Versicherung zahlt nicht – was tun?
Versicherung zahlt nicht – was tun?
Sophie Suske
Beitrag von Sophie Suske
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am

... Abgasskandal Versicherung zahlt nicht

Es kommt immer wieder vor, dass Versicherungen Ansprüche ganz oder teilweise ablehnen oder Zahlungen hinauszögern – obwohl Versicherte eigentlich einen berechtigten Anspruch haben. Das ist ärgerlich, doch Sie müssen eine solche Entscheidung nicht einfach hinnehmen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Schritte Sie unternehmen können, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Sollten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung Unterstützung benötigen, steht Ihnen über die bundesweit tätige Anwaltsplattform advocado ein spezialisierter Rechtsanwalt zur Seite – inklusive kostenloser Ersteinschätzung.

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Inhalt
  1. 1. Versicherung zahlt nicht? Das können Sie tun
  2. 2. Was zahlen Versiche­rungen – und was nicht?
  3. 3. Darum zahlen Versicherungen nicht
  4. 4. Kfz-Versicherung zahlt nicht
  5. 5. Berufsunfähigkeits­versicherung zahlt nicht
  6. 6. Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt nicht
  7. 7. Zahnzusatzversicherung zahlt nicht
  8. 8. Sturm- oder Wasserschadenversicherung zahlt nicht
  9. 9. Gebäudeversicherung zahlt nicht
  10. 10. Krankenkasse zahlt nicht 
  11. 11. So reagieren Versicherte richtig 
  12. 12. FAQ: Versicherung zahlt nicht
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Versicherung zahlt nicht – was tun?

Versicherung zahlt nicht – was tun?

Es kommt immer wieder vor, dass Versicherungen Ansprüche ganz oder teilweise ablehnen oder Zahlungen hinauszögern – obwohl Versicherte eigentlich einen berechtigten Anspruch haben. Das ist ärgerlich, doch Sie müssen eine solche Entscheidung nicht einfach hinnehmen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Schritte Sie unternehmen können, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

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Das Wichtigste in Kürze:
  • In manchen Fällen verweigern oder verzögern Versicherungen die Zahlung – selbst wenn Versicherte einen berechtigten Anspruch haben.
  • Gründe können etwa formale Fehler des Versicherungsnehmers, angebliche Pflichtverletzungen oder vermeintliche Ausschlüsse im Vertrag sein.
  • Bleibt die Zahlung aus, können Sie sich zunächst an das Beschwerdemanagement der Versicherung, die BaFin oder den Versicherungsombudsmann wenden. Diese Stellen prüfen Ihr Anliegen unabhängig und kostenlos – manchmal lässt sich so bereits eine Lösung erreichen.
  • Führt auch das nicht zum Erfolg, kann ein Anwalt für Versicherungsrecht helfen, Ihre Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen. Er prüft die Vertragslage, legt rechtliche Grundlagen offen und sorgt für eine Kommunikation auf Augenhöhe mit dem Versicherer.
  • Über advocado erhalten Betroffene schnell Kontakt zu einem spezialisierten Rechtsanwalt für Versicherungsrecht – inklusive kostenloser Ersteinschätzung zu Erfolgsaussichten, möglichen Kosten im Falle einer Beauftragung und den nächsten Schritten.
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1. Versicherung zahlt nicht? Das können Sie tun

Gerade bei Personenschäden und größeren Schadenssummen müssen Versicherte zum Teil sehr lange auf eine Entschädigung warten. Zwar hat die Versicherung das Recht, die Tatumstände gewissenhaft zu prüfen, eine Verschleppung der Bearbeitungszeit müssen Sie jedoch nicht tolerieren.

Zahlt Ihre Versicherung auch nach einer angemessenen Wartezeit nicht, stehen Ihnen verschiedene Wege offen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen:

Beschwerde an das Beschwerdemanagement der Versicherung

Zunächst sollten Sie sich schriftlich an das Beschwerdemanagement Ihres Versicherers wenden. Viele Versicherungen stellen dafür ein Online-Formular bereit, das Sie bequem ausfüllen und einreichen können. Ihre Beschwerde wird anschließend intern von der zuständigen Abteilung erneut geprüft – manchmal lässt sich so bereits eine Klärung erreichen.

Beschwerde bei der BaFin

Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihre Versicherung sich nicht korrekt verhalten hat, können Sie sich zusätzlich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Die BaFin beaufsichtigt Versicherungsunternehmen und nimmt Beschwerden über deren Verhalten entgegen. Beachten Sie jedoch: Die BaFin kann keine individuellen Ansprüche durchsetzen oder verbindlich entscheiden, sondern ist ausschließlich für den kollektiven Verbraucherschutz zuständig. Ihre Beschwerde hilft der Aufsicht, mögliche Missstände in der Branche zu erkennen.

Ombudsmann kontaktieren

Wenn Sie mit der Entscheidung Ihrer Versicherung nicht einverstanden sind, können Sie sich ebenfalls an den Versicherungsombudsmann wenden. Er fungiert als unabhängige Schlichtungsstelle zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer und versucht, Streitigkeiten außergerichtlich zu lösen. Das Verfahren ist für Sie kostenlos – kann aber auch mehrere Monate dauern.

Die Entscheidung des Ