Wie lange ist das Vorsorgedokument gültig?
Ihre Patientenverfügung ist so lange gültig, bis Sie sie gegen eine angepasste Variante austauschen oder das Dokument widerrufen. Nach dem Erstellen tritt sie erst in Kraft, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern. Deshalb kann es sinnvoll sein, regelmäßig zu überprüfen, ob das Dokument noch Ihren Vorstellungen entspricht.
Indem Sie das Vorsorgedokument nach der Überprüfung erneut mit Datum, Ort und Unterschrift versehen, stellen Sie gegenüber Ärzten und Bevollmächtigten sicher, dass die Verfügung rechtsgültig ist und eine Behandlung entsprechend Ihrer Vorgaben erfolgt.
Wenn Sie sich für Anpassungen entscheiden, könnten noch veraltete Dokumente im Umlauf sein. Diese müssen Sie widerrufen oder vernichten und durch die neue Verfügung ersetzen.
Wo hinterlege ich eine Patientenverfügung?
Damit der Arzt Ihre Vorstellung berücksichtigt, kann es sinnvoll sein, das Dokument an einem Ort zu hinterlegen, an dem es schnell auffindbar ist. Wenn im Ernstfall niemand weiß, dass Sie eine Patientenverfügung erstellt haben und wo Sie das Dokument aufbewahren, kann die Behandlung nicht nach Ihren Vorstellungen erfolgen.
Zur Aufbewahrung haben Sie verschiedene Optionen:
- Portemonnaie: Sie können eine Kopie der Patientenverfügung im Portemonnaie tragen, damit Sie auch bei Notoperationen Beachtung und Anwendung findet, wenn Ärzte unverzüglich entscheiden müssen.
- Vorsorgeregister: Sie können das Zentrale Vorsorgeregister nutzen, sodass relevante Dokumente jederzeit für Dritte online abrufbar sind.
- Vertrauensperson: Sie können die Verfügung in Kopie bei mindestens einer Vertrauensperson (z. B. Angehöriger, Anwalt) hinterlegen.
- Klinik: Bei längeren Klinikaufenthalten können Sie Ihre Patientenverfügung direkt im Krankenhaus erstellen und dort hinterlegen lassen.
- Amtsgericht: In Hessen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Bremen, Sachsen, Bayern und dem Saarland können Sie Ihre Vorsorgedokumente direkt beim Amtsgericht verwahren lassen.
Welche Dokumente brauche ich zusätzlich?
Wenn Sie eine Patientenverfügung erstellen, bestimmen Sie über das Ergreifen oder Unterlassen medizinischer Behandlungsmaßnahmen im Ernstfall.
Um sicherzustellen, dass Ärzte, Angehörige und andere entsprechend Ihrer Vorstellungen agieren, ist eines der folgenden ergänzenden Dokumente sowie die Legitimation eines Bevollmächtigten notwendig:
- Betreuungsverfügung: Mit einer Betreuungsverfügung können Sie eine Vertrauensperson ernennen, die gewährleistet, dass Sie trotz Handlungsunfähigkeit entsprechend der Ihrer Verfügung versorgt werden. Obwohl es sich nicht um eine verbindliche Erklärung handelt, entscheidet sich das Gericht i. d. R. für den von Ihnen gewählten Bevollmächtigten.
- Vorsorgevollmacht: Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer an Ihrer Stelle entscheidet, wenn Ihnen keine Willensäußerung möglich ist. Ihr Bevollmächtigter darf u. a. Behördenangelegenheiten regeln oder Rechtsgeschäfte tätigen. Soll er auch über Ihre Finanzen bestimmen, muss das Dokument ggf. beim Notar beglaubigt werden.
Warum kann professionelle Unterstützung bei der Erstellung sinnvoll sein?
Der Gesetzgeber verpflichtet Sie nicht, den Inhalt Ihrer Verfügung in Absprache mit einem Arzt oder Anwalt zu formulieren.
Aus diesen Gründen kann professionelle Unterstützung trotzdem sinnvoll sein:
- Sie haben die Möglichkeit, offene Fragen zu klären und sich über die konkrete Folgen Ihrer Erklärung informieren zu lassen.
- Sie können unzulässige Formulierungen ausschließen, die zur Unwirksamkeit Ihrer Verfügung führen könnten.
- Sie können sicherstellen, dass mindestens eine Vertrauensperson von der Existenz des Dokuments weiß und in Ihrem Interesse agiert.
- Sie haben einen Zeugen und die Bestätigung, dass Sie zum Zeitpunkt der Erstellung voll einwilligungsfähig waren, wenn Ihr Rechtsanwalt oder der Arzt das Dokument ebenfalls unterzeichnen.
4. Warum Mustervordrucke problematisch sein können
Damit Ihr Wille für den behandelnden Arzt oder Ihren Bevollmächtigten eindeutig nachvollziehbar ist und Berücksichtigung findet, muss das von Ihnen erstellte Dokument nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juli 2016 (Az.: XII ZB 61/16) konkret sein. Das heißt, Sie müssen präzise Angaben machen, wann Sie welche medizinische Behandlungsmaßnahme wünschen – und wann nicht.
Im Internet finden sich Plattformen, auf denen Sie eine Patientenverfügung entweder kostenlos online erstellen oder von einem Dienstleister anfertigen lassen können. Da entsprechende Verfügungen wegen standardisierter Formulierungen möglicherweise weder den gesetzlichen Anforderungen noch dem individuellen Fall entsprechen, kann deren Verwendung problematisch sein. Nutzen Sie ein Muster, erfolgt die Behandlung womöglich nicht nach Ihrem Willen.
5. Rechtswirksame Patientenverfügung erstellen lassen
Grundsätzlich haben Sie das Recht, eine Patientenverfügung selbst zu erstellen. Allerdings kann es nicht ausreichend sein, eine Standardvorlage aus dem Internet auszufüllen oder allgemeine Formulierungen zu verwenden. Der Grund: Sie riskieren, dass behandelnde Ärzte oder andere zur Vorsorge Bevollmächtigte aufgrund schwammiger Formulierungen nicht an die Verfügung gebunden sind.
Deshalb kann es sinnvoll sein, sich juristische Unterstützung zu holen. Ein Anwalt würde ausschließlich in Ihrem Interesse handeln: Da er kein Teil der Erbengemeinschaft ist, kann er sich konsequent für Sie bzw. Ihre Lebensqualität einsetzen und Sie vor Schädigungen durch Dritte schützen.´
Ein Anwalt für Erbrecht kann
- Ihr Dokument auf Unzulässigkeiten prüfen und diese ggf. entsprechend der gesetzlichen Vorgaben anpassen.
- Ihnen zu einem umfassenden Vorsorgepaket verhelfen.
- Sie beim Verfassen einer individuellen Verfügung unterstützen.
- als Zeuge auftreten und Ihre Einwilligungsfähigkeit mit seiner Originalunterschrift auf der Patientenverfügung bestätigen.
- die Eintragung ins Vorsorgeregister übernehmen.
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