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Ratgeber Vertragsrecht Vertrag Vertrag anfechten
Stand 07.11.2019
Lesezeit 9 min

In 3 Schritten erfolgreich Vertrag anfechten

Verträge, die z. B. aufgrund eines Irrtums oder einer Täuschung geschlossen wurden, sind anfechtbar. Mit einer Anfechtungserklärung können Sie sich aus einem Vertrag lösen. Verweigert der Vertragspartner die Rückabwicklung, können Sie die Vertragsanfechtung gerichtlich durchsetzen.

Franz Gerstenberger
Beitrag von Franz Gerstenberger
Redakteur für Rechthemen
Aktualisiert am 07.11.2019

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In 3 Schritten erfolgreich Vertrag anfechten
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Das Wichtigste in Kürze:
  • Ein Vertrag lässt sich anfechten, wenn ein Anfechtungsgrund vorliegt – z. B. arglistige Täuschung, Irrtum oder Drohung.
  • Mit einer formlosen Anfechtungserklärung können Sie einen Vertrag anfechten.
  • Die Frist zur Anfechtung läuft, sobald der Anfechtungsgrund bekannt ist.
  • Das Recht auf Anfechtung verjährt nach 10 Jahren: Eine Vertragsanfechtung ist dann nicht mehr möglich.
  • Bei erfolgreicher Vertragsanfechtung kommt es zur Rückabwicklung des Vertrages: Vertragsgegenstand oder -leistung müssen dann zurückgegeben oder bezahlt werden.
  • Der Vertragsgegner kann für die Vertragsrückabwicklung Schadensersatz verlangen, wenn er z. B. bereits zur Erfüllung des Vertrages etwas investiert hat.
  • Akzeptiert Ihr Vertragspartner die Anfechtung nicht, kann ein Anwalt Ihr Anfechtungsrecht durchsetzen – wenn nötig auch vor Gericht.
Inhaltsverzeichnis
  1. Kann ich einen Vertrag anfechten?
  2. Anfechtungsgründe: Wann kann ich einen Vertrag anfechten?
  3. In 3 Schritten einen Vertrag anfechten
  4. Folgen einer Vertragsanfechtung
  5. So können Sie Ihre Vertragsanfechtung rechtssicher durchsetzen

1. Kann ich einen Vertrag anfechten?

Ja, jeder Vertrag ist anfechtbar – egal, ob Sie einen Kauf-, Werk-, Bau-, Aufhebungsvertrag oder Erbvertrag anfechten möchten. So können Sie sich ohne Zustimmung des Vertragsgegners aus einem Vertrag befreien.

Mit einer erfolgreichen Anfechtung können Sie einen Vertrag teilweise oder vollständig auflösen.

Dafür muss gemäß BGB (Bürgerlichem Gesetzbuch) einer der folgenden Anfechtungsgründe vorliegen:

  • Inhaltsirrtum
  • Erklärungsirrtum
  • Eigenschaftsirrtum
  • Arglistige Täuschung und Drohung
  • Falsche Übermittlung der Vertragserklärung durch einen Stellvertreter

2. Anfechtungsgründe: Wann kann ich einen Vertrag anfechten?

Ob ein Vertrag anfechtbar ist, entscheiden die gesetzlichen Anfechtungsgründe (BGB §§ 119–124). Liegt einer der folgenden Anfechtungsgründe vor, können Sie Ihren Vertrag anfechten:

Inhaltsirrtum

Hat ein Vertragspartner etwas falsch verstanden, ist eine Vertragsanfechtung durchsetzbar, da ein Inhaltsirrtum vorliegt: Er willigt zwar in den Vertrag ein, aber irrt sich über den Sinn und die Bedeutung seiner Aussage oder Einwilligungserklärung.

Beispiele:

  • Ein Café-Inhaber bestellt ein Dutzend Packungen Kaffee mit dem Glauben, ein Dutzend seien 6 Stück.
  • Die Großeltern A und B möchten anlässlich des Wochenendbesuches ihrer Tochter für ihren Enkel einen Kinderwagen leihen. A hat von einer Freundin gehört, dass das Kinderfachgeschäft folgende Möglichkeit anbietet: „Kinderwaagen auch leihweise erhältlich.“ A bestellt bei diesem Geschäft einen Kinderwagen, bekommt aber eine Kinderwaage geliefert.

Erklärungsirrtum

Verschreibt, vergreift, verspricht oder vertippt sich ein Vertragspartner, lässt sich der Vertrag anfechten: Das Gewollte und das Erklärte stimmen nicht überein und es liegt ein Erklärungsirrtum vor.

Beispiele:

  • Ein Verkäufer möchte sein Auto für 5.400 € verkaufen, verschreibt sich jedoch im Kaufvertrag und bietet seinen Wagen für 540 € an.
  • X möchte in einem Onlineshop 10 Teller bestellen, vertippt sich jedoch und bestellt 1.000 Stück.

Eigenschaftsirrtum

Irrt sich ein Vertragspartner über eine sogenannte verkehrswesentliche Eigenschaft einer Sache oder Person bei der Abgabe seiner Willenserklärung, liegt ein Eigenschaftsirrtum vor und der Vertrag ist anfechtbar.  

