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Ratgeber Erbrecht Patientenverfügung Patientenverfügung erstellen
Stand 22.11.2019
Lesezeit 11 min

Patientenverfügung erstellen: So wahren Sie Ihre Selbstbestimmung

Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie medizinische Behandlungen für den Fall, dass Sie selbst Ihren Willen nicht mehr äußern können. Die Angaben müssen gesetzliche Vorgaben erfüllen und medizinisch korrekt formuliert sein – dabei können Fehler passieren. Dann müssen Betroffene und deren Angehörige lebenserhaltende Maßnahmen auch gegen ihren Willen hinnehmen.

Beitrag von Jasmin Leßmöllmann

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Patientenverfügung erstellen: So wahren Sie Ihre Selbstbestimmung
6.007 Aufrufe
Das Wichtigste in Kürze:
  • Mit einer Patientenverfügung legen Sie medizinische Behandlungsstandards fest, wenn Sie Ihren Willen nicht (mehr) äußern können.
  • Der Inhalt Ihrer Patientenverfügung ist verbindlich für Ärzte, Pfleger, medizinisches Personal, Angehörige und Bevollmächtigte.
  • Beim Erstellen der Patientenverfügung ist neben den gesetzlichen Anforderungen auf präzise, medizinisch korrekte Angaben zu achten.
  • Wenn Sie Ihre Patientenverfügung von einem Anwalt erstellen lassen, kann dieser sie gemäß Ihrer Vorstellungen und korrekt aufsetzen.
  • Einige Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten, wenn Sie einen Anwalt mit dem Erstellen Ihrer Patientenverfügung beauftragen.
Inhaltsverzeichnis
  1. Warum sollte ich eine Patientenverfügung erstellen?
  2. Keine Patientenverfügung erstellt? Das sind mögliche Folgen
  3. Patientenverfügung erstellen: Das ist zu beachten
  4. Warum Mustervordrucke problematisch sein können
  5. Rechtswirksame Patientenverfügung erstellen lassen
Infografik: Patientenverfügung - welche Vorteile hat solch eine Verfügung?

1. Warum sollte ich eine Patienten­verfügung erstellen?

Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie den Rahmen medizinischer Behandlungen für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr bilden oder äußern können – z. B. wenn Sie im Koma liegen, einen schweren Unfall erleiden und nicht mehr ansprechbar sind oder im Alter an Demenz erkranken.

Eine Patientenverfügung zu erstellen, hat zahlreiche Vorteile:

  • Sie wahren Ihre Selbstbestimmung im Alter bzw. in kritischen Lebensphasen und verhindern ungewollte Behandlungen.
  • Sie schützen Ihre Familie oder Bekannte davor, in einer belastenden Ausnahmesituation über Ihre medizinische Behandlung entscheiden zu müssen.
  • Sie beugen Meinungsverschiedenheiten zwischen u. a. Ihrem Ehepartner und nahen Angehörigen, indem Sie präzise medizinische Vorgaben machen.

Das Vorsorgedokument lässt sich jederzeit anpassen, wenn es Ihre Wünsche, Vorstellungen oder persönliche Situation erfordert. Eine rechtswirksam erstellte Patientenverfügung ist verbindlich. Ärzte und medizinisches Personal, aber auch Ihre Angehörigen und Bevollmächtigte müssen sich im Notfall an Ihre Verfügungen halten.

Anführungszeichen

Eine höhere Lebenserwartung, die Fortschritte der lebenserhaltenden Medizintechnik und die Sorge über Kontrollverlust durch Krankheit machen eine gute Vorsorge über eine Patientenverfügung zu einer selbstverständlichen Sache. So individuell wie das Leben eines jeden Einzelnen ist, so individuell sollten auch die jeweiligen Verfügungen inhaltlich gestaltet sein.

Uwe Block
Anwalt für Erbrecht

2. Keine Patienten­verfügung erstellt? Das sind mögliche Folgen

Wenn Sie keine Patientenverfügung erstellt haben, dürfen weder Lebens- oder Ehepartner noch andere Angehörige bestimmen, welche medizinischen Behandlungen durchzuführen sind.

Haben Sie keine Vertrauensperson ernannt oder mit einer zusätzlichen Vollmacht legitimiert, wird Ihr persönlicher Wille anhand von Aufzeichnungen, früheren Äußerungen, Wertvorstellungen, ethischen/religiösen Überzeugungen sowie der Aussagen Ihrer Angehörigen und Bekannten ermittelt.

