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Autounfall – Anwalt einschalten sinnvoll?
Ratgeber Verkehrsrecht Verkehrsunfall Autounfall
Stand 23.02.2016
Lesezeit 9 min

Autounfall – Anwalt einschalten sinnvoll?

In diesem Artikel erfahren Sie unter anderem, warum Sie nach einem Autounfall mit einem Anwalt mehr erhalten können, als Ihnen Versicherungen zusprechen, welche Leistungen Ihnen neben dem Schadensersatz noch zustehen und was Sie tun müssen um Schmerzensgeld zu bekommen.

Beatrice Schiller
Beitrag von Beatrice Schiller
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 23.02.2016
8.264 Aufrufe
Inhaltsverzeichnis
  1. Autounfall: Sie können mehr erhalten, als Versicherungen zusprechen
  2. Autounfall: Anwalt einschalten kann sinnvoll sein
  3. Was steht mir neben dem Schadensersatz noch zu?
  4. Was steht mir zu, wenn ich mein Fahrzeug nicht mehr benutzen kann?
  5. Ich möchte Schmerzensgeld erhalten, was muss ich tun?
  6. Was ist das Hohenheimer Verfahren?
  7. Welche weitere Kosten kann ich geltend machen?

1. Autounfall: Sie können mehr erhalten, als Versicherungen zusprechen

Im Jahr 2014 gab es in Deutschland laut statistischem Bundesamt 2.406.685 polizeilich erfasste Unfälle (Destatis). Die meisten davon glücklicherweise ohne Personenschaden. Aber auch ein kleiner Kratzer kann schnell enorme Kosten und einen hohen bürokratischen Aufwand verursachen. Die Versicherungen sind natürlich daran interessiert ihre Kosten möglichst gering zu halten und möchten Mehrkosten (z. B. Schmerzensgeld, Ersatzfahrzeug etc.) vermeiden. Doch Ihnen kann als Unfallopfer mehr zustehen, als die Versicherungen Ihnen anerkennen.

2. Autounfall: Anwalt einschalten kann sinnvoll sein

Im Gegensatz zu der zahlungspflichtigen Versicherung berät ein Anwalt Sie objektiv und arbeitet mit Ihnen und nicht gegen Sie. Eine Versicherung hat bei der Schadensabwicklung nur das eigene Interesse im Auge und nicht etwa eine faire Entschädigung für Sie. Bei Blechschäden handeln Versicherungen möglicherweise zügig, dann können aber eventuelle weitere Ansprüche untergehen.

Die Kosten für einen Anwalt übernimmt der Unfallgegner, sofern er die alleinige Unfallschuld trägt. Möglicherweise sind Sie sogar rechtsschutzversichert, dann brauchen Sie sich über die Anwaltskosten keine Gedanken zu machen.

Also nach einem Autounfall Anwalt einschalten? Ja! „Erfahrungsgemäß erzielen Unfallgeschädigte, die durch einen Anwalt vertreten werden, regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz, als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Häufig machen sie durch unsinnige Erklärungen nicht wiedergutzumachende Fehler oder unterlassen es aus Unkenntnis, ihnen zustehende Ansprüche geltend zu machen (z. B. Haushaltsführungsschaden etc.)." (Deutscher Anwaltverein e. V.)

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3. Was steht mir möglichweise zusätzlich zum regulären Schadensersatz zu?

Häufig geben sich Unfallgeschädigte mit der Regulierung ihres entstandenen Blechschadens zufrieden. Eine Versicherung wird nie von sich aus auf die Idee kommen, auf weitere eventuelle Ansprüche hinzuweisen. Sicher ist es nicht Ihr erster Gedanke, es kann aber durchaus ein sinnvoller sein, nach einem Autounfall einen Anwalt einzuschalten. Denn zusätzlich zur Kostenerstattung für Schäden am Auto, gilt es weitere Ansprüche zu prüfen:

  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten
  • Erstattung für den Ausfall des Fahrzeugs
  • Zahlung von Schmerzensgeld
  • Haushaltsführungsschaden
  • Erstattung für Wertminderung

Für die Erstattung der Rechtsanwaltskosten muss zwangsläufig die gegnerische Versicherung aufkommen, wenn Ihre Forderungen berechtigt sind und Sie den Unfall nicht verschuldet haben.

