Immobilienkaufvertrag prüfen lassen: Worauf sollte man achten?
Beitrag von Olga Karrasch
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am
Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
Ein Immobilienkaufvertrag ist der notariell beurkundete Vertrag, mit dem sich Käufer und Verkäufer zur Übertragung bzw. zum Erwerb von Eigentum an einer Immobilie verpflichten.
Gilt, wenn …
Sie einen Entwurf für den Kaufvertrag erhalten haben und ein Notartermin ansteht.
es um Haus, Wohnung oder Grundstück in Deutschland geht (inkl. Eigentumswohnung/WEG).
Sie Kaufpreis, Übergabe, Mängel und „was gehört dazu?“ nicht nur mündlich geregelt haben.
Sonderfall: Handelt es sich um einen Bauträgervertrag (Kauf + Bauverpflichtung), einen gewerblichen Investment-Deal, einen Zwangsversteigerungskauf oder einen Vertrag mit komplizierten Belastungen (z. B. Erbbaurecht, Nießbrauch, umfangreiche Dienstbarkeiten), reichen allgemeine Hinweise oft nicht aus – dann sollte der Entwurf individuell geprüft und die Strategie frühzeitig abgestimmt werden.
Wichtigste Frist: Wenn Sie als Verbraucher*in an einem notariellen Verbrauchervertrag beteiligt sind, soll Ihnen der Notar den beabsichtigten Vertragstext im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung stellen. Die Frist läuft praktisch ab Zugang des Entwurfs (nicht „ab Notartermin“).
Diese Informationen sollten Sie bereithalten
Vertragsentwurf (inkl. Anlagen), Exposé, Schriftwechsel zu Zusagen (Küche, Stellplatz, Renovierungen).
Grundbuchauszug/Angaben zu Belastungen, ggf. Teilungserklärung + Protokolle (bei Eigentumswohnung).
Häufigster Fehler: Den Entwurf erst kurz vor dem Termin zu lesen – und darauf zu vertrauen, man könne „nach der Unterschrift noch 14 Tage widerrufen“.
Wenn Sie bereits einen Entwurf haben und unsicher sind, welche Klauseln für Sie kritisch sind, können Sie über advocado eine kostenlose Ersteinschätzung bei einer Partner-Anwältin oder einem Partner-Anwalt anfragen – unverbindlich, damit Sie wissen, welche Punkte vor dem Notartermin zu klären sind.
So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein
Entwurf liegt vor, Termin in weniger als 14 Tagen (und Sie sind Verbraucher*in): Klären Sie, ob die Entwurfsübersendung durch den Notar erfolgt ist und ob genügend Prüfzeit bleibt.
Eigentumswohnung, vermietetes Objekt, Bauträger, erhebliche Belastungen im Grundbuch, Zeitdruck, „Sonderwünsche“: Prüfen Sie nicht nur „Pflichtangaben“, sondern vor allem Risiko-Klauseln und die Anlagen.
Wichtige Zusagen nur mündlich (Küche, Stellplatz, Mängelbeseitigung, Renovierungen): Ohne klare schriftliche Regelung im Vertrag/Anlage wird es später häufig schwierig.
Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?
Sicher ist:
Ein Grundstücks-/Immobilienkaufvertrag braucht grundsätzlich notarielle Beurkundung.
Der Notar ist neutral und unparteiisch – anders als ein Rechtsanwalt vertritt er nicht einseitig Ihre Interessen.
Ein allgemeines „14-Tage-Widerrufsrecht“ gibt es beim notariellen Immobilienkauf in der Regel nicht; Rücktritt/Anfechtung sind an Voraussetzungen gebunden.
Kommt auf den Einzelfall an:
Ob und wie Sie sich bei Finanzierungsproblemen lösen können (nur, wenn es vertraglich sinnvoll geregelt ist).
Welche Rechte Sie bei Mängeln haben (Haftungsausschlüsse, Zusicherungen, Kenntnis, Arglist).
Wie Sie bei Wohnflächenabweichungen, Zubehör (Küche), Übergabe und Lastenwechsel am besten absichern.
Sie möchten Ihren Immobilienkaufvertrag prüfen lassen?
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Eine advocado Partner-Anwältin erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Optionen.
