Zusammenfassung
Der Gesetzgeber stellt hohe Anforderungen an befristete Arbeitsverträge. Diese sind zulässig, wenn sie ohne Sachgrund nicht länger als 2 Jahre bestehen und ein triftiger Grund für eine zeitlich begrenzte Anstellung vorliegt.
Verstößt ein Arbeitsvertrag gegen diese Voraussetzungen, hat der Arbeitnehmer Recht auf eine Entfristung und eine Dauerstelle im Unternehmen.
Auf einen Blick
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist zulässig, wenn die Befristung schriftlich vereinbart und durch einen triftigen Grund begründet ist.
Ein Arbeitsvertrag darf
Beispiel: Arbeitnehmer und Arbeitgeber schließen am 01.07.2018 einen Arbeitsvertrag, der am 31.12.2018 enden soll. 2 Wochen vor Vertragsende verlängern sie den Vertrag um 6 Monate bis zum 31.06.2019. Kurz vor Vertragsende erfolgt eine zweite Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2019.
Damit beträgt die Gesamtlaufzeit des befristeten Arbeitsvertrags 1,5 Jahre, in denen das Arbeitsverhältnis bereits zweimal verlängert wurde. Laut Gesetz ist nur noch eine einzige Verlängerung des Arbeitsvertrags um weitere 6 Monate möglich.
Arbeitsverhältnisse dürfen nur unter Angabe eines sachlichen Grundes länger als 2 Jahre befristet sein.
Folgende Befristungsgründe lässt das § 14 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) zu:
Liegt ein Befristungsgrund vor, lässt sich der Arbeitsvertrag beliebig oft verlängern.
Eine Ausnahme stellen Angestellte in der Wissenschaft und Angestellte ab 52 Jahren ohne vorherige Beschäftigung dar.
Für wissenschaftliche Angestellte gilt das Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Künstlerische und wissenschaftliche Mitarbeiter dürfen bis zu 12 Jahre ohne Begründung befristet angestellt sein. In der Medizin sind zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse bis zu 15 Jahre erlaubt.
Angestellte ab 52 Jahren dürfen für bis zu 5 Jahre ohne Befristungsgrund befristet angestellt sein. Während dieses Zeitraums ist eine Vertragsverlängerung stets zulässig. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer vorher mindestens 4 Monate beschäftigungslos war.
Beschäftigungslos schließt ein:
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Verstößt Ihr befristeter Arbeitsvertrag gegen die oben genannten Gründe, besitzen Sie einen Anspruch auf Entfristung.
Aber auch wenn die Befristung grundsätzlich berechtigt ist, besteht in 3 Fällen ein Anspruch auf Entfristung:
Arbeitnehmer dürfen nach § 14 Abs. 2 TzBfG nicht befristet angestellt sein, wenn zuvor ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestand. Unerheblich ist, ob die Vorbeschäftigung wenige Tage oder mehrere Jahrzehnte zurückliegt.
Bis 2018 waren für das Vorbeschäftigungsverbot nur die letzten 3 Jahre ausschlaggebend. Lag die Vorbeschäftigung länger zurück, war ein zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis zulässig.
Dieser Auslegung erteilte das Bundesverfassungsgericht eine Absage und legte fest, dass ein absolutes Vorbeschäftigungsverbot besteht.
Einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Verlängerung eines befristeten Vertrags auch auf eine Änderung der Vertragsbedingungen (z. B. Gehalt, Position), gilt der Arbeitsvertrag als neuer Vertrag.
Der Arbeitnehmer war somit bereits im Unternehmen beschäftigt. Durch das Vorbeschäftigungsverbot hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entfristung.
Beispiel: Arbeitgeber und Arbeitnehmer möchten ein befristetes Arbeitsverhältnis um 1 weiteres Jahr verlängern. Gleichzeitig erhält der Arbeitnehmer eine Beförderung und eine Gehaltserhöhung. Der abgeänderte Vertrag gilt als neues Arbeitsverhältnis, die zeitliche Begrenzung ist unwirksam.
Die Entfristung tritt automatisch ein. Das Arbeitsverhältnis besteht zu den vereinbarten Bedingungen unbefristet fort und der Arbeitnehmer erhält eine Dauerstelle.
Zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse mit Sachgrund lassen sich ohne rechtliche Einschränkungen unbegrenzt verlängern. Erfolgen Vertragsverlängerungen jedoch über Jahre hinweg, liegt eine Kettenbefristung vor.
Wenn eine solche Kettenbefristung unzumutbar ist, haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entfristung.
Eine Kettenbefristung ist zulässig bei
Eine Kettenbefristung ist unzumutbar bei
In vielen Fällen erreichen Arbeitnehmer die Entfristung eines Arbeitsvertrags durch eine einvernehmliche Einigung mit dem Arbeitgeber.
Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf die Möglichkeiten einer Festanstellung im Unternehmen an. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Sie auf offene unbefristete Stellen hinzuweisen.
Außerdem können Sie Ihren Arbeitgeber im persönlichen Gespräch davon überzeugen, welche Vorteile eine Entfristung für das Unternehmen bringt.
Eine besondere Form der einvernehmlichen Entfristung stellt das Weiterarbeiten trotz Vertragsende dar.
Arbeitet der Arbeitnehmer trotz Vertragsende weiter, muss der Arbeitgeber dem ausdrücklich widersprechen. Verzichtet der Arbeitgeber darauf und zahlt weiterhin den Lohn, geht das befristete Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu gleichen Bedingungen über.
Erreichen Sie in den Gesprächen mit Ihrem Arbeitgeber keine Einigung, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Die Erfolgsaussichten, eine Entfristung mit einer Entfristungsklage durchzusetzen, sind hoch.
Eine erfolgreiche Entfristungsklage bedeutet die Entfristung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer ist dann nur noch unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen kündbar.
Können Arbeitnehmer in der 1. Instanz nicht ihren Anspruch auf Entfristung durchsetzen, besteht die Möglichkeit, vor dem Landesarbeitsgericht Berufung einzulegen.
Möchten Sie die Entfristung Ihres Arbeitsvertrags erreichen, können Sie sich zunächst anwaltlich beraten lassen. Ein Arbeitsrechtler stellt rechtssicher fest, ob Sie einen Anspruch besitzen und berät Sie über die aussichtsreichsten Handlungsoptionen.
Oftmals genügt ein anwaltliches Schreiben, das Ihren Arbeitgeber über die unrechtmäßige Befristung informiert, diese nachweist und zur Entfristung auffordert. Viele Arbeitgeber scheuen das Risiko einer Entfristungsklage und erklären sich zur Entfristung bereit.
Ein weiterer Grund spricht für einen Anwalt: Da sich Ihr Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Fragestellungen und vor allem bei einer Entfristungsklage anwaltlich vertreten lassen wird, sichert Ihnen ein Anwalt Chancengleichheit vor Gericht.
Ohne Anwalt wird es schwer, angemessen auf die Argumentation der Gegenseite zu reagieren.
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