Vorsätzliches Ausbremsen, permanentes Auffahren oder das Zuparken anderer Fahrzeuge sind Beispiele für Nötigungen im Straßenverkehr. Trotz empfindlicher Strafen wie Geldbußen, Fahrverbote und Freiheitsentzug kommt es zu diesen Nötigungen.
Besonders, wenn es zum Prozess kommt und Aussage gegen Aussage steht, können Beschuldigte als auch Genötigte juristische Unterstützung in Anspruch nehmen.
Der Begriff „Nötigung im Straßenverkehr“ findet Verwendung, wenn es sich um eine Nötigung im Zusammenhang mit einem Verkehrsdelikt handelt.
Allerdings existiert diesbezüglich weder ein spezifischer Paragraph noch eine klare Definition. Daher orientieren sich die Gerichte an § 240 des Strafgesetzbuches (StGB). Zum Schutz der individuellen Willensbildung und -betätigung heißt es dort sinngemäß:
„Ein Mensch soll frei entscheiden und nicht durch andere zu bestimmten Entscheidungen, Verhaltensweisen oder Tätigkeiten gedrängt sein.“
Ein Verkehrsteilnehmer begeht gemäß StGB eine Nötigung im Straßenverkehr, wenn er andere
Leider kann es dennoch zu riskanten Situationen im Straßenverkehr kommen, die den Tatbestand einer Nötigung erfüllen – etwa durch:
Wer nur kurzzeitig zu dicht auf ein anderes Fahrzeug auffährt oder vor einem Überholvorgang einmalig per Lichthupe auf sich aufmerksam macht, begeht nicht automatisch eine Nötigung im Straßenverkehr. Ersteres ist eine Ordnungswidrigkeit und Letzteres gemäß StVO nicht strafbar.
Regelmäßig werden Verkehrsteilnehmer für das Zeigen des Mittelfingers angezeigt. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine Nötigung im Straßenverkehr, sondern um eine Beleidigung.
Sie fahren auf der Autobahn und bemerken hinter sich einen anderen Pkw schnell näherkommen. Der Fahrer gibt Ihnen per Lichthupe zu verstehen, dass Sie zügiger fahren sollen. Außerdem beginnt er zu hupen und verringert den Fahrzeugabstand auf weniger als einen Meter. Damit nötigt er Sie, schneller zu fahren oder anzuhalten, damit er überholen kann.
Nicht selten lenken die Betroffenen spontan nach rechts, um der Gefahrensituation zu entkommen, und verursachen dadurch ungewollt Unfälle.
Laut StVO müssen alle Verkehrsteilnehmer umsichtig fahren und jederzeit bremsbereit sein. Ohne Vorsatz und im Rahmen einer korrekten Fahrweise stellt eine Bremsung an sich keine Nötigung dar. Das gilt auch, wenn Kinder am Straßenrand spielen und eine Vollbremsung oder einen Spurwechsel rechtfertigen.
Wer seinen Hintermann absichtlich ausbremst oder ihn schneidet, schafft mit seinem Fahrzeug ein physisches Hindernis. Infolge der vorsätzlichen Gewalteinwirkung ist eine Nötigungssituation gegeben.
Wer sein Auto versehentlich als Hindernis abstellt, wird wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt. Wer mit seinem Auto eine Zufahrt oder ein anderes Fahrzeug absichtlich blockiert, begeht eine Nötigung im Straßenverkehr, wenn
Grundsätzlich stellt auch das Freihalten eines Parkplatzes eine Nötigung dar: Beschädigt die Person, die den Platz freihält, dabei nicht das Auto, wird dieses Bagatelldelikt in der Regel nicht verfolgt.
Eine Anzeige und Verurteilung wegen Nötigung ist dafür umso wahrscheinlicher, wenn der andere Autofahrer den Platzhalter mit Handgreiflichkeiten verdrängen möchte.
