Was ist ein Schufa-Eintrag und wann bekommt man einen?
Was ist ein Schufa-Eintrag und wann bekommt man einen?
Dr. Timo Gansel
Beitrag von
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Aktualisiert am

... Bonität Wann bekommt man einen Schufa-Eintrag?
Inhalt
  1. 1. Was ist ein Schufa-Eintrag & wann bekommt man einen?
  2. 2. Was steht im Schufa-Eintrag?
  3. 3. Wie lange wird der Eintrag bei der Schufa gespeichert?
  4. 4. Wer kann veranlassen, dass ich einen Schufa-Eintrag bekomme?
  5. 5. Wie bekomme ich eine Auskunft über meine Schufa-Einträge?
  6. 6. Was passiert, wenn man einen Schufa-Eintrag bekommt?
  7. 7. Wann erhält man einen negativen Schufa-Eintrag?
  8. 8. Wie kann ich einen negativen Schufa-Eintrag löschen lassen?
  9. 9. FAQ zum Schufa-Eintrag
Hilfe erhalten

Was ist ein Schufa-Eintrag und wann bekommt man einen?

Was ist ein Schufa-Eintrag und wann bekommt man einen?

Die SCHUFA speichert Daten zum Zahlungsverhalten von Privatpersonen und Unternehmen in Deutschland. Ziel ist es, Vertragspartnern – wie Banken, Energieversorgern, Einzelhandelsunternehmen und Mobilfunkanbietern – verlässliche Informationen zur Bonität (Kreditwürdigkeit) bereitzustellen. Erfasst werden sowohl positive Einträge, etwa ordnungsgemäß geführte Konten oder pünktlich zurückgezahlte Kredite, als auch negative Einträge wie Zahlungsausfälle oder gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen. Ein negativer Schufa-Eintrag kann die Chancen auf einen Kredit oder Mobilfunkvertrag erheblich mindern.

Unter bestimmten Voraussetzungen können negative SCHUFA-Einträge gelöscht werden – insbesondere dann, wenn offene Forderungen inzwischen vollständig beglichen wurden. Da die SCHUFA solche Daten jedoch häufig bis zu drei Jahre speichert, kann anwaltliche Unterstützung entscheidend sein.

Die deutschlandweite Anwaltsplattform advocado bietet Ihnen hierfür eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt:

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Das Wichtigste in Kürze:
  • Die SCHUFA speichert sowohl positive als auch negative Einträge zu Ihrem Zahlungsverhalten – z. B. pünktlich bezahlte Kredite oder offene Forderungen.
  • Ein negativer Eintrag erfolgt etwa, wenn eine unbestrittene Forderung nach zwei Mahnungen und vorheriger Ankündigung nicht bezahlt wird, bei titulierten Forderungen (z. B. Vollstreckungsbescheid) oder wenn ein Dauerschuldverhältnis wie ein Mobilfunk- oder Stromvertrag wegen Zahlungsverzuges gekündigt wird.
  • Solche Einträge können Ihre Bonität deutlich verschlechtern und Vertragsabschlüsse wie Kredit- oder Mietverträge erschweren.
  • Sie haben nach Art. 15 DSGVO das Recht, mindestens einmal jährlich kostenlos eine Selbstauskunft („Datenkopie“) anzufordern, um alle gespeicherten Informationen zu prüfen.
  • Falsche, veraltete oder unberechtigte Einträge müssen gelöscht werden.
  • Reagieren SCHUFA oder Gläubiger nicht auf ein berechtigtes Löschungsersuchen, kann ein spezialisierter Anwalt die Löschung rechtlich durchsetzen.
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1. Was ist ein Schufa-Eintrag & wann bekommt man einen?

Ein Schufa-Eintrag ist grundsätzlich nichts Schlechtes: Nahezu jede volljährige Person ist in der Schufa vermerkt.

Sobald man mit einem der Kooperationspartner einen Vertrag abgeschlossen hat – das heißt z. B. ein Girokonto eröffnet, bekommt man einen Schufa-Eintrag. Denn mit dem Vertragsabschluss erfolgt in der Regel die Zustimmung zur Datenübermittlung an die Schufa.

