advocado logo Anwalt finden Für Unternehmen So funktioniert's Anwalt werden Ratgeber
Login Nutzerbereich
Hilfe erhalten
Jetzt Anwalt finden
Ihr Rechtsgebiet ist nicht dabei?
Jetzt nach passenden Anwälten suchen
Alle Rechtsgebiete Anwälte in Ihrer Region
Beliebte Rechtsgebiete & Themen
Schufa-Recht Betrug Erbrecht Bankrecht und Kapitalmarktrecht Strafrecht Migrationsrecht Familienrecht Patentrecht Markenrecht Baurecht
Anwalt finden Für Unternehmen So funktioniert's Anwalt werden Ratgeber
Login / Registrieren
Nutzerbereich
Hilfe erhalten
Alle Rechtsgebiete Anwälte in Ihrer Region
Schufa-Recht Erbrecht Strafrecht Familienrecht Betrug Bankrecht & Kapitalmarktrecht Migrationsrecht
Alle Rechtsgebiete Anwälte in Ihrer Region
Aufhebungs­vertrag & Abfindung: Was Arbeit­nehmer wissen sollten
Ratgeber Arbeitsrecht Abfindung Aufhebungsvertrag & Abfindung
Stand 02.06.2021
Lesezeit 9 min

Aufhebungs­vertrag & Abfindung: Was Arbeit­nehmer wissen sollten

Mit einem Aufhebungsvertrag wird ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern im Aufhebungsvertrag eine Abfindung anbieten, ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht allerdings nicht. Nicht zu verwechseln ist der Aufhebungsvertrag mit einem Abwicklungsvertrag – dieser regelt lediglich die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses.

Michael Wübbe
Beitrag von Rechtsanwalt
Michael Wübbe
7.324 Aufrufe
Auf einen Blick
  • Mit einem Aufhebungsvertrag lässt sich ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden.
  • Um den Arbeitnehmer finanziell für den Verlust des Arbeitsplatzes zu entschädigen, können Arbeitgeber eine Abfindung zahlen.
  • Einen gesetzlichen Abfindungsanspruch im Aufhebungsvertrag gibt es nicht.
  • Abfindungen müssen regulär versteuert werden.
  • Ein Anwalt kann die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber übernehmen und ihn womöglich von der Zahlung einer Entschädigung überzeugen.
Inhaltsverzeichnis
  1. Das Wichtigste zum Aufhebungsvertrag mit Abfindung
  2. Wann habe ich im Aufhebungsvertrag Anspruch auf eine Abfindung?
  3. Wann ist eine Abfindung ausgeschlossen?
  4. Wie hoch ist die Abfindung beim Aufhebungsvertrag?
  5. Welche Vorteile kann ein Aufhebungsvertrag noch bieten?
  6. Was ist bei einer Abfindung zu beachten?
  7. In 6 Schritten Abfindung nach Aufhebungsvertrag erreichen
  8. FAQ zum Aufhebungsvertrag mit Abfindung

1. Das Wichtigste zum Aufhebungsvertrag mit Abfindung

Mit einem Aufhebungsvertrag lässt sich ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden. Laut § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss dieser in Schriftform vorliegen – und von Arbeitgeber und Arbeitnehmer akzeptiert werden. Anders als bei Kündigungen, lässt sich dabei die Frist bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses frei wählen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können um einen Aufhebungsvertrag bitten.

Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Wenn der Arbeitgeber allerdings ausreichendes Interesse an einer frühzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat, wird er oft einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung anbieten, um Arbeitnehmer zur Zustimmung zu bewegen. Andersherum können Arbeitnehmer im Rahmen eines Aufhebungsvertrags durchaus eine Abfindungszahlung aushandeln.

Gibt es einen Unterschied zum Abwicklungsvertrag?

Während ein Aufhebungsvertrag ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet, dient ein Abwicklungsvertrag dazu, die Folgen einer ordentlichen Kündigung mit einem Arbeitnehmer einvernehmlich zu regeln – also die Kündigung abzuwickeln.

