AGB im Onlineshop: gesetzliche Vorgaben, Klauseln & Einbindung
AGB im Onlineshop: gesetzliche Vorgaben, Klauseln & Einbindung
Martin Jedwillat
Martin Jedwillat
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... AGB AGB Onlineshop
Inhalt
  1. 1. Sind AGB im Onlineshop Pflicht?
  2. 2. Welche Vorgaben gelten für AGB im Onlineshop?
  3. 3. Warum können Shopbetreiber wegen AGB abgemahnt werden?
  4. 4. Wie bekomme ich rechtssichere AGB?
  5. 5. FAQ: das Wichtigste zu AGB im Onlineshop
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AGB im Onlineshop: gesetzliche Vorgaben, Klauseln & Einbindung

AGB im Onlineshop: gesetzliche Vorgaben, Klauseln & Einbindung

Rechtssichere und individuell gestaltete AGB im Onlineshop sind keine gesetzliche Pflicht – für Unternehmen aber ein wichtiges Instrument, um den Vertragsschluss im Internet zu vereinfachen. An die Stelle von individuellen Vertragsverhandlungen treten dann die AGB, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen enthalten.

Das Wichtigste in Kürze:
  • AGB erleichtern Kaufprozesse und Vertragsschlüsse in einem Onlineshop.
  • Sie informieren Kunden über wichtige Vertragsbedingungen wie Zahlung, Lieferung und Garantie.
  • Es gibt keine gesetzliche Pflicht für Webshop-AGB – mit ihnen lassen sich aber leicht gesetzlichen Informationspflichten erfüllen.
  • Sie müssen verständlich sein, dürfen keine benachteiligenden Klauseln enthalten & der Kunde muss ihnen ausdrücklich zustimmen.
  • Ein Anwalt kann sicherstellen, dass Ihre AGB rechtssicher sind und Abmahnungen verhindern.

1. Sind AGB im Onlineshop Pflicht?

Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Onlineshop. Betreiber können laut § 305 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) frei entscheiden, ob sie AGB für ihren Webshop bereitstellen oder nicht.

Allerdings haben AGB Vorteile: Shopbetreiber können mit AGB ihren umfassenden Belehrungs- und Informationspflichten nachkommen und alle relevanten Informationen für den Verbraucher übersichtlich bereithalten. Sie können Kunden so über wichtige Vertragsbedingungen wie Zahlung, Lieferung, Gewährleistung oder Widerruf transparent informieren.

Was ist, wenn ich keine AGB im Webshop habe?

Ohne AGB für den Webshop greifen die gesetzlichen Vorgaben aus u. a. dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Gesetze regeln die Bedingungen für Vertragsschluss, Lieferung, Widerruf, Gewährleistung und Zahlungsverpflichtungen genauer.

Außerdem sind ohne AGB im Onlineshop die Belehrungs- und Informationspflichten gegenüber Verbrauchern an anderer Stelle im Shop zu erfüllen.

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2. Welche Vorgaben gelten für AGB im Onlineshop?

Das BGB legt für AGB formale und inhaltliche Anforderungen fest, um eine Benachteiligung von Verbrauchern auszuschließen. Diese gelten auch für Onlineshops und auf Plattformen wie Amazon oder eBay – egal ob in diesem Waren oder Dienstleistungen angeboten werden.

AGB müssen demnach folgende Vorgaben erfüllen:

  • klar & verständlich
  • sichtbar & zugänglich
  • explizit erwähnt
  • speicherbar
  • individuell – also passend zum Geschäftsmodell
Infografik: Vorgaben für AGB für Onlineshops.

Was muss in den Onlineshop-AGB stehen?

Das BGB macht keine Vorgaben zu Pflichtangaben und Inhalten in den Onlineshop-AGB. Um die Belehrungs- und Informationspflichten zu erfüllen und Verbraucher transparent über alle Vertragsbedingungen zu informieren, bieten sich u. a. folgende Klauseln an:

  • Geltungsbereich, Dauer, Kündigung
  • Preise & Zahlungsbedingungen
  • Lieferung & Lieferzeiten
  • Haftung & Haftungsbeschränkung
  • Garantien & Gewährleistung
  • Bereitschaft zur Streitschlichtung
  • Hinweis auf die Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission
  • Zuständiges Gericht im Falle eines Rechtsstreits

Wie sind AGB im Onlineshop einzubinden?

Laut BGB müssen AGB im Onlineshop wirksam in einen Vertrag einbezogen werden, damit sie dessen Bestandteil werden können. So müssen Betreiber von Webshops bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweisen.

