Rechtssichere und individuell gestaltete AGB sind für Unternehmen mit Onlineshop ein wichtiges Instrument, um den Vertragsschluss im Internet zu vereinfachen. An die Stelle von individuellen Vertragsverhandlungen treten dann die AGB, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen enthalten.
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AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) für Onlineshops sind laut § 305 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) keine gesetzliche Pflicht. Für einen Onlineshop ohne AGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Verträgen.
Allerdings haben AGB Vorteile: Shopbetreiber können mit AGB ihren umfassenden Belehrungs- und Informationspflichten nachkommen und alle relevanten Informationen für den Verbraucher übersichtlich bereithalten. Sie können Kunden so über wichtige Vertragsbedingungen wie Zahlung, Lieferung, Gewährleistung oder Widerruf transparent informieren.
Das BGB legt für AGB formale und inhaltliche Anforderungen fest, um eine Benachteiligung von Verbrauchern auszuschließen. Diese gelten auch für Onlineshops und auf Plattformen wie Amazon oder eBay – egal ob in diesem Waren oder Dienstleistungen angeboten werden.
AGB müssen demnach folgende Vorgaben erfüllen:
Laut BGB müssen AGB im Onlineshop wirksam in einen Vertrag einbezogen werden, damit sie dessen Bestandteil werden können. So müssen Betreiber von Shops bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweisen – dies ist z. B. durch die Formulierung „Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ möglich.
Zudem ist dem Kunden ein einfacher Zugang zu ihnen zu gewähren. So müssen die AGB anklickbar verlinkt sein – erst dann sind sie wirksam in den Vertrag einbezogen. Sie müssen dem Kunden zudem spätestens mit Lieferung zur Verfügung stehen.
Bieten Unternehmer ihre Waren im Ausland an, müssen sie ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Webshop in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung stellen und an die ausländische Rechtsordnung anpassen – hier gelten möglicherweise andere Vertragsbedingungen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen.
Viele fragen sich natürlich: "Worauf muss ich bei AGB für meinen Online-Shop achten?" Die folgenden Punkte sollten in Ihre AGB Online-Shop aufgenommen werden. Nutzen Sie für die Erstellung Ihrer AGB unsere Musterformulierungen:
Zusätzlich zu den oben genannten sollten Sie weitere Bestimmungen in Ihre AGB aufnehmen, um spätere Probleme oder Unklarheiten zu vermeiden:
Das sind die relevanten Änderungen für AGB im Onlinehandel 2022 im Überblick:
Neben den AGB müssen Kunden in Onlineshops zusätzlich folgende Rechtstexte zur Verfügung gestellt werden:
Wenn Sie für Ihren Onlineshop AGB nutzen, müssen Sie eine Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen beachten und die Rechtstexte passend zum Shop erstellen – andernfalls können Sie abgemahnt werden. Dies kann mit hohen Kosten und einer Unterlassungserklärung verbunden sein.
Mit rechtssicheren AGB für Onlineshops lassen sich diese Risiken vermeiden:
AGB, die gegen geltendes Recht verstoßen, sind unzulässig – und verschaffen dem Verwender unter Umständen einen rechtswidrigen Wettbewerbsvorteil.
Dies wurde gerichtlich u. a. mit folgenden Urteilen bestätigt:
Da sich die Rechtsprechung zum Verbraucherrecht im Onlinehandel sehr schnell ändert, können ursprünglich rechtskonforme AGB-Klauseln schnell unzulässig sein. Ein Anwalt kennt die aktuelle Rechtslage und kann Sie bei der Gestaltung abmahnsicherer AGB für Ihren Onlineshop unterstützen.
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Zwar können kostenlose Muster-AGB möglicherweise für Ihren Webshop geeignet sein – dennoch kann die ungeprüfte Verwendung riskant sein. Da Vorlagen für Onlineshop-AGB ein möglichst breites Spektrum abdecken sollen, sind sie nicht auf den einzelnen Shop abgestimmt. Zudem können AGB-Muster veraltet sein und nicht den aktuellen rechtlichen Regelungen entsprechen.
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Häufig sind Musterverträge für ein spezifisches Rechtsverhältnis zu allgemein und nicht abschließend. Auch können solche im Internet kursierenden Verträge veraltete oder falsche Klauseln enthalten.
Wer als Händler AGB aus anderen Shops kopiert, begibt sich auf dünnes Eis: Dies kann unter Umständen eine Verletzung des Urheberrechts darstellen – der Verfasser oder Lizenzinhaber kann wegen der Urheberrechtsverletzung gegen Sie vorgehen und Unterlassung und Schadensersatz verlangen (AG Köln, 137 C 568/12).
