Bei Kreditanfragen oder sobald Sie einen Vertrag mit z. B. Banken, Strom- oder Mobilfunkunternehmen abschließen, bekommen Sie einen Schufa-Eintrag. Bezahlen Sie die Rechnung nicht, bekommen Sie einen negativen Eintrag. Unberechtigte Einträge können Sie löschen lassen – das verbessert Ihre Bonität.
Ein Schufa-Eintrag ist grundsätzlich nichts Schlechtes: Nahezu jede volljährige Person ist in der Schufa vermerkt.
Die Schufa ist eine Wirtschaftsauskunftei und verfügt über wirtschaftlich relevante Daten zu rund 68 Mio. Verbrauchern. Diese Daten erhält sie von ihren circa 10.000 Kooperationspartnern, zu denen u. a. Banken, Versicherungen, Energieversorger sowie Leasing- und Mobilfunkunternehmen gehören.
Sobald man mit einem der Kooperationspartner einen Vertrag abgeschlossen hat – das heißt z. B. ein Girokonto eröffnet oder Strom von einem Vertragspartner der Schufa bezieht – steht man in der Schufa. Denn mit dem Vertragsabschluss erfolgt in der Regel die Zustimmung zur Datenübermittlung an die Schufa.
Man steht also nicht nur in der Schufa, wenn man Rechnungen nicht bezahlt hat, sondern auch, wenn man nur am Wirtschaftsleben teilnimmt und Verträge abschließt.
Im Schufa-Eintrag stehen nur Informationen, die die Auskunftei von ihren Vertragspartnern wie Banken oder Mobilfunkanbietern übermittelt bekommt. Die Schufa selbst erhebt keine Daten.
Neben persönlichen Informationen wie Name, Adresse, Geburtsort und Geburtsdatum sind folgende Informationen gespeichert:
Die Schufa speichert gemäß DSGVO jedoch keine Daten zum Familienstand, Beruf, Einkommen und Vermögen, Kaufverhalten, der Nationalität sowie zu religiösen und politischen Ansichten.
Sie haben gemäß Art. 15 DSGVO das Recht zu erfahren, welche Ihrer Daten bei Unternehmen hinterlegt sind. Deshalb können Sie einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa anfordern. Das geht am leichtesten über ein Portal der Schufa-Auskunft. Sie erhalten dann eine Kopie Ihrer Schufa-Daten. Die Datenkopie listet Ihre Schufa-Einträge auf und zeigt, wer diese veranlasst hat.
Hier machen wir es kurz: Nein, Sie erhalten keine Benachrichtigung über einen neuen Eintrag in Ihrer Schufa-Akte. Sie erfahren also nicht, wann genau sich Ihr Schufa-Score positiv oder negativ verändert. Sie müssen auf die kostenlose Selbstauskunft der Schufa zurückgreifen und die Einsicht in Ihren Score beantragen.
Nur wer Vertragspartner der Schufa ist, kann veranlassen, dass Sie einen Schufa-Eintrag bekommen. Privatpersonen gehören nicht dazu.
Vertragspartner sind u. a.:
Sie können Ihre Datenkopie unkompliziert und kostenlos über advocado erhalten: Einfach per Klick Ihre Schufa-Auskunft beantragen.
Einen positiven oder neutralen Eintrag erhalten Sie, wenn Sie einen verantwortungsvollen Umgang mit Rechnungen zeigen und abgeschlossene Verträge erfüllen.
Folgende Schritte führen zu einem positiven Schufa-Eintrag:
Einen negativen Schufa-Eintrag bekommen Sie, wenn Sie gegen Verträge oder getroffene Vereinbarungen verstoßen und z. B. Rechnungen nicht bezahlen.
Aber keine Sorge: Nicht jede verspätet bezahlte Rechnung führt gleich zu einem negativen Eintrag. Sie erhalten einen negativen Eintrag erst, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Wenn Sie von einem Unternehmen eine Rechnung ohne entsprechende Leistung erhalten oder grundlos eine Mahnung bekommen, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.
Ohne Widerspruch bekommen Sie einen negativen Schufa-Eintrag – und die Firma darf ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten oder ein Inkassobüro einschalten, um ihr Geld zu erhalten.
Wenn Sie Ihre Rechnungen langfristig nicht bezahlen können, wirkt sich das auch negativ auf die Schufa aus. Negative Auswirkungen haben:
Die Schufa zieht alle Einträge heran, um den sogenannten Bonitätsscore zu ermitteln. Dieser zeigt auf Basis des Zahlungsverhaltens in der Vergangenheit, wie zuverlässig ein Verbraucher zukünftig seine Rechnungen begleichen wird.
