Amazon ist eine beliebte Verkaufsplattform für Unternehmer. Verkaufen Händler ohne AGB auf Amazon oder haben diese Fehler, können Abmahnungen die Folge sein. Mit individuellen, auf den Shop angepassten Vertragsbestimmungen schaffen Sie eine rechtssichere Grundlage für Ihr Geschäft.
Ganz einfach mit advocado:
Es besteht keine Pflicht für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Amazon-Shop. Allerdings können AGB Händlern dabei helfen, die gesetzlichen Informationspflichten laut Art. 246 EGBGB gegenüber Kunden zu erfüllen.
Die AGB, die Amazon seinen Händlern bereitstellt, reichen dafür allerdings nicht aus, da sich diese auf die Geschäftsbeziehung zwischen Amazon und einem Besteller bezieht, der direkt auf der Plattform kauft. Diese AGB gelten nicht, wenn Produkte im „Marketplace“ oder in „zShops“ gekauft werden.
Um den Informationspflichten dennoch nachzukommen, kann es ratsam sein, individuelle AGB für Amazon einzubinden. Sind diese allerdings fehlerhaft oder missachten gesetzliche Vorgaben, drohen Abmahnungen und Strafen.
Sie dürfen für Amazon NICHT die AGB aus Ihrem eigenen Online-Shop verwenden. Es gibt rechtliche Unterschiede zwischen einem Vertragsschluss bei Amazon und beim Online-Shop.
Ebenso dürfen Sie keine fremden AGB einfach kopieren und für sich benutzen.
Je nachdem, ob Sie auf Amazon an Verbraucher (B2C) oder über Amazon Business an Unternehmen (B2B) verkaufen, müssen Ihre AGB unterschiedliche Anforderungen erfüllen.
Für den Verkauf an Endkunden (B2C) sind zusätzlich zu den Amazon-Richtlinien für die AGB die Vorgaben des Verbraucherschutzes zu beachten.
Hier sind u. a. folgende Angaben wichtig:
Online-Marktplätze müssen ab 28.05.2022 erweiterte Informationspflichten erfüllen. Verbraucher sind u. a. über die Gewichtung von Rankings oder Bewertungen, Provisionen und Entgelte sowie die Vorkehrungen des Unternehmens zur Überprüfung der Echtheit von Bewertungen zu informieren. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro oder 4 % des Jahresumsatzes.
Für den Verkauf über Amazon Business haben Sie mehr Freiheiten bei der Formulierung Ihrer AGB. Der Verbraucherschutz spielt für das B2B-Geschäft keine Rolle.
Amazon-Händler können in ihren Amazon-Business-AGB u. a. Folgendes individuell regeln:
AGB für Amazon müssen an das Plattform-System angepasst sein. Darum kann die Verwendung der eigenen Onlineshop-AGB nicht empfehlenswert sein.
Der Verkauf über Amazon unterliegt dem Fernabsatzrecht (§ 312b bis 312d BGB). Dadurch sind besondere AGB im B2C-Bereich notwendig, die den Verbraucherschutz berücksichtigen. Kunden müssen vor dem Kauf insbesondere umfassend über die Vertragsbedingungen und ihre Rechte informiert sein.
Dafür müssen Sie in Ihren AGB u. a. Informationen zu den Liefer- und Zahlungsbedingungen geben. Notwendig sind auch weitere Rechtstexte wie eine Widerrufsbelehrung, ein Muster-Widerrufsformular, ein Impressum und eine Datenschutzerklärung.
Alle Angaben müssen den Kunden in Textform vorliegen. Die Einbindung auf der Internetseite von Amazon reicht gemäß § 312f BGB nicht aus. Sie können die Vertragsbedingungen z. B. nach Vertragsschluss per E-Mail an Ihre Kunden schicken.
Die AGB für Amazon müssen die verschiedenen Bestellverfahren berücksichtigen:
Wichtig ist, dass die AGB genau festlegen, wann ein Vertrag zustande kommt. Günstig ist eine individuelle Klausel, mit der Sie Ihre Kunden über Lieferengpässe informieren können, bevor ein Kaufvertrag zustande kommt. Ohne diese AGB-Klausel haften Sie bei Lieferschwierigkeiten.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die ergänzenden notwendigen Rechtstexte müssen für Kunden leicht erkennbar, direkt erreichbar und immer verfügbar sein.
Die Einbindung der AGB bei Amazon ist jedoch schwer möglich, denn im Freitextfeld für die sogenannten Hilfstexte ist die Zeichenanzahl begrenzt. Sie müssen die AGB deshalb aufteilen und 2 Textfelder untereinander nutzen. Wichtig ist die klare Bezeichnung „Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen Teil 1“ bzw. Teil 2. Nur so sind die AGB wirksam eingebunden.
Amazon gibt es in fast jedem Land Europas. Händler können dadurch auch über die Landesgrenzen hinaus Kunden gewinnen. Für das internationale Geschäft müssen Sie aber das geltende Recht der Länder beachten.