Für diesen Hinweis haben Betreiber 3 Optionen:

  • Häkchen: Vor Kauf bestätigt der Kunde mit einem Häkchen, dass er die Onlineshop-AGB gelesen und akzeptiert hat.
  • Button: Mit einem Button bestätigt der Kunde vor Kauf die Webshop-AGB.
  • Text: Mit Text wie „Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie die AGB gelesen haben und akzeptieren.“ hinweisen.

Zudem ist dem Kunden ein einfacher Zugang zu den AGB im Onlineshop zu gewähren. So müssen die AGB anklickbar verlinkt sein – erst dann sind sie wirksam in den Vertrag einbezogen. Sie müssen dem Kunden außerdem spätestens mit Lieferung zur Verfügung stehen.

Achtung
Unterschied zwischen B2C- & B2B-AGB:

Verbraucher sind ausdrücklich auf B2C-AGB hinzuweisen und müssen diese leicht zur Kenntnis nehmen können. Anders sieht es aus bei B2B-AGB: Diese dürfen auch stillschweigend einbezogen werden – z. B. durch einen Hinweis auf die AGB in einem Angebot oder wenn diese dem Angebot beigelegt werden.

In welcher Sprache müssen die Onlineshop-AGB verfasst sein?

Bieten Unternehmen ihre Waren im Ausland an, müssen sie die Onlineshop-AGB in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung stellen und an die jeweilige Rechtsordnung anpassen – hier gelten möglicherweise andere Vertragsbedingungen.

Wer also an deutsche Kunden verkauft, muss die AGB für seinen Webshop auf Deutsch zur Verfügung stellen. Gilt das Angebot auch für Kunden aus anderen Ländern wie z. B. Italien oder Spanien, müssen die Onlineshop-AGB auf Italienisch oder Spanisch vorliegen.

Welche Vorgaben müssen Onlineshops noch beachten?

Seit 2022 gelten für den Onlinehandel neue Vorschriften, die ggf. auch in den AGB für den Onlineshop zu berücksichtigen sind:

  • Erweiterte Informationspflichten: Online-Marktplätze müssen Kunden über die Gewichtung von Rankings oder Bewertungen, Provisionen und Entgelte sowie die Vorkehrungen des Unternehmens zur Überprüfung der Echtheit von Bewertungen informieren. Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 50.000 Euro oder bis zu 4 % des Jahresumsatzes möglich.
  • Beweislastumkehr: Bei einem Mangel der Ware innerhalb von 1 Jahr ist davon auszugehen, dass diese bereits mangelhaft übergeben wurde.
  • Garantie: Garantien sind dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. Zudem müssen sie einfach und verständlich formuliert sein, einen Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln sowie Name und Anschrift des Garantiegebers enthalten.
  • Kündigungsbutton: Laufzeitgebundene Online-Verträge müssen auf der Homepage mit einem Kündigungsbutton durch einen einfachen Klick kündbar sein.
  • Nacherfüllung: Bei verweigerter Lieferung oder Reparatur dürfen Kunden ohne Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen.
  • Sachmangelbegriff: Neben der konkreten Vereinbarung im Kaufvertrag sind auch die objektive Erwartung des Kunden und die Art der Montierung ausschlaggebend für das Vorliegen eines Sachmangels.
  • Updates für digitale Inhalte: Wer Waren mit digitalen Inhalten kauft, hat einen Anspruch auf Aktualisierungen, die für die Nutzung erforderlich sind. Hier sind Sicherheitsupdates ausdrücklich inbegriffen.
  • Verjährung: Die Frist für die Ansprüche bei Sachmängeln verjähren nach 2 Jahren – eine Verkürzung ist nur durch eine vertragliche Vereinbarung vorab möglich.
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Hinweis
Weiterre Rechtstexte wichtig:

Neben den Onlineshop-AGB sind Kunden weitere Rechtstexte zur Verfügung zu stellen:

  • DSGVO-konforme Datenschutzerklärung
  • Hinweise zur Batterieentsorgung
  • Impressum
  • Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular
  • Zahlungs- und Versandhinweise

3. Warum können Shopbetreiber wegen AGB abgemahnt werden?

Betreiber müssen bei ihren Onlineshop-AGB eine Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen beachten und die Rechtstexte passend zum Shop erstellen – andernfalls können Abmahnungen drohen. Dies kann mit hohen Kosten und einer Unterlassungserklärung verbunden sein.

Infografik: So vermeiden Sie häufige Abmahngründe in AGB für Onlineshops.

Mit rechtssicheren AGB für Onlineshops lassen sich diese Risiken vermeiden:

1. Unzulässige AGB-Klauseln

AGB, die gegen geltendes Recht verstoßen, sind unzulässig – und verschaffen dem Verwender unter Umständen einen rechtswidrigen Wettbewerbsvorteil.

