer angezeigt.

Was passiert, wenn ich bei der Abstandsmessung erwischt wurde?

Die Strafen für einen Verstoß gegen die Abstandsregeln sind davon abhängig, wie schnell Sie unterwegs waren und wie die Abstandsunterschreitung konkret ausgefallen ist. Erhalten Sie einen Bescheid im Nachgang der Abstandsmessung, können Sie Widerspruch dagegen einlegen. Ein Anwalt kann Ihnen bei der Begründung des Widerspruchs helfen, über die Akteneinsicht Details zu Ihrem Fall erfahren und Fehler im Messverfahren aufdecken.

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Carolin Stadler
Carolin Stadler
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 07.01.2022

Carolin Stadler hat als Teil der juristischen Redaktion von advocado jahrelange Erfahrung im Schreiben von Ratgeber-Artikeln zu Rechtsthemen – insbesondere zum Erbrecht und Patentrecht. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist das Studium der Organisationskommunikation.

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