1. Warum einen Immobilienkaufvertrag prüfen lassen?
Sie haben bereits Ihre Wunschimmobilie gefunden, besichtigt und alle Einzelheiten mit dem Makler oder Verkäufer besprochen? Im nächsten Schritt steht Ihnen der Gang zum Notar bevor. Denn alle Immobilienkaufverträge müssen in Deutschland notariell beglaubigt werden. Zuvor sollten Sie den Immobilienkaufvertrag allerdings anwaltlich prüfen lassen.
Denn der Käufer muss selbst dafür sorgen, dass der ausgearbeitete Immobilienkaufvertrag keine für ihn nachteiligen Klauseln enthält. Wer sich die dafür nötige Zeit nimmt, kann böse Überraschungen vermeiden. Dies können beispielsweise folgende sein:
Sie haben bei Mängeln an der Immobilie keine Haftungsansprüche.
Sie müssen plötzlich Ihre Einfahrt mit einem oder mehreren Nachbarn teilen.
Die Einbauküche fehlt bei Objektübergabe, obwohl Sie davon ausgegangen sind, dass Sie diese mitgekauft hätten.
Sie können nicht zum gewünschten Termin in Ihre neue Immobilie einziehen.
Die tatsächliche Wohnfläche ist bedeutend kleiner, als angenommen.
Achtung
Verbraucherschutzorganisationen warnen regelmäßig vor Immobilienkaufverträgen, die Bauträger erstellt haben. Diese enthalten oftmals für den Käufer nachteilige Zahlungsmodalitäten.
Unterzeichnen Sie den Vertrag voreilig, haben Sie im Nachhinein nur sehr geringe Chancen, dagegen anzugehen.
Wer einen unausgewogenen, verbraucherfeindlichen Vertrag unterschreibt, hat den Streit bereits vorprogrammiert.
Manuela Reibold-Rolinger
Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Immobilienrecht
2. Diese 5 Pflichtangaben sollten Sie im Immobilienkaufvertrag prüfen lassen
Wie bei jedem anderen Vertrag auch, müssen Immobilienkaufverträge verschiedene Pflichtangaben enthalten, um rechtsgültig zu sein. Sind diese ungenau oder fehlerhaft, kann es passieren, dass Sie als Käufer später keine Rechtsansprüche geltend machen können.
Prüfen Sie deshalb zunächst folgende formale Vertragsbestandteile:
Angaben zu den Vertragspartnern
Angaben zu den Vertragsparteien (Käufer, Verkäufer) sind ein wesentlicher Vertragsbestandteil. Diese Daten müssen enthalten sein:
Name (ggf. Geburtsname) & Vorname
Geburtsdatum
Anschrift
Steuer-Identifikationsnummer
Angaben zum Kaufobjekt
Das Kaufobjekt bzw. die Immobilie muss im Kaufvertrag genau definiert und beschrieben werden. Folgende Angaben sind hier u. a. notwendig:
Anschrift
Lage
Grundbuchbezirk
Grundbuchblatt-Nummer
Wohnungsnummer
Wesentliche Bestandteile des Grundstücks (z. B. das Gebäude, die Fertiggarage oder die Zentralheizungsanlage)
Zubehör (z. B. Öltank)
Hier können auch Objekte aufgeführt werden, die mitverkauft werden und weder unter den Begriff wesentliche Bestandteile noch Zubehör fallen (z. B. Gartenmöbel, Einbauküche).
Um Missverständnisse diesbezüglich zu vermeiden, achten Sie darauf, dass mündliche Absprachen mit dem Verkäufer über mitverkaufte Gegenstände im Vertrag enthalten sind.
Informationen aus dem Grundbuchauszug
Die Informationen enthalten Angaben zum Grundbuchstand. Das sind u. a. folgende Informationen:
Eigentumsverhältnisse (Name des aktuellen Eigentümers, Datum und Grund des Eigentumsübergangs, wie z. B. Erbe)
Grundbuchlasten (z. B. Dauerwohn- und Nutzungsrecht)
Grundschulden (diese kann eine Bank als Sicherheit für das Darlehen eintragen lassen)
Pfandrechte Dritter (bei bestehenden Hypotheken)
Dienstbarkeiten (z. B. mit dem Nachbarn gemeinschaftlich genutzte Einfahrt)
Angaben zu Kaufpreis & Fälligkeitsdatum
Angaben zur Höhe des Kaufpreises sollten in einem Immobilienkaufvertrag enthalten sein. Außerdem ist hier festzuhalten, an wen, wie und zu welchem Zeitpunkt der Kaufpreis zu leisten ist. Möglich ist eine Direktzahlung an den Verkäufer oder eine Auszahlung an ein Notaranderkonto.