Dies wurde gerichtlich u. a. mit folgenden Urteilen bestätigt:

  • Unverbindliche Lieferzeiten: „Lieferzeiten auf Nachfrage“ (OLG Hamm, 4 U 167/08) sowie ungenaue Angaben wie „in der Regel“ (Kammergericht Berlin, 5 W 73/07) erfüllen die Informationspflicht nicht ausreichend.
  • Gutschrift statt Geld zurück: Onlinehändler dürfen bei einer Rücksendung oder einem Widerruf Kunden nicht automatisch eine Gutschrift ausstellen, sondern müssen grundsätzlich immer den Geldwert zurückzahlen (Bundesgerichtshof, ZR 382/04).
  • Teillieferungen: Die Formulierung „Der Händler ist zur Teillieferung berechtigt“ wurde vom Landgericht Regensburg (1 HK O 2360/13) als unzulässig bewertet. Die Klausel würde implizieren, dass der Verkäufer sich aussuchen kann, welchen Teil der Bestellung er tatsächlich versendet.
  • Ausschluss der Gewährleistung: Onlinehändler sind nach § 437 BGB gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet – die Haftung kann auch nicht per AGB ausgeschlossen werden.
  • Rücknahme nur in Originalverpackung: Die Originalverpackung und die Verwendung des originalen Retourenaufklebers dürfen für Kunden keine zwingende Voraussetzung für die Rücksendung sein (OLG Hamm, 11 U 102/04).
  • Gutscheinverfall: Für Gutscheine gilt eine gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren. Beschränken AGB-Klauseln die Gültigkeit auf z. B. nur 1 Jahr, verstößt das gegen geltendes Recht (OLG München, 29 U 3193/07).

Da sich die Rechtsprechung zum Verbraucherrecht im Onlinehandel sehr schnell ändert, können ursprünglich rechtskonforme AGB-Klauseln schnell unzulässig sein. Ein Anwalt kennt die aktuelle Rechtslage und kann Sie bei der Gestaltung abmahnsicherer AGB für Ihren Onlineshop unterstützen.

Achtung
Unterschied zwischen B2C- & B2B-AGB:

Ob eine Klausel zulässig ist oder nicht, regeln bei B2C-AGB für Onlineshops sogenannte Klauselverbote – bei B2B-AGB entscheiden das hingegen regelmäßig Gerichte.

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2. Unpassende Muster für AGB im Onlineshop

Zwar können kostenlose Muster-AGB möglicherweise für Ihren Webshop geeignet sein – dennoch kann die ungeprüfte Verwendung riskant sein. Da Vorlagen für Onlineshop-AGB ein möglichst breites Spektrum abdecken sollen, sind sie nicht auf den einzelnen Shop abgestimmt. Zudem können AGB-Muster veraltet sein und nicht den aktuellen rechtlichen Regelungen entsprechen.

Anführungszeichen

Häufig sind Musterverträge für ein spezifisches Rechtsverhältnis zu allgemein und nicht abschließend. Auch können solche im Internet kursierenden Verträge veraltete oder falsche Klauseln enthalten.

Martin Jedwillat
Anwalt für IT-Recht

3. Fremde AGB kopiert

Wer als Händler AGB aus anderen Shops kopiert, begibt sich auf dünnes Eis: Dies kann unter Umständen eine Verletzung des Urheberrechts darstellen – der Verfasser oder Lizenzinhaber kann wegen der Urheberrechtsverletzung gegen Sie vorgehen und Unterlassung und Schadensersatz verlangen (AG Köln, 137 C 568/12).

4. AGB im Onlineshop schwer zu finden

Sind AGB im Onlineshop für Kunden schwer auffindbar, vor Vertragsabschluss nicht ausdrücklich genug erwähnt oder nicht verlinkt, können Kunden die AGB nicht eindeutig zur Kenntnis nehmen – auch hier kann dann eine Abmahnung drohen.

Hinweis
Andere Regelungen für B2B-AGB:

Schließen Onlineshops ausschließlich mit Unternehmen Geschäfte (B2B), gelten andere Bestimmungen für die AGB: Es genügt ein Hinweis, dass es AGB gibt und wo sie zu finden sind.

4. Wie bekomme ich rechtssichere AGB?

Das BGB schreibt nicht vor, wie AGB für Onlineshops zu erstellen sind. Sie können Ihre AGB selbst schreiben, Muster oder Generatoren verwenden – oder einen Anwalt beauftragen, um rechtssichere Webshop-AGB zu erhalten.

Kann ich AGB selbst schreiben?

Shopbetreiber dürfen die AGB für ihren Onlineshop selbst schreiben. Eine händische Erstellung von AGB kann für Kleinunternehmern oder kleinere Shops hilfreich sein – vorausgesetzt es sind zeitliche Kapazitäten und erste Erfahrungen mit Rechtstexten vorhanden.