Sobald die Genötigten eine Strafanzeige stellen, leitet die Polizei entsprechende Untersuchungen ein. Können die Beamten den Täter finden, versenden sie eine Vorladung oder einen Fragebogen.
Der Beschuldigte muss auf den Vorwurf reagieren, sich aber nicht zum Sachverhalt äußern. Ob eine Stellungnahme sinnvoll ist oder eher vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht werden kann, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
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Nach der Vorladung oder der Rücksendung des Fragebogens übergibt die Polizei den Fall an die Staatsanwaltschaft.
Diese kann aufgrund von Geringfügigkeit von einer strafrechtlichen Verfolgung des Beschuldigten absehen. Ein sogenanntes Bagatelldelikt liegt vor, wenn
Kommt es zum Prozess, müssen beide Parteien vor Gericht erscheinen. Das richterliche Urteil entscheidet letztendlich, ob eine Nötigung im Straßenverkehr vorliegt oder nicht.
Die Strafen für Nötigung im Straßenverkehr fallen laut Bußgeldkatalog sehr unterschiedlich aus. Während in schweren Fällen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren möglich sind, können die Beschuldigten auch wegen Ordnungswidrigkeiten verurteilt werden. Entscheidend für das Strafmaß sind u. a.:
Beispiel: Ein Fußgänger (F) blockiert eine Parklücke, in die ein Autofahrer (A) fahren möchte. Tritt F nun gegen das Auto, um A am Einparken zu hindern, wäre das eine Nötigung im Straßenverkehr. Entscheidet sich A, die Nötigung im Straßenverkehr anzuzeigen, und das Gericht erkennt den Straftatbestand als erfüllt an, droht F laut Bußgeldkatalog mindestens eine der folgenden Strafen:
Liegt eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr vor, übernimmt eine Rechtsschutzversicherung nach Prüfung des Falles ggf. die Anwaltskosten.
Doch im Falle einer Verurteilung wegen Nötigung muss der Beschuldigte die Anwaltskosten zurückzahlen, denn infolge einer vorsätzlich begangenen Straftat erlischt der Versicherungsschutz.
Solange keine Anzeige bei der Polizei vorliegt und lediglich der Vorwurf einer Nötigung besteht, brauchen die Beschuldigten nichts zu unternehmen. Ohne polizeiliche Aufnahme der Nötigung, erhalten Betroffene weder eine Vorladung noch einen Fragebogen.
Ermittlungsverfahren wegen Nötigungen im Straßenverkehr werden häufig eingestellt, wenn die Augenzeugen den Beschuldigten nicht zweifelsfrei identifizieren können. Dennoch kann es sich lohnen, Notizen zum Vorfall zu machen und entlastende Beweise zu sichern, um dem Vorwurf einer Nötigung mit bestmöglicher Vorbereitung entgegenzutreten.
Gemäß einem Urteil des BGH vom 15. Mai 2018 (VI ZR 233/17) sind trotz DSGVO-Verstoß die Aufnahmen einer Dashcam als Beweismittel vor Gericht zugelassen, insbesondere nach Unfällen, aber auch bei Nötigung.
Unter Umständen wirkt sich die eigene Aussage bei der Polizei negativ auf das weitere Strafverfahren aus. Daher haben Betroffene die Möglichkeit, das Aussageverweigerungsrecht nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO zu nutzen und keine Angaben zum Vorwurf der Straftat bzw. zum Tathergang zu machen.
Haben Sie eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr erhalten, können Sie die Einzelheiten des Vorfalls sowie vorhandene Beweise von einem Anwalt für Strafrecht klären lassen, um weitreichende Konsequenzen ggf. zu vermeiden.
Es kann entscheidend sein, möglichst frühzeitig eine passende Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Ansonsten drohen empfindliche Strafen von einer Geld- bis hin zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe.
Ein Anwalt darf Akteneinsicht beantragen und entwickelt frühzeitig eine individuelle Verteidigungsstrategie, die taktische Manöver der Gegenseite unterbindet und unter Umständen eine Freiheits- in eine Bewährungsstrafe umwandelt.