2. Wann habe ich im Aufhebungs­vertrag Anspruch auf eine Abfindung?

In folgenden Fällen werden Abfindungen nach einem Aufhebungsvertrag am ehesten ausgezahlt:

  • wenn Kündigungsschutz nach § 1 KSchG besteht.
  • wenn Sie langjährig beim Unternehmen beschäftigt sind und keine Gründe für eine Kündigung
  • wenn der Arbeitgeber trotz Aufhebungsvertrag ein Konkurrenzverbot, also keinen Wechsel zu einem Wettbewerber, anstrebt.

Hat Ihr Unternehmen einen Betriebsrat, gelten unter Umständen verbindliche Vorgaben zur Abfindungszahlung. Die Abfindungsansprüche sind in dem Fall in der Betriebsverfassung geklärt und unterscheiden sich individuell von Unternehmen zu Unternehmen.

Die betriebsrechtlichen Bestimmungen kommen insbesondere dann zur Anwendung, wenn sich das Unternehmen gleich von mehreren Arbeitnehmern per Aufhebungsvertrag trennen möchte. Der Betriebsrat muss dann sicherstellen, dass der Interessenausgleich und der Sozialplan für alle betroffenen Mitarbeiter gleichermaßen angewendet werden.

Sie möchten eine Abfindung erhalten?
Sie möchten eine Abfindung erhalten?

Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschützung das mögliche Vorgehen.

Jetzt Abfindung einfordern

3. Wann ist eine Abfindung ausgeschlossen?

Da es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abfindungszahlung beim Aufhebungsvertrag gibt, besteht umgekehrt auch kein gesetzlich festgesetzter Ausschlussgrund. Allerdings ist eine Abfindung in manchen Situationen unwahrscheinlicher als in anderen.

Unwahrscheinlich ist die Abfindung beispielsweise, wenn:

  • der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag vorschlägt.
  • der Arbeitnehmer kündigt.
  • der Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag aufgrund einer bevorstehenden Unternehmensschließung vorschlägt.
  • der Mitarbeiter dem Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag statt einer verhaltensbedingten Kündigung vorschlägt.

Da sich eine verhaltensbedingte Kündigung auch auf Ihr Arbeitszeugnis auswirken kann, schlagen Arbeitgeber manchmal alternativ einen Aufhebungsvertrag mit gutem Arbeitszeugnis vor. In diesem Fall können Sie wahrscheinlich keine Abfindung erwarten.

Auf jeden Fall sollte die Wirksamkeit einer solchen Abmahnung oder Kündigung von einem Anwalt für Arbeitsrecht geprüft werden, um festzustellen, ob sie rechtmäßig ist und welche Chancen auf eine Abfindung bestehen.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung oder Kündigung. Jetzt Anspruch auf Abfindung prüfen lassen.

4. Wie hoch ist die Abfindung beim Aufhebungsvertrag?

Die Höhe der Abfindung ist in den meisten Fällen eine Verhandlungssache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Folgende Faktoren beeinflussen die Summe:

  • Wie hoch ist das Interesse des Unternehmens, das Arbeitsverhältnis mit Ihnen zu beenden?
  • Seit wann sind Sie in der Firma beschäftigt?
  • Stehen Sie unter einem besonderem Kündigungsschutz?
  • Wie sind Ihre familiären Verhältnisse?
  • Bestehen Unterhaltsverpflichtungen?
  • Wie schnell können Sie einen neuen Job finden – abhängig von Qualifikation, Alter und Lage des Arbeitsmarktes?

Sie können daher zunächst prüfen, ob es in Ihrem Unternehmen einen Sozialplan oder Tarifvertrag gibt, in dem Abfindungsansprüche geregelt sind. Ist dies nicht der Fall, gibt es dennoch ein paar Richtwerte, an denen Sie sich ungefähr orientieren können.

Abfindungshöhe nach der „Faustformel“

Oft bieten Arbeitgeber ein halbes bis volles Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Regelabfindung an. Ist ein Mitarbeiter beispielsweise 10 Jahre im Betrieb beschäftigt und erhielt dabei ein durchschnittliches Gehalt von 3.000 Euro, stünde ihm nach der Faustformel (10 x 0,5 x 3.000) eine Regelabfindung von 15.000 Euro zu. Diese Berechnungsweise lohnt sich entsprechend vor allem bei Langzeitmitarbeitern.

