Sie möchten rechtssichere und individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmte AGB erstellen lassen? advocado findet die Lösung für Sie:
advocado findet für Sie den passenden Anwalt. Er kontaktiert Sie für eine kostenlose AGB-Ersteinschätzung.
Unsere Auszeichnungen und Förderungen:
Damit Ihre AGB rechtssicher und wirksam sind, werden sie individuell für Sie erstellt und vollständig an Ihr Geschäftsmodell angepasst – von der ersten Klausel an.
Die Kosten für die Erstellung richten sich dabei nach dem benötigten Umfang Ihrer AGB. Eine exakte Berechnung des Preises kann daher erst nach dem Erhalt Ihrer unverbindlichen Anfrage erfolgen.
In einer anschließenden, kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie vom advocado Partner-Anwalt ein unverbindliches Angebot zum Festpreis – Sie entscheiden selbst, ob Sie den Anwalt beauftragen.
Erfahrene Partner-Anwälte
Wir legen Wert auf höchste Expertise unserer Partner-Anwälte. Ein erfahrener Spezialist erstellt Ihre individuellen AGB.
Kostenlose Ersteinschätzung
Noch vor Beauftragung erhalten Sie eine unverbindliche Beratung von einem Partner-Anwalt für AGB-Recht.
Schutz vor Abmahnungen
Unser Partner-Anwalt haftet für die korrekte Erstellung Ihrer AGB und übernimmt die volle Verantwortung.
Transparenz
Unser Partner-Anwalt gibt Ihnen noch vor Beauftragung einen genauen Überblick über alle Leistungen und Kosten zum Festpreis.
Schneller Kontakt
Sie schildern uns Ihr Anliegen und wir finden den passenden Anwalt für Sie. Unser Partner-Anwalt für AGB-Recht ruft Sie innerhalb von 2 Stunden* zurück (Mo.Fr. 09:00 bis 18:00 Uhr).
Besonderer Datenschutz
Wir halten uns an die gesetzliche Schweigepflicht und sichern Ihre Daten zusätzlich nach Bankenstandard.
Unsere Auszeichnungen und Förderungen:
1. Stellen Sie Ihre unverbindliche Anfrage
2. Kostenlose Ersteinschätzung vor Beauftragung
3. Ihr unverbindliches Angebot zur AGB-Erstellung
4. Erstellung Ihrer AGB durch einen spezialisierten Anwalt
Die AGB regeln die Vertragsbedingungen Ihres Geschäftes und erfüllen gesetzliche Informationspflichten gegenüber dem Vertragspartner.
Liegen keine AGB vor, gelten die gesetzlichen Regelungen z. B. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Handelsgesetzbuches (HGB). Über AGB können Unternehmer aber die gesetzlichen Regelungen zu ihren Gunsten anpassen.
Nein, AGB zu haben, ist keine Pflicht. Allerdings unterliegen Unternehmen, die Fernabsatzgeschäfte und Geschäfte außerhalb der Geschäftsräume machen, nach § 312d BGB einer Informationspflicht – über AGB können sie dieser Verpflichtung unkompliziert nachkommen.
Schreiben Sie Ihre AGB selbst, riskieren Sie bei Fehlern eine Abmahnung: Muster und Vorlagen aus dem Internet können veraltet und damit unwirksam sein. Per Copy & Paste ohne Erlaubnis fremde AGB zu verwenden, ist ein Urheberrechtsverstoß.
Je nach Fall sind die Kosten für Abmahnungen verschieden. Im Online-Handel schlagen sie jedoch mit durchschnittlich 1.790 € zu Buche. Wird darüber hinaus mehrfach abgemahnt, können die Folgekosten um einiges höher ausfallen.
Quelle: Trusted Shops Studie „Abmahnungen im Online-Handel 2020“.
Die Kosten richten sich nach dem konkreten Aufwand im Rahmen der AGB-Erstellung, der je nach Geschäftsmodell z. T. sehr stark variieren kann.
Im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung kann ein advocado Partner-Anwalt auf Grundlage Ihrer Angaben über die Kosten informieren. Gern werden diese übersichtlich und transparent in einem Festpreis-Angebot zusammengefasst.
Weil das AGB-Recht äußerst komplex ist und schnell gravierende Fehler entstehen können, die zur Unwirksamkeit führen und teure Abmahnungen nach sich ziehen können, sollte man AGB vom Anwalt erstellen lassen.
In den meisten Fällen reichen generierte oder Muster-AGB nicht aus, da sie nicht den hohen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, die an die AGB gestellt werden.
Werden von anderen Anbietern AGB kopiert, können zusätzlich Urheberrechtsverstöße entstehen. In beiden Fällen sind teure Abmahnungen möglich.
