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Stand 07.11.2019
Lesezeit 9 min

# In 3 Schritten erfolgreich Vertrag anfechten
Verträge, die z. B. aufgrund eines Irrtums oder einer Täuschung geschlossen wurden, sind anfechtbar. Mit einer Anfechtungserklärung können Sie sich aus einem Vertrag lösen. Verweigert der Vertragspartner die Rückabwicklung, können Sie die Vertragsanfechtung gerichtlich durchsetzen.
 ![Franz Gerstenberger](assets/images/7/franz-gerstenberger-1ksv8gavmfb9q17.jpg)  Beitrag von Franz Gerstenberger
 **Redakteur für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 07.11.2019
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Verträge, die z. B. aufgrund eines Irrtums oder einer Täuschung geschlossen wurden, sind anfechtbar. Mit einer Anfechtungserklärung können Sie sich aus einem Vertrag lösen. Verweigert der Vertragspartner die Rückabwicklung, können Sie die Vertragsanfechtung gerichtlich durchsetzen.
Inhaltsverzeichnis
1. [Kann ich einen Vertrag anfechten?](ratgeber/vertragsrecht/vertrag/vertrag-anfechten.html#voraussetzungen "Kann ich einen Vertrag anfechten?")
2. [Anfechtungsgründe: Wann kann ich einen Vertrag anfechten?](ratgeber/vertragsrecht/vertrag/vertrag-anfechten.html#gruende "Anfechtungsgründe: Wann kann ich einen Vertrag anfechten?")
3. [In 3 Schritten einen Vertrag anfechten](ratgeber/vertragsrecht/vertrag/vertrag-anfechten.html#vorgehen "In 3 Schritten einen Vertrag anfechten")
4. [Folgen einer Vertragsanfechtung](ratgeber/vertragsrecht/vertrag/vertrag-anfechten.html#folgen "Folgen einer Vertragsanfechtung")
5. [So können Sie Ihre Vertragsanfechtung rechtssicher durchsetzen](ratgeber/vertragsrecht/vertrag/vertrag-anfechten.html#anwalt "So können Sie Ihre Vertragsanfechtung rechtssicher durchsetzen")
 Das Wichtigste in Kürze:
- Ein Vertrag lässt sich anfechten, wenn ein Anfechtungsgrund vorliegt – z. B. arglistige Täuschung, Irrtum oder Drohung.
- Mit einer formlosen Anfechtungserklärung können Sie einen Vertrag anfechten.
- Die Frist zur Anfechtung läuft, sobald der Anfechtungsgrund bekannt ist.
- Das Recht auf Anfechtung verjährt nach 10 Jahren: Eine Vertragsanfechtung ist dann nicht mehr möglich.
- Bei erfolgreicher Vertragsanfechtung kommt es zur Rückabwicklung des Vertrages: Vertragsgegenstand oder -leistung müssen dann zurückgegeben oder bezahlt werden.
- Der Vertragsgegner kann für die Vertragsrückabwicklung Schadensersatz verlangen, wenn er z. B. bereits zur Erfüllung des Vertrages etwas investiert hat.
- Akzeptiert Ihr Vertragspartner die Anfechtung nicht, kann ein Anwalt Ihr Anfechtungsrecht durchsetzen – wenn nötig auch vor Gericht.
Inhaltsverzeichnis
1. [Kann ich einen Vertrag anfechten?](ratgeber/vertragsrecht/vertrag/vertrag-anfechten.html#voraussetzungen "Kann ich einen Vertrag anfechten?")
2. [Anfechtungsgründe: Wann kann ich einen Vertrag anfechten?](ratgeber/vertragsrecht/vertrag/vertrag-anfechten.html#gruende "Anfechtungsgründe: Wann kann ich einen Vertrag anfechten?")
3. [In 3 Schritten einen Vertrag anfechten](ratgeber/vertragsrecht/vertrag/vertrag-anfechten.html#vorgehen "In 3 Schritten einen Vertrag anfechten")
4. [Folgen einer Vertragsanfechtung](ratgeber/vertragsrecht/vertrag/vertrag-anfechten.html#folgen "Folgen einer Vertragsanfechtung")
5. [So können Sie Ihre Vertragsanfechtung rechtssicher durchsetzen](ratgeber/vertragsrecht/vertrag/vertrag-anfechten.html#anwalt "So können Sie Ihre Vertragsanfechtung rechtssicher durchsetzen")

