Betriebsführungs- oder Wartungsvertrag kündigen
Betriebsführungs- oder Wartungsvertrag kündigen
Florian Masurat
Florian Masurat
Aktualisiert am

... Betriebsführungsvertrag und Wartungsvertrag Betriebsführungs- oder Wartungsvertrag kündigen
Inhalt
  1. 1. Über Die Energiewende
  2. 2. Wartungsvertrag kündigen: Gründe sind sinkende Einspeisevergütungen und Kostendruck
  3. 3. Nachteilige Klauseln im Betriebsführungs- und Wartungsvertrag
  4. 4. Wartungsvertrag kündigen
Ersteinschätzung erhalten

Betriebsführungs- oder Wartungsvertrag kündigen

Betriebsführungs- oder Wartungsvertrag kündigen

In diesem Artikel erfahren Sie unter anderem, warum immer mehr Betreiber ihren Wartungsvertrag kündigen möchten, warum viele solcher Verträge nachteilige Klauseln enthalten können und warum die Chancen gut stehen können, den Wartungsvertrag zu kündigen.

Der zweite deutsche Atomausstieg nach 2000 und damit die Energiewende wurden auch durch die Atomkatastrophe von Fukushima, die sich am 11.03.2016 zum fünften Mal jährte, herbeigeführt. Der Übergang von fossilen Energieträgern und Kernenergie zu regenerativen Energien hat nicht nur international viel Beachtung erfahren – Energiewende hat als Germanismus sogar Einzug in die englische Sprache gefunden –, sondern auch zu einem erheblichen Ausbau von Windkraft, Biomasse, Wasserkraft und Solarenergie, zahlreichen Gesetzen, Verordnungen und Neuregelungen sowie zu Vor- und Nachteilen für Betreiber von regenerativen Stromerzeugungsanlagen geführt.

1. Über Die Energiewende

Zielführend für die Energiewende waren und sind zum einen der Ausbau der erneuerbaren Energien, die Steigerung der Energieeffizienz sowie die Minimierung unnötiger Verbräuche. Die konkrete Realisierung wird u. a. durch die „Eckpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende“ geregelt, die am 01. Juli 2015 von den Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD beschlossen wurden.

So sollen für den Klimaschutz u. a. 40 % der Emissionen reduziert, die Versorgungssicherheit durch eine Kapazitätsreserve gesichert, die Kraft-Wärme-Kopplung gefördert und der Netzausbau vorangetrieben werden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wurde schon 2000 – mit dem ersten Atomausstieg unter der rot-grünen Bundesregierung – mit dem „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG) beschlossen. Dieses regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz und garantiert den Erzeugern feste Einspeisevergütungen.

2. Wartungsvertrag kündigen: Gründe sind sinkende Einspeisevergütungen und Kostendruck

Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen bekamen dadurch für ca. 20 Jahre von den Übertragungsnetzbetreibern eine feste Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde. Das EEG wurde in den letzten Jahren zudem mehrmals novelliert – die letzte Novellierung im Jahr 2014 brachte grundlegende Veränderungen für Betreiber dieser Anlagen.

Diese müssen nun ihren Strom auf dem Markt selbst verkaufen „und erhalten laut EEG dafür von den Netzbetreibern eine so genannte gleitende Marktprämie. Diese gleicht die Differenz zwischen der festen Einspeisevergütung und dem durchschnittlichen Börsenstrompreis aus. Betreiber älterer Anlagen und kleiner Neuanlagen können zwischen diesem Modell und einer festen Vergütung wählen.

Dadurch kam es – auch verbunden mit einer Absenkung der Einspeisetarife – zu nicht unerheblichen Renditeverlusten der Anlagebetreiber sowie einem Rückgang des Ausbaus regenerativer Stromerzeugungsanlagen. Deshalb sinkt die Zahl der Mitarbeiter in der Photovoltaikbranche. Dazu kommt, dass mehr Menschen mit dem Betrieb und der Wartung der Anlagen beschäftigt sind.

3. Nachteilige Klauseln im Betriebsführungs- und Wartungsvertrag

Neben diesen Rahmenbedingungen können viele weitere Aspekte Betreibern regenerativer Stromerzeugungsanlagen Kopfschmerzen bereiten. Der während des Booms abgeschlossene Betriebsführungs- und Wartungsvertrag z. B. scheint im Nachhinein wenig betreiberfreundlich zu sein. Grundlegende Voraussetzung solcher Verträge sei, „dass der Betriebsführer die technische Verfügbarkeit der Anlage möglichst umfassend gewährleistet“, sagt der renommierte Wirtschaftsanwalt Dr. Jochen Brandhoff. Dabei bestehe ein umfassender Betriebsführungsvertrag aus vier Elementen: Inspektion, Wartung, Instandsetzung sowie der Verbesserung der Funktionssicherheit der Anlage. Sehr ähnlich ist dem auch der sog. Voll-Wartungsvertrag.

Nicht außer Acht gelassen werden sollte der Umstand, dass „[das] Wichtigste für den Betreiber […] die technische Verfügbarkeit der Anlage“ sei, fügt Jochen Brandhoff an.  Um dies zu gewährleisten, müssen die Aufgaben des Betriebsführers auf die Bedürfnisse des Anlagenbetreibers zugeschnitten werden. Dennoch können Betriebsführungs- und Wartungsverträge für Stromerzeugungsanlagen für den Betreiber nachteilige Klauseln enthalten.

Wartungsvertrag kündigen oder prüfen lassen

4. Wartungsvertrag kündigen

„Wenn Sie Ihren Wartungsvertrag kündigen möchten, oder sich zumindest von einzelnen nachteiligen Vertragsbestimmungen lösen wollen, stehen die Chancen gut!“, meint der Experte für erneuerbare Energien. So lasse der Bundesgerichtshof zum Beispiel Vertragslaufzeiten von über fünf Jahren in der Regel nicht zu. „Bei Haftungsbeschränkungen ist der Bundesgerichtshof besonders streng: Sie sind meistens unwirksam, selbst wenn die Haftungsbegrenzung branchenüblich ist und die Parteien sie besprochen haben“, sagt Brandhoff weiter. Bei entsprechender Beratung „können sich Anlagenbetreiber gegen unausgewogene Vertragsbestimmungen also in der Regel wirksam wehren und ggf. ihren Wartungsvertrag kündigen.“

Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich der Markt regenerativer Energien in den nächsten Jahren weiter verändern und wachsen wird. Weitere Novellierungen bestehender Gesetzesgrundlagen und Verordnungen sind dabei in der Sache angelegt. Von daher kann es für Anlagenbetreiber – und diejenigen, welche sich mit dem Gedanken tragen, das zu werden – ratsam sein, neben den ökonomischen auch die juristischen Faktoren in die Überlegungen einzubeziehen.

Bildquellen: © Vaclav Volrab, 29mokara - 123rf.com

 

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Florian Masurat
Über den Autor
Florian Masurat
Als Teil der juristischen Redaktion bei advocado steht Florian Masurat stetig im Austausch mit Anwälten und anderen Juristen, um Ihnen bei schwierigen Rechtsfragen oder -problemen die besten Lösungsansätze aufzuzeigen.