Sollte es zu einem Fehler bei der Erstellung der AGB kommen, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Anwalts ggf. entstehende Kosten. So sind unsere Kunden sicher vor Abmahnungen geschützt.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie diese bei der Schilderung Ihrer Rechtsfrage angeben. Gern stellen wir eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
Die Dauer der AGB-Erstellung richtet sich nach den individuellen Unternehmensanforderungen und der jeweiligen Rechtslage. In einer kostenlosen Ersteinschätzung erfahren Sie, wie schnell Ihre AGB erstellt werden können.
Sobald alle Informationen und Dokumente beim Anwalt eingegangen sind, erhalten Sie innerhalb von 3 bis 14 Tagen den Entwurf Ihrer AGB. Anschließend können etwaige Änderungswünsche besprochen und umgesetzt werden.
Bei uns herrscht anwaltliche Schweigepflicht:
Für uns gilt die gesetzlich vorgeschriebene anwaltliche Schweigepflicht. Dies gilt nicht nur für Ihr gesprochenes oder geschriebenes Wort, sondern auch für alle Dokumente, die Sie zur Verfügung stellen.
Überlegene Sicherheit durch Technologie:
Unser Kundenbereich ist nach Bankenstandard verschlüsselt. Alle Server stehen in Deutschland. Ihre Daten und Dokumente werden durch eine 256-Bit-AES-Verschlüsselung geschützt. Wichtig: Kommunizieren Sie ausschließlich über unser gesichertes System, da bei der Verwendung von E-Mails o. ä. Ihre Daten mitgelesen werden können.
Zusammenfassung
Wer als Unternehmen AGB erstellen lässt, kann die Vertragsabwicklung vereinheitlichen und die gesetzlichen Bestimmungen zu seinen Gunsten anpassen. Für die Erstellung von AGB sind allerdings zahlreiche inhaltliche und formale Vorschriften einzuhalten – bei Verstößen können teure Abmahnungen drohen.
Auf einen Blick
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
AGB vereinfachen Vertragsabschlüsse, weil Regelungen wie
nicht mehr individuell in jedem Vertrag verhandelt werden müssen. Über AGB lassen sich somit wichtige Vertragspunkte vorab regeln, sodass beiden Seiten die Voraussetzungen des Vertrags kennen. Das kann das Risiko für Rechtsstreitigkeiten minimieren.
Aber: Wer AGB erstellen lassen will, muss durch verschiedene Rechtsbestimmungen zahlreiche formale und inhaltliche Anforderungen beachten. Verstoßen AGB dagegen, können Abmahnungen und unwirksame Regelungen die Folge sein.
Nein, eine gesetzliche Pflicht zur Verwendung und Erstellung von AGB gibt es nicht. Verwenden Sie keine AGB, greifen die gesetzlichen Bestimmungen. Dennoch können AGB in vielen Geschäftsbereichen Vorteile bringen.
Dies liegt vor allem an den zahlreichen Belehrungs- und Informationspflichten (Art. 246 § 1 EGBGB), denen z. B. Online-Händler nachkommen müssen und die meist nur mit den AGB im Onlineshop sinnvoll und übersichtlich dargestellt werden können.
Sie sollen in diesem Zusammenhang Vertragspartner – vor allem Privatkunden – über die Konditionen des Vertrages sowie ihre Rechte und Pflichten informieren. So gehören z. B. die Widerrufsbelehrung, Datenschutzhinweise oder Informationspflichten bezüglich Preisangaben zu den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben.
Daher kann es sinnvoll sein, für folgende Geschäftsmodelle AGB erstellen zu lassen:
Wer AGB erstellen lässt, kann zudem die gesetzlichen Regelungen – welche vor allem die Verbraucherseite berücksichtigen – zum eigenen Vorteil ausgestalten. Spricht das BGB z. B. nur von „angemessenen Fristen“, lassen sich diese individuell in den AGB festlegen. Auch lässt sich z. B. zu einem gewissen Grad die Haftung beschränken.
Für individuell verhandelte Verträge müssen Sie keine AGB erstellen lassen. Derartige Verträge sind für gewöhnlich auf die Bedingungen beider Parteien abgestimmt, sodass allgemeine Regelungen – wie in AGB üblich – nicht notwendig sind.
Hierzu zählen u. a.
Für Verträge, die ohne komplexe Klauseln allein durch gesetzliche Vorgaben erstellt werden können, sind AGB auch keine Notwendigkeit – das kann z. B. bei einfachen Kaufverträgen der Fall sein.