Durchschnittliche Abfindungshöhe bei Kündigungen – grafische Übersicht.

5. Welche Vorteile kann ein Aufhebungsvertrag noch bieten?

Folgende Vorteile kann ein Aufhebungsvertrag haben:

  • Arbeitnehmer können eine Abfindung
  • Arbeitnehmer können ein gutes Arbeitszeugnis
  • Arbeitnehmer- und Arbeitgeber müssen keine Kündigungsfristen
  • Arbeitgeber müssen den Aufhebungsvertrag nicht begründen.
  • Arbeitgeber können ein Arbeitsverhältnis mit Mitarbeitern, die unter Kündigungsschutz stehen, beenden.
  • Arbeitgeber müssen, anders als bei Kündigungen, keine Sozialauswahl

Wenn der Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag vorschlägt, so ist er am ehesten zur Zahlung einer Abfindung bereit. Damit kann er das Arbeitsverhältnis auflösen, ohne kostspielige Widersprüche gegen die Kündigung zu riskieren.

Arbeitnehmer schlagen einen Aufhebungsvertrag meist vor, wenn sie eine neue Anstellung in Aussicht haben und diese so früh wie möglich antreten möchten.

6. Was ist bei einer Abfindung zu beachten?

Wer einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommt, sollte bedenken, dass damit auch eine Sperre des Arbeitslosengeldes droht. Diese Sperrzeit beträgt nach § 159 SGB III (Sozialgesetzbuch) 12 Wochen, lässt sich aber in Ausnahmefällen verkürzen. So kann beispielsweise in einem Aufhebungsvertrag eine Regelung Eingang finden, dass der Arbeitgeber bei einer Sperrzeit die Sozialversicherung weiterhin zahlt.

Anführungszeichen

Beachten Sie insbesondere, dass im Aufhebungsvertrag Regelungen für eine Sperrfrist bei der Arbeitsagentur getroffen werden. Wälzen Sie das Risiko auf Ihren Arbeitgeber ab!

Philipp Mönkemeier
Anwalt für Arbeitsrecht

Eine Abfindung müssen Sie fast immer versteuern. Freibeträge gibt es nicht. Erhält der Arbeitnehmer die Abfindung innerhalb eines Kalenderjahres, erhöht sich der Bruttojahresverdienst – was zu einem Aufstieg in die nächsthöhere Steuerklasse führt.

Um zu vermeiden, dass Beschäftigte eine Abfindung komplett versteuern müssen, gilt sie daher nicht als regulärer Arbeitslohn, sondern als außergewöhnliche Einnahme gemäß § 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

7. In 6 Schritten Abfindung nach Aufhebungsvertrag erreichen

Der Weg zur Abfindung hängt von verschiedenen Umständen ab. Bevor Sie unterschreiben, können Sie wie folgt vorgehen:

  1. Kündigungsgrund erfragen: Liegt kein zulässiger Grund vor, kann Ihr Arbeitgeber Sie ab 6 Monaten nach Arbeitsbeginn laut Kündigungsschutzgesetz (KschG) nicht einfach kündigen.
  2. 3 Tage Bedenkzeit erbitten: Sie können Ihre Unterschrift gut abwägen und müssen nichts voreilig unterschreiben.
  3. Erfolgsaussichten einer Klage prüfen: Ein Anwalt kann die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage einschätzen. Bei einem wiederholten und abgemahnten Fehlverhalten wäre es aussichtslos, gegen Ihren Arbeitgeber zu klagen – es kann sinnvoller sein, wenn Sie den Aufhebungsvertrag samt Abfindung annehmen.
  4. Vorteile des Aufhebungsvertrages abwägen: Sind die Erfolgsaussichten eines Kündigungsschutzprozesses schlecht oder haben Sie bereits einen neuen Job in Aussicht, kann ein Aufhebungsvertrag sinnvoll sein.
  5. Mit Ihrem Arbeitgeber über die Abfindung verhandeln: Ihr Arbeitgeber kann eine Entschädigung zahlen, muss aber nicht. Je länger Sie im Unternehmen sind und je stärker Ihre Argumente sind, desto eher können Sie womöglich Ihre Forderung durchsetzen.
  6. Änderungswünsche am Aufhebungsvertrag mitteilen: Nach erfolgreicher Abfindungsverhandlung können Sie über die konkrete Umsetzung verhandeln – z. B. eine Einmalzahlung oder eine monatliche Abfindung. Sie können zudem verhandeln, dass Ihr Arbeitgeber mit dem Aufhebungsvertrag ein positives Arbeitszeugnis erstellen lässt.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.

