Ein typisches Beispiel wäre hier das Verschweigen von Unfallschäden. Können Sie nachweisen, dass arglistige Täuschung vorlag, ist der Vertrag anfechtbar. Folglich sind Sie berechtigt, die Beseitigung des Mangels zu verlangen oder das Auto zurückzugeben.
2. Betrugsmaschen beim Autokauf & Autoverkauf
Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen oder verkaufen möchten, kann es hilfreich sein, wenn Sie jedes Angebot und jeden Interessenten kritisch hinterfragen.
Betrug beim Autokauf
Das sind die 7 häufigsten Autokauf-Betrugsmaschen:
1. Vorkasse-Trick: Bei dieser Autokauf-Betrugsmasche tätigt der Käufer seinen Kauf online (z. B. per „Sofort kaufen“-Funktion). Die Ware wird sofort online bezahlt. Der vermeintliche Verkäufer bricht daraufhin jeden Kontakt ab. Sie verlieren Ihr Geld und bekommen zudem kein Fahrzeug.
2. Importfahrzeug zum Schnäppchenpreis: Es handelt sich meist um Autos aus den USA, welche dort nicht mehr straßentauglich sind – häufig Fahrzeuge mit Unfallschäden. Sie werden nach Europa exportiert, möglichst billig und nicht fachgerecht repariert und dann als „Schnäppchen“ weiterverkauft.
3. Gefälschte Bestätigungsmail von der Verkaufsbörse: In einer Online-Verkaufsbörse entdecken Sie ein besonders günstiges Fahrzeug aus dem Ausland und zeigen Interesse. Noch bevor es zum Kaufvertrag kommt, erhalten Sie eine vermeintliche Bestätigungs-E-Mail von der Plattform.
Diese enthält eine Empfehlung zur Nutzung eines Treuhandkontos oder eines Verschiffungsunternehmens. Damit wird Ihnen die Sicherheit der Vorauszahlung suggeriert. Nach der Transaktion bricht der Verkäufer den Kontakt ab und es kommt zu keiner Warenübergabe.
4. Tacho-Manipulation: Der Kilometerstand lässt sich mit einfachen technischen Mitteln manipulieren, um den Verkaufswert des Autos nach oben zu treiben.
Bei mehreren Vorbesitzern kann der echte Kilometerstand schwer nachvollziehbar sein. Laut Polizei wird in Deutschland fast jeder Dritte Gebrauchtwagen mit gefälschtem Tachostand verkauft. Dabei ist die Kilometerlaufleistung ein wichtiger Faktor zur Berechnung des Fahrzeug-Wertes.
5. Hehler-Masche: Hierbei handelt es sich meist um gestohlene oder unterschlagene Fahrzeuge, die mit gefälschten Papieren verkauft werden.
Auffällig sind bei dieser Methode die Umstände der Kaufabwicklung:
- Kommunikation mit dem Verkäufer verläuft nur online.
- Ein ungewöhnlicher Ort für die Fahrzeugübergabe (z. B. ein Rasthof)
- Der Verkäufer besteht auf eine Barzahlung.
6. Versteckte Mängel: Eine gekaufte Sache muss frei von Sach- oder Rechtsmängeln übergeben werden (§ 433 Abs. 1 BGB). Manchmal versuchen gerade Privatverkäufer, ihr Auto ohne Angabe (oder auch nur teilweise) von bereits bekannten, schwerwiegenden Mängeln zu verkaufen. Dazu gehören beispielsweise Unfallschäden.
Sie können vor dem Kauf auf die Durchführung einer unabhängigen Gebrauchtwagen-Untersuchung bestehen. Weigert sich der Verkäufer, hat er möglicherweise etwas zu verbergen.
7. Strohmann-Trick: Ein professioneller Autohändler bietet einen Wagen an. Später stellt sich jedoch heraus, dass er nur als Vermittler bei einem privaten Kundenauftrag auftritt. Der Betrug des Händlers liegt im verschleierten Eigengeschäft und seinem Versuch, die gesetzliche Sachmängelhaftung auf diese Weise auszuschließen.
Betrug beim Autoverkauf
Wenn Sie Ihr Auto verkaufen wollen, kann Vorsicht ebenso hilfreich sein. Auch wenn die Betrugsrisiken beim Autoverkauf geringer sind als beim Autokauf. Das Ergebnis ist gleich: Als Betrugsopfer tragen Sie einen finanziellen Schaden davon.
Die häufigsten Betrugsmethoden beim Autoverkauf:
1. Betrugsmasche „Schadensersatz“: Die Beschreibung Ihres Fahrzeugs enthält alle Ihnen bekannten Mängel. Bei der Fahrzeugbesichtigung behauptet der Kaufinteressent, es gäbe noch mehr Mängel, die Sie verschwiegen hätten. Daraufhin fordert er Schadensersatz für seine Anreise und den Zeitaufwand.
2. Nachträgliches Drücken des Preises: Ein Autohändler nimmt Kontakt mit Ihnen auf und bietet einen sehr guten Preis für Ihren Wagen. Sie sollen das Auto zum Händler bringen. Nach einer Fahrzeugprüfung stellt der Händler diverse Mängel fest und reduziert das ursprüngliche Angebot drastisch.
3. Schätzung des Kaufpreises durch einen Sachverständigen: Ein Autohändler möchte Ihren Wagen zu einem hohen Preis kaufen. Im Kaufvertrag fehlt aber der Festpreis. Stattdessen wird eine Klausel über die Schätzung des Kaufpreises durch einen Kfz-Sachverständigen aufgenommen. Am Ende erhalten Sie einen viel geringeren Verkaufserlös, als angenommen.
4. Scheckbetrug: Ein ausländischer Kaufinteressent nimmt E-Mail-Kontakt mit Ihnen auf, bestätigt den Kauf und schickt Ihnen einen Scheck zu. Der Betrag ist viel höher, als der vereinbarte Kaufpreis.
Sie sollen die Differenz per Bargeldtransfer oder Auslandsüberweisung erstatten, oder einem Kurier bei der Fahrzeugübergabe in bar überreichen. Kurze Zeit darauf zeigt sich, dass der Scheck gefälscht oder nicht gedeckt ist. Bis dahin fehlt jede Spur des Täters und des „verkauften“ Wagens.