Zwar haben EU-Länder ähnliche rechtliche Regelungen, aber nicht in jedem Fall. Vieles muss in den AGB an das jeweilige Landesrecht angepasst werden. Zusätzlich ist eine Übersetzung der Vertragsbedingungen in die Landessprache notwendig. Mit deutschsprachigen Rechtstexten an z. B. Kunden in Frankreich zu verkaufen, ist aufgrund der Sprachbarriere nicht rechtskonform.
Für den Verkauf über den eigenen Amazon-Shop benötigen Sie nicht nur passende AGB, sondern auch eine aktuelle Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular, Datenschutzerklärung und ein Impressum.
Jeder Verkäufer muss seine Amazon-Kunden ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht aufklären. Wer keine korrekte, aktuelle Widerrufsbelehrung eingebunden hat, riskiert eine Abmahnung.
Sich auf die von Amazon vorgegebenen AGB und anderen Rechtstexte zu verlassen, kann riskant sein. Diese gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der Plattform und dem Händler, nicht aber für B2B- oder gar B2C-Geschäfte mit Amazon als Vermittler.
Auf der sicheren Seite sind Sie mit einer eigenen Widerrufsbelehrung entsprechend dem aktuellen amtlichen Muster für die Widerrufsbelehrung.
Aufpassen müssen Händler, die von Amazon versenden lassen, statt die Ware selber zu verschicken. Übernimmt Amazon den Versand, gilt die Widerrufsbelehrung der Plattform. Diese könnte der an anderer Stelle eingebundenen Belehrung des Händlers widersprechen. Das wäre ein abmahnwürdiger Wettbewerbsverstoß.
Jeder Amazon-Händler erhält durch den Verkauf personenbezogene Kundendaten. Deshalb sind Sie gemäß DSGVO verpflichtet, Ihre Kunden über die Datenverarbeitung aufzuklären. Um Abmahnungen auszuschließen, kann eine Datenschutzerklärung von einem Anwalt sinnvoll sein.
Amazon-Händler sind laut § 5 Telemediengesetz (TMG) verpflichtet, ein Impressum auszuweisen.
Notwendig sind insbesondere folgende Informationen:
Zusätzlich ist der Hinweis auf das Tool zur Online-Streitschlichtung (OS) von der Europäischen Kommission erforderlich. Dieser Link muss klickbar sein – aufgrund der Darstellung bei Amazon ist der Link zur OS-Plattform jedoch nicht leicht einsehbar für Kunden.
Unternehmen können den rechtlichen Rahmen ihres Amazon-Shops mit AGB selbst gestalten. Der Einsatz einer standardisierten AGB-Vorlage ist allerdings mit Risiken verbunden. Das liegt daran, dass standardisierte AGB nicht auf das individuelle Geschäftsmodell zugeschnitten sind. Muster-AGB sind sehr allgemein formuliert, um möglichst viele Unternehmensformen abzudecken. Zudem können die Vorlagen veraltet und daher unwirksam sein.
Die Kopie von Amazon-AGB von einem Wettbewerber kann zudem eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Der Verfasser der Vertragsbedingungen kann Sie für die unerlaubte Nutzung abmahnen, einen Unterlassungsanspruch und Schadensersatz durchsetzen.
Greifen Sie dennoch auf eine Vorlage für Ihre Amazon-Business-AGB oder die B2C-AGB zurück, kann es sinnvoll sein, wenn Sie die AGB von einem Anwalt prüfen lassen. Der Anwalt kann sicherstellen, dass die Vertragsbedingungen gültig sind und Abmahnungen von Wettbewerbern vermieden werden.
In individuelle Amazon-AGB zu investieren, schafft hingegen einen rechtssicheren Rahmen für Ihr Geschäft. Ein Anwalt mit Schwerpunkt AGB weiß, welche Besonderheiten zu beachten sind und kann Ihre AGB erstellen.
So kann ein Anwalt Sie unterstützen:
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten. Im Anschluss erhalten Sie ein unverbindliches Festpreisangebot für Ihre Amazon-AGB.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen.
Nein, es ist keine Pflicht, AGB für Amazon zu haben. Um allerdings die gesetzlichen Informationspflichten gegenüber Käufern zu erfüllen, können AGB hilfreich sein.
Ja, Amazon stellt AGB-Vorlagen zur Verfügung. Diese sind aber nicht auf den individuellen Shop angepasst und können veraltet sein und zu Abmahnungen führen. Daher kann es ratsam sein, eigene AGB zu erstellen, um rechtliche Fehler zu umgehen.
Elisabeth Ippel ist als Teil der juristischen Redaktion bei advocado Expertin für strategische Contenterstellung mit mehr als 15 Jahren Erfahrung. Ihr Spezialgebiet ist die Erstellung von leicht verständlichen Texten für komplexe Themen. Elisabeth hat einen Bachelor in Sportwissenschaften und war jahrelang in der Unternehmenskommunikation in leitender Position tätig. Ihre Stärken sind ihre Vielfältigkeit, schnelle Auffassungsgabe sowie das Verständnis für die Bedürfnisse des Lesers/der Leserin.