AGB legen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen die grundlegenden Vertragsbedingungen fest. Enthalten AGB für Dienstleistungen jedoch unzulässige Klauseln, drohen teure Abmahnungen durch Konkurrenten oder Verbände. Ein Anwalt kann Dienstleister bei der Erstellung individueller AGB unterstützen.
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Dienstleister – egal, ob Taxifahrer, Fotograf oder IT-Berater – sind strengen Informations- und Aufklärungspflichten gegenüber Verbrauchern unterworfen. So müssen diese aufgeklärt sein über
Dienstleister können ihre Aufklärungspflichten und die gesetzlichen Vertragsvorschriften leicht erfüllen, indem sie allgemeine Geschäftsbedingungen für ihre Dienstleistungen verwenden. Für Kunden gewährleisten AGB transparente Vertragsverhältnisse und Verbraucherschutz.
Richtet sich das Angebot eines Dienstleisters an Unternehmen, hat er weniger Aufklärungspflichten. Die Gesetzgebung geht im B2B-Bereich davon aus, dass jeder Kaufmann seine Vertragsrechte kennt. Verzichten Dienstleister allerdings völlig auf AGB, gelten gegebenenfalls die AGB des Geschäftspartners.
Dienstleister dürfen ihre AGB in ihrem Sinne gestalten, solange es rechtskonform ist. Auch kleine Unternehmen können diese Möglichkeit nutzen und sich AGB erstellen lassen.
Die Anforderungen an rechtssichere AGB für Dienstleistungen sind durch §§ 305 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgelegt.
AGB sind erst wirksam, wenn Kunden diese zur Kenntnis nehmen und zustimmen. Im Sinne des Verbraucherschutzes legt die Rechtsprechung weitere Anforderungen an die Gestaltung von AGB fest:
Welchen konkreten Inhalt die AGB für Dienstleistungen haben, darf jeder Dienstleister frei bestimmen. In der Regel decken AGB jedoch alle entscheidenden Fragen eines Vertragsverhältnisses ab:
Die Gesetzgebung definiert in §§ 308 ff. BGB eindeutig, welche AGB-Klauseln den Verbraucher unverhältnismäßig benachteiligen. Verboten sind z. B. folgende Klauseln:
Jedes Jahr urteilen Gerichte über die richtige Gestaltung von AGB für Dienstleistungen – und entwickeln gleichzeitig neue Vorgaben. Deshalb kann es sein, dass AGB-Mustervorlagen veraltete Klauseln enthalten, die einen Abmahnungsgrund darstellen. Es kann deshalb sinnvoll sein, regelmäßig zu prüfen, ob die AGB für Ihre Dienstleistungen dem aktuellen Standard entsprechen.
Ein erfahrener Anwalt für AGB-Recht kann Sie über rechtssichere Gestaltungsmöglichkeiten und Risiken informieren und anschließend individuell zugeschnittene AGB für Ihre Dienstleistung oder AGB für Ihren Onlineshop erarbeiten. So können Sie sich sicher sein, dass Ihre Vertragsbeziehungen auf einer juristisch fundierten Grundlage aufbauen.
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Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen.
Um AGB für Dienstleistungen zu erstellen, sind viele gesetzliche Vorgaben zu beachten. Wer die aktuelle Rechtsprechung nicht berücksichtigt oder fremde AGB kopiert, riskiert mit fehlerhaften AGB z. B. Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen von Konkurrenten.
Mit individuellen AGB lassen sich folgende Fehler und Abmahnungsgründe ausschließen:
Gemäß § 305c BGB sind keine AGB-Klauseln erlaubt, die für den Vertragspartner überraschend sind. Die gesetzlichen Regelungen zu AGB stärken den Verbraucherschutz sogar weiter: Enthalten AGB für Dienstleistungen eine mehrdeutige Klausel, wird diese zu Gunsten des Kunden ausgelegt.