Unternehmen fragen diesen Score bei der Schufa an, um zu entscheiden, ob sie mit einem potenziellen Kunden einen Vertrag abschließen. Positive Einträge steigern den Score und erleichtern Vertragsabschlüsse. Negative Schufa-Einträge verschlechtern den Score und können Vertragsabschlüsse erschweren.
Denn ein negativer Schufa-Eintrag bedeutet, dass Sie
Negativeinträge verschlechtern den Bonitätsscore. Damit sind Sie ggf. nicht zahlungsfähig für Unternehmen. Wenn Sie zuverlässig Ihre Verträge erfüllen und offene Forderungen begleichen, können Sie den Schufa-Score und Ihre Bonität wieder verbessern.
Die gute Nachricht: Schufa-Einträge bleiben nicht ewig.
Die Daten der Schufa unterliegen den gesetzlich vorgeschriebenen Lösch- und Speicherfristen. Mahnbescheide bleiben also nicht ewig in Ihrer Schufa-Auskunft. In der Regel werden alle Einträge drei Jahre lang gespeichert. Die Löschfrist beginnt allerdings erst dann, wenn Sie die Forderung beglichen haben.
Seit 2012 ließen sich Schufa-Einträge aufgrund geringfügiger Forderungen unter 2.000 Euro sofort löschen, wenn die Forderung innerhalb von 6 Wochen beglichen wurde, es sich nicht um eine titulierte Forderung handelte und eine Bestätigung des Gläubigers vorlag. Diese Geringfügigkeitsgrenze akzeptiert die Schufa nun nicht mehr.
Um einen negativen Schufa-Eintrag entfernen zu lassen, können Sie Folgendes tun:
Überprüfen Sie, ob Ihre Schufa-Selbstauskunft korrekt ist. Fallen Ihnen Fehler auf, können Sie die Schufa zur Löschung falscher Einträge auffordern.
Folgende Schufa-Daten können Sie löschen lassen:
Haben Sie in Ihrer Selbstauskunft Fehler oder unberechtigte negative Einträge entdeckt, können Sie diese Schufa-Einträge löschen lassen.
Haben Sie noch offene Rechnungen, müssen Sie diese bezahlen, bevor die Einträge löschbar sind. Sollte die Forderung bereits verjährt sein, müssen Sie (anstatt zu zahlen) die Verjährung gegenüber dem Gläubiger erklären. Denn die Schufa entfernt nur beglichene oder unbegründete Forderungen.
Dafür können Sie Quittungen und Belege aufbewahren, die der Schufa beweisen, dass die Einträge unbegründet sind.
Bei einem falschen Negativeintrag müssen Sie sich an jenes Unternehmen wenden, das die fehlerhaften Daten an die Schufa übermittelt hat. Das für den Eintrag verantwortliche Unternehmen können Sie der Selbstauskunft entnehmen.
Sind personenbezogene Daten wie Ihre Adresse oder Ihr Name falsch, ist die Schufa selbst Ihr Ansprechpartner.
Sie können die Schufa oder das Unternehmen schriftlich zur Korrektur oder Löschung der Daten auffordern. Wichtig ist, dass Sie Beweise vorlegen, weshalb der negative Eintrag unbegründet ist. Eine Orientierung für das Schreiben bietet unser Musterbrief „Schufa-Eintrag löschen lassen".
Lehnt das Unternehmen oder die Schufa die Löschung eines unberechtigten Eintrags ab, kann ein Anwalt weiterhelfen. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Schufa kennt die Rechtslage, kann Fehler nachweisen und Ihren Anspruch auf Löschung durchsetzen.
So kann der Anwalt helfen:
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen & das mögliche Vorgehen.
Die Schufa führt Daten über rund 68 Mio. Verbraucher – d. h. so gut wie jede volljährige Person in Deutschland hat einen Schufa-Eintrag. Der überwiegende Teil dieser Einträge ist positiv.
Laut § 31 (2) des Bundesdatenschutzgesetzes erhält ein Verbraucher in den folgenden Fällen einen negativen Schufa-Eintrag:
Laut Art. 15 der DSGVO können Sie mindestens einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft anfordern. Diese enthält alle über Sie bei der Schufa gespeicherten Daten.
Natürlich haben Sie das Recht zu erfahren, welche Ihrer Daten bei Unternehmen hinterlegt sind. Deshalb können Sie einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa anfordern. Das geht am leichtesten über ein Portal der Schufa-Auskunft. Sie erhalten dann eine Kopie Ihrer Schufa-Daten. Die Datenkopie listet Ihre Schufa-Einträge auf und zeigt, wer diese veranlasst hat.
Damit Ratsuchende nachhaltige Lösungen für ihr Anliegen finden, legt Fiona Schmidt als Teil der juristischen Redaktion von advocado größten Wert auf die Verständlichkeit komplexer Sachverhalte. In ihren Beiträgen informiert sie u. a. zu passenden Handlungsoptionen im Marken- oder Internetrecht.