Zusammenfassung
Die Strafen für einen Rotlichtverstoß sind eine Geldstrafe in Form von Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot sind abhängig davon, wie lange die Ampel schon rot war und ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder Sachen beschädigt wurden. Ist der Bußgeldbescheid fehlerhaft oder wird nicht innerhalb von 3 Monaten zugestellt, können Beschuldigte Einspruch einlegen.
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Wenn versehentlich oder absichtlich eine rote Ampel überfahren wird, liegt laut § 37 Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Rotlichtverstoß vor. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Haltelinie überquert wird, sondern ob man in den geschützten Bereich einer Ampel fährt.
Dabei wird unterschieden zwischen
Nicht immer ist das Überfahren einer roten Ampel laut Verkehrsrecht ein Verkehrsdelikt – es gibt Ausnahmen.
In diesen Fällen ist die Missachtung der Rotphase:
An Kreuzungen mit einem Blitzer zur Rotlichtüberwachung befinden sich verschiedene Induktionsschleifen im Straßenbelag. Fährt ein Fahrzeug bei Rot über Ampeln, übt es Druck auf diese Induktionsschleifen aus und der dadurch ausgelöste Induktionstrom wird vom Rotblitzer registriert. Werden mehrere Schleifen überfahren und dabei ein bestimmter Wert überschritten, löst der Rotblitzer aus.
Durch die Induktionsschleifen im Boden lässt sich nachweisen, ob ein Haltelinienverstoß begangen wurde oder eine rote Ampel überfahren wurde.
Jeder Ampelblitzer blitzt zweimal – beim Überfahren der Haltelinie und beim Einfahren in den Schutzbereich von Ampeln.
Wer nach dem Überfahren der Haltelinie stehen bleibt, hat die rote Ampel nicht überfahren. Fahren Sie weiter, liegt ein Rotlichtverstoß vor. Anhand der beiden Blitzerfotos lässt sich dann zudem nachweisen, wie schnell das Fahrzeug war und ob die Ampel absichtlich oder unabsichtlich (z. B. wegen eines Staus) bei Rot überfahren wurde.
Welche Strafe beim Überfahren einer roten Ampel droht, ist davon abhängig, ob
Verkehrsteilnehmern, die eine rote Ampel überfahren, drohen empfindliche Bußgelder und ein Eintrag ins Fahreignungsregister bzw. Punkte in Flensburg. Stellt die Polizei zudem ein besonders rücksichtsloses Verhalten des Autofahrers und die konkrete Gefährdung von Menschen fest, kann ein Rotlichtverstoß sogar eine Straftat sein. Das kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bedeuten.
Bußgeldtabellen können Aufschluss darüber geben, was passiert, wenn man bei Rot über die Ampel fährt.
Vergehen |
Punkte in Flensburg |
Höhe des Bußgeldes |
Fahrverbot |
Einfacher Rotlichtverstoß (weniger als 1 Sekunde Rot) |
1 |
90 € |
Nein |
Mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer |
2 |
200 € |
1 Monat |
Mit Sachbeschädigung |
2 |
240 € |
1 Monat |
Qualifizierter Rotlichtverstoß (mehr als 1 Sekunde Rot) |
2 |
200 € |
1 Monat |
Mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer |
2 |
320 € |
1 Monat |
Mit Sachbeschädigung |
2 |
360 € |
1 Monat |
Auch Radfahrern drohen ein Bußgeld und ein Fahrverbot, wenn sie eine rote Ampel überfahren und geblitzt werden. Die Höhe des Strafmaßes hängt ebenfalls davon ab, ob ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt.
Zwar können auch Fahrradfahrer von einem Rotlichtblitzer geblitzt werden, die Strafverfolgung gestaltet sich allerdings schwierig, da Kennzeichen fehlen, durch die sie sich eindeutig identifizieren lassen. Einen Bußgeldbescheid erhalten Radfahrer nur dann, wenn ein Polizeibeamter den Verstoß selbst beobachtet hat.
