Wann brauche ich keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstellen lassen?
Für individuell verhandelte Verträge müssen Sie keine Allgemeine Geschäftsbedingungen erstellen lassen. Derartige Verträge sind für gewöhnlich auf die Bedingungen beider Parteien abgestimmt, sodass allgemeine Regelungen – wie bei der Erstellung von AGB üblich – nicht notwendig sind.
Hierzu zählen u. a.
- Tarifverträge
- Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
- Erb-, familien- & gesellschaftliche Verträge
Für Verträge, die ohne komplexe Klauseln allein durch gesetzliche Vorgaben erstellt werden können, ist eine Erstellung von AGB auch nicht notwendig – das kann z. B. bei einfachen Kaufverträgen der Fall sein.
3. Wie muss ich auf AGB hinweisen?
Um bei der Erstellung von AGB sicherzugehen, dass diese auch wirksam sind, müssen diese korrekt in Verträge einbezogen werden. Dafür braucht es einen ausdrücklichen Hinweis auf die vorgefertigten Vertragsbedingungen, einen leichten Zugang zu ihnen und die Möglichkeit zur Zustimmung vor Vertragsabschluss.
Bei der Erstellung von AGB für Onlineshops lässt sich die Möglichkeit zur Zustimmung so umsetzen:
- Vor Kauf bestätigt der Kunde Kenntnisnahme & Zustimmung mit einem Häkchen.
- Der Kunde bestätigt mit einem Button vor Kauf.
- Mit einem Text wird vor Kauf hingewiesen – z. B. mit dem Satz “Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie die AGB gelesen haben und akzeptieren.”
Bei Verträgen, die nicht online zustande kommen, sind die Vertragsbedingungen vor Ort auszuhängen. Bei Vertragsabschlüssen per Post ist sicherzustellen, dass sie im Schreiben erwähnt und in gedruckter Fassung beigefügt werden.
Seine Zustimmung erteilt der Vertragspartner dann per beiliegendem Formular oder per zusätzlicher Unterschrift im Vertrag.
Unterschied zwischen B2C- & B2B-AGB:
Während Verbraucher ausdrücklich auf die AGB hingewiesen werden müssen und diesen zustimmen müssen, macht der Gesetzgeber bei B2B-AGB weniger Vorgaben: Hier reicht es, wenn diese stillschweigend einbezogen werden – also z. B. durch einen Hinweis oder eine Anlage in einem Angebot.
4. Was ist bei der Erstellung von AGB zu beachten?
Gemäß §§ 305–310 BGB sind bei der Erstellung von AGB folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Die vorgefertigten Vertragsbedingungen müssen eindeutig und verständlich
- Sie dürfen den Vertragspartner nicht unangebracht benachteiligen.
- Ungewöhnliche Klauseln, die der Vertragspartner nicht erwartet, dürfen nicht vorkommen.
- Sie liegen in der Landessprache des Vertragspartners vor.
- Sie sind auf das Geschäftsmodell zugeschnitten.
Werden diese gesetzlichen Bestimmungen nicht oder nur zum Teil erfüllt, wenn Sie sich AGB erstellen lässt, können einzelne Klauseln unwirksam sein – und Wettbewerber oder Verbraucherschützer dürfen wegen dieses Rechtsverstoßes abmahnen .
Welche inhaltlichen Vorgaben müssen bei der Erstellung von AGB erfüllt sein?
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, welche Inhalte bei der Erstellung von AGB zu berücksichtigen sind. Diese sind davon abhängig, was das Unternehmen verbindlich regeln möchte. Folgende Inhalte können wichtig sein, wenn Sie AGB erstellen lassen:
- Angaben zu Verwender & Vertragsabschluss
- Anwendungsbereich & -umfang
- Vertragsgegenstand & Zahlungsmodalitäten
- Garantien & (Liefer-)Fristen
- Widerrufsbelehrung & Mahnwesen
- Haftungsbeschränkung & Gerichtsstand
5. Wann können AGB abgemahnt werden?
Wenn Sie Ihre AGB erstellen, können Fehler passieren – dann sind die Geschäftsbedingungen oder einzelne Klauseln unwirksam. Zudem drohen dann teure Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbraucherschützern.
Vereinzelt kann man bei sehr einfachen Geschäftsmodellen für die Erstellung von AGB einen AGB-Generator nutzen. Allerdings können Muster durch Änderungen in der Rechtsprechung bereits veraltet sein oder nicht Ihrem Geschäftsmodell entsprechen.
Um auf der sicheren Seite zu sein, können Sie von einem Anwalt rechtswirksame AGB erstellen lassen.
Abmahnungen riskieren Sie bei der Erstellung von AGB u. a., wenn die Geschäftsbedingungen
- uneindeutig, missverständlich oder unübersichtlich sind.
- den Vertragspartner unangemessen benachteiligen.
- ungewöhnliche Klauseln enthalten, die der Vertragspartner nicht erwarten konnte.
Die Gefahr einer Abmahnung nach der Erstellung von AGB droht auch, wenn die Geschäftsbedingungen von einer anderen Seite kopiert wurden. Dann darf ihr Urheber wegen einer Urheberrechtsverletzung abmahnen und Schadensersatz fordern. Dies bestätigte u. a. das Oberlandesgericht München mit einem Urteil zur Werkqualität von Rechtstexten (OLG München, 6 W 1491/22).