Das Notaranderkonto:
Dies ist ein Bankkonto des Notars, welches er treuhändisch verwaltet. Der Notar überweist erst den Kaufpreis an den Verkäufer, wenn die Eintragung des Käufers im Grundbuch sichergestellt ist.
Angaben zur Besitzübergabe
In der Regel wird festgelegt, dass die Übergabe der Immobilie an den Käufer nach der Bezahlung des Kaufpreises stattfindet. Sollte eine Besitzübergabe nicht infrage kommen, weil die Immobilie bereits vermietet verkauft wird, ist meist der Tag der Kaufpreiszahlung gleichzeitig der Tag des wirtschaftlichen Übergangs.
Damit gehen auch die Nutzungen und Lasten an den Verkäufer über, sprich alle Erträge (z. B. Pachteinnahmen) des Grundstücks, aber auch die dafür anfallenden Steuern und Gebühren (z. B. Grundsteuern).
3. Häufige Fehler im Immobilienkaufvertrag
Abgesehen von den formalen Pflichtpunkten eines Immobilienkaufvertrags können weitere individuell angepasste Vertragsklauseln diesen ergänzen. Hier ist besondere Vorsicht geboten. Zwar können Sie als Käufer solche für Sie günstigen Passagen einbauen lassen, umgekehrt kann der Entwurf aber auch für Sie negative Klauseln enthalten.
Sind Sie unsicher, was die einzelnen Einträge bedeuten, kann ein Anwalt für Kaufrecht Ihren Immobilienkaufvertrag überprüfen. Im Rahmen der Immobilienvertragsprüfung kontrolliert er alle relevanten Unterlagen.
4. Bei diesen Klauseln ist besondere Vorsicht geboten
Welche Formulierungen eines Immobilienkaufvertrags sind besonders relevant? Bestimmte Vertragsklauseln begünstigen oder benachteiligen Ihre Lage als Käufer. In einigen Fällen hängt dies davon ab, ob die Klauseln einen bestimmten Sachverhalt überhaupt thematisieren.
Folgendes sollten Sie beachten:
Auflassungsvormerkung
Hinweis
Achten Sie darauf, dass Sie den Kaufpreis erst nach Eintragung der Auflassungsvormerkung zahlen müssen. Besteht der Verkäufer auf eine Zahlung vor diesem Zeitpunkt, überdenken Sie lieber den Kauf.
Auflassungsvormerkung = eine Art “Reservierung” im Grundbuch.
Eintragung des Käufers ins Grundbuch nach dem Bezahlen des Kaufpreises und der Grunderwerbssteuer.
Absicherung gegen eine Weiterveräußerung der Immobilie in der Zwischenzeit.
Übergabetermin
Halten Sie diesen vertraglich fest.
Absicherung des gewünschten Einzugstermins.
Haftung bei Mängelansprüchen
Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie üblicherweise vertraglicher Haftungsausschluss des Verkäufers für Mängel.
Es kann sinnvoll sein, die Beschreibung der Beschaffenheit der Immobilie bei der Übergabe in den Vertrag aufzunehmen (wichtig für eventuelle spätere Ansprüche des Käufers).
Je nach Immobilienart unterschiedliche Verjährungsfristen beachten.
Flächenabweichungen
Angaben zur Wohnfläche bei verkauften Bestandsimmobilien sind oftmals nur geschätzt.
Risiko: Die erworbene Immobilie könnte viel kleiner sein, als angenommen.
Eine vertragliche Regelung diesbezüglich wäre empfehlenswert, z. B. Reduzierung des Kaufpreises um einen bestimmten Betrag pro fehlendem Quadratmeter Wohnfläche, wenn Flächenabweichungen um mehr als 10 Prozent vorliegen.
Rücktrittsrecht
Bekommen Sie nach der Unterzeichnung eine Finanzierungsabsage, ist das kein Grund für einen wirksamen Rücktritt.