Wenn Sie keine Patientenverfügung erstellen, sind das die möglichen Folgen:

  • Weiß der Arzt nicht, welche Behandlungen in Ihrem Ermessen liegen, muss er sich bei Ihrer Familie erkundigen.
  • Wenn sich Ihr Wille nicht durch Befragung Ihrer Angehörigen ermitteln lässt, bestellt das Gericht einen unabhängigen Betreuer, der über Ihre Behandlung entscheidet.
  • Fällt der Betreuer keine Entscheidung, hat der Schutz Ihres Lebens immer Vorrang. Das bedeutet, Sie müssen lebenserhaltende Maßnahmen – z. B. bei Hirnschäden nach einem Skiunfall – auch gegen Ihren Willen hinnehmen.
  • Es kann je nach Einzelfall zu langwierigen Gerichtsverfahren kommen, in denen ein Richter entscheidet, welches die geeignete Behandlung für Sie ist.

Sie möchten Unstimmigkeiten unter Ihren Angehörigkeiten vermeiden und die Entscheidung über Ihre Behandlung nicht einem Fremden überlassen? Dann kann es sinnvoll sein, von einem Anwalt eine rechtssichere Patientenverfügung erstellen zu lassen.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt mit Schwerpunkt Patientenverfügung aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.

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3. Patientenverfügung erstellen: Das ist zu beachten

Jeder volljährige und einwilligungsfähige Bürger darf eine Patientenverfügung selbst erstellen. Einwilligungsfähig ist, wer sich seines Handelns bewusst und geistig sowie körperlich in der Lage ist, eigenständig Entscheidungen zu treffen.

Wie erstelle ich die Patientenverfügung richtig?

Gemäß § 1901a BGB muss eine Patientenverfügung zwingend in schriftlicher Form vorliegen. Doch anders als beim Testament besteht beispielsweise die Möglichkeit, eine Patientenverfügung selbständig zu erstellen oder von einem Anwalt für Erbrecht rechtssicher anfertigen zu lassen.

Was sollte meine Verfügung beinhalten?

Eine Patientenverfügung ist stets an den vorliegenden Einzelfall anzupassen.
Dennoch gibt es wichtige Inhalte für jede Verfügung:

  • Persönliche Daten: Das Dokument muss Ihren Vor- und Zunamen, das Geburtsdatum, eine aktuelle Anschrift und Ihre Originalunterschrift mit Datum enthalten – ansonsten ist das Dokument nicht rechtsgültig.
  • Lebenserhaltende Maßnahmen: Mit dem Erstellen einer Patientenverfügung bestimmen Sie, ob lebenserhaltende Maßnahmen eingeleitet werden sollen. Es ist möglich, eine Maßnahme von der Situation abhängig zu machen und sie beispielsweise nur im Endstadium einer unheilbaren Erkrankung abzulehnen.
  • Wiederbelebung & Behandlungsort: Sie legen fest, ob Sie eine Wiederbelebung wünschen oder nicht. Außerdem können Sie sich überlegen, ob Sie im Krankenhaus, Hospiz oder Zuhause sterben möchten.
  • Schmerzbehandlung: Sie entscheiden, ob Sie Schmerzlinderungen mittels Opiaten (z. B. Oxycodon, Morphin) grundsätzlich ablehnen, weil sie das Bewusstsein trüben oder Organe schädigen – oder ob Sie Schmerzmittel nur im Falle einer bestimmten Krankheit wünschen.
  • Künstliche Ernährung & Beatmung: Beim Erstellen einer rechtsgültigen Patientenverfügungen dürfen Sie festlegen, ob und wann Sie künstliche Ernährung oder Beatmung akzeptieren.
  • Antibiotika & Bluttransfusionen: Sie haben das Recht zu entscheiden, ob Sie Antibiotika und Bluttransfusionen erhalten möchten oder diese beispielsweise aus religiösen Gründen grundsätzlich ablehnen – und im Ernstfall lediglich eine Schmerzlinderung wünschen.
  • Bevollmächtigter: Sie können in einer separaten Vollmacht/Verfügung einen Bevollmächtigten ernennen, der als Ansprechpartner der Ärzte agiert und Ihren Willen entsprechend der Verfügung geltend macht.
Hinweis
Leitfaden erstellen:

Im Ernstfall bilden die Ausführungen in Ihrer Patientenverfügung einen Leitfaden für Angehörigen, Bevollmächtigte oder Ärzte. Deshalb kann es sinnvoll sein, zusätzlich Ihre persönlichen Wertvorstellungen darzulegen:

  • Was beeinflusst Sie beim Erstellen Ihrer Patientenverfügung?
  • Haben Sie religiöse oder ethische Überzeugungen?
  • Warum wünschen Sie eine Behandlung oder lehnen diese ab?