4. Nach Unfall und Fahrzeugausfall: Mietwagen oder Kostenerstattung?

Je nach Beschädigung Ihres Fahrzeuges, kann es möglich sein, dass Sie für bestimmte Zeit auf einen Mietwagen zurückgreifen müssen. Diesen muss die gegnerische Versicherung bis zur vollständigen Reparatur Ihres eigenen Fahrzeuges oder einer Neuanschaffung zahlen.

Allerdings hat der Geschädigte dabei die Verpflichtung, ein möglichst günstiges Angebot für den Mietwagen zu finden. Konkret bedeutet das nur, dass der Preis die durchschnittlichen Beträge nicht überschreiten darf (Urteil LG München).

Sollten Sie auf einen Mietwagen verzichten, können Sie die Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Meist wird die Höhe der Entschädigung anhand des Werts Ihres Fahrzeuges ermittelt, die sogenannte Schwacke-Liste gilt dabei als Vorlage. Die Beträge der Entschädigung können demnach zwischen 23 und 175 Euro pro Tag liegen. 

Wenn Sie nicht zwangsläufig auf einen Mietwagen angewiesen sind, kann diese Entscheidung besser sein. Zudem erhalten Sie die Nutzungsausfallentschädigung (zumindest anteilig) auch noch nach dem Feststellen einer Teilschuld, was bei der Kostenübernahme eines Mietwagens nicht der Fall ist.

5. Um nach einem Autounfall Schmerzensgeld zu erhalten …

…müssen Sie nach einem Unfall einen Arzt aufsuchen, der Ihre Verletzungen dokumentiert! Wenn die gegnerische Versicherung Ihnen eine Abfindungserklärung vorlegt, können Sie sich beraten lassen, bevor Sie vorschnell unterschreiben. Ein Anwalt kann einschätzen, ob das Angebot der Versicherung nach dem Autounfall angemessen ist.

6. Das Hohenheimer Verfahren

Je nach Schädigung durch einen Unfall, kann es möglich sein, bestimmte Aufgaben im Haushalt nicht mehr übernehmen zu können. Ein Anspruch besteht sowohl dann, wenn eine Haushaltshilfe eingestellt wird, als auch dann, wenn ein Familienmitglied die Tätigkeiten übernimmt. Für den Fall, dass eine Haushaltshilfe eingesetzt wird, entsteht ein konkreter Schaden. Bei Familienangehörigen wird der fiktive Schaden über das Hohenheimer Verfahren berechnet. Bemessen werden die Beträge an der Anzahl der im Haushalt lebenden Familienmitglieder, der Ausstattung mit Hilfsgeräten, der Wohnungsgröße und der Angabe zu den unfallbedingten Behinderungen.

7. Erstattung weiterer Kosten nach Autounfall – Anwalt einschalten als sichere Alternative!

Bei neuen Fahrzeugen (unter 5 Jahren und 100.000 Km Laufleistung) können Sie möglicherweise eine Wertminderung geltend machen. In einigen Fällen können auch ältere Fahrzeuge Wertminderung erhalten. Dafür muss sich das Fahrzeug allerdings in einem sehr guten Zustand befinden und es entscheidet die Rechtsprechung von Fall zu Fall. Auf jeden Fall müssen am Fahrzeug optische oder technische Mängel zurückbleiben oder sich der Wiederverkaufswert verringern. Es dürfen keine Vorschäden am Fahrzeug bestehen um die Wertminderung zu erhalten.

Weiterhin können Sie folgende Kosten bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen:

  • Abschleppkosten
  • Finanzierungskosten
  • Unkostenpauschale (ca. 25 Euro)
  • Sachschäden von Bekleidung und anderen Gegenständen.
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Beatrice Schiller
Beatrice Schiller
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 23.02.2016
Als Teil der juristischen Redaktion bei advocado steht Beatrice Schiller stetig im Austausch mit Anwälten und anderen Juristen, um Ihnen bei schwierigen Rechtsfragen oder -problemen die besten Lösungsansätze aufzuzeigen.
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