Kann eine sinnvolle Klausel darstellen.
Erleichtert einen Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag sowohl zeitlich als auch finanziell.
Darüber hinaus gibt es je nach Kaufobjekt (z. B. Eigentumswohnung, vermietete Immobilien etc.) und Vertragsart weitere rechtliche Besonderheiten eines Immobilienkaufvertrags. Damit Ihr spezieller Fall Berücksichtigung findet, empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt hinzuzuziehen.
Sie möchten Ihren Immobilienkaufvertrag prüfen lassen?
Sie möchten Ihren Immobilienkaufvertrag prüfen lassen?
Eine advocado Partner-Anwältin erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Optionen.
Womöglich werden Sie sich fragen, ob es nicht ausreicht, den Immobilienkaufvertrag von einem Notar überprüfen zu lassen.
Im Gegensatz zu einem Notar, der beide Vertragsparteien lediglich über den Inhalt des ausgearbeiteten Vertrags aufklärt, übt ein Anwalt eine beratende Funktion aus.
Er informiert Sie als Käufer über eventuell nachteilige Vertragsklauseln und vertritt Ihre Interessen. Wenn Sie den Immobilienkaufvertrag prüfen lassen möchten, kann ein Anwalt der richtige Ansprechpartner sein.
Eine individuelle Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn …
der Entwurf sehr kurzfristig kommt oder Sie unter Zeitdruck gesetzt werden.
es um Bauträger/Neubau geht (Zahlungsplan, Sicherheiten, Fertigstellung, Abnahme, Sonderwünsche).
Sie eine Eigentumswohnung kaufen (Teilungserklärung, Sondernutzungsrechte, Beschlüsse, Rücklagen, Hausgeld, Sanierungen).
das Objekt vermietet ist (Mietvertrag, Kaution, Mieterhöhungspotenzial, Kündigungsmöglichkeiten/Fristen).
im Grundbuch Wohnrecht/Nießbrauch/umfangreiche Dienstbarkeiten stehen oder Löschungen unklar sind.
wesentliche Zusagen (Ausstattung, Mängelbeseitigung, Umbauten) nicht schriftlich fixiert sind.
der Vertrag „ungewöhnliche“ Zahlungswege, Vorleistungen oder Sonderkonstruktionen enthält.
Am besten dafür geeignet ist ein erfahrener Anwalt für Immobilienrecht. Er kennt die Feinheiten der Vertragsformulierungen im Immobilienbereich und kann Ihnen kompetente Unterstützung bieten.
Darüber hinaus können Sie ihren Immobilienkaufvertrag von einem Anwalt auf folgende Punkte überprüfen lassen:
Sonstige Vertragsunterlagen (z. B. Grundbuchauszug, Flurkarte, Baugenehmigung etc.).
Einschätzung wirtschaftlicher Gesichtspunkte und steuerlicher Folgen der vereinbarten Klauseln (z. B. Einschätzung der Kaufpreishöhe).
Hinweise auf rechtliche Fallstricke des Immobilienkaufvertrags.
Erstellung eines (Kurz-)Gutachtens auf Basis der zuvor genannten Punkte.
Das (Kurz-)Gutachten enthält Hinweise zu rechtlichen und ggf. weiteren Schwierigkeiten, Änderungs- und Ergänzungsformulierungen sowie Hinweise zur weiteren Abwicklung nach Vertragsabschluss.
Der Immobilienkaufvertrag kann vor der Unterzeichnung entsprechend angepasst werden und Sie minimieren Ihr Risiko.
6. Kosten, um einen Immobilienvertrag prüfen zu lassen
Die Kosten, um einen Immobilienvertrag prüfen zu lassen, können variieren. Es gibt Abrechnungsmodelle nach Zeitaufwand, Festpreise oder Pauschalpreise, die von der Vertragsart und der Höhe des Kaufpreises abhängig sind.
Die Kosten einer anwaltlichen Prüfung hängen vor allem ab von:
Umfang des Entwurfs und der Anlagen (WEG-Unterlagen, Bauträgeranlage, Mietverträge, Gutachten),
Zeitdruck (kurz vor Beurkundung ist der Abstimmungsaufwand meist höher),
Honorarform (z. B. Zeitaufwand oder Vereinbarung).