## 1. Kann ich einen Vertrag anfechten?
Ja, **jeder Vertrag ist anfechtbar** – egal, ob Sie einen Kauf-, Werk-, Bau-, [Aufhebungsvertrag](ratgeber/arbeitsrecht/aufhebungsvertrag/aufhebungsvertrag-anfechten.html "Aufhebungsvertrag anfechten: 4 Gründe für die erfolgreiche Anfechtung eines Aufhebungsvertrags") oder [Erbvertrag anfechten](ratgeber/erbrecht/erbschaft/erbvertrag-anfechten.html "Erbvertrag anfechten - 8 Gründe zur Anfechtung eines Erbvertrags") möchten. So können Sie sich **ohne Zustimmung des Vertragsgegners** aus einem Vertrag befreien.
Mit einer erfolgreichen Anfechtung können Sie einen Vertrag **teilweise oder vollständig auflösen**.
Dafür muss gemäß BGB (Bürgerlichem Gesetzbuch) einer der folgenden **Anfechtungsgründe** vorliegen:
- Inhaltsirrtum
- Erklärungsirrtum
- Eigenschaftsirrtum
- Arglistige Täuschung und Drohung
- Falsche Übermittlung der Vertragserklärung durch einen Stellvertreter

## 2. Anfechtungsgründe: Wann kann ich einen Vertrag anfechten?
Ob ein Vertrag anfechtbar ist, entscheiden die gesetzlichen Anfechtungsgründe (BGB **§§ 119**–**124**). Liegt einer der folgenden Anfechtungsgründe vor, können Sie Ihren Vertrag anfechten:

### Inhaltsirrtum
Hat ein Vertragspartner etwas **falsch verstanden**, ist eine Vertragsanfechtung durchsetzbar, da ein Inhaltsirrtum vorliegt: Er willigt zwar in den Vertrag ein, aber irrt sich über den **Sinn** und die **Bedeutung** seiner Aussage oder Einwilligungserklärung.
Beispiele:
- Ein Café-Inhaber bestellt ein Dutzend Packungen Kaffee mit dem Glauben, ein Dutzend seien 6 Stück.
- Die Großeltern A und B möchten anlässlich des Wochenendbesuches ihrer Tochter für ihren Enkel einen Kinderwagen leihen. A hat von einer Freundin gehört, dass das Kinderfachgeschäft folgende Möglichkeit anbietet: „Kinderwaagen auch leihweise erhältlich.“ A bestellt bei diesem Geschäft einen Kinderwagen, bekommt aber eine Kinderwaage geliefert.

### Erklärungsirrtum
**Verschreibt**, **vergreift**, **verspricht** oder **vertippt** sich ein Vertragspartner, lässt sich der Vertrag anfechten: Das Gewollte und das Erklärte stimmen nicht überein und es liegt ein Erklärungsirrtum vor.
Beispiele:
- Ein Verkäufer möchte sein Auto für 5.400 € verkaufen, verschreibt sich jedoch im Kaufvertrag und bietet seinen Wagen für 540 € an.
- X möchte in einem Onlineshop 10 Teller bestellen, vertippt sich jedoch und bestellt 1.000 Stück.

### Eigenschaftsirrtum
Irrt sich ein Vertragspartner über eine sogenannte **verkehrswesentliche Eigenschaft** einer **Sache** oder **Person** bei der Abgabe seiner Willenserklärung, liegt ein Eigenschaftsirrtum vor und der Vertrag ist anfechtbar.
Verkehrswesentliche Eigenschaften einer **Sache** sind z. B. Größe, Material, Herkunft, Herstellungs- und Baujahr.
Verkehrswesentliche Eigenschaften einer **Person** sind z. B. Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit, Alter, Sachkunde, Geschlecht oder Zahlungsfähigkeit.
Beispiele:
- Y verkauft Ihren Ring, von dem sie denkt, er sei aus Gold. Nach Abschluss des Kaufes stellt sich jedoch heraus, dass der Ring aus Messing ist.
- Die Leiterin eines Kindergartens stellt einen Bewerber ein, der angibt, zahlreiche qualifizierende Diplome zu haben. In Wirklichkeit liegen jedoch keinerlei der besagten Diplome vor.

### Arglistige Täuschung und Drohung
Sie können einen Vertrag anfechten, wenn Sie in ihn eingewilligt haben, weil Sie **getäuscht** oder **bedroht** wurden.
Beispiele:
- Hat eine Ehefrau ihrem Mann wesentliche Vermögenswerte verschwiegen und damit getäuscht, kann der Ehemann den [Ehevertrag anfechten](ratgeber/familienrecht/ehevertrag/ehevertrag-anfechten.html "Ehevertrag anfechten: Wann & wie Sie den Ehevertrag anfechten können").
- Der interessierte Käufer eines Autos droht dem Verkäufer mit Gewalt, wenn dieser sein Auto nicht günstiger verkauft.