Welche Formulierungen sind unzulässig?

Das Erstellen einer Patientenverfügung kann eine Gratwanderung sein: Einerseits dürfen Sie die Anforderungen an die ärztliche Behandlung nicht überstrapazieren (BGH 02/2017 – XII ZB 604/15), andererseits müssen Sie allgemeine Formulierungen vermeiden, damit Ihre Patientenverfügung nicht ungültig ist.

Durch vage Aussagen erschweren Sie es Ihrem Arzt, eine medizinische Behandlungsmaßnahme zu ergreifen, die Ihren Vorstellungen entspricht. Wenn Sie sich vor vagen Formulierungen schützen möchten, können Sie die Verfügung rechtssicher von einem Anwalt erstellen oder prüfen lassen.

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Wie lange ist das Vorsorgedokument gültig?

Ihre Patientenverfügung ist so lange gültig, bis Sie sie gegen eine angepasste Variante austauschen oder das Dokument widerrufen. Nach dem Erstellen tritt sie erst in Kraft, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern. Deshalb kann es sinnvoll sein, regelmäßig zu überprüfen, ob das Dokument noch Ihren Vorstellungen entspricht.

Indem Sie das Vorsorgedokument nach der Überprüfung erneut mit Datum, Ort und Unterschrift versehen, stellen Sie gegenüber Ärzten und Bevollmächtigten sicher, dass die Verfügung rechtsgültig ist und eine Behandlung entsprechend Ihrer Vorgaben erfolgt.

Wenn Sie sich für Anpassungen entscheiden, könnten noch veraltete Dokumente im Umlauf sein. Diese müssen Sie widerrufen oder vernichten und durch die neue Verfügung ersetzen.

Wo hinterlege ich eine Patientenverfügung?

Damit der Arzt Ihre Vorstellung berücksichtigt, kann es sinnvoll sein, das Dokument an einem Ort zu hinterlegen, an dem es schnell auffindbar ist. Wenn im Ernstfall niemand weiß, dass Sie eine Patientenverfügung erstellt haben und wo Sie das Dokument aufbewahren, kann die Behandlung nicht nach Ihren Vorstellungen erfolgen.

Zur Aufbewahrung haben Sie verschiedene Optionen:

  • Portemonnaie: Sie können eine Kopie der Patientenverfügung im Portemonnaie tragen, damit Sie auch bei Notoperationen Beachtung und Anwendung findet, wenn Ärzte unverzüglich entscheiden müssen.
  • Vorsorgeregister: Sie können das Zentrale Vorsorgeregister nutzen, sodass relevante Dokumente jederzeit für Dritte online abrufbar sind.
  • Vertrauensperson: Sie können die Verfügung in Kopie bei mindestens einer Vertrauensperson (z. B. Angehöriger, Anwalt) hinterlegen.
  • Klinik: Bei längeren Klinikaufenthalten können Sie Ihre Patientenverfügung direkt im Krankenhaus erstellen und dort hinterlegen lassen.
  • Amtsgericht: In Hessen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Bremen, Sachsen, Bayern und dem Saarland können Sie Ihre Vorsorgedokumente direkt beim Amtsgericht verwahren lassen.

Welche Dokumente brauche ich zusätzlich?

Wenn Sie eine Patientenverfügung erstellen, bestimmen Sie über das Ergreifen oder Unterlassen medizinischer Behandlungsmaßnahmen im Ernstfall.