Man steht also nicht nur in der Schufa, wenn man Rechnungen nicht bezahlt hat, sondern auch, wenn man bloß am Wirtschaftsleben teilnimmt und Verträge abschließt – deshalb gibt es die Unterscheidung zwischen positiven und negativen Schufa-Einträgen.

Wer ist die Schufa überhaupt?

Entgegen des allgemeinen Mythos ist die Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) keine staatliche Behörde, sondern ein privatwirtschaftliches Unternehmen.

Die Schufa ist die wohl größte Wirtschaftsauskunftei und verfügt über wirtschaftlich relevante Daten zu mindestens 68 Millionen Privatpersonen und 6 Millionen Unternehmen. Diese Daten erhält sie von ihren circa 10.000 Kooperationspartnern, zu denen u. a. Banken, Versicherungen, Energieversorger sowie Leasing- und Mobilfunk-Unternehmen gehören.

Das Unternehmen verdient sein Geld damit, dass es wirtschaftsrelevante Daten über Verbraucher und Betriebe sammelt, anhand dieser Daten einen Bonitäts-Score berechnet und diesen dann z.B. Banken oder Mobilfunkanbietern zur Verfügung stellt.

SCHUFA-Bonitätsauskunft und kostenlose Selbstauskunft

Etwa ein Drittel der jährlich rund 250 Millionen Euro Umsatz erzielt die SCHUFA mit Verbrauchern, die kostenpflichtige Selbstauskünfte bestellen.

Die SCHUFA-Bonitätsauskunft kostet 29,95 Euro. Sie ist insbesondere für Vermieter gedacht und enthält ausschließlich solche Informationen, die für einen Vertragsabschluss relevant sind.

Daneben haben Sie die Möglichkeit, eine kostenlose Selbstauskunft – die sogenannte Datenkopie nach Art. 15 DSGVO – zu beantragen. Diese enthält sämtliche personenbezogenen Informationen, die bei der SCHUFA über Sie gespeichert sind, einschließlich möglicher negativer Einträge. Für die eigene Überprüfung dieser Daten sind kostenpflichtige SCHUFA-Produkte nicht erforderlich.

Wichtiger Hinweis:
Bestellen Sie die Auskunft nicht über Drittanbieter. Viele kommerzielle Webseiten verlangen dafür bis zu 30 Euro, obwohl die gesetzlich vorgesehene Auskunft direkt bei der SCHUFA kostenlos erhältlich ist.

Enthält Ihre SCHUFA-Auskunft falsche oder unberechtigte Einträge – etwa bereits beglichene Forderungen, deren Löschung nach neuer Rechtsprechung erleichtert wurde – unterstützt Sie die deutschlandweite Anwaltsplattform advocado mit einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Anwalt. So erfahren Sie, ob eine Löschung möglich ist, und entscheiden anschließend, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten.

2. Was steht im Schufa-Eintrag?

Im Schufa-Eintrag stehen Informationen, die die Auskunftei von ihren Vertragspartnern wie Banken oder Mobilfunkanbietern übermittelt bekommt. Die Schufa selbst erhebt zusätzlich Daten aus öffentlichen Verzeichnissen. Sie hat keinen Zugriff auf die Daten der Meldebehörden, Bürgerämter und Gerichte.

Neben persönlichen Informationen wie Name, Adresse, Geburtsort und Geburtsdatum sind folgende Informationen gespeichert:

  • Bank- und Girokonten
  • Kreditkarten
  • Kredit- & Leasingverträge
  • Handyverträge
  • Konten bei Versandhäusern
  • Bürgschaften
  • Bonitäts- und Identitätsanfragen
  • Vergangene Zahlungsausfälle & Insolvenzverfahren
  • Einträge aus dem öffentlichen Schuldnerverzeichnis

Die Schufa speichert gemäß DSGVO jedoch keine Daten zum Familienstand, Beruf, Einkommen und Vermögen, Kaufverhalten, der Nationalität sowie zu religiösen und politischen Ansichten.

3. Wie lange wird der Eintrag bei der Schufa gespeichert?

Die gute Nachricht: Schufa-Einträge bleiben nicht ewig.

Die Schufa hat für ihre gespeicherten Daten selbst Lösch- und Speicherfristen definiert.