Verkehrswesentliche Eigenschaften einer Sache sind z. B. Größe, Material, Herkunft, Herstellungs- und Baujahr.

Verkehrswesentliche Eigenschaften einer Person sind z. B. Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit, Alter, Sachkunde, Geschlecht oder Zahlungsfähigkeit.

Beispiele:

  • Y verkauft Ihren Ring, von dem sie denkt, er sei aus Gold. Nach Abschluss des Kaufes stellt sich jedoch heraus, dass der Ring aus Messing ist.
  • Die Leiterin eines Kindergartens stellt einen Bewerber ein, der angibt, zahlreiche qualifizierende Diplome zu haben. In Wirklichkeit liegen jedoch keinerlei der besagten Diplome vor.

Arglistige Täuschung und Drohung

Sie können einen Vertrag anfechten, wenn Sie in ihn eingewilligt haben, weil Sie getäuscht oder bedroht wurden.

Beispiele:

  • Hat eine Ehefrau ihrem Mann wesentliche Vermögenswerte verschwiegen und damit getäuscht, kann der Ehemann den Ehevertrag anfechten.
  • Der interessierte Käufer eines Autos droht dem Verkäufer mit Gewalt, wenn dieser sein Auto nicht günstiger verkauft.

Falsche Übermittlung der Vertragserklärung

Ein Vertrag kann auch über einen Stellvertreter geschlossen werden. Gibt dieser Vertragsinhalte falsch wieder, liegt eine falsche Übermittlung der Vertragserklärung vor und die Anfechtung des Vertrages ist möglich.

Hinweis
Sonderfall: Anfechtung wegen Geschäftsunfähigkeit

Willigt eine geschäftsunfähige Person in einen Vertrag ein, ist dieser von Beginn an nichtig – es existiert kein Vertrag.

Geschäftsunfähig ist eine Person, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder an einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung oder einer psychischen Krankheit leidet. Kinder zwischen 7 und 17 gelten als beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass beim Vertragsschluss die Eltern zustimmen müssen. Stimmen die Eltern einem Vertrag nicht zu, ist er unwirksam.

Hat der Vertragspartner auf die Geschäftsfähigkeit vertraut und bereits in den Vertrag investiert – z. B. durch Versandkosten –, kann er dafür Schadensersatz verlangen.

3. In 3 Schritten einen Vertrag anfechten

Sie können in 3 Schritten erfolgreich einen Vertrag anfechten: Halten Sie die Frist ein, klären Sie den Anfechtungsgrund und setzen Sie eine Anfechtungserklärung an Ihren Vertragspartner auf.

Rechtsberatung
Sonderfall Notarvertrag

Das folgende Vorgehen eignet sich für die meisten Vertragsarten. Wurde der anzufechtende Vertrag aber unter Aufsicht eines Notars geschlossen, kann ein anderes Vorgehen nötig sein. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Beitrag Notarvertrag anfechten.

I. Fristen einhalten

Wie lange man einen Vertrag anfechten kann, bestimmt die Verjährungsfrist: Ihr Recht auf Anfechtung ist verjährt, wenn seit Vertragsabschluss 10 Jahre vergangen sind. Sie können einen Vertrag dann nicht mehr anfechten.

Je nach Anfechtungsgrund bleibt Ihnen für die Vertragsanfechtung unterschiedlich lange Zeit:

  • Anfechtung wegen Irrtums: Reagieren Sie unverzüglich, sobald Sie Kenntnis vom Irrtum erlangt haben.
  • Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und Drohung: Frist zur Anfechtung von 1 Jahr ab Kenntnis über die Täuschung oder Ende der bedrohlichen Situation.

II. Anfechtungsgrund identifizieren

Der Anfechtungsgrund ist die Grundlage Ihrer Vertragsanfechtung und muss zweifelsfrei identifiziert sein.

Sie müssen Ihren Anfechtungsgrund zunächst nicht beweisen. Kommt es allerdings zum Gerichtsverfahren, brauchen Sie Beweise für Irrtum, Täuschung, Drohung oder falsche Übermittlung.

Die Beweise sind so individuell wie jeder Vertrag. Mögliche Beweismittel sind z. B. eine logische Erklärung der Umstände und Ihrer persönlichen Situation oder ein Gutachten über den Vertragsgegenstand.

Sind Sie sich unsicher, ob vorliegende Beweise zur erfolgreichen Vertragsanfechtung ausreichen, kann ein advocado Partner-Anwalt für Sie die Beweisführung übernehmen und den Vertrag anfechten. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.

III. Anfechtungserklärung schreiben

Für eine korrekte Anfechtungserklärung gelten keine Formvorschriften – sie muss nicht einmal die Wörter „anfechten“ oder „Anfechtung“ enthalten.

Aber: Das Schreiben muss 2 Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Erklärung muss sich an den richtigen Anfechtungsgegner richten: Das ist in der Regel Ihr Vertragspartner. Wurde Ihr Vertrag durch einen Stellvertreter geschlossen, kann dieser Ihr Anfechtungsgegner sein.
  • Es muss mindestens ein Anfechtungsgrund vorliegen und glaubhaft erklärt sein.