Wichtig zur Einordnung: Notarkosten und Grundbuchkosten fallen für den Kaufvertrag unabhängig davon an, ob Sie den Immobilienkaufvertrag zusätzlich von einem Anwalt prüfen lassen.
Hinweis
Der Vorteil bei advocado: Nach der kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie von einem Partner-Anwalt ein unverbindliches Festpreis-Angebot. Es besteht bis dahin kein Kostenrisiko für Sie.
7. Immobilienkaufvertrag prüfen lassen mit Rechtsschutzversicherung
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Wenn es Schwierigkeiten mit dem Immobilienkaufvertrag gibt, übernehmen Versicherer in der Regel die Kosten. Ein häufiger Grund für das Hinzuziehen einer Rechtsschutzversicherung im Bereich des Immobilienrechts ist beispielsweise ist die Rückabwicklung von Immobilienkaufverträgen wegen versteckter Mängel.
Kostenlose Deckungsanfrage:
Sie sind sich unsicher, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt? Ein advocado Partner-Anwalt stellt eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie.
8. Wann ist ein Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag möglich?
Nachdem Sie den Immobilienkaufvertrag prüfen lassen haben, trennt Sie nur ein Schritt von Ihrer neuen Immobilie: Der Beurkundungstermin beim Notar. Hier haben Sie die letzte Möglichkeit, Änderungen am Vertrag vorzunehmen.
Sobald der Vertrag notariell beglaubigt wurde, ist er bindend und verpflichtend für beide Seiten. Wer nach Unterzeichnung von dem Immobilienkaufvertrag zurücktreten möchte, sollte beachten, dass zwischen dem Widerrufs- und dem Rücktrittsrecht unterschieden wird.
Rücktrittsrecht
Widerrufsrecht
Benötigt bestimmte Gründe.
Entweder vertraglich festgehalten oder gesetzlich geregelt.
Wenn nicht im Vertrag enthalten, dann gilt das gesetzliche Rücktrittsrecht.
Kann freiwillig im Kaufvertrag vereinbart werden.
Ermöglicht es beiden Seiten, innerhalb von 14 Tagen den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Rücktrittsklausel im Immobilienkaufvertrag
Sicherheit für beide Parteien.
Schutz für den Verkäufer, wenn der Käufer z. B. den Kaufpreis nicht zahlt.
Sicherheit für den Käufer: Er kann bei einer Finanzierungsabsage vom Immobilienkaufvertrag zurücktreten.
Enthält der Immobilienkaufvertrag keine Rücktrittsklausel, müssen die gesetzlichen Bestimmungen für einen wirksamen Rücktritt überprüft werden:
Rücktrittsrecht des Käufers
Besteht beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, auch bei einem vertraglichen Haftungsausschluss des Verkäufers.
D. h. der Verkäufer kannte einen wesentlichen Mangel (z. B. Wasserschäden) an der Immobilie bei Vertragsabschluss und hat ihn wissentlich verschwiegen.
Schwierigkeit: Nachweispflicht des Käufers.
Rücktrittsrecht des Verkäufers
Auch der Verkäufer kann Gebrauch von seinem gesetzlichen Rücktrittsrecht machen. Dieses besteht, wenn der Käufer in Zahlungsverzug kommt.
Der Rücktritt von einem Immobilienkaufvertrag ist meist ein langwieriger und kostenintensiver Prozess. Um das zu vermeiden, können Sie Ihren Immobilienkaufvertrag vor der Unterzeichnung einfach von einem Anwalt prüfen lassen.
Sie möchten Ihren Immobilienkaufvertrag prüfen lassen?
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Fall 1: Finanzierungszusage wackelt kurz vor dem Notartermin Ausgangslage: Käufer hat mündliche Bank-Zusage, Vertrag enthält keine Finanzierungsregelung. Vorgehen: Vor Beurkundung Klärung, ob eine vertragliche Absicherung möglich ist (z. B. Bedingung/Rücktritt) und welche Nachweise verlangt würden. Ergebnis: Je nach Verkäuferbereitschaft kann das Risiko reduziert werden – ohne Klausel bleibt die Finanzierungslücke meist Käuferproblem.