Er unterstützt Sie bei der Suche nach Augenzeugen und Beweisen, die den Vorwurf der Nötigung entkräften und die Schuldfrage eindeutig klären. Er kennt die aktuelle Rechtslage und kann gegebenenfalls aus Mangel an Beweisen eine Einstellung des Verfahrens erwirken.
Kommt es zum Prozess, darf nur er Ihre gerichtliche Vertretung übernehmen. Das kann die Erfolgschancen maximieren, besonders wenn in einem zeugenlosen Strafverfahren Aussage gegen Aussage steht.
Bei Schadens- oder Schmerzensgeldforderungen prüft der Anwalt, inwiefern dem Genötigten eine Entschädigung zusteht.
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Erhärtet sich im Zuge der strafrechtlichen Ermittlung gegen den Beschuldigten der Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr, können die Genötigten einen zivilrechtlichen Entschädigungsanspruch geltend machen. Dazu gehören:
Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht laut § 249 Abs. 1 BGB für drei Jahre, wenn infolge der Nötigung im Straßenverkehr Eigentum beschädigt wird. Kann der genötigte Verkehrsteilnehmer die Schadensursache zweifelsfrei auf die Nötigung zurückführen, ist der Beschuldigte zur Entschädigung verpflichtet. Schadensersatz wird in der Regel für Sachschäden am Fahrzeug gezahlt.
Kann der Genötigte infolge der Nötigung sein Fahrzeug nicht nutzen, darf er ebenfalls eine Entschädigung vom Verursacher verlangen, den sog. Nutzungsausfall.
Genötigte Verkehrsteilnehmer haben auch einen dreijährigen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn ihnen gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Nötigung entstehen.
Können sie die Entstehung ihrer physischen oder psychischen Verletzungen auf die Nötigung zurückführen, kompensiert die Schmerzensgeldzahlung die unverschuldet erlittenen Verletzungen.
Nötigung im Straßenverkehr ist keine Seltenheit. Wünschen Betroffene eine strafrechtliche Verfolgung des Täters, müssen sie bei der Polizei einen Strafantrag stellen.
Die Strafverfolgungsbehörden gehen der Anzeige in jedem Fall nach. Sie stufen die Glaubwürdigkeit der Genötigten zunächst höher ein als die des Beschuldigten.
Damit Anwälte, Gerichte und Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr bewerten und ahnden können, kann eine Anzeige folgende Punkte beinhalten:
Ein Anwalt für Kfz-Recht unterstützt bei der Suche nach Augenzeugen, Sicherung der Beweise und Klärung der Schuldfrage. Er vermittelt einer Strafanzeige die notwendige Ernsthaftigkeit und erhöht den Druck auf Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaft zur Eröffnung eines Strafverfahrens.
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Nötigung ist ein sehr unscharfer Begriff der deutschen Rechtsprechung. Manchmal kann beispielsweise nicht eindeutig zwischen Beleidigung und Nötigung unterschieden werden. Daher entscheidet der Richter im Zweifelsfall nach eigenem Ermessen.
Um Ihnen die Unterscheidung zu erleichtern, haben wir einige relevante Urteile zusammengestellt, welche den Tatbestand der Nötigung im Straßenverkehr erfüllen:
(AG München 2015: Az 942 Cs 412 Js 230288/15)
(AG München 2015: Az 922 Cs 433 Js 114354/15)
(LG Essen 2013: Az. 24 Ns-28 Js 124/12-102/12 30 Ds 174/12)
(KG Berlin 2016: (3) 161 Ss 211/16 (144/16)
Als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado widmet sich Jasmin Leßmöllmann komplexen Fragestellungen aus dem Arbeits-, Medizin- und Erbrecht. Dabei ist sie bestrebt, dem Leser schwierige juristische Sachverhalte verständlich aufzubereiten und die beste Lösung anzubieten.