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Nötigung im Straßenverkehr: Beispiele, Folgen & Handlungsoptionen
Ratgeber Verkehrsrecht Vergehen Nötigung im Straßenverkehr
Stand 22.05.2019
Lesezeit 13 min

Nötigung im Straßenverkehr: Beispiele, Folgen & Handlungsoptionen

Vorsätzliches Ausbremsen, permanentes Auffahren oder das Zuparken anderer Fahrzeuge sind Beispiele für Nötigungen im Straßenverkehr. Trotz empfindlicher Strafen wie Geldbußen, Fahrverbote und Freiheitsentzug kommt es zu diesen Nötigungen.

Besonders, wenn es zum Prozess kommt und Aussage gegen Aussage steht, können Beschuldigte als auch Genötigte juristische Unterstützung in Anspruch nehmen.

Jasmin Leßmöllmann
Beitrag von Jasmin Leßmöllmann
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 22.05.2019
7.829 Aufrufe
Auf einen Blick
  • Nötigung im Straßenverkehr ist das absichtliche Erzwingen eines bestimmten Fahrverhaltens durch Gewaltanwendung oder Bedrohung.
  • Typische Beispiele sind Drängeln mit permanentem Aufblenden und Behinderung anderer durch Langsamfahren oder Zuparken.
  • Die Strafen für Nötigung im Straßenverkehr reichen von Geldbußen, Punkten beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg und Fahrverboten bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen in besonders schweren Fällen.
  • Die genötigten Kraftfahrer müssen einen Strafantrag stellen, damit Polizei und Staatsanwaltschaft der Straftat nachgehen.
  • Gibt es keine Zeugen zur eindeutigen Identifizierung des Beschuldigten, haben Beschuldigte die Chance auf Einstellung des Strafverfahrens.
  • Kommt es zu einem Prozess ohne Zeugen oder steht Aussage gegen Aussage, entscheidet der Richter nach eigenem Ermessen.
  • Besonders in solchen und ähnlichen Konstellationen kann sich sowohl für die Genötigten als auch für die Beschuldigten die Konsultation eines Anwalts für Verkehrsrecht empfehlen.
Inhaltsverzeichnis
  1. Was ist Nötigung im Straßenverkehr?
  2. Klassische Beispiele
  3. Folgen & Strafen für Beschuldigte
  4. Was tun bei einer Anzeige?
  5. Schadensersatzansprüche des Genötigten
  6. Anzeige wegen Nötigung erstatten
  7. Aktuelle Urteile

1. Was ist Nötigung im Straßenverkehr?

Der Begriff „Nötigung im Straßenverkehr“ findet Verwendung, wenn es sich um eine Nötigung im Zusammenhang mit einem Verkehrsdelikt handelt.

Allerdings existiert diesbezüglich weder ein spezifischer Paragraph noch eine klare Definition. Daher orientieren sich die Gerichte an § 240 des Strafgesetzbuches (StGB). Zum Schutz der individuellen Willensbildung und -betätigung heißt es dort sinngemäß:

„Ein Mensch soll frei entscheiden und nicht durch andere zu bestimmten Entscheidungen, Verhaltensweisen oder Tätigkeiten gedrängt sein.“

Ein Verkehrsteilnehmer begeht gemäß StGB eine Nötigung im Straßenverkehr, wenn er andere

  • Mit seinem verkehrswidrigen Fahrverhalten vorsätzlich unter Druck setzt oder/und damit ängstigt.
  • Zu einer unfreiwilligen Handlung bzw. Reaktion (wie schnelleres Fahren durch Drängeln) zwingt.
  • Durch seine Fahrweise gefährdet, indem er z. B. einen Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschaden in Kauf nimmt.