Fall 2: Eigentumswohnung – Sondernutzungsrecht am Stellplatz unklar Ausgangslage: Exposé nennt Stellplatz, im Entwurf fehlt eine eindeutige Zuordnung. Vorgehen: Abgleich mit Teilungserklärung/Grundbuch; eindeutige Bezeichnung des Sondernutzungsrechts in Vertrag/Anlage. Ergebnis: Nach Klarstellung lässt sich späterer Streit („gehört doch nicht dazu“) häufig vermeiden.
Fall 3: Bestandsimmobilie – Wohnfläche weicht ab, Küche „soll drin bleiben“ Ausgangslage: Wohnfläche nur aus alten Unterlagen, Küche mündlich zugesagt. Vorgehen: Vertragliche Aufnahme von Zubehör/Inventar (Liste) und Regelung zur Flächenangabe (z. B. Beschaffenheitsvereinbarung oder Mechanismus bei Abweichungen – wenn verhandelbar). Ergebnis: Je klarer die Anlage, desto geringer das Risiko, dass zentrale Erwartungen nach Übergabe kippen.
Richtig ist: Der Notar berät neutral und unparteiisch beide Parteien und sorgt für eine rechtssichere Beurkundung – er ist nicht Interessenvertreter einer Seite. Was ist zu prüfen: Wo brauchen Sie Verhandlung/Interessenvertretung (z. B. Mängel, Übergabe, Inventar, Finanzierungsklauseln)?
Irrtum 2: „Nach der Unterschrift habe ich 14 Tage Bedenkzeit.“
Richtig ist: Nach notarieller Beurkundung ist der Vertrag grundsätzlich bindend; ein allgemeines Widerrufsrecht besteht typischerweise nicht. Was ist zu prüfen: Welche vertraglichen/gesetzlichen Ausstiegsmöglichkeiten kommen überhaupt in Betracht (und welche Voraussetzungen hätten sie)?
Richtig ist: Deckung hängt von Tarif, Bedingungen, Wartezeit und Streitgegenstand ab; es gibt je nach Vertrag auch Ausschlüsse. Was ist zu prüfen: Wartezeit erfüllt? Streitursache nach Versicherungsbeginn? Selbstbeteiligung? Abgedecktes Rechtsgebiet? Deckungszusage einholen.
Irrtum 4; „Was im Exposé steht, gilt automatisch.“
Richtig ist: Verbindlich ist, was im Kaufvertrag und seinen Anlagen geregelt ist. Was ist zu prüfen: Sind Ausstattung, Wohnfläche, Stellplatz/Gartenanteile, Mängelbeseitigungen ausdrücklich aufgenommen?
Irrtum 5: „Hauptsache unterschreiben – Details klärt man später.“
Richtig ist: Nach der Beurkundung sind Änderungen nur mit Aufwand und Mitwirkung beider Seiten möglich – oft ist der Verhandlungsspielraum dann weg. Was ist zu prüfen: Gibt es offene Punkte, die vor dem Termin geklärt oder als Anlage sauber dokumentiert werden müssen?
Transparenz-Hinweis
Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 28.05.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Quellen
§ 311b BGB (Formvorschrift: notarielle Beurkundung bei Grundstücksgeschäften).
§ 17 BeurkG (u. a. Regelfrist: Entwurf bei Verbraucherverträgen im Regelfall zwei Wochen vor Beurkundung).
Letzte Aktualisierung
28.05.2026
Gleich am Anfang steht jetzt, was der Vertrag ist, wann das Thema Sie betrifft und was Sie sofort prüfen sollten.
Die wichtigste Zeitregel ist ergänzt: Entwurf möglichst 14 Tage vorher – damit Sie nicht im Stress unterschreiben.
Klarer erklärt, was der Notar für beide Seiten macht – und wo Sie ggf. zusätzlich Hilfe brauchen.
Der Teil zu „Rauskommen aus dem Vertrag“ ist verständlicher und vorsichtiger: keine automatische 14-Tage-Bedenkzeit.
Mehr Praxis: kurze Beispiele, typische Irrtümer und konkrete Situationen, in denen eine Einzelfallprüfung wirklich sinnvoll ist.
Kunden bewerten unsere Partneranwälte für Grundstücksrecht und Immobilienrecht mit 4,91 von 5 Sternen.
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Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Grundstücksrecht und Immobilienrecht aufgenommen haben.
Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.