Vergehen |
Punkte in Flensburg |
Höhe des Bußgeldes |
Einfacher Rotlichtverstoß (weniger als 1 Sekunde Rot) |
1 |
60 € |
Mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer |
1 |
100 € |
Mit Sachbeschädigung |
1 |
120 € |
Qualifizierter Rotlichtverstoß (mehr als 1 Sekunde Rot) |
1 |
100 € |
Mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer |
1 |
160 € |
Mit Sachbeschädigung |
1 |
180 € |
Auch Fußgänger können Rotlichtverstöße begehen, obwohl sie nicht geblitzt werden können. Gehen Fußgänger bei Rot über die Ampel, wird bei einem solchen Verstoß nicht zwischen einfach und qualifiziert unterschieden.
Wie bei Radfahrern gestaltet sich die Strafverfolgung ebenfalls sehr schwierig. Eine Strafe droht nur, wenn man direkt von einem Polizisten erwischt wird.
Vergehen |
Höhe des Bußgeldes |
Rotlicht missachtet |
5 € |
Unfall bei Rot verursacht |
10 € |
Wird eine rote Ampel überfahren, liegt die Beweispflicht bei den Strafverfolgungsbehörden – das bedeutet, dass der Rotlichtverstoß eindeutig nachzuweisen ist. Bei Autofahrern geschieht dies durch das Foto des Ampelblitzers, bei Radfahrern und Fußgängern durch die Aussagen der beobachtenden Polizisten.
Es ist durchaus möglich, dass der Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes fehlerhaft ist, die vorgelegten Beweise nicht eindeutig sind oder der Bescheid zu spät zugestellt wurde – und damit bereits verjährt ist. Um dies auszuschließen, kann folgendes Vorgehen sinnvoll sein.
Zum Beweis des Rotlichtverstoßes dienen die Zeitmessung mittels Rotblitzer oder die Zeugenaussage eines Polizisten oder Mitarbeiters des Ordnungsamtes. Zeitmessung und Zeugenaussagen können ungenau sein – und der Rotlichtverstoß damit anfechtbar.
Mancherorts gibt es Ampeln, bei denen der Blitzer bei Rot nur einmal blitzt. Das beweist nur, dass jemand bei Rot die Haltelinie überfahren hat – nicht aber, dass er auch den geschützten Kreuzungsbereich überquert hat. Ein Rotlichtverstoß ist dann nur schwer nachzuweisen.
Entfernungsangaben, die auf subjektiven Beobachtungen beruhen, können ebenfalls fehlerhaft sein. Zudem sind geschätzte Entfernungen laut des Oberlandesgerichts Köln keine eindeutigen Beweise für einen Rotlichtverstoß. Es sprach deswegen einen Fahrer vom Vorwurf des qualifizierten Rotlichtverstoßes frei. Der Fahrer musste nur das Bußgeld für einen einfachen Rotlichtverstoß zahlen (OLG Köln, Az. III-1 RBs 65/12).
Ob der Nachweis des Rotlichtverstoßes korrekt und ordnungsgemäß erfolgt ist, lässt sich durch eine Einsicht in die Verfahrensakte der Bußgeldbehörde feststellen. Hier kann ein Anwalt Akteneinsicht beantragen und z. B. nachweisen, dass die Behörde ihrer Beweispflicht nicht nachgekommen ist oder Messfehler gemacht hat.
Erhalten Sie keinen Bußgeldbescheid, verjährt ein Rotlichtverstoß nach 3 Monaten. Haben Sie z. B. am 14. August eine rote Ampel überfahren und wurden geblitzt, verjährt die Ordnungswidrigkeit, wenn sich die Bußgeldbehörde nicht bis zum 13. November bei Ihnen meldet.
Wann der Bußgeldbescheid wegen des Überfahrens einer roten Ampel kommt, hängt von der verantwortlichen Behörde, dem Zusteller sowie der Art der Rotlichtmessung ab. Bis der Bescheid im Briefkasten landet, können mehr als 3 Monate vergehen – erst danach ist der Rotlichtverstoß verjährt und ein Bußgeld oder Fahrverbot wären nicht rechtmäßig.
Wenn Sie angeblich eine rote Ampel überfahren haben und an den vorgelegten Beweisen für den Rotlichtverstoß zweifeln, können Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben – und dadurch ggf. Bußgeld und Fahrverbot verhindern. Der Einspruch ist mit einem formlosen Schreiben oder zu Protokoll bei der Behörde möglich.
Wird Ihnen vorgeworfen, eine rote Ampel überfahren zu haben, kann es sinnvoll sein, den Bußgeldbescheid genau zu prüfen: Der Bußgeldbescheid kann fehlerhaft und damit anfechtbar sein.