Allerdings kann es riskant sein, AGB selbst zu schreiben: Erfüllen Shopbetreiber nicht alle rechtlichen Anforderungen an AGB, drohen teure Abmahnungen. Zudem kann bei selbstverfassten AGB nur schwer sichergestellt werden, dass diese auf dem aktuellen rechtlichen Stand sind und den Kunden nicht benachteiligen.

Kann ich Muster & Generatoren für die Onlineshop-AGB nutzen?

Im Internet werden zahlreiche Generatoren, Vorlagen oder Muster für AGB im Onlinehandel angeboten. Diese können zwar eine erste Orientierung zu den notwendigen Klauseln bieten – allerdings sind sie mit verschiedenen Risiken verbunden:

  • Muster und Generatoren enthalten allgemeine Regelungen und Formulierungen – diese passen oftmals nicht zu den individuellen Geschäftsvorgängen.
  • Sie können veraltet oder aufgrund neuer Rechtsprechung falsch – und damit ungültig sein.
  • Sie können sittenwidrige oder den Kunden benachteiligende Klauseln enthalten.

Damit AGB Kaufprozesse und Vertragsschlüsse vereinfachen und nicht teuer abgemahnt werden können, kann es hilfreich sein, auf Muster und Generatoren zu verzichten und AGB für Onlineshops von einem Anwalt erstellen oder prüfen zu lassen.

Wie kann mir ein Anwalt helfen?

Ein Anwalt für Internetrecht kann dabei helfen, alle rechtlichen Anforderungen bei der Gestaltung und Einbindung von AGB im Onlineshop zu erfüllen.

Der Anwalt kann dafür sorgen, dass Ihre Onlineshop-AGB der aktuellen Rechtsprechung entsprechen und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Sie sind dadurch rechtssicher vor teuren Abmahnungen geschützt.

Ein Anwalt kann Ihre AGB erstellen oder die AGB-Prüfung übernehmen:

  • Ausgestaltung der AGB nach Ihren individuellen Vorstellungen und Anforderungen
  • Erfüllung aller wichtigen Informationspflichten in den AGB
  • Einbindung der AGB an allen relevanten Stellen
  • Korrekte Darstellung der AGB im Shop
  • Vermeidung wettbewerbswidriger Klauseln
  • Sicherheit vor Abmahnungen
  • Haftung für Ihre AGB
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5. FAQ: das Wichtigste zu AGB im Onlineshop

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die Betreibern von Shops im Internet dazu dienen, ihre Vertragsabschlüsse und Kaufprozesse zu vereinfachen sowie die gesetzlichen Belehrungs- und Informationspflichten gegenüber Kunden zu erfüllen.

Weil das BGB nicht vorschreibt, wie AGB für Onlineshops zu erstellen sind, lassen sie sich selbst schreiben oder Muster, Vorlagen oder AGB-Generatoren nutzen. Um die Onlineshop-AGB rechtssicher zu gestalten, kann ein Anwalt mit der Erstellung oder Prüfung beauftragt werden.

Für ein sehr einfaches Geschäftsmodell können Muster-AGB unter Umständen geeignet sein. Allerdings sind Muster nicht individuell auf Ihren Webshop abgestimmt und können zudem veraltete Klauseln enthalten, die ggf. eine Abmahnung begründen.

  1. Prüfen Sie, ob AGB für Ihren Onlineshop notwendig sind.
  2. Verbraucher-AGB unterscheiden sich von den AGB, die im B2B-Bereich zum Einsatz kommen – definieren Sie Ihren Kundenkreis.
  3. Erstellen Sie individuell passende AGB – dabei kann Ihnen ein Anwalt helfen.
  4. Binden Sie die AGB in Ihren Shop ein.
  5. Beachten Sie die Hinweispflicht – Kunden müssen auf die AGB aufmerksam gemacht werden.
  6. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Onlineshop-AGB immer auf dem aktuellen Stand sind.

Damit die AGB für Ihren Onlineshop wirksam sind, müssen Sie diese richtig einbinden. Dafür müssen Sie bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweisen und Ihrem Vertragspartner die Möglichkeit geben, die AGB zu sehen. Sie müssen die Webshop-AGB also deutlich präsentieren und dürfen sie nicht verstecken. Jeder muss die AGB finden können.

Am besten weisen Sie daher vor Vertragsabschluss noch einmal auf die AGB für Ihren Onlineshop hin – damit sind Sie rechtlich auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Sie können auch eine Checkbox einrichten und garantieren, dass eine Bestellung erst nach Kenntnisnahme der AGB abgegeben werden kann.

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Martin Jedwillat
Beitrag von Rechtsanwalt
Martin Jedwillat