Sie möchten eine Abfindung erhalten?
Sie möchten eine Abfindung erhalten?

Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschützung das mögliche Vorgehen.

Jetzt Abfindung einfordern

8. FAQ zum Aufhebungsvertrag mit Abfindung

Habe ich bei einem Aufhebungsvertrag einen Anspruch auf Abfindung?

Nein, laut Arbeitsrecht gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag. Ob Sie eine Abfindung erhalten, hängt von Ihrem Verhandlungsgeschick ab.

Kann ich eine Abfindung bekommen, wenn ich selber kündige?

Wenn sich keine Abfindungsansprüche aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben, ist die Zahlung in diesem Fall zwar nicht ausgeschlossen, aber unwahrscheinlich.

Wie hoch ist die Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag?

Welche Abfindungssumme Sie erhalten können, lässt sich nicht pauschal sagen. Die Faustformel für die Berechnung lautet: Bruttomonatsverdienst x 0,5 x Anzahl der Jahre Betriebszugehörigkeit. Wesentlich ist dabei, wie wichtig es Ihrem Arbeitgeber ist, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. So können auch weitaus höhere Abfindungen erzielt werden.

Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?
6.630 Leser finden diesen Beitrag hilfreich.
Michael Wübbe
Beitrag von Rechtsanwalt
Michael Wübbe
Das könnte Sie auch interessieren
Abfindung im öffentlichen Dienst: Voraussetzungen, Höhe & Durchsetzung
Abfindung im öffentlichen Dienst: Voraussetzungen, Höhe & Durchsetzung
Eine Abfindung im öffentlichen Dienst ist nicht selbstverständlich. Mit Widerspruch, Klage und Verhandlungsgeschick können Sie die Zahlung durchsetzen.
Weiterlesen
Abfindung nach Elternzeit erhalten
Abfindung nach Elternzeit erhalten
In diesem Artikel erfahren Sie unter anderem, wann Sie eine Abfindung nach der Elternzeit erhalten können, wie hoch die Abfindung sein kann und welche Abgaben Sie aus der Abfindung zu zahlen haben.
Weiterlesen

Fall in wenigen Worten schildern

Kostenlosen Rückruf vom Anwalt erhalten

Hilfe erhalten
Banner
Mehr zu Advocado
  • Über uns
  • FAQ
  • Presse
  • Partnerprogramm
  • Login Kundenbereich
  • Vergütung
  • Sie sind Anwalt?
Rechtsanwalt für
  • Rechtsberatung
  • Anwalt für Erbrecht
  • Anwalt für Baurecht
  • Anwalt für Patentrecht
  • Anwalt für Markenrecht
  • Anwalt für Vertragsrecht
  • Anwalt für Immobilienrecht
advocado Ersteinschätzung

Wichtig: Für eine kostenlose Ersteinschätzung* durch eine:n advocado Partner-Anwält:in nutzen Sie bitte unseren einfachen & schnellen Online-Prozess.

*Die Ersteinschätzung erfolgt nach erfolgreicher Weiterleitung an einen Partner-Anwalt werktags (außer samstags) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr.

advocado Service

Unser Serviceteam ist von 8:00 bis 17:00 Uhr für Sie erreichbar.

Telefon: 0800 400 18 80

E-Mail: service@advocado.com

  • Facebook
  • Linkedin
  • Xing
  • Twitter

© 2025 advocado - einfach online den passenden Rechtsanwalt finden


Auszeichnungen:
Trusted Shops
Handelsblatt GbmH
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • AGB