1. Was ist ein Schufa-Eintrag & wann bekommt man einen?
Ein Schufa-Eintrag ist grundsätzlich nichts Schlechtes: Nahezu jede volljährige Person ist in der Schufa vermerkt.
Sobald man mit einem der Kooperationspartner einen Vertrag abgeschlossen hat – das heißt z. B. ein Girokonto eröffnet, bekommt man einen Schufa-Eintrag. Denn mit dem Vertragsabschluss erfolgt in der Regel die Zustimmung zur Datenübermittlung an die Schufa.
Man steht also nicht nur in der Schufa, wenn man Rechnungen nicht bezahlt hat, sondern auch, wenn man bloß am Wirtschaftsleben teilnimmt und Verträge abschließt – deshalb gibt es die Unterscheidung zwischen positiven und negativen Schufa-Einträgen.
Wer ist die Schufa überhaupt?
Entgegen des allgemeinen Mythos ist die Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) keine staatliche Behörde, sondern ein privatwirtschaftliches Unternehmen.
Die Schufa ist die wohl größte Wirtschaftsauskunftei und verfügt über wirtschaftlich relevante Daten zu mindestens 68 Millionen Privatpersonen und 6 Millionen Unternehmen. Diese Daten erhält sie von ihren circa 10.000 Kooperationspartnern, zu denen u. a. Banken, Versicherungen, Energieversorger sowie Leasing- und Mobilfunk-Unternehmen gehören.
Das Unternehmen verdient sein Geld damit, dass es wirtschaftsrelevante Daten über Verbraucher und Betriebe sammelt, anhand dieser Daten einen Bonitäts-Score berechnet und diesen dann z.B. Banken oder Mobilfunkanbietern zur Verfügung stellt.
SCHUFA-Bonitätsauskunft und kostenlose Selbstauskunft
Etwa ein Drittel der jährlich rund 250 Millionen Euro Umsatz erzielt die SCHUFA mit Verbrauchern, die kostenpflichtige Selbstauskünfte bestellen.
Die SCHUFA-Bonitätsauskunft kostet 29,95 Euro. Sie ist insbesondere für Vermieter gedacht und enthält ausschließlich solche Informationen, die für einen Vertragsabschluss relevant sind.
Daneben haben Sie die Möglichkeit, eine kostenlose Selbstauskunft – die sogenannte Datenkopie nach Art. 15 DSGVO – zu beantragen. Diese enthält sämtliche personenbezogenen Informationen, die bei der SCHUFA über Sie gespeichert sind, einschließlich möglicher negativer Einträge. Für die eigene Überprüfung dieser Daten sind kostenpflichtige SCHUFA-Produkte nicht erforderlich.
Wichtiger Hinweis:
Bestellen Sie die Auskunft nicht über Drittanbieter. Viele kommerzielle Webseiten verlangen dafür bis zu 30 Euro, obwohl die gesetzlich vorgesehene Auskunft direkt bei der SCHUFA kostenlos erhältlich ist.
Enthält Ihre SCHUFA-Auskunft falsche oder unberechtigte Einträge – etwa bereits beglichene Forderungen, deren Löschung nach neuer Rechtsprechung erleichtert wurde – unterstützt Sie die deutschlandweite Anwaltsplattform advocado mit einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Anwalt. So erfahren Sie, ob eine Löschung möglich ist, und entscheiden anschließend, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten.