Was ist kein Betrug?
Wer eine bezahlte Ware nicht erhält oder als Verkäufer vergeblich auf die Bezahlung wartet, ist zu Recht verärgert. Aber: Nichtzahlung bedeutet nicht immer Betrug im strafrechtlichen Sinne. Hat der Verkäufer nur vergessen, die Ware zu versenden oder der Käufer, den Preis zu überweisen, ist es kein Betrug. Damit es Betrug ist, muss jemand vorsätzlich gehandelt haben.
Das ist laut Gerichtsurteil kein Betrug:
- Überhöhte Preise: Wer eine minderwertige Ware zu einem überhöhten Preis verkauft, den Käufer jedoch nicht über wesentliche Eigenschaften der Ware wie Material oder Herkunft täuscht, begeht keinen Betrug (BGH, Az. 1 StR 458/10).
- Tacho-Manipulation: Wer den Kilometerstand eines Fahrzeugs beim Autoverkauf herunterdreht, begeht keinen Betrug, sofern der Kaufpreis dem tatsächlichen Wert des Wagens entspricht (OLG Düsseldorf, Az. 5 Ss 443/94 - 145/94 I).
- Ausnutzen eines Irrtums: Wer einen bestehenden Irrtum lediglich ausnutzt, indem er sich etwa beim Umtausch von ausländischer Währung einen zu hohen Gegenwert auszahlen lässt, betrügt nicht (OLG Köln Ss 754/86).
Wenn enttäuschte Käufer sich mit einer Betrugsanzeige gegen einen unvorteilhaften Kauf wehren, kann es sein, dass die Polizei zu Unrecht den Tatbestand des Betrugs annimmt und ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Handelte der Beschuldigte nicht in der Absicht, den Geschädigten zu betrügen, lässt sich die Betrugsanzeige mithilfe eines Anwalts abwehren.
2. Anzeige wegen Betrugs: Welche Strafen drohen?
Nach § 263 StGB ist bei einer Anzeige wegen Betrugs eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren möglich. In schweren Fällen des gewerbsmäßigen Betrugs kann das Gericht eine Haftstrafe von bis zu 10 Jahren verhängen. Welche Strafe das Gericht verhängt, ist immer einzelfallabhängig.
Das Strafmaß richtet sich nach:
- Schadenshöhe
- etwaigen Vorstrafen des Täters
- der Reue bezüglich der Tat
Eine Anzeige wegen Betrugs kann einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis nach sich ziehen. Dies wirkt sich besonders bei Studierenden, die wegen BAföG-Betrugs verurteilt wurden, nachteilig aus: Eine Vorstrafe gefährdet die Einstellung als Staatsbediensteter.
Als vorbestraft gelten Beschuldigte erst bei einer verhängten Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen. Der Tagessatz berechnet sich, indem das monatliche Nettoeinkommen durch 30 geteilt wird.
Hilft eine Selbstanzeige bei Betrug?
Jein. Auch wer sich selbst anzeigt, kann bestraft werden. Eine Selbstanzeige wirkt sich aber in der Regel strafmildernd aus.
Wann verjährt Betrug?
Betrug verjährt nach 5 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald
- die Tat abgeschlossen ist und
- dem Opfer der Vermögensschaden entstanden ist.
Beispiel: Erschleicht sich jemand durch einen Sozialbetrug Leistungen wie Arbeitslosengeld oder BAföG, beginnt die Verjährungsfrist erst ab der letzten Auszahlung des monatlichen Betrags.