1. Was ist der Unterschied zwischen Schufa-Auskunft & Mieterselbstauskunft?
Die Schufa-Auskunft und die Mieterselbstauskunft sollen es Vermietern ermöglichen, Sie als zukünftigen Mieter besser einschätzen zu können.
Die Mieterselbstauskunft ist ein Fragebogen, den Sie vom Vermieter bekommen. Ziel ist es, etwas über Sie als Person, Ihre berufliche und finanzielle Situation zu erfahren.
Die Schufa-Auskunft für Vermieter ist ein Dokument, das Sie von der Schufa anfordern können und dem Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung vorlegen. Damit weiß der Vermieter, wie die Schufa Ihre Bonität (Zahlungsfähigkeit) bewertet.
Sowohl Schufa als auch Mieterselbstauskunft geben Auskunft über Ihre finanzielle Situation – aber in unterschiedlichem Umfang.
Der Unterschied zwischen Schufa und Mieterselbstauskunft:
- Schufa-Auskunft zeigt: Haben Sie Ihre Rechnungen bezahlt – und werden deshalb auch Ihre Miete bezahlen?
- Mieterselbstauskunft zeigt: Wer sind Sie, was machen Sie privat & beruflich – und wie hoch ist Ihr Einkommen?
Schufa und Mieterselbstauskunft sind freiwillig – zumindest rein rechtlich. Sie müssen keine Angaben machen, aber wenn Sie die Wohnung haben wollen, haben Sie höhere Chancen, wenn Sie die Bedingungen des Vermieters erfüllen.
2. Mieterselbstauskunft ohne Schufa: Was steht drin? | + Download
Der Vermieter hat das Recht, etwas über Sie und Ihr Privat- sowie Berufsleben zu erfahren, bevor er Ihnen eine Wohnung überlässt. Dafür darf er Ihnen vor Unterzeichnung des Mietvertrages einen Fragebogen zur Mieterselbstauskunft vorlegen.
Das steht in der Mieterselbstauskunft:
Kontaktdaten:
- Name
- Aktuelle Anschrift
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Geburtsdatum
Privates:
- Familienstand
- Zum Haushalt gehörende Kinder/Mitbewohner
- Verwandtschaftsverhältnis, Alter, Einkommen der Mitbewohner
- Haustiere
Beruf
- Arbeitgeber inkl. Kontaktdaten
- Anstellungsverhältnis
- Tätigkeit
- Soll die Wohnung gewerblich genutzt werden?
Finanzielles
- Einkommen (monatliches Gesamt-Netto inkl. Nachweise)
- Wird Ihr Einkommen gepfändet?
- Gab/gibt es ein Insolvenzverfahren?
- Laufen aktuell Vollstreckungsmaßnahmen?
- Sind Sie in der Lage, eine Kaution von 3 Monatsmieten und monatlich die Miete zu zahlen?
In der Mieterselbstauskunft darf der Vermieter also sehr viele Informationen von Ihnen verlangen. Er darf aber nicht alles fragen.
Was der Vermieter nicht in der Mieterselbstauskunft abfragen darf:
- Staatsangehörigkeit
- Religion
- Sexuelle Orientierung
- Hobbys
- Gründe für das Ende des letzten Mietverhältnisses
Es gilt: Fragen, deren Antworten Ihr Persönlichkeitsrecht verletzen, darf der Vermieter nicht stellen.