### Falsche Übermittlung der Vertragserklärung
Ein Vertrag kann auch über einen Stellvertreter geschlossen werden. Gibt dieser Vertragsinhalte falsch wieder, liegt eine **falsche Übermittlung der Vertragserklärung** vor und die Anfechtung des Vertrages ist möglich.
Sonderfall: Anfechtung wegen Geschäftsunfähigkeit
Willigt eine **geschäftsunfähige** Person in einen Vertrag ein, ist dieser **von Beginn an nichtig** – es existiert kein Vertrag.
**Geschäftsunfähig** ist eine Person, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder an einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung oder einer psychischen Krankheit leidet. Kinder zwischen 7 und 17 gelten als **beschränkt geschäftsfähig**. Das bedeutet, dass beim Vertragsschluss die Eltern zustimmen müssen. Stimmen die Eltern einem Vertrag nicht zu, ist er unwirksam.
Hat der Vertragspartner auf die Geschäftsfähigkeit **vertraut** und bereits in den Vertrag investiert – z. B. durch Versandkosten –, kann er dafür **Schadensersatz** verlangen.

## 3. In 3 Schritten einen Vertrag anfechten
Sie können in 3 Schritten erfolgreich einen Vertrag anfechten: Halten Sie die **Frist** ein, klären Sie den **Anfechtungsgrund** und setzen Sie eine **Anfechtungserklärung an Ihren Vertragspartner** auf.
Sonderfall Notarvertrag
Das folgende Vorgehen eignet sich für die meisten Vertragsarten. Wurde der anzufechtende Vertrag aber unter Aufsicht eines Notars geschlossen, kann ein anderes Vorgehen nötig sein. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Beitrag [Notarvertrag anfechten](ratgeber/vertragsrecht/vertrag/notarvertrag-anfechten.html "Notarvertrag anfechten: So erreichen Sie die Anfechtung").

### I. Fristen einhalten
Wie lange man einen Vertrag anfechten kann, bestimmt die **Verjährungsfrist**: Ihr Recht auf Anfechtung ist verjährt, wenn seit Vertragsabschluss **10 Jahre** vergangen sind. Sie können einen Vertrag dann nicht mehr anfechten.
Je nach Anfechtungsgrund bleibt Ihnen für die Vertragsanfechtung unterschiedlich lange Zeit:
- **Anfechtung wegen Irrtums**: Reagieren Sie unverzüglich, sobald Sie Kenntnis vom Irrtum erlangt haben.
- **Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und Drohung**: Frist zur Anfechtung von 1 Jahr ab Kenntnis über die Täuschung oder Ende der bedrohlichen Situation.

### II. Anfechtungsgrund identifizieren
Der Anfechtungsgrund ist die Grundlage Ihrer Vertragsanfechtung und muss zweifelsfrei identifiziert sein.
Sie müssen Ihren Anfechtungsgrund zunächst **nicht beweisen**. Kommt es allerdings zum Gerichtsverfahren, brauchen Sie Beweise für Irrtum, Täuschung, Drohung oder falsche Übermittlung.
Die Beweise sind so individuell wie jeder Vertrag. Mögliche Beweismittel sind z. B. eine **logische Erklärung** der Umstände und Ihrer persönlichen Situation oder ein **Gutachten** über den Vertragsgegenstand.
Sind Sie sich unsicher, ob vorliegende Beweise zur erfolgreichen Vertragsanfechtung ausreichen, kann ein advocado Partner-Anwalt für Sie die Beweisführung übernehmen und den Vertrag anfechten. [Jetzt Ersteinschätzung erhalten](https://www.advocado.de/anliegen-schildern/ "Rechtsfrage stellen").

