4. Wie lässt sich Schadensersatz einfordern?
Schadensersatz lässt sich auf 2 Wegen geltend machen: außergerichtlich und vor Gericht.
Bevor Sie gerichtliche Schritte einleiten, sollten Sie zunächst immer außergerichtlich versuchen, den Schaden ersetzt zu bekommen oder aber eine Einigung mit dem Schädiger zu erzielen. Diese Maßnahmen sind meist wesentlich kostengünstiger, da die Verfahrenskosten für Rechtsanwälte und Gerichtkosten dann entfallen.
Außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz
Um außergerichtlich Schadensersatz geltend zu machen, können Sie zunächst ein Schreiben mit der Schadensersatzforderung aufsetzen und der Gegenseite – also den Schädiger bzw. dessen Versicherung – schicken.
- Beschreiben Sie ausführlich das Schadensereignis und den daraus entstandenen Schaden.
- Fügen Sie ggf. Nachweise für die Dokumentation bei wie Fotos, Zeugen- und Polizeiberichte oder Sachverständigengutachten.
- Setzen Sie eine angemessene Frist für die Auszahlung des Geldes.
Ist die gegnerische Versicherung bereit, der Schadensersatzforderung nachzukommen, fordert sie in der Regel eine vorbehaltlose Abfindungserklärung von Ihnen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie nach der Zahlung keine weiteren Schadensersatzansprüche geltend machen – auch dann nicht, wenn noch nicht absehbare Spätfolgen auftreten.
Die Unterzeichnung sollte daher gut überlegt sein. Lassen Sie sich vorher besser durch einen Rechtsanwalt beraten. Ein Rechtsanwalt kann Sie auch bei der außergerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatz unterstützen oder Ihre Ansprüche für Sie geltend machen. Häufig sind die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts ebenfalls als Schadensersatz von der Gegenseite einforderbar.
Zudem ist die außergerichtliche Geltendmachung/Einigung nicht nur der kostengünstigere, sondern auch schnellere Weg, um Schadensersatz zu erreichen.
Lässt sich hingegen keine Einigung oder Erledigung erzielen, können Sie den Anspruch gerichtlich durchsetzen.
Schadensersatz gerichtlich geltend machen
Um Schadensersatz gerichtlich geltend zu machen, können Sie eine Schadensersatzklage anstreben. Ob Sie sich vor Gericht anwaltlich vertreten lassen müssen, hängt u. a. von der Höhe der Forderung ab: Ab einem Streitwert von über 5.000 Euro ist regelmäßig das Landgericht für die Klage zuständig – vor diesem herrscht Anwaltszwang.
Möchten Sie Schadensersatz einklagen, läuft das Verfahren wie folgt ab:
- Sie reichen die Klageschrift beim zuständigen Gericht (Amts- oder Landgericht) ein. Hierbei müssen Sie alle anspruchsbegründenden Tatsachen unter Beweisangebot vortragen
- Sie begleichen den geforderten Gerichtskostenvorschuss (ohne diesen beginnt das Gericht nicht mit der Bearbeitung der Klage).
- Wenn sich der Beklagte gegen die Klage verteidigt, prüft das Gericht die vorgetragenen Sachverhalte und lässt unter Umständen die in diesem Zusammenhang angebotenen Beweise zu.
- Nachdem die Parteien sich zum Sachverhalt geäußert haben, versucht das Gericht in einer mündlichen Verhandlung, auf eine Einigung hinzuwirken. Sofern das nicht gelingt, wird das Gericht über den Anspruch per Urteil entscheiden
Übrigens: Haben Sie vor Gericht Erfolg, muss die Gegenseite sämtliche Kosten übernehmen – auch die Kosten Ihres eigenen Anwalts in gesetzlicher Höhe.
5. Mögliche Kosten & Kostenübernahme
Sowohl für die außergerichtliche als auch für die gerichtliche Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs können Kosten entstehen. Eine außergerichtliche Einigung kostet meistens weniger Geld, da die Gebühren für die Arbeit des Gerichts und die weiteren Verfahrenskosten entfallen.
Außergerichtliche Kosten
Zu den außergerichtlichen Kosten zählen z. B.:
- Kosten für ein außergerichtliches Sachverständigengutachten
- Anwaltskosten für die Vertretung/Einigung
Für eine außergerichtliche Verhandlung benötigen Sie grundsätzlich keine juristische Vertretung. Es kann jedoch hilfreich sein, einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Forderung zu beauftragen – denn die gegnerische Versicherung wird kaum ohne einen Rechtsbeistand in die Verhandlungen treten.