Bei der Messung eines Rotlichtverstoßes gibt es mehrere Fehlerquellen. Diese können ein Ansatzpunkt sein, um den Vorwurf abzuwehren:
Nicht nur die korrekte Benutzung, sondern auch eine regelmäßige Eichung ist der Messgeräte ist für die Feststellung eines Rotlichtverstoßes ausschlaggebend. Lässt sich nachweisen, dass das Messgerät nicht korrekt geeicht wurde, ist die Messung fehlerhaft und die Bußgeldbehörde muss das Verfahren einstellen.
Wurde der Rotlichtverstoß nicht mittels eines fest installierten Rotlichtblitzers, sondern durch die Beobachtung eines Polizeibeamten festgestellt, kann es sich lohnen, die Schulungsnachweise der Beamten zu prüfen. Diese müssen nämlich nachweislich geschult sein, um den Rotlichtverstoß korrekt feststellen zu können.
Die Bußgeldbehörde muss Ihnen zweifelsfrei nachweisen, dass Sie der Fahrer des Wagens zum Tatzeitpunkt waren. Lässt sich nicht zweifelsfrei erkennen, dass Sie der Fahrer waren, muss die Strafverfolgungsbehörde das Verfahren wegen nicht hinreichenden Tatverdacht einstellen.
Das Beweisfoto ist fehlerhaft, wenn
Auch bei der Zeitmessung können beim Überfahren einer roten Ampel Fehler auftreten – insbesondere wenn der Verstoß nicht durch einen Rotlichtblitzer, sondern durch die Beobachtung eines Polizeibeamten festgestellt wurde. Die bloße gefühlsmäßige Zeitschätzung ist unter Umständen nicht ausreichend.
Versucht die Behörde, Ihnen einen qualifizierten Rotlichtverstoß nachzuweisen, muss sie zweifelsfrei belegen, dass die Ampel bereits länger als eine Sekunde auf Rot stand. Liegt nachweislich ein einfacher Rotlichtverstoß vor, können Sie ggf. zumindest ein drohendes Fahrverbot umgehen.
Innerorts muss eine Gelbphase je nach erlaubter Geschwindigkeit mindestens zwischen 3 und 5 Sekunden andauern, bevor die Ampel auf Rot umschaltet. Lässt sich nachweisen, dass die Gelbphase kürzer war, kann Sie das entlasten: Sie können belegen, dass Sie nicht mehr rechtzeitig bremsen konnten und daher unvermeidlich die rote Ampel überfahren mussten.
Haben Sie eine rote Ampel überfahren und sind Sie auf Ihren Führerschein angewiesen, können in den folgenden Fällen gute Chancen bestehen, dagegen erfolgreich Einspruch einzulegen:
Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen Fahrens bei Rot erhalten, kann sich ein Einspruch gegen den Rotlichtverstoß lohnen. Gerade bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß, der Gefährdung anderer Personen oder Sachbeschädigung kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren.
So kann ein Anwalt Ihnen helfen:
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Bei einem einfachen Rotlichtverstoß droht Autofahrern 1 Punkt in Flensburg, bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß sind es 2 Punkte. Radfahrer müssen mit 1 Punkt rechnen, Fußgängern droht hingegen lediglich ein Bußgeld, wenn sie eine Rotphase missachten.
Den Führerschein abgeben müssen Autofahrer, wenn sie eine rote Ampel überfahren und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder beim Überfahren der Lichtzeichenanlage eine Sachbeschädigung begehen. Das Fahrverbot beträgt dann 1 Monat.
Radfahrer und Fußgänger bekommen müssen ihren Führerschein nicht abgeben, wenn Sie bei Rot über die Ampel fahren.
Während der zweijährigen Probezeit drohen Fahranfängern neben den im Bußgeldkatalog vorgesehenen Bußgeldern und Punkten in Flensburg verschärfte Sanktionen, wenn sie eine rote Ampel überfahren: Die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert. Außerdem müssen Sie mit einem Aufbauseminar rechnen.
Der Fahrer, der den Rotlichtverstoß begangen hat, bekommt auch die Punkte in Flensburg – dies ist auch beim begleiteten Fahren der Fall. Überfährt ein Fahranfänger eine rote Ampel, bekommt er auch die Punkte.