Um sicherzustellen, dass Ärzte, Angehörige und andere entsprechend Ihrer Vorstellungen agieren, ist eines der folgenden ergänzenden Dokumente sowie die Legitimation eines Bevollmächtigten notwendig:

  • Betreuungsverfügung: Mit einer Betreuungsverfügung können Sie eine Vertrauensperson ernennen, die gewährleistet, dass Sie trotz Handlungsunfähigkeit entsprechend der Ihrer Verfügung versorgt werden. Obwohl es sich nicht um eine verbindliche Erklärung handelt, entscheidet sich das Gericht i. d. R. für den von Ihnen gewählten Bevollmächtigten.
  • Vorsorgevollmacht: Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer an Ihrer Stelle entscheidet, wenn Ihnen keine Willensäußerung möglich ist. Ihr Bevollmächtigter darf u. a. Behördenangelegenheiten regeln oder Rechtsgeschäfte tätigen. Soll er auch über Ihre Finanzen bestimmen, muss das Dokument ggf. beim Notar beglaubigt werden.

Warum kann professionelle Unterstützung bei der Erstellung sinnvoll sein?

Der Gesetzgeber verpflichtet Sie nicht, den Inhalt Ihrer Verfügung in Absprache mit einem Arzt oder Anwalt zu formulieren.

Aus diesen Gründen kann professionelle Unterstützung trotzdem sinnvoll sein:

  • Sie haben die Möglichkeit, offene Fragen zu klären und sich über die konkrete Folgen Ihrer Erklärung informieren zu lassen.
  • Sie können unzulässige Formulierungen ausschließen, die zur Unwirksamkeit Ihrer Verfügung führen könnten.
  • Sie können sicherstellen, dass mindestens eine Vertrauensperson von der Existenz des Dokuments weiß und in Ihrem Interesse agiert.
  • Sie haben einen Zeugen und die Bestätigung, dass Sie zum Zeitpunkt der Erstellung voll einwilligungsfähig waren, wenn Ihr Rechtsanwalt oder der Arzt das Dokument ebenfalls unterzeichnen.

4. Warum Mustervordrucke problematisch sein können

Damit Ihr Wille für den behandelnden Arzt oder Ihren Bevollmächtigten eindeutig nachvollziehbar ist und Berücksichtigung findet, muss das von Ihnen erstellte Dokument nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juli 2016 (Az.: XII ZB 61/16) konkret sein. Das heißt, Sie müssen präzise Angaben machen, wann Sie welche medizinische Behandlungsmaßnahme wünschen – und wann nicht.

Im Internet finden sich Plattformen, auf denen Sie eine Patientenverfügung entweder kostenlos online erstellen oder von einem Dienstleister anfertigen lassen können. Da entsprechende Verfügungen wegen standardisierter Formulierungen möglicherweise weder den gesetzlichen Anforderungen noch dem individuellen Fall entsprechen, kann deren Verwendung problematisch sein. Nutzen Sie ein Muster, erfolgt die Behandlung womöglich nicht nach Ihrem Willen.

5. Rechtswirksame Patientenverfügung erstellen lassen

Grundsätzlich haben Sie das Recht, eine Patientenverfügung selbst zu erstellen. Allerdings kann es nicht ausreichend sein, eine Standardvorlage aus dem Internet auszufüllen oder allgemeine Formulierungen zu verwenden. Der Grund: Sie riskieren, dass behandelnde Ärzte oder andere zur Vorsorge Bevollmächtigte aufgrund schwammiger Formulierungen nicht an die Verfügung gebunden sind.

Deshalb kann es sinnvoll sein, sich juristische Unterstützung zu holen. Ein Anwalt würde ausschließlich in Ihrem Interesse handeln: Da er kein Teil der Erbengemeinschaft ist, kann er sich konsequent für Sie bzw. Ihre Lebensqualität einsetzen und Sie vor Schädigungen durch Dritte schützen.´

Ein Anwalt für Erbrecht kann

  • Ihr Dokument auf Unzulässigkeiten prüfen und diese ggf. entsprechend der gesetzlichen Vorgaben anpassen.
  • Ihnen zu einem umfassenden Vorsorgepaket verhelfen.
  • Sie beim Verfassen einer individuellen Verfügung unterstützen.
  • als Zeuge auftreten und Ihre Einwilligungsfähigkeit mit seiner Originalunterschrift auf der Patientenverfügung bestätigen.
  • die Eintragung ins Vorsorgeregister übernehmen.

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Jasmin Leßmöllmann
Über die Autorin
Jasmin Leßmöllmann

Als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado widmet sich Jasmin Leßmöllmann komplexen Fragestellungen aus dem Arbeits-, Medizin- und Erbrecht. Dabei ist sie bestrebt, dem Leser schwierige juristische Sachverhalte verständlich aufzubereiten und die beste Lösung anzubieten.

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