Selbstauskunft überprüfen
Überprüfen Sie, ob Ihre Schufa-Selbstauskunft korrekt ist. Fallen Ihnen Fehler auf, können Sie die Auskunftei zur Löschung falscher Einträge auffordern.
Folgende Schufa-Daten können Sie löschen lassen:
- Falsche Adressdaten: Wurden Sie wegen falscher Adressdaten mit einer anderen Person verwechselt, muss die Schufa die Daten korrigieren.
- Unbegründete Forderungen: Haben Unternehmen an die Auskunftei falsche Informationen geschickt – z. B. über zu hohe Forderungen –, können Sie diese korrigieren oder entfernen lassen.
- Veraltete Einträge: Hat ein Eintrag die Löschfristen überschritten, muss die Schufa ihn entfernen.
Haben Sie in Ihrer Selbstauskunft Fehler oder unberechtigte negative Einträge entdeckt, können Sie diese Schufa-Einträge löschen lassen.
Forderungen bezahlen
Haben Sie noch offene Rechnungen, müssen Sie diese bezahlen, bevor die Einträge löschbar sind. Sollte die Forderung bereits verjährt sein, müssen Sie (anstatt zu zahlen) die Einrede der Verjährung gegenüber dem Gläubiger erklären. Denn die Schufa entfernt nur beglichene oder unbegründete Forderungen.
Dafür können Sie Quittungen und Belege aufbewahren, die der Schufa beweisen, dass die Einträge unbegründet sind.
Löschung bei der Schufa oder dem Unternehmen einfordern
Bei einem falschen Negativeintrag müssen Sie sich an jenes Unternehmen wenden, das die fehlerhaften Daten an die Schufa übermittelt hat. Das für den Eintrag verantwortliche Unternehmen können Sie der Selbstauskunft entnehmen.
Sind personenbezogene Daten wie Ihre Adresse oder Ihr Name falsch, ist die Schufa selbst Ihr Ansprechpartner.
Sie können die Schufa oder das Unternehmen schriftlich zur Korrektur oder Löschung der Daten auffordern. Wichtig ist, dass Sie Beweise vorlegen, weshalb der negative Eintrag unbegründet ist. Eine Orientierung für das Schreiben bietet unser Musterbrief „Schufa-Eintrag löschen lassen".
Löschung verweigert? Das können Sie tun
Lehnt das Unternehmen oder die Schufa die Löschung eines unberechtigten Eintrags ab, kann ein Anwalt weiterhelfen. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Schufa kennt die Rechtslage, kann Fehler nachweisen und Ihren Anspruch auf Löschung durchsetzen.
So kann der Anwalt helfen:
- Prüfung Ihrer Schufa-Daten & Beweissicherung bei Fehlern
- Erstellung eines anwaltlichen Schreibens an die Gegenseite zur Löschung
- Verhandlung mit der Gegenseite für eine schnelle Einigung
- Vertretung im Klageverfahren zur Durchsetzung der Löschung Ihres Eintrags