Sind AGB vorhanden, besteht die Pflicht, dem Vertragspartner diese mitzuteilen, denn: Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur einseitig von einem Vertragspartner erstellt. Dieser muss bei einem anstehenden Vertragsschluss wie z. B. beim Verkauf von Produkten in einem Online-Shop explizit auf die AGB hinweisen, damit der Vertragspartner sie zur Kenntnis nehmen und akzeptieren kann.
Zudem hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2005 in einem Urteil (Az. III ZR 437/04) entschieden, dass es für die Gültigkeit eines Vertrages notwendig ist, dass der Vertragspartner den Sinn der Konditionen erfasst und den Vertrag bei Bedarf ablehnen oder die Bedingungen beeinflussen kann.
Vor allem private Verbraucher genießen dabei einen besonderen Schutz, weshalb der Verweis auf die AGB sowohl im Online- als auch im Offline-Geschäft offenkundig sein muss. Es genügt nicht, die Rechtstexte irgendwo auf der Webseite zu verstecken. So ist bereits vor oder während des Vertragsschlusses auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuweisen. Auf die Rechnung gehören die AGB daher nicht. Beim Abschluss von Verträgen im Internet muss darüber hinaus die Möglichkeit zum Drucken und Speichern der AGB vorhanden sein.
Je nach Geschäftsmodell können viele weitere Anforderungen gelten. So reicht es beispielsweise nicht aus, mit einem Button oder Link auf die AGB aufmerksam zu machen. Sie haben gemäß § 305 Abs. 2 Nr 1 BGB ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die AGB zum Vertrag gehören. In einem Online-Shop kann dies beispielsweise dadurch erfolgen, dass eine Bestellung erst abgeschlossen werden kann, nachdem Kunden die allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert haben.
Wenn Sie Ihre AGB erstellen, können Fehler passieren – dann sind die AGB ungültig und es können teure Abmahnungen drohen.
Muster können durch Änderungen in der Rechtsprechung bereits veraltet sein oder Ihrem Geschäftsmodell nicht entsprechen. Schon eine falsche Klausel kann reichen, um abgemahnt zu werden.
Fehlerhafte AGB sind einer der häufigsten Gründe, warum Online-Händler eine Abmahnung erhalten. Dies kann sehr teuer werden, wie eine Studie von Trusted Shops von 2019 zeigt:
Verantwortlich für einen Großteil der Abmahnungen sind Verbände, die allein dazu existieren, abzumahnen und sich so zu bereichern. Fehlerhafte AGB sind hier ein beliebter Angriffspunkt, um schnell an das Geld von Gewerbetreibenden zu kommen.
Die Ursachen für fehlerhafte AGB und damit verbundene Abmahnungen sind vielfältig. Die wichtigsten stellen wir Ihnen vor:
Gemäß §§ 305 BGB gelten für bei der AGB-Erstellung folgende besondere Anforderungen:
Daher ist die korrekte Formulierung der Klauseln wichtig, denn: Werden diese gesetzlichen Bestimmungen nicht oder nur zum Teil erfüllt, wenn Sie sich AGB erstellen, kann es zur Abmahnung kommen – schon eine fehlerhafte Klausel kann für Abmahnungen sorgen und die AGB entkräften.
Welche einzelnen Klauseln genau in die AGB gehören, richtet sich nach dem Vertrag und dem Geschäftsmodell eines Unternehmens. Folgende Inhalte sind für allgemeine Geschäftsbedingungen wichtig:
Inwiefern die Inhalte der einzelnen AGB-Klauseln ausgestaltet sind, richtet sich ebenfalls nach den Bedürfnissen und dem Geschäftsmodell eines Unternehmens.
Allerdings könne folgende Hürden auftreten:
Wer AGB erstellen lassen möchte, geht ein Risiko ein, wenn er z. B. von anderen Seiten AGB kopiert. Denn AGB-Texte können in Wortlaut und Gestaltung urheberrechtlich geschützt sein – so ein Urteil Amtsgericht Köln von 2013 (AG Köln 137 C 568/12).
Der Ersteller oder Urheber der AGB – meist ein Rechtsanwalt der Wettbewerber – kann gezielt danach im Internet suchen und bei unerlaubter Verwendung abmahnen. Auch Unterlassungserklärungen und Schadensersatzforderungen können folgen.
Formale und inhaltliche Mängel bei der Erstellung von AGB können diese unwirksam machen, teure Abmahnungen von Mitbewerbern, Abmahnvereinen und Verbraucherschutz nach sich ziehen und dazu führen, dass sich die volle Haftung in unbegrenzter Höhe auf den Verwender der AGB überträgt. Hauptgrund hierfür sind fehlerhafte Klauseln.