### III. Anfechtungserklärung schreiben
Für eine korrekte Anfechtungserklärung gelten **keine Formvorschriften** – sie muss nicht einmal die Wörter „anfechten“ oder „Anfechtung“ enthalten.
**Aber:** Das Schreiben muss **2 Voraussetzungen** erfüllen:
- Die Erklärung muss sich an den richtigen **Anfechtungsgegner** richten: Das ist in der Regel Ihr Vertragspartner. Wurde Ihr Vertrag durch einen Stellvertreter geschlossen, kann dieser Ihr Anfechtungsgegner sein.
- Es muss mindestens ein **Anfechtungsgrund** vorliegen und glaubhaft erklärt sein.
Eine Anfechtungserklärung ist nur wirksam, wenn Sie dem Vertragspartner auch zugestellt wird. Um die Zustellung jederzeit **beweisen** zu können, sollten Sie eine Anfechtungserklärung als **Einschreiben mit Rückschein** versenden.
Vorsicht vor Muster-Vorlagen!
Sie finden im Internet zahlreiche Muster für eine Anfechtungserklärung, um damit Ihren Vertrag anzufechten. Sie sollten diese Vorlagen jedoch nur **zur Orientierung** nutzen: Muster sind allgemein und werden Ihrem persönlichen Fall nicht gerecht, da Ihr Anfechtungsgrund individuell dargelegt werden sollte.
Ein advocado Partner-Anwalt kann Sie bei der Formulierung einer einwandfreien Anfechtungserklärung unterstützen.
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## 4. Folgen einer Vertragsanfechtung
Wird ein Vertrag erfolgreich angefochten, kommt es zur **Rückabwicklung**: Die Situation muss so wiederhergestellt werden, als hätte es den Vertrag nie gegeben. Das bedeutet, die Vertragspartner werden **finanziell** und **rechtlich** so gestellt, wie sie vor Vertragsschluss standen – zum Beispiel:
- Der Kaufgegenstand muss zurückgegeben werden.
- Erbrachte Leistungen können nicht rückgängig gemacht und müssen deswegen bezahlt werden.
- Aufgewendetet Materialien müssen bezahlt werden.
Wenn der Vertragspartner die **Anfechtungserklärung nicht akzeptiert**, können Sie [Klage einreichen](ratgeber/zivilprozessrecht/klage/klage-einreichen.html "Klage einreichen – so kommen Sie zu Ihrem Recht"): Dann müssen Sie **vor Gericht beweisen**, dass ein Anfechtungsgrund vorliegt und Sie ein Anfechtungsrecht haben.
Vertragsanfechtungen aufgrund von Irrtümern (§ 119 BGB) oder falscher Übermittlung (§ 120 BGB) ziehen einen [Schadenersatzanspruch](ratgeber/vertragsrecht/schadensersatz/schadensersatz-geltend-machen.html "Schadensersatz geltend machen – so geht's") nach sich:
Der Anfechtende muss dem Vertragsgegner den sogenannten. **„Vertrauensschaden“** zahlen. Dazu zählen alle Schäden, die durch das **Vertrauen auf den Bestand des Vertrages** entstanden sind – z. B. Liefer- oder Lagerkosten oder entgangene Gewinne.
Alternative: Nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht
Sie müssen einen Vertrag nicht anfechten, wenn Sie ein **Widerrufsrecht** haben: Nutzen Sie Ihr Recht auf Widerruf, können Sie von einem Vertrag zurücktreten und müssen für Vertrauensschäden **keinen Schadenersatz** zahlen.
Ob und wann ein Widerrufsrecht besteht, ist von Ihrem Vertrag abhängig. Ein advocado Partner-Anwalt kann schnell klären, ob Sie von Ihrem Vertrag zurücktreten können, ohne Schadensersatz zu zahlen. [Jetzt Ersteinschätzung erhalten](https://www.advocado.de/anliegen-schildern/ "Rechtsfrage stellen").

## 5. So setzen Sie Ihre Vertragsanfechtung rechtssicher durch
Sie können einen Vertrag selbstständig anfechten. Voraussetzungen sind ein Anfechtungsgrund, eine einwandfreie Anfechtungserklärung und fristgerechte Übermittlung an den Vertragspartner.
Können Sie diese Voraussetzungen nicht allein erfüllen, kann die Unterstützung eines Anwalts sinnvoll sein. Der Anwalt sichert Ihre Vertragsanfechtung ab und vermittelt zwischen den Parteien, sollte der Vertragspartner die Anfechtung nicht akzeptieren und die Rückabwicklung verweigern.
Ein [Anwalt für Vertragsrecht](rechtsanwalt/anwalt-vertragsrecht.html "Anwalt für Vertragsrecht") unternimmt zur Durchsetzung Ihrer Interessen Folgendes:
- Prüfung des Vertrages und der Umstände bei Vertragsunterzeichnung
- Beweis des individuellen Anfechtungsgrundes
- Verfassen einer rechtssicheren Anfechtungserklärung
- Einhaltung der Anfechtungs- und Verjährungsfrist
- Vermittlung zwischen den Vertragsparteien im Sinne einer einvernehmlichen Vertragsauflösung
- Prüfung bestehender Schadensersatzansprüche nach der Anfechtung
- Entkräftung der Gegenargumente des Vertragspartners mit zielgerichteter Beweisführung
- Klärung des Widerrufs- oder Rücktrittsrechts als Alternative zur Anfechtung
- Klageeinreichung, sollte der Vertragspartner die Rückabwicklung verweigern
- Vertretung vor Gericht und Durchsetzung der Vertragsanfechtung mit passender Verteidigungsstrategie
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem **Netzwerk mit über** **550** **Partner-Anwälten**. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden  für eine **kostenlose Ersteinschätzung** zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
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 Franz Gerstenberger
 **Redakteur für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 07.11.2019
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