  • Sofortige Löschung: Nachweislich falsche oder veraltete Einträge darf die Auskunftei nicht speichern. Sie müssen sofort gelöscht werden. Das gilt z. B. für alte Adressdaten, gelöschte Konten sowie falsche oder bereits bezahlte Forderungen nach Ablauf der Löschfrist.
  • Löschung nach 6 Monaten: ein abgeschlossenes Insolvenzverfahren, die Restschuldbefreiung & Schufa-Informationen zur Privatinsolvenz.
  • Löschung nach 12 Monaten: Kredit- oder Konditionsanfragen, die Sie bei Banken gestellt haben, und Anfragen von Unternehmen über Ihre Schufa-Daten.

SCHUFA-Einträge zu beglichenen Forderungen

Beglichene Forderungen werden von der SCHUFA nicht sofort gelöscht, sondern zunächst als „erledigt“ markiert und – entsprechend ihrem Code of Conduct – bis zu 3 Jahre gespeichert.

Seit 1. Januar 2025 gilt jedoch: Wird eine Forderung innerhalb von 100 Tagen nach Meldung beglichen und liegt keine weitere Zahlungsstörung vor, kann der Eintrag schon nach 18 Monaten gelöscht werden.

Neue Rechtsprechung stärkt Verbraucher

Das OLG Köln (Urteil vom 10.04.2025, Az. 15 U 249/24) entschied, dass beglichene Forderungen sofort gelöscht werden müssen. Die SCHUFA wehrt sich juristisch gegen dieses Urteil, sodass Betroffene ihre Löschung aktiv einfordern müssen.

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4. Wer kann veranlassen, dass ich einen Schufa-Eintrag bekomme?

Nur wer Vertragspartner der Schufa ist, kann veranlassen, dass Sie einen Schufa-Eintrag bekommen. Privatpersonen gehören nicht dazu.

Vertragspartner sind u. a.:

  • Banken & Sparkassen
  • Versicherungen
  • Waren- und Versandhäuser
  • Leasing-Anbieter
  • Inkassounternehmen & Anwälte
  • Energieversorger
  • Mobilfunkanbieter
  • Gewerbliche Vermieter (z. B. Wohnungsgesellschaften)

Bekomme ich eine Benachrichtigung, wenn ich einen Schufa-Eintrag erhalte?

Nein, Sie erhalten keine Benachrichtigung über einen neuen Eintrag in Ihrer Schufa-Akte. Sie erfahren also nicht, wann genau sich Ihr Schufa-Score positiv oder negativ verändert.

Sie müssen entweder auf die kostenpflichtigen Auskunftsprodukte der Schufa oder die kostenlose Datenauskunft zurückgreifen und die Einsicht in Ihren Score beantragen.

Aber: Unternehmen müssen Sie auf einen Negativeintrag als Folge einer nicht bezahlten Rechnung hinweisen – bevor die Information an die Auskunftei weitergegeben wird. Ansonsten ist ein Eintrag unberechtigt.

5. Wie bekomme ich eine Auskunft über meine Schufa-Einträge?

Sie haben gemäß Art. 15 DSGVO das Recht zu erfahren, welche Ihrer Daten bei Unternehmen hinterlegt sind. Deshalb können Sie neben den teilweise kostenpflichtigen Produkten der Schufa mindestens einmal im Jahr eine kostenlose Auskunft über Ihre Schufa-Einträge anfordern – die sogenannte Datenkopie. Diese listet all Ihre Schufa-Einträge auf und zeigt, wer diese veranlasst hat.

Die Auskunft wird in der Regel innerhalb von vier bis sieben Werktagen per Post zugestellt.

Hinweis
Schufa-Einträge prüfen

Die Daten, die die Schufa über Sie speichert, können falsch oder unberechtigt sein. Deshalb ist es sinnvoll, Ihre Einträge regelmäßig zu überprüfen. Unberechtigte, falsche Einträge können Sie löschen lassen – und so Ihren Schufa-Score verbessern.

6. Was passiert, wenn man einen Schufa-Eintrag bekommt?

Die Schufa zieht alle Einträge heran, um den sogenannten Bonitäts-Score zu ermitteln. Dieser zeigt auf Basis des Zahlungsverhaltens in der Vergangenheit, wie zuverlässig ein Verbraucher zukünftig seine Rechnungen begleichen wird.