Leider kann es dennoch zu riskanten Situationen im Straßenverkehr kommen, die den Tatbestand einer Nötigung erfüllen – etwa durch:

  • Ausbremsen, Drängeln, Auffahren oder Aufblenden
  • Plötzlichen Fahrbahnwechsel oder Überholbehinderung
  • Erzwingen der Vorfahrt und Freihalten eines Parkplatzes
  • Blockieren von Zufahrten oder/und Fahrzeugen

2. Klassische Beispiele

Wer nur kurzzeitig zu dicht auf ein anderes Fahrzeug auffährt oder vor einem Überhol­vorgang einmalig per Lichthupe auf sich aufmerksam macht, begeht nicht automatisch eine Nötigung im Straßenverkehr. Ersteres ist eine Ordnungs­wid­rigkeit und Letzteres gemäß StVO nicht strafbar.

Regelmäßig werden Verkehrsteilnehmer für das Zeigen des Mittelfingers angezeigt. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine Nötigung im Straßenverkehr, sondern um eine Beleidigung.

Auffahren und Drängeln

Sie fahren auf der Autobahn und bemerken hinter sich einen anderen Pkw schnell näherkommen. Der Fahrer gibt Ihnen per Lichthupe zu verstehen, dass Sie zügiger fahren sollen. Außerdem beginnt er zu hupen und verringert den Fahrzeugabstand auf weniger als einen Meter. Damit nötigt er Sie, schneller zu fahren oder anzuhalten, damit er überholen kann.

Nicht selten lenken die Betroffenen spontan nach rechts, um der Gefahrensituation zu entkommen, und verursachen dadurch ungewollt Unfälle.

Ausbremsen und Schneiden

Laut StVO müssen alle Verkehrsteilnehmer umsichtig fahren und jederzeit bremsbereit sein. Ohne Vorsatz und im Rahmen einer korrekten Fahrweise stellt eine Bremsung an sich keine Nötigung dar. Das gilt auch, wenn Kinder am Straßenrand spielen und eine Vollbremsung oder einen Spurwechsel rechtfertigen.

Wer seinen Hintermann absichtlich ausbremst oder ihn schneidet, schafft mit seinem Fahrzeug ein physisches Hindernis. Infolge der vorsätzlichen Gewalteinwirkung ist eine Nötigungssituation gegeben.

Zuparken oder Parkplatz blockieren

Wer sein Auto versehentlich als Hindernis abstellt, wird wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt. Wer mit seinem Auto eine Zufahrt oder ein anderes Fahrzeug absichtlich blockiert, begeht eine Nötigung im Straßenverkehr, wenn

  • Die Zufahrt durch andere Verkehrsteilnehmer nicht befahrbar ist.
  • Das andere Fahrzeug nicht wegfahren kann.

Grundsätzlich stellt auch das Freihalten eines Parkplatzes eine Nötigung dar: Beschädigt die Person, die den Platz freihält, dabei nicht das Auto, wird dieses Bagatelldelikt in der Regel nicht verfolgt.

Eine Anzeige und Verurteilung wegen Nötigung ist dafür umso wahrscheinlicher, wenn der andere Autofahrer den Platzhalter mit Handgreiflichkeiten verdrängen möchte.

3. Folgen & Strafen für Beschuldigte

Infografik: Konsequenzen einer Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr.

Sobald die Genötigten eine Strafanzeige stellen, leitet die Polizei entsprechende Untersuchungen ein. Können die Beamten den Täter finden, versenden sie eine Vorladung oder einen Fragebogen.

Der Beschuldigte muss auf den Vorwurf reagieren, sich aber nicht zum Sachverhalt äußern. Ob eine Stellungnahme sinnvoll ist oder eher vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht werden kann, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

Sie sind unsicher, ob Sie aussagen sollen oder nicht? Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Handlungsoptionen.

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Nach der Vorladung oder der Rücksendung des Fragebogens übergibt die Polizei den Fall an die Staatsanwaltschaft.

Diese kann aufgrund von Geringfügigkeit von einer strafrechtlichen Verfolgung des Beschuldigten absehen. Ein sogenanntes Bagatelldelikt liegt vor, wenn

  • Kein Schaden entstanden ist.
  • Die Schuld des Täters als gering anzusehen ist.
  • Kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht.
  • Der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zum Vergehen steht.

