4. In diesen Fällen kann sich ein Einspruch gegen den Rotlichtverstoß lohnen
Bei der Messung eines Rotlichtverstoßes gibt es mehrere Fehlerquellen. Diese können ein Ansatzpunkt sein, um den Vorwurf abzuwehren:
Fehlerhafte Messgeräte
Für die Feststellung eines Rotlichtverstoßes sind korrekte Benutzung und regelmäßige Eichung der Messgeräte entscheidend. Lässt sich nachweisen, dass das Messgerät nicht korrekt geeicht wurde, ist die Messung fehlerhaft und die Bußgeldbehörde muss das Verfahren einstellen.
Keine Schulungsnachweise der Polizeibeamten
Wurde der Rotlichtverstoß durch die Beobachtung eines Polizeibeamten festgestellt, kann sich ein Blick auf die Schulungsnachweise der Beamten lohnen. Sie müssen nämlich nachweislich geschult sein, um den Rotlichtverstoß korrekt feststellen zu können.
Fehlerhaftes Blitzerfoto
Die Bußgeldbehörde muss Ihnen nachweisen, dass Sie den Wagen zum Tatzeitpunkt gefahren haben. Sind Sie nicht zweifelsfrei zu erkennen, muss die Behörde das Verfahren einstellen.
Das Beweisfoto ist fehlerhaft, wenn
- die Qualität des Fotos unzureichend ist.
- das Gesicht des Fahrers z. B. durch dessen Hand oder eine Sonnenblende verdeckt ist.
- das Lichtbild die erforderlichen biometrischen Kriterien nicht erfüllt.
Fehlerhafte Zeitmessung
Auch die Zeitmessung beim Überfahren einer roten Ampel kann falsch sein, vor allem wenn ein Polizist den Rotlichtverstoß beobachtet hat. Die gefühlsmäßige Zeitschätzung ist unter Umständen nicht ausreichend.
Für einen qualifizierten Rotlichtverstoß muss die Behörde zweifelsfrei belegen, dass die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war. Liegt nachweislich ein einfacher Rotlichtverstoß vor, können Sie ggf. zumindest ein drohendes Fahrverbot umgehen.
Zu kurze Gelbphase
Innerorts muss eine Gelbphase je nach erlaubter Geschwindigkeit mindestens zwischen 3 und 5 Sekunden dauern, bevor die Ampel auf Rot umschaltet. Lässt sich nachweisen, dass die Gelbphase kürzer war, kann Sie das entlasten: Sie könnten belegen, dass Sie nicht mehr rechtzeitig bremsen konnten und daher unvermeidlich die rote Ampel überfahren mussten.
Fahrverbot unzumutbar
Haben Sie eine rote Ampel überfahren und sind Sie auf Ihren Führerschein angewiesen, können in den folgenden Fällen gute Chancen bestehen, dagegen erfolgreich Einspruch einzulegen:
- Sie sind Berufsfkraftfahrer oder Mitarbeiter im Außendienst
- Durch ein Fahrverbot gerät Ihr Job in Gefahr
- Ihr Arbeitsort ist nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar
- Sie pflegen Angehörige und müssen diese entsprechend oft besuchen
- Sie sind selbst auf regelmäßige Arztbesuche angewiesen, die nur mit einem eigenen Auto möglich sind.