Unternehmen fragen diesen Score bei der Auskunftei an, um zu entscheiden, ob sie mit einem potenziellen Kunden einen Vertrag abschließen. Positive Einträge steigern den Score und erleichtern Vertragsabschlüsse. Negative Schufa-Einträge verschlechtern den Score und können Vertragsabschlüsse erschweren.

Denn ein negativer Schufa-Eintrag bedeutet, dass Sie

  • eventuell keinen Miet- oder Handyvertrag bekommen.
  • eventuell kein oder kein kostenloses Bankkonto eröffnen können.
  • eventuell keinen oder nur einen ungünstigen Kredit- oder Leasingvertrag bekommen.
  • Negativeinträge verschlechtern den Bonitätsscore. Damit sind Sie ggf. nicht zahlungsfähig für Unternehmen. Wenn Sie zuverlässig Ihre Verträge erfüllen und offene Forderungen begleichen, können Sie den Schufa-Score und Ihre Bonität wieder verbessern.
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7. Wann erhält man einen negativen Schufa-Eintrag?

Einen negativen Schufa-Eintrag bekommen Sie, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen und der Vertragspartner Sie bei der Schufa meldet. Auch eine Privatinsolvenz oder ein zugestellter Mahnbescheid kann zu einem negativen Schufa-Eintrag führen.

Aber keine Sorge: Nicht jede verspätet bezahlte Rechnung führt gleich zu einem negativen Schufa-Eintrag.

  • Einmalige Verträge (eine Leistung gegen eine Zahlung): Wird nach zwei Mahnungen und dem Hinweis auf einen Schufa-Eintrag nicht gezahlt, erhalten Sie in der Regel einen Schufa-Eintrag. Widersprechen Sie der Forderung, darf ein Schufa-Eintrag ohne gerichtlichen Titel nicht erfolgen.
  • Dauerschuldverhältnisse (z. B. Strom, Telefon, Internet oder Kredit): Zu einem Schufa-Eintrag kommt es, wenn der Vertragspartner zur fristlosen Kündigung berechtigt ist und darauf hinweist, dass ein Schufa-Eintrag erfolgen kann, wenn nicht gezahlt wird.
  • Gerichtliche Titel (z. B. Vollstreckungsbescheid oder Urteil): Bei diesen kann stets ein Schufa-Eintrag erfolgen, auch wenn der Forderung vorher widersprochen wurde. In dem Schufa-Eintrag steht dann „Forderung tituliert“.

Wenn Sie Ihre Rechnungen langfristig nicht bezahlen, kann das weitere Folgen haben, die negative Schufa-Einträge bedeuten:

  • Eine Bank kündigt Ihnen wegen nicht bezahlter Raten den Kredit.
  • Ein Inkasso-Verfahren wird gegen Sie eingeleitet.
  • Sie werden per Gerichtsbeschluss in ein öffentliches Schuldnerregister eingetragen.
  • Sie müssen Privatinsolvenz anmelden.
Hinweis
Widerspruch einlegen:

Wenn Sie von einem Unternehmen eine Rechnung ohne entsprechende Leistung erhalten oder grundlos eine Mahnung bekommen, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.

Ohne Widerspruch bekommen Sie unter Umständen einen negativen Schufa-Eintrag.

8. Wie kann ich einen negativen Schufa-Eintrag löschen lassen?

Um einen negativen Schufa-Eintrag löschen zu lassen, können Sie Folgendes tun:

Infografik: Schufa-Eintrag löschen lassen – wann besteht Anspruch auf Löschung und wie wird vorgegangen?

Selbstauskunft überprüfen

Überprüfen Sie, ob Ihre Schufa-Selbstauskunft korrekt ist. Fallen Ihnen Fehler auf, können Sie die Auskunftei zur Löschung falscher Einträge auffordern.

Folgende Schufa-Daten können Sie löschen lassen:

  • Falsche Adressdaten: Wurden Sie wegen falscher Adressdaten mit einer anderen Person verwechselt, muss die Schufa die Daten korrigieren.
  • Unbegründete Forderungen: Haben Unternehmen an die Auskunftei falsche Informationen geschickt – z. B. über zu hohe Forderungen –, können Sie diese korrigieren oder entfernen lassen.
  • Veraltete Einträge: Hat ein Eintrag die Löschfristen überschritten, muss die Schufa ihn entfernen.