Kommt es zum Prozess, müssen beide Parteien vor Gericht erscheinen. Das richterliche Urteil entscheidet letztendlich, ob eine Nötigung im Straßenverkehr vorliegt oder nicht.

Strafrechtliche Sanktionen

Die Strafen für Nötigung im Straßenverkehr fallen laut Bußgeldkatalog sehr unterschiedlich aus. Während in schweren Fällen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren möglich sind, können die Beschuldigten auch wegen Ordnungswidrigkeiten verurteilt werden. Entscheidend für das Strafmaß sind u. a.:

  • Intensität der Nötigung: Geschwindigkeiten der Fahrzeuge, Dauer der Nötigung, Abstand zwischen den Fahrzeugen, Anwendung von Gewalt
  • Folgen der Nötigung: Personen- und Sachschaden infolge eines Unfalls
  • Verhalten des Täters: Dauer und Schwere der Tat, Vorsatz, vergangene Verkehrsverstöße, Entschuldigung beim Opfer

Beispiel: Ein Fußgänger (F) blockiert eine Parklücke, in die ein Autofahrer (A) fahren möchte. Tritt F nun gegen das Auto, um A am Einparken zu hindern, wäre das eine Nötigung im Straßenverkehr. Entscheidet sich A, die Nötigung im Straßenverkehr anzuzeigen, und das Gericht erkennt den Straftatbestand als erfüllt an, droht F laut Bußgeldkatalog mindestens eine der folgenden Strafen:

  • 3 Punkte in Flensburg
  • Maximal 3 Monate Fahrverbot
  • Führerscheinentzug
  • Sperrfrist zwischen 6 Monaten und 5 Jahren – in dieser Zeit dürfen Täter keine neue Fahrerlaubnis beantragen.
  • Eine Geldstrafe in Höhe von 20–40 Tagessätzen – ein Tagessatz entspricht 3,33 % des monatlichen Nettogehalts. Bei einem Nettogehalt von 2.000 € entsprechen 40 Tagessätze 2.666 €.
Rechtsberatung
Rechtliche Folge

Liegt eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr vor, übernimmt eine Rechtsschutzversicherung nach Prüfung des Falles ggf. die Anwaltskosten.

Doch im Falle einer Verurteilung wegen Nötigung muss der Beschuldigte die Anwaltskosten zurückzahlen, denn infolge einer vorsätzlich begangenen Straftat erlischt der Versicherungsschutz.

4. Was tun bei einer Anzeige?

Infografik: Das können Sie nach einer Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr tun.

Solange keine Anzeige bei der Polizei vorliegt und lediglich der Vorwurf einer Nötigung besteht, brauchen die Beschuldigten nichts zu unternehmen. Ohne polizeiliche Aufnahme der Nötigung, erhalten Betroffene weder eine Vorladung noch einen Fragebogen.

Ermittlungsverfahren wegen Nötigungen im Straßenverkehr werden häufig eingestellt, wenn die Augenzeugen den Beschuldigten nicht zweifelsfrei identifizieren können. Dennoch kann es sich lohnen, Notizen zum Vorfall zu machen und entlastende Beweise zu sichern, um dem Vorwurf einer Nötigung mit bestmöglicher Vorbereitung entgegenzutreten.

Hinweis
Erklärung

Gemäß einem Urteil des BGH vom 15. Mai 2018 (VI ZR 233/17) sind trotz DSGVO-Verstoß die Aufnahmen einer Dashcam als Beweismittel vor Gericht zugelassen, insbesondere nach Unfällen, aber auch bei Nötigung.

Unter Umständen wirkt sich die eigene Aussage bei der Polizei negativ auf das weitere Strafverfahren aus. Daher haben Betroffene die Möglichkeit, das Aussageverweigerungsrecht nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO zu nutzen und keine Angaben zum Vorwurf der Straftat bzw. zum Tathergang zu machen.

