Ein Erblasser ist zum einen eine lebende Person, die ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzt und dadurch ihren Nachlass regelt. Erblasser sind aber auch alle Personen, die sterben, ohne ein Testament zu hinterlassen. Letztlich ist ein Erblasser also jede Person, die stirbt und deren Vermögen nach dem Tod auf die Erben übergeht. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge; der Verstorbene ist aber auch in diesem Fall der Erblasser.
Ein Erblasser ist eine natürliche Person: Juristische Personen (beispielsweise GmbHs) können nicht zu Erblassern werden – sie können nämlich nicht sterben. Erst mit dem Tod des Erblassers tritt der Erbfall ein. Sind in geringem zeitlichen Abstand weitere Personen gestorben, ist die Bestimmung des genauen Todeszeitpunkts erforderlich – etwa wenn ein Ehepaar gemeinsam verunglückt.
Zugehörige Begriffe:
Der Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ist nur bei der gesetzlichen Erbfolge wichtig. Ein Testament hat immer Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. Wenn es ein Testament gibt, gelten also die darin enthaltenden Bestimmungen.
Nach deutschem Erbrecht erben grundsätzlich nur Verwandte, also Kinder, Ehegatten, Eltern, Großeltern und Geschwister. Auch hier zählt das Verwandtschaftsverhältnis.
Wenn es keine lebenden Verwandten gibt oder alle Erben das Erbe ausgeschlagen haben (zum Beispiel wegen Überschuldung), erbt das Bundesland, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes seinen festen Wohnsitz hatte.
Wenn der Erblasser im Ausland lebte, erbt der Bund (§ 1936 BGB).
Ein Testament ist nur dann gültig, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt der Erstellung testierfähig. Das bedeutet im Grunde nur, dass der Erblasser beim Schreiben des Testaments im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten sein muss. Außerdem dürfen nur volljährige Personen ein Testament aufsetzen.
Wer ist also nicht testierfähig? Alle Personen, die an Demenz erkrankt sind oder aus anderen Gründen keine eigenen Entscheidungen mehr einschätzen können. Gemeint sind also alle Personen, die die Folgen ihres Handelns nicht mehr vollständig überblicken und verstehen können.
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