Verhandelndes Gericht
Wie hoch die Gerichtskosten ausfallen, hängt auch davon ab, ob ein Amts- oder Landgericht den Fall verhandelt. Auch hier ist wieder der Streitwert entscheidend.
In der Regel gilt Folgendes:
- Amtsgericht: Streitwert bis zu 5.000 Euro
- Landgericht: Streitwert über 5.000 Euro
Vor dem Amtsgericht können Sie sich selbst vertreten. Beginnt die Verhandlung beim Landgericht oder legen Sie Berufung oder Revision ein, besteht Anwaltszwang. Entsprechend steigen die Prozesskosten.
Gerichtszweig
Auch das konkret für das Verfahren zuständige Gericht beeinflusst die Prozesskosten:
- Zivilgericht: In Zivilprozessen muss die unterlegene Partei die Prozess- und Gerichtskosten tragen.
- Strafgericht: In Strafprozessen hat der Angeklagte die Prozessgebühren bei einer Verurteilung zu zahlen. Bei einem Freispruch kommt die Staatskasse dafür auf.
- Verwaltungsgericht: In Verwaltungsprozessen hat die unterlegene Partei die Prozessgebühren zu zahlen. Eine Ausnahme besteht aber z. B. für Verfahren im Zusammenhang mit Ausbildungsförderung, Jugendhilfe und Asylrecht.
- Verfassungsgericht: Verfassungsprozesse sind für Kläger grundsätzlich kostenlos.
Instanz des Verfahrens
Wie hoch die Prozesskosten sind, hängt auch davon ab, wie weit das Verfahren bereits fortgeschritten ist – also in welcher Instanz verhandelt wird:
- Instanz: Die 1. Instanz ist das Gericht, das den Fall zum ersten Mal verhandelt.
- Berufung: Bei der Berufung wird das Urteil der 1. Instanz auf Sachfehler geprüft.
- Revision: Bei der Revision das Urteil der Berufungsinstanz auf Rechtsfehler.
Je höher die Instanz, desto höher sind auch die Prozesskosten.
4. Gerichtskosten: Wer zahlt?
Wer in welcher Höhe die Prozesskosten zahlen muss, entscheidet das Gericht am Ende des Verfahrens mit seinem Urteil.

Wer zahlt die Gerichtskosten bei einem Vergleich?
Können sich die Streitparteien auf einen Vergleich einigen, zahlt jede Seite einen Anteil der Gebühren. Diese sind meist geringer, weil das Verfahren frühzeitig beendet ist und kein Gerichtsurteil mehr notwendig ist. Ein Vergleich kann also für alle Beteiligten Geld und Zeit sparen.
Wer zahlt die Gerichtskosten bei einer Klage?
Bei Klageverfahren im Zivilrecht muss der Verlierer des Prozesses sämtliche Kosten des Gerichtsverfahrens übernehmen. Dazu zählen sowohl die Gerichtskosten als auch die eigenen und den gegnerischen Anwaltskosten.
Im Umkehrschluss heißt das: Gewinnen Sie den Rechtsstreit, müssen Sie gar keine Gebühren zahlen.
Sie können die Gerichtskosten einer Klage mit dem Prozesskostenrechner berechnen. Wie viel in Ihrem konkreten Fall zu zahlen ist, kann Ihnen ein Anwalt genauer sagen. Er kann Ihnen auch sagen, welche Erfolgsaussichten ein Gerichtsprozess hätte, bevor Sie Klage einreichen.
Wer trägt die Kosten beim Arbeitsgericht?
Auch in Prozessen vor dem Arbeitsgericht gilt: Der Verlierer zahlt die Gerichtskosten. Können sich beide Parteien auf einen Vergleich einigen, entstehen keine Gerichtskosten.
Für die Anwaltskosten im Arbeitsrecht gilt eine Sonderregelung:
- In der 1. Instanz zahlt jeder Mandant den eigenen Rechtsbeistand – unabhängig davon, wer das Verfahren am Ende gewinnt oder verliert.
- Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung durch die Gegenseite – auch nicht bei einem Vergleich.
Diese Sonderregelung soll vor allem Arbeitnehmern die Durchsetzung ihrer Rechte erleichtern: Sie sollen keine Angst haben müssen, im Falle eines Unterliegens sämtliche Prozesskosten zahlen zu müssen.
Gerade weil bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten jeder selbst zahlen muss, kann es sinnvoll sein, die möglichen Kosten und Erfolgschancen in Ihrem individuellen Fall vorab von einem Anwalt für Arbeitsrecht einschätzen zu lassen.
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