Bei Anzeige Anwalt hinzuziehen

Haben Sie eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr erhalten, können Sie die Einzelheiten des Vorfalls sowie vorhandene Beweise von einem Anwalt für Strafrecht klären lassen, um weitreichende Konsequenzen ggf. zu vermeiden.

Es kann entscheidend sein, möglichst frühzeitig eine passende Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Ansonsten drohen empfindliche Strafen von einer Geld- bis hin zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe.

Ein Anwalt darf Akteneinsicht beantragen und entwickelt frühzeitig eine individuelle Verteidigungsstrategie, die taktische Manöver der Gegenseite unterbindet und unter Umständen eine Freiheits- in eine Bewährungsstrafe umwandelt.

Er unterstützt Sie bei der Suche nach Augenzeugen und Beweisen, die den Vorwurf der Nötigung entkräften und die Schuldfrage eindeutig klären. Er kennt die aktuelle Rechtslage und kann gegebenenfalls aus Mangel an Beweisen eine Einstellung des Verfahrens erwirken.

Kommt es zum Prozess, darf nur er Ihre gerichtliche Vertretung übernehmen. Das kann die Erfolgschancen maximieren, besonders wenn in einem zeugenlosen Strafverfahren Aussage gegen Aussage steht.

Bei Schadens- oder Schmerzensgeldforderungen prüft der Anwalt, inwiefern dem Genötigten eine Entschädigung zusteht.

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5. Schadensersatzan­sprüche des Genötigten

Erhärtet sich im Zuge der strafrechtlichen Ermittlung gegen den Beschuldigten der Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr, können die Genötigten einen zivilrechtlichen Entschädigungsanspruch geltend machen. Dazu gehören:

  • Schmerzensgeld
  • Nutzungsausfall
  • Schadensersatz

Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht laut § 249 Abs. 1 BGB für drei Jahre, wenn infolge der Nötigung im Straßenverkehr Eigentum beschädigt wird. Kann der genötigte Verkehrsteilnehmer die Schadensursache zweifelsfrei auf die Nötigung zurückführen, ist der Beschuldigte zur Entschädigung verpflichtet. Schadensersatz wird in der Regel für Sachschäden am Fahrzeug gezahlt.

Kann der Genötigte infolge der Nötigung sein Fahrzeug nicht nutzen, darf er ebenfalls eine Entschädigung vom Verursacher verlangen, den sog. Nutzungsausfall.

Genötigte Verkehrsteilnehmer haben auch einen dreijährigen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn ihnen gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Nötigung entstehen.

Können sie die Entstehung ihrer physischen oder psychischen Verletzungen auf die Nötigung zurückführen, kompensiert die Schmerzensgeldzahlung die unverschuldet erlittenen Verletzungen.

6. Anzeige wegen Nötigung erstatten

Nötigung im Straßenverkehr ist keine Seltenheit. Wünschen Betroffene eine strafrechtliche Verfolgung des Täters, müssen sie bei der Polizei einen Strafantrag stellen.

Die Strafverfolgungsbehörden gehen der Anzeige in jedem Fall nach. Sie stufen die Glaubwürdigkeit der Genötigten zunächst höher ein als die des Beschuldigten.

Damit Anwälte, Gerichte und Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr bewerten und ahnden können, kann eine Anzeige folgende Punkte beinhalten:

  • Ort, Zeit und Ablauf des Vorfalls
  • Kennzeichen, Marke, Typ und Farbe beteiligter Fahrzeuge
  • Zeugen und Beweise

Ein Anwalt für Kfz-Recht unterstützt bei der Suche nach Augenzeugen, Sicherung der Beweise und Klärung der Schuldfrage. Er vermittelt einer Strafanzeige die notwendige Ernsthaftigkeit und erhöht den Druck auf Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaft zur Eröffnung eines Strafverfahrens.

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7. Aktuelle Urteile

Nötigung ist ein sehr unscharfer Begriff der deutschen Rechtsprechung. Manchmal kann beispielsweise nicht eindeutig zwischen Beleidigung und Nötigung unterschieden werden. Daher entscheidet der Richter im Zweifelsfall nach eigenem Ermessen.

