Formale Fehler
Sie können eine verhaltensbedingte Kündigung anfechten, wenn die Begründung für des vertragswidrige Verhalten fehlt oder Sie der Ansicht sind, dass diese nicht gerechtfertigt ist.
Weitere Gründe für eine Anfechtung wegen formaler Fehler:
- Falsch berechnete, zu kurze Kündigungsfrist
- Unverständliche Formulierungen
- Unzulässige vorzeitige Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags
- Entlassung durch eine nicht berechtigte Person (weder Geschäftsführer noch ein bevollmächtigter Dritter)
- Fehlender Zugangsnachweis (Datum)
Kündigungsschutz
Bestimmte Arbeitnehmer sind dank besonderem Kündigungsschutz unkündbar.
Die verhaltensbedingte Kündigung ist unzulässig bei:
Betriebsrat
Gibt es in im Unternehmen einen Betriebsrat, muss der Arbeitgeber vor einer verhaltensbedingten Kündigung den Betriebsrat informieren und anhören.
Tut er das nicht, ist die Entlassung unwirksam.
Ist die verhaltensbedingte Kündigung nach Krankheit rechtens?
Erhalten Sie die Kündigung wegen Krankheit, sollten Sie deren Begründung genau prüfen. Nennt Ihr Arbeitgeber keine verhaltensbedingten Gründe, kann die Entlassung unwirksam sein.
Eine verhaltensbedingte Kündigung ist möglich, wenn Sie Ihrem Arbeitsplatz aus Angst vor einer Krankheit fernbleiben oder mit einer hochinfektiösen Krankheit auf der Arbeit erscheinen und Kollegen gefährden. Stützt der Arbeitgeber die Entlassung auf ein solches fahrlässiges Verhalten, muss er vorher dennoch eine Abmahnung ausgesprochen haben, um verhaltensbedingt kündigen zu können.
4. Verhaltensbedingte Kündigung: Was tun?
Wenn Ihre verhaltensbedingte Kündigung unwirksam ist oder der genannte Kündigungsgrund bzw. die genannte Pflichtverletzung nicht den Tatsachen entspricht, können Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Entlassung wehren.
Klage einreichen
Für die Klage haben Sie nur 3 Wochen Zeit, nachdem Ihr Arbeitgeber Ihnen die verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen hat. Wenn Sie nach Fristablauf beim Arbeitsgericht die Klage einreichen, wird Ihre Klage abgewiesen und Ihre Entlassung ist wirksam – auch wenn sie unzulässig oder gerechtfertigt ist.
Sie haben dann keine Möglichkeit mehr, gegen Ihre Kündigung vorzugehen. Auch ein offensichtlich fehlerhaftes Entlassungsschreiben müssen Sie dann akzeptieren.
Mit einer aussagekräftigen Klageschrift und eindeutigen Beweisen für die Ungültigkeit der Kündigung oder falsch dargestellte Verhalten können Sie einen Gütetermin erreichen. Hier werden Sie und Ihr Arbeitgeber vom Arbeitsgericht geladen, um sich einvernehmlich zu einigen. Sie können eine angebotene, aber angemessene Abfindung annehmen und die verhaltensbedingte Entlassung im Gegenzug akzeptieren. Das würde zusätzliche Gerichtskosten vermeiden.
Können Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber nicht einigen, folgen ein weiterer Gerichtstermin und die Beweisaufnahme durch das Arbeitsgericht. Hier werden alle Unterlagen geprüft und Zeugen vernommen. Abschließend entscheidet das Gericht, ob Ihre Kündigung wirksam ist oder der Arbeitgeber diese zurückziehen muss.
Sperrfrist bei der Agentur für Arbeit verkürzen
Die verhaltensbedingte Kündigung hat zur Folge, dass die Agentur für Arbeit Ihnen für maximal 12 Wochen das Arbeitslosengeld verweigern kann.
Diese Frist lässt sich verkürzen:
- 3 Wochen weniger, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von 6 Wochen regulär beendet gewesen wäre.
- 6 Wochen weniger, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von 12 Wochen nach der Kündigung sowieso ausgelaufen wäre.
- Keine Sperrfrist, wenn Sie nachweisen können, dass fehlendes Arbeitslosengeld für Sie eine besondere Härte darstellen würde (etwa weil Sie schwer krank sind).
Wie Ihnen ein Anwalt jetzt helfen kann
Sie können grundsätzlich allein gegen Ihre verhaltensbedingte Kündigung vorgehen. Ein Kündigungsschutzprozess ohne anwaltliche Vertretung spart Kosten – gerade mit Blick auf die finanziell unsichere Situation nach der Entlassung kann das sinnvoll erscheinen.
Sollte Ihr Fall vor Gericht gehen, kann es nachteilig sein, dem womöglich juristisch vertretenen Arbeitgeber allein vor Gericht gegenüberzutreten. Dann kann es ratsam sein, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren.
Der Anwalt kann Fehler in Ihrer Kündigung einwandfrei nachweisen, das Gericht mit einer aussagekräftigen Klageschrift von der Notwendigkeit der Rücknahme oder Anpassung der verhaltensbedingten Entlassung überzeugen und ggf. eine angemessene Abfindung verhandeln.
Der Anwalt kann Sie darüber hinaus wie folgt unterstützen:
- Prüfung Ihres Kündigungsschreibens
- Verhandlung eines Aufhebungsvertrages in Ihrem Sinne
- Verhandlung für ein faires Arbeitszeugnis, das Sie in Ihrer beruflichen Zukunft unterstützt
- Notfalls kann er für Sie das Arbeitszeugnis einklagen
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