Für die Arbeit des Anwalts entstehen Kosten. Diese darf er aber nicht beliebig festsetzen: Abhängig vom gewählten Vergütungsmodell kann er die rechtlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) heranziehen, seine Arbeit anhand eines festgelegten Stundensatzes berechnen oder mit Ihnen ein Festpreis-Honorar vereinbaren.
Welche außergerichtlichen Anwaltskosten entstehen können, wenn Sie Ihren Schadensersatzanspruch durchsetzen möchten, weiß ein Anwalt. Er kann Sie bereits in einem ersten Gespräch über entstehende Gebühren aufklären.
Gerichtliche Kosten
Lässt sich keine gütliche Einigung erzielen, bleibt Ihnen die Möglichkeit, den Schadenersatzanspruch einzuklagen. Für das Klageverfahren entstehen Prozesskosten für die Arbeit des Gerichts und ggf. Anwaltsgebühren.
Gerichtskosten setzen sich zusammen aus:
- Gerichtliche Gebühren (abhängig vom Streitwert)
- Gerichtliche Auslagen (Dokumentenpauschalen, Entschädigungen für Zeugen, Honorare für Sachverständige und Dolmetscher, Kosten für Telefon, Porto, etc.)
Anwaltskosten fallen nur an, wenn Sie oder die Gegenseite einen Rechtsbeistand für das Verfahren beauftragen. Besteht Anwaltszwang, brauchen Sie zwingend einen Anwalt. Das gilt z. B. für alle Prozesse vor einem Landgericht und dem Oberlandesgericht (§ 78 ZPO).
Bei einem gerichtlichen Vorgehen fallen die Kosten für die Tätigkeit des Anwalts gemäß des RVG regelmäßig höher aus als bei einer außergerichtlichen Verhandlung. Diese können Sie mit unserem Anwaltskostenrechner vorab berechnen. Sie können allerdings auch eine individuelle Vereinbarung mit Ihrem Anwalt treffen. In vielen Fällen ist zudem eine Kostenübernahme möglich.
Möglichkeiten der Kostenübernahme
Möchten Sie Schadensersatz geltend machen, bestehen verschiedene Möglichkeiten, um die entstehenden Prozesskosten zu reduzieren:
- Gegenseite trägt die Kosten: Können Sie Ihren Anspruch erfolgreich durchsetzen, übernimmt die Gegenseite sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.
- Prozesskostenhilfe: Fehlen Ihnen die finanziellen Mittel für eine Klage, können Sie Unterstützung beim Gericht beantragen. Bei nachgewiesener Bedürftigkeit übernimmt die Staatskasse die Kosten für Anwalt und Gericht bzw. vergibt ein Darlehen.
- Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung: Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, übernimmt diese in der Regel die entstehenden Prozesskosten – auch wenn Sie vor Gericht verlieren sollten. Voraussetzung ist eine vorherige Deckungszusage Ihres Versicherers.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt, kann ein advocado Partner-Anwalt eine kostenlose Deckungsanfrage für Sie stellen. Schildern Sie dazu bitte hier Ihren Fall.
6. Schadensersatzanspruch erfolgreich geltend machen: So geht’s
Schadensersatzansprüche können auf vielfältige Weise entstehen: Es gibt unzählige Möglichkeiten, dass jemand anderes Sie in Ihren Rechten verletzt. Ob absichtlich oder nicht – es ist wichtig, dass Sie sich Ihrer Rechte bewusst sind: Sie haben das Recht, für den entstandenen Schaden Entschädigung einzufordern.
Doch auch wenn ein gesetzlicher Anspruch besteht, verweigert die Gegenseite oftmals die Schadensregulierung durch Zahlung eines finanziellen Ausgleichs. Dann kann es hilfreich sein, einen Anwalt hinzuziehen.
Durch sein Fachwissen und seine Erfahrungen weiß er, wie sich die Gegenseite zur Zahlung der Schadensersatzforderung bewegen lässt. Dazu gehört auch, eine angemessene Schadensersatzsumme zu bestimmen.
Ein Anwalt für Schadensersatzrecht kann nicht nur während des Verfahrens Druck auf Ihren Prozessgegner ausüben, sondern von Beginn an sicherstellen, dass Sie Ihren Anspruch auch tatsächlich erfolgreich durchsetzen.
Dies kann der Anwalt gewährleisten, indem er
- prüft, ob ein Anspruch besteht.
- eine umfassende und stichhaltige Dokumentation des Schadens sicherstellt.
- eine angemessene Entschädigungssumme ermittelt.
- bei erfolgloser außergerichtlicher Verhandlung Klage einreicht.
- vor Gericht durch eine zielführende Beweisführung Ihren Anspruch geltend macht.
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