Um Ihnen die Unterscheidung zu erleichtern, haben wir einige relevante Urteile zusammengestellt, welche den Tatbestand der Nötigung im Straßenverkehr erfüllen:

Rentner bedroht Radfahrer

(AG München 2015: Az 942 Cs 412 Js 230288/15)

  • Ein Rentner möchte mit seinem Pkw ein parkendes Auto überholen und wechselt auf die Gegenfahrbahn. Einen entgegenkommenden Radfahrer will er zum Ausweichen zwingen, indem er auf diesen zufährt.
  • Als beide halten, bezeichnet er den Radfahrer als „Arschloch“. Zusätzlich droht er, den Radfahrer umzufahren, falls dieser nicht sofort ausweiche.
  • Vor Gericht leugnet der Senior die Nötigung, doch Zeugen können sein aggressives Verhalten bestätigen.
  • Da er in der Vergangenheit bereits wegen Nötigung im Straßenverkehr verurteilt wurde, erhält er eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen und ein Fahrverbot für einen Monat.

Beleidigung und Nötigung

(AG München 2015: Az 922 Cs 433 Js 114354/15)

  • Ein Taxifahrer fährt ohne Fahrgast hinter einem Ehepaar her.
  • Plötzlich überholt er mit hoher Geschwindigkeit auf der Gegenfahrbahn und zeigt dem Ehepaar den Mittelfinger.
  • Der Taxifahrer schert so knapp vor dem Ehepaar ein, dass nur eine Vollbremsung einen Auffahrunfall verhindert.
  • Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Sein rechtswidriges Fahrverhalten wird daher mit einer Geldstrafe von 1.000 € und einem Monat Fahrverbot bestraft.

Schlag auf Motorhaube

(LG Essen 2013: Az. 24 Ns-28 Js 124/12-102/12 30 Ds 174/12)

  • Im Stau steigt ein Beifahrer aus, um zu rauchen. Der Fahrer des hinteren Pkw fühlt sich dadurch provoziert und rollt auf den Raucher zu. Aus den Wortgefechten resultiert ein leichtes Handgemenge, infolgedessen der Raucher auf die Motorhaube fällt und eine Delle verursacht.
  • Der Sturz wird als vorsätzlicher Schlag gewertet, der eine Weiterfahrt des Autofahrers behinderte. Daher verurteilt das AG Gelsenkirchen-Buer den Raucher in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen.
  • Doch die Berufungsverhandlung vor dem LG Essen hebt das Urteil auf: Da kein Beweis existiert, der den Sturz als gezielten Schlag beweist, handelt es sich nicht um Nötigung und das Stehen vor einem Fahrzeug ist nicht strafbar.

Rücksichtsloses Überholen

(KG Berlin 2016: (3) 161 Ss 211/16 (144/16)

  • Ein Autofahrer fühlt sich durch die langsame Fahrweise seines Vordermannes behindert. Er entschließt sich, rechts zu überholen und knapp vor dem Fahrzeug einzuscheren.
  • Der andere Pkw muss stark bremsen, um einen Auffahrunfall zu vermeiden.
  • In erster Instanz wird der Autofahrer zu einer Geldstrafe verurteilt und erhält ein Fahrverbot, daher legt er gegen diese Entscheidung Berufung ein.
  • Das KG Essen entscheidet in der Revision zugunsten des Beschuldigten, da rücksichtsloses Überholen keine Strafbarkeit wegen Nötigung begründet.
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Jasmin Leßmöllmann
Jasmin Leßmöllmann
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 22.05.2019

Als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado widmet sich Jasmin Leßmöllmann komplexen Fragestellungen aus dem Arbeits-, Medizin- und Erbrecht. Dabei ist sie bestrebt, dem Leser schwierige juristische Sachverhalte verständlich aufzubereiten und die beste Lösung anzubieten.

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