Haben Sie in Ihrer Selbstauskunft Fehler oder unberechtigte negative Einträge entdeckt, können Sie diese Schufa-Einträge löschen lassen.

Forderungen bezahlen

Haben Sie noch offene Rechnungen, müssen Sie diese bezahlen, bevor die Einträge löschbar sind. Sollte die Forderung bereits verjährt sein, müssen Sie (anstatt zu zahlen) die Einrede der Verjährung gegenüber dem Gläubiger erklären. Denn die Schufa entfernt nur beglichene oder unbegründete Forderungen.

Dafür können Sie Quittungen und Belege aufbewahren, die der Schufa beweisen, dass die Einträge unbegründet sind.

Löschung bei der Schufa oder dem Unternehmen einfordern

Bei einem falschen Negativeintrag müssen Sie sich an jenes Unternehmen wenden, das die fehlerhaften Daten an die Schufa übermittelt hat. Das für den Eintrag verantwortliche Unternehmen können Sie der Selbstauskunft entnehmen.

Sind personenbezogene Daten wie Ihre Adresse oder Ihr Name falsch, ist die Schufa selbst Ihr Ansprechpartner.

Sie können die Schufa oder das Unternehmen schriftlich zur Korrektur oder Löschung der Daten auffordern. Wichtig ist, dass Sie Beweise vorlegen, weshalb der negative Eintrag unbegründet ist. Eine Orientierung für das Schreiben bietet unser Musterbrief „Schufa-Eintrag löschen lassen".

Löschung verweigert? Das können Sie tun

Lehnt das Unternehmen oder die Schufa die Löschung eines unberechtigten Eintrags ab, kann ein Anwalt weiterhelfen. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Schufa kennt die Rechtslage, kann Fehler nachweisen und Ihren Anspruch auf Löschung durchsetzen.

So kann der Anwalt helfen:

  • Prüfung Ihrer Schufa-Daten & Beweissicherung bei Fehlern
  • Erstellung eines anwaltlichen Schreibens an die Gegenseite zur Löschung
  • Verhandlung mit der Gegenseite für eine schnelle Einigung
  • Vertretung im Klageverfahren zur Durchsetzung der Löschung Ihres Eintrags
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9. FAQ zum Schufa-Eintrag

Die Schufa führt Daten über rund 68 Mio. Verbraucher – d. h. so gut wie jede volljährige Person in Deutschland hat einen Schufa-Eintrag. Der überwiegende Teil dieser Einträge ist positiv.

Laut § 31 (2) des Bundesdatenschutzgesetzes erhält ein Verbraucher in den folgenden Fällen einen negativen Schufa-Eintrag:

  • Für einmalige Verträge (1 Leistung gegen 1 Zahlung) gilt: Wird nach 2 Mahnungen und dem Hinweis auf einen Schufa-Eintrag nicht gezahlt, ist in der Regel ein Schufa-Eintrag die Folge. Bei einem Widerspruch gegen die Forderung darf ein Schufa-Eintrag ohne gerichtlichen Titel nicht erfolgen.
  • Für Dauerschuldverhältnisse (z. B. Strom, Telefon, Internet oder Kredit) gilt: Ein Schufa-Eintrag entsteht, wenn der Vertragspartner zur Kündigung berechtigt ist und darauf hinweist, dass ein Schufa-Eintrag erfolgen kann, wenn nicht gezahlt wird.
  • Für gerichtliche Titel (Vollstreckungsbescheid oder Urteil) gilt: Ein Schufa-Eintrag ist möglich, auch wenn der Forderung vorher widersprochen wurde. In dem Schufa-Eintrag steht dann „Forderung tituliert“.

Laut Art. 15 der DSGVO können Sie mindestens einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft anfordern. Diese enthält alle über Sie bei der Schufa gespeicherten Daten.

Natürlich haben Sie das Recht zu erfahren, welche Ihrer Daten bei Unternehmen hinterlegt sind. Deshalb können Sie einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa anfordern. Das geht am leichtesten über ein Portal der Schufa-Auskunft. Sie erhalten dann eine Kopie Ihrer Schufa-Daten. Die Datenkopie listet Ihre Schufa-Einträge auf und zeigt, wer diese veranlasst hat.

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