Eine Klausel ist z. B. dann unzulässig, wenn Sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligt. Das soll vermeiden, dass die AGB dazu dient, den Vertragspartner – z. B. durch einen Wissensvorsprung – zu täuschen. Nicht zulässige Vertragsklauseln haben daher zu keinem Zeitpunkt Gültigkeit. Deshalb können Sie sich im Streitfall nicht auf sie berufen.
Auch wenn einzelne Klauseln gegen Bestimmungen des Widerrufsrechts verstoßen, können hohe Kosten entstehen. Widerrufsrechtverstöße können ein weiterer Grund für Abmahnungen sein – i. d. R. in Verbindung mit einer Unterlassungserklärung. Sind dann noch fehlerhafte Klauseln vorhanden, können noch teurere Vertragsstrafen fällig werden, die Online-Shops in ihrer Existenz bedrohen können.
Unzulässige Vertragsklauseln können u. a. Folgende sein:
Klauseln, die mündliche Nebenabsprachen ausschließen
„Alle Nebenabreden und vertraglichen Änderungen müssen zu Ihrer Wirksamkeit in Schriftform erfolgen.“
Derartige Klauseln verstoßen gegen den Grundsatz des § 305 b BGB, nach dem individuelle bzw. mündliche Vereinbarungen der Vertragspartner vor den AGB Vorrang haben.
Klauseln, die Änderungs- und Lieferungsvorbehalte enthalten
„Ist ein bestimmter Artikel nicht lieferbar, senden wir dem Kunden einen gleichwertigen Ersatz zu.“
Das Interesse des Kunden an dem ausgewählten Produkt wird hier nicht ausreichend berücksichtigt, weshalb die Klausel nichtig ist, so der BGH in einem Urteil von 2005 (VIII ZR 284/04).
Klauseln, die das Widerrufsrecht einschränken
„Ein Widerruf ist nur in Originalverpackung möglich.“
Derlei Regelungen widersprechen dem gesetzlichen Widerrufsrecht und werden als Wettbewerbsverstoß regelmäßig abgemahnt. (OLG Hamm 2014 11 U 102/04)
Klauseln, die Verbraucher zum Rügen von Mängeln verpflichten
„Der Kunde hat die angelieferte Ware unverzüglich nach Lieferung auf Transportschäden zu untersuchen.“
Der Gesetzgeber sieht eine solche Regelung nicht vor, der Kunde kann innerhalb von 2 Jahren Mängel geltend machen.
Klauseln, die geltende Fristen einschränken
„Gutscheine sind generell ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig.“
Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre und ist bindend. Entsprechende Klauseln sind daher nicht rechtsgültig (OLG München 29 U 3193/07).
Da sich die rechtlichen Grundlagen bezüglich AGB-Klauseln häufig ändern, können Mustern und Vorlagen ein Risiko sein, wenn Sie AGB erstellen lassen wollen. Diese können veraltete Klauseln enthalten, die nicht mehr rechtsgültig sind.
Händler oder Plattformen, die sich an Geschäfts- wie Privatkunden oder an Verbraucher im Ausland richten, müssen eine Vielzahl an gesetzlichen Bestimmungen überblicken. Da für private Verbraucher strengere Schutzbestimmungen gelten als beispielsweise für Geschäftskunden, kann mit der eigenständigen AGB-Erstellung ein hohes Risiko verbunden sein.
Zudem gilt: Umso komplexer ein Geschäftsmodell ist, desto schwieriger kann es sein, rechtssichere AGB zu erstellen und an korrekter Stelle auf sie zu verweisen. Denn umso vielfältiger die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen werden, desto mehr Rechtsbestimmungen regeln die Informationspflichten und Zulässigkeit von Klauseln.
Ein erfahrener Rechtsanwalt kennt alle rechtlichen Anforderungen bei der AGB-Erstellung und kann sicherstellen, dass alle Klauseln abmahnsicher formuliert und rechtsgültig sind. Dabei kann er u. a. folgende Aufgaben für Sie übernehmen:
Sie können fehlerhaften, unvollständigen und nicht aktuellen AGB vorbeugen und teure Abmahnungen vermeiden. Sie können online einen Anwalt beauftragen, um Ihre AGB erstellen zu lassen.
So können Sie sich und Ihr Unternehmen absichern, denn für rechtliche Fehler bei der Erstellung haftet der Anwalt.
Die Kosten für die Erstellung von AGB durch einen Anwalt hängen davon ab, wie umfangreich die Prüfung der Rechtslage und wie aufwendig die Erstellung des Rechtstextes selbst ist.
Ein Durchschnittspreis lässt sich daher für die seriöse Erstellung durch einen Anwalt nur schwer beziffern. Es kann günstiger sein, AGB erstellen zu lassen, als die Strafzahlung im Falle einer Abmahnung zu riskieren.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.