Eine Anfechtungserklärung ist nur wirksam, wenn Sie dem Vertragspartner auch zugestellt wird. Um die Zustellung jederzeit beweisen zu können, sollten Sie eine Anfechtungserklärung als Einschreiben mit Rückschein versenden.

Achtung
Vorsicht vor Muster-Vorlagen!

Sie finden im Internet zahlreiche Muster für eine Anfechtungserklärung, um damit Ihren Vertrag anzufechten. Sie sollten diese Vorlagen jedoch nur zur Orientierung nutzen: Muster sind allgemein und werden Ihrem persönlichen Fall nicht gerecht, da Ihr Anfechtungsgrund individuell dargelegt werden sollte.

Ein advocado Partner-Anwalt kann Sie bei der Formulierung einer einwandfreien Anfechtungserklärung unterstützen.

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4. Folgen einer Vertragsanfechtung

Wird ein Vertrag erfolgreich angefochten, kommt es zur Rückabwicklung: Die Situation muss so wiederhergestellt werden, als hätte es den Vertrag nie gegeben. Das bedeutet, die Vertragspartner werden finanziell und rechtlich so gestellt, wie sie vor Vertragsschluss standen – zum Beispiel:

  • Der Kaufgegenstand muss zurückgegeben werden.
  • Erbrachte Leistungen können nicht rückgängig gemacht und müssen deswegen bezahlt werden.
  • Aufgewendetet Materialien müssen bezahlt werden.

Wenn der Vertragspartner die Anfechtungserklärung nicht akzeptiert, können Sie Klage einreichen: Dann müssen Sie vor Gericht beweisen, dass ein Anfechtungsgrund vorliegt und Sie ein Anfechtungsrecht haben.

Vertragsanfechtungen aufgrund von Irrtümern (§ 119 BGB) oder falscher Übermittlung (§ 120 BGB) ziehen einen Schadenersatzanspruch nach sich:

Der Anfechtende muss dem Vertragsgegner den sogenannten. „Vertrauensschaden“ zahlen. Dazu zählen alle Schäden, die durch das Vertrauen auf den Bestand des Vertrages entstanden sind – z. B. Liefer- oder Lagerkosten oder entgangene Gewinne.

Rechtsberatung
Alternative: Nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht

Sie müssen einen Vertrag nicht anfechten, wenn Sie ein Widerrufsrecht haben: Nutzen Sie Ihr Recht auf Widerruf, können Sie von einem Vertrag zurücktreten und müssen für Vertrauensschäden keinen Schadenersatz zahlen.

Ob und wann ein Widerrufsrecht besteht, ist von Ihrem Vertrag abhängig. Ein advocado Partner-Anwalt kann schnell klären, ob Sie von Ihrem Vertrag zurücktreten können, ohne Schadensersatz zu zahlen. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.

5. So setzen Sie Ihre Vertragsanfechtung rechtssicher durch

Sie können einen Vertrag selbstständig anfechten. Voraussetzungen sind ein Anfechtungsgrund, eine einwandfreie Anfechtungserklärung und fristgerechte Übermittlung an den Vertragspartner.

Können Sie diese Voraussetzungen nicht allein erfüllen, kann die Unterstützung eines Anwalts sinnvoll sein. Der Anwalt sichert Ihre Vertragsanfechtung ab und vermittelt zwischen den Parteien, sollte der Vertragspartner die Anfechtung nicht akzeptieren und die Rückabwicklung verweigern.

Ein Anwalt für Vertragsrecht unternimmt zur Durchsetzung Ihrer Interessen Folgendes:

  • Prüfung des Vertrages und der Umstände bei Vertragsunterzeichnung
  • Beweis des individuellen Anfechtungsgrundes
  • Verfassen einer rechtssicheren Anfechtungserklärung
  • Einhaltung der Anfechtungs- und Verjährungsfrist
  • Vermittlung zwischen den Vertragsparteien im Sinne einer einvernehmlichen Vertragsauflösung
  • Prüfung bestehender Schadensersatzansprüche nach der Anfechtung
  • Entkräftung der Gegenargumente des Vertragspartners mit zielgerichteter Beweisführung
  • Klärung des Widerrufs- oder Rücktrittsrechts als Alternative zur Anfechtung
  • Klageeinreichung, sollte der Vertragspartner die Rückabwicklung verweigern
  • Vertretung vor Gericht und Durchsetzung der Vertragsanfechtung mit passender Verteidigungsstrategie

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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Franz Gerstenberger
Franz Gerstenberger
Redakteur für Rechthemen
Aktualisiert am 07.11.2019

Als Teil der juristischen Redaktion von advocado arbeitet Franz Gerstenberger täglich dafür, dass jeder Leser auf seine individuelle Rechtsfrage eine verständliche Antwort erhält. Für Ratsuchende findet er dank linguistischer Fachkompetenz nachhaltige Lösungen im Zivil- und Internetrecht.

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