Wie teuer ist eine Abmahnung bei fehlerhafter Erstellung von AGB?
Die Kosten einer Abmahnung wegen Fehlern bei der Erstellung von AGB können je nach Schwere des Verstoßes und der Anzahl der Verstöße zwischen 1.000 und 3.000 € liegen – manchmal sogar noch mehr.
Im Zuge dieser Abmahnung wird meist die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung eingefordert – kommt es zu einem erneuten Verstoß, beträgt die durchschnittliche Vertragsstrafe 3.500 €.
6. Auf welche Klauseln sollte ich bei der Erstellung von AGB verzichten?
Klauseln, die gegen geltendes Recht verstoßen oder den Vertragspartner unangemessen benachteiligen, sind laut §§ 307 ff. BGB ungültig bzw. unwirksam. Auch die Verwendung unklarer oder unmissverständlicher Formulierungen ist nicht zulässig.
Unterschied zwischen B2C- & B2B-AGB:
Der Gesetzgeber macht im BGB klare Vorgaben zu B2C-AGB: Sogenannte Klauselverbote regeln, was eine unzulässige bzw. unwirksame Klausel ist. Bei B2B-AGB liegt diese Entscheidung im Ermessen von Gerichten.
Es kann daher ratsam sein, wenn Sie auf die folgenden Klauseln bei der Erstellung von AGB verzichten:
Klauseln, die mündliche Nebenabsprachen ausschließen
„Alle Nebenabreden und vertraglichen Änderungen müssen zu Ihrer Wirksamkeit in Schriftform erfolgen.“
Derartige Klauseln verstoßen gegen den Grundsatz des § 305 b BGB, nach dem individuelle bzw. mündliche Vereinbarungen der Vertragspartner vor den AGB Vorrang haben.
Klauseln, die Änderungs- und Lieferungsvorbehalte enthalten
„Ist ein bestimmter Artikel nicht lieferbar, senden wir dem Kunden einen gleichwertigen Ersatz zu.“
Das Interesse des Kunden an dem ausgewählten Produkt wird hier nicht ausreichend berücksichtigt, weshalb die Klausel nichtig ist, so der BGH in einem Urteil von 2005 (VIII ZR 284/04).
Klauseln, die das Widerrufsrecht einschränken
„Ein Widerruf ist nur in Originalverpackung möglich.“
Derlei Regelungen widersprechen dem gesetzlichen Widerrufsrecht und werden als Wettbewerbsverstoß regelmäßig abgemahnt. (OLG Hamm 2014 11 U 102/04)
Klauseln, die Verbraucher zum Rügen von Mängeln verpflichten
„Der Kunde hat die angelieferte Ware unverzüglich nach Lieferung auf Transportschäden zu untersuchen.“
Der Gesetzgeber sieht eine solche Regelung nicht vor, der Kunde kann innerhalb von 2 Jahren Mängel geltend machen.
Klauseln, die geltende Fristen einschränken
„Gutscheine sind generell ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig.“
Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre und ist bindend. Entsprechende Klauseln sind daher nicht rechtsgültig (OLG München 29 U 3193/07).
Da sich die rechtlichen Grundlagen bezüglich AGB-Klauseln häufig ändern, können Mustern und Vorlagen ein Risiko sein, wenn Sie AGB erstellen lassen wollen. Diese können veraltete Klauseln enthalten, die nicht mehr rechtsgültig sind.
Kennzeichen guter AGB:
- inhaltlich und sprachlich klar und verständlich
- gut lesbar durch sinnvolle Gliederung
- nicht zu lang
- keine überraschenden/ungewöhnlichen Klauseln
- korrekt in den Vertrag eingebunden (gut sichtbar im Online-Shop)
7. Wer hilft mir bei der Erstellung von AGB?
Händler oder Plattformen, die sich an Geschäfts- wie Privatkunden oder an Verbraucher im Ausland richten, müssen eine Vielzahl an gesetzlichen Bestimmungen überblicken. Da für private Verbraucher strengere Schutzbestimmungen gelten als beispielsweise für Geschäftskunden, kann die eigenständige Erstellung von AGB riskant sein.
Zudem gilt: Je komplexer ein Geschäftsmodell ist, desto schwieriger kann es sein, rechtssichere AGB zu erstellen und an korrekter Stelle auf sie zu verweisen. Denn umso vielfältiger die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen werden, desto mehr Rechtsbestimmungen regeln die Informationspflichten und Zulässigkeit von Klauseln.
Ein Anwalt kennt die rechtlichen Anforderungen bei der Erstellung von AGB und kann sicherstellen, dass alle Klauseln abmahnsicher formuliert und rechtsgültig sind. Dabei kann er u. a. folgende Aufgaben für Sie übernehmen:
- Gesetzeslage & Rechtsprechung prüfen
- Geschäftsmodells & Anforderungen analysieren
- rechtssichere AGB erstellen
- AGB korrekt in Verträge einbeziehen
- Abmahnungen vorbeugen
- für Fehler bei Erstellung von AGB haften