Beispiel: In den AGB eines Personaltrainers findet sich eine Klausel, die Kunden zusätzlich zum kostenpflichtigen Bezug von Nahrungsergänzungsmitteln verpflichtet. Kunden können weder mit dieser ungewöhnlichen Vertragsbedingung rechnen noch ist ersichtlich, welche Nahrungsergänzungsmittel gemeint sind. Die Klausel ist unwirksam.
Im Internet sind zahlreiche Mustervorlagen und AGB-Generatoren zu finden, die rechtssichere AGB für Dienstleistungen versprechen. Damit könnten folgende Risiken verbunden sein:
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen gelten erst, wenn der Kunde oder Geschäftspartner diese eindeutig als geltende AGB wahrnehmen konnte. Während für Geschäftskunden ein eindeutiger Verweis auf die im Internet veröffentlichten AGB genügt, müssen für Privatkunden erweiterte Bedingungen erfüllt sein:
Beispiel: Eine Fußpflegerin legt in ihrem Wartezimmer einen unscheinbaren Hefter ohne Aufschrift aus. Die AGB darin umfassen 46 Seiten Fließtext in kleiner Schriftgröße. Für ihre Kunden sind die AGB ihrer Dienstleistungen weder als solche erkennbar noch problemlos lesbar. Die AGB gelten nicht.
Dienstleister riskieren durch fehlerhafte AGB folgende Konsequenzen:
Der Dienstleistungssektor unterliegt einem stetigen Wandel und immer wieder entwickeln sich neue Berufe: EDV-Fachkraft, Hundefrisör, Social-Media-Redakteur. Ihre AGB müssen diese Individualität widerspiegeln und auf die jeweiligen Vertragsbesonderheiten zugeschnitten sein.
Um AGB für Dienstleistungen zu erstellen, kann deshalb die Unterstützung eines Anwalts für AGB-Recht sinnvoll sein.
Ein Anwalt kann für Ihre AGB u. a. Folgendes gewährleisten:
Bestehen bereits AGB für Ihre Dienstleistungen, können Sie durch einen Anwalt die AGB prüfen lassen. Die anwaltliche Prüfung kann gewährleisten, dass die AGB der aktuellen Gesetzeslage entsprechen und nach Ihren Vorstellungen formuliert sind. Ein Anwalt kann fehlerhafte Klauseln identifizieren und Sie so vor kostenintensiven Abmahnungen bewahren.
Welche Kosten entstehen, um rechtssichere AGB für Ihre Dienstleistungen zu erstellen, ist abhängig von u. a.
Wenn Sie advocado einen passenden Anwalt für Ihr Anliegen finden lassen, kontaktiert dieser Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen. Anschließend erhalten Sie bei Bedarf ein Festpreisangebot, welches den Leistungsumfang und die anfallenden Anwaltskosten für die Erstellung oder Prüfung Ihrer AGB detailliert aufschlüsselt.
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Nein, die Verwendung von AGB ist freiwillig und gesetzlich nicht verpflichtend vorgeschrieben. Allerdings bestehen für Unternehmen Informations- und Aufklärungspflichten gegenüber ihren Kunden – über AGB können diese leicht erfüllt werden.
Verwendet ein Unternehmen AGB, geben diese u. a. Auskunft über die Haftung im Schadensfall, Zahlungsmethoden, Preise, Mitwirkungspflichten des Kunden oder Folgen eines Widerrufs.
AGB werden in einem Vertrag eines Unternehmens mit Verbrauchern nur einbezogen und damit gültig, wenn das Unternehmen ausdrücklich auf sie hinweist, sie dem Kunden in zumutbarer Weise zum Lesen zur Verfügung stellt und sich dieser ausdrücklich mit den AGB einverstanden zeigt. Für Geschäfte zwischen Unternehmen ist ein ausdrückliches Hinweisen nicht erforderlich.
Als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado findet Senta Banner verständliche Antworten auf komplexe Rechtsfragen aus den Gebieten Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht. So zeigt sie dem Leser auch bei schwierigen Sachverhalten die besten Lösungsansätze auf.