Damit die allgemeingültigen Klauseln unseres Generators für AGB zu Ihrem Unternehmen passen, können Sie von einem Anwalt die AGB prüfen lassen. Er kann die standardisierten Texte an Ihren individuellen Bedarf anpassen und für rechtssichere Klauseln sorgen.
3. Reicht ein AGB-Generator aus?
Ob generierte Vertragsbedingungen für das eigene Business ausreichen, ist vom individuellen Geschäftsmodell abhängig. Je nach Branche oder Kundengruppe und Geschäftsmodell sind andere Anforderungen zu erfüllen.
Für den Verkauf an Geschäftskunden sind B2B-AGB notwendig. Hier haben Sie mehr Freiheiten bei der Formulierung Ihrer Vertragstexte als beim Verkauf an Verbraucher. Für das B2C-Geschäft sind durch die Regelungen des Verbraucherschutzes mehr Vorgaben zu beachten.
Mit einem Generator erstellte AGB enthalten allgemeingültige Klauseln. Sie sollen für möglichst viele Unternehmensformen passen. Pauschale Formulierungen können dem individuellen Geschäftszweck nicht vollkommen gerecht werden.
Für Selbstständige mit kleinen Onlineshops sind generierte AGB eine gute Grundlage. Wirklich sicher sind individuelle, auf das eigene Unternehmen zugeschnittene Rechtstexte.
Diese haben einen entscheidenden Vorteil: Sie können die AGB nach Ihren Vorstellungen formulieren. Ein Anwalt kann dafür sorgen, dass diese rechtssicher formuliert sind.
Grundsätzlich können anwaltlich erstellte oder geprüfte AGB deshalb auch in einer frühen Unternehmensphase eine sinnvolle Investition sein. Sie können damit nämlich bereits im Vorfeld möglichen Ärger wie Abmahnungen oder rechtliche Streitereien mit Kunden umgehen.
4. Wie sicher sind Muster-AGB?
Im Internet gibt es Muster-AGB. Wie sicher diese Muster sind, lässt sich pauschal nicht beantworten. Wie bei AGB-Generatoren sind auch sie mit Risiken verbunden: Viele AGB-Muster sind veraltet oder aufgrund neuer Rechtsprechung falsch – und damit ungültig.
Wann sind AGB ungültig?
Sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht passend zum Geschäftsmodell, sind sie ungültig. Darum kann es sinnvoll sein, die Vertragstexte individuell zu formulieren – und Muster-AGB vor der Verwendung überprüfen zu lassen.
Ungültig sind die AGB auch, wenn nicht die aktuelle Rechtslage berücksichtigt wurde. Da sich die Rechtsprechung im Verbraucherrecht schnell ändert, sind viele AGB-Muster bereits veraltet und unbrauchbar.
Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen eindeutig formuliert und für Kunden leicht verständlich sein. Mehrdeutige AGB-Klauseln sind ungültig. Ist eine Klausel unwirksam, sind die AGB vollständig ungültig.
Beispiele für ungültige Klauseln im B2C-Bereich:
- Ungenaue Lieferzeiten: „Eine Übergabe an den Paketdienst erfolgt in der Regel 1 bis 2 Tage nach Zahlungseingang“
- Einschränkung des Widerrufsrechts: „Im Falle des Widerrufs hat der Verbraucher die Kosten der Hinsendung der Ware zu tragen.“
- Rügefristen: „Fehllieferungen oder offensichtliche Mängel sind durch den Kunden innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung der Ware zu rügen.“
- Gutscheinverfall früher als 3 Jahre: „Gutscheine sind generell 1 Jahr ab Ausstellungsdatum gültig.“
- Pauschaler Schadensersatz: „Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag erheben wir einen pauschalen Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 10 %.“
Die AGB sind auch nur wirksam, wenn sie korrekt auf der Website eingebunden sind.
Dazu müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Kunden müssen ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen werden, z. B. durch: „Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.“
- AGB müssen so platziert sein, dass es unmöglich ist, sie zu übersehen.
- Die Klauseln dürfen Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen.
Kann ich bestehende AGB kopieren?
Das wäre rechtswidrig und sehr riskant: Die AGB eines Wettbewerbers für den eigenen Shop zu kopieren, ist eine Urheberrechtsverletzung und kann Abmahnungen zur Folge haben.
Außerdem passen die Rechtstexte eines anderen nicht optimal zum eigenen Geschäftsmodell – und sind damit unwirksam.
5. Welche Risiken bestehen bei Muster-AGB?
Wenn Sie AGB generieren und diese ungeprüft verwenden, riskieren Sie Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden.
Mögliche Abmahngründe sind:
- Unzulässige Klauseln verwendet
- Vertragstexte passen nicht zum Unternehmen
- AGB kopiert
- AGB nicht korrekt auf der Webseite eingebunden
Vertrauen Sie nicht einfach darauf, dass die Muster-AGB zu Ihrem Shop passen und die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen. Prüfen Sie die Vertragstexte genau – alternativ können Sie sich auch von einem Experten beraten lassen.