Sind AGB im Onlineshop für Kunden schwer auffindbar, vor Vertragsabschluss nicht ausdrücklich genug erwähnt oder nicht verlinkt, können Kunden die AGB nicht eindeutig zur Kenntnis nehmen – auch hier kann dann eine Abmahnung drohen.
Schließen Onlineshops ausschließlich mit Unternehmen Geschäfte (B2B), gelten andere Bestimmungen für die AGB: Es genügt ein Hinweis, dass es AGB gibt und wo sie zu finden sind.
Das BGB schreibt nicht vor, wie AGB für Onlineshops zu erstellen sind. Welche Optionen Sie für die Erstellung von AGB haben und warum die Unterstützung eines Anwalts sinnvoll sein kann, erklären wir Ihnen jetzt.
Shopbetreiber dürfen die AGB für ihren Onlineshop selbst schreiben. Eine händische Erstellung von AGB kann für Kleinunternehmern oder kleinere Shops hilfreich sein – vorausgesetzt es sind zeitliche Kapazitäten und erste Erfahrungen mit Rechtstexten vorhanden.
Allerdings kann es riskant sein, AGB selbst zu schreiben: Erfüllen Shopbetreiber nicht alle rechtlichen Anforderungen an AGB, drohen teure Abmahnungen. Zudem kann bei selbstverfassten AGB nur schwer sichergestellt werden, dass diese auf dem aktuellen rechtlichen Stand sind und den Kunden nicht benachteiligen.
Im Internet werden zahlreiche Generatoren, Vorlagen oder Muster für AGB im Onlinehandel angeboten. Diese können zwar eine erste Orientierung zu den notwendigen Klauseln bieten – allerdings sind sie mit verschiedenen Risiken verbunden:
Damit AGB Kaufprozesse und Vertragsschlüsse vereinfachen und nicht teuer abgemahnt werden können, kann es hilfreich sein, auf Muster und Generatoren zu verzichten und AGB für Onlineshops von einem Anwalt erstellen oder prüfen zu lassen.
Ein Anwalt für Internetrecht kann dabei helfen, alle rechtlichen Anforderungen bei der Gestaltung und Einbindung von AGB im Onlineshop zu erfüllen.
Der Anwalt kann dafür sorgen, dass Ihre Onlineshop-AGB der aktuellen Rechtsprechung entsprechen und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Sie sind dadurch rechtssicher vor teuren Abmahnungen geschützt.
Ein Anwalt kann Ihre AGB erstellen oder die AGB-Prüfung übernehmen:
Sie dürfen AGB nicht einfach irgendwo auf Ihre Webseite stellen; das reicht nämlich nicht aus. AGB sind nur dann wirksam, wenn sie auch richtig eingebunden werden. Das ist nach § 305 II BGB nur der Fall, wenn Sie:
Sie müssen die AGB auf Ihrer Webseite also deutlich präsentieren und dürfen sie nicht verstecken. Jeder muss die AGB finden können. Am besten weisen Sie daher jede Kundin und jeden Kunden vor Vertragsabschluss noch einmal auf die AGB hin; damit sind Sie rechtlich auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Sie können auch eine Checkbox einrichten und garantieren, dass eine Bestellung erst nach Kenntnisnahme der AGB abgegeben werden kann.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen.
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die Betreibern von Shops im Internet dazu dienen, ihre Vertragsabschlüsse und Kaufprozesse zu vereinfachen sowie die gesetzlichen Belehrungs- und Informationspflichten gegenüber Kunden zu erfüllen.
Weil das BGB nicht vorschreibt, wie AGB für Onlineshops zu erstellen sind, lassen sie sich selbst schreiben oder Muster, Vorlagen oder AGB-Generatoren nutzen. Um die Onlineshop-AGB rechtssicher zu gestalten, kann ein Anwalt mit der Erstellung oder Prüfung beauftragt werden.
Für ein sehr einfaches Geschäftsmodell können Muster-AGB unter Umständen geeignet sein. Allerdings sind Muster nicht individuell auf Ihren Webshop abgestimmt und können zudem veraltete Klauseln enthalten, die ggf. eine Abmahnung begründen.
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, dass Kunden vor der Bestellung das Lesen der AGB per Klick in eine Checkbox bestätigen oder dafür ein Häkchen setzen müssen. Zur Sicherheit können Sie eine solche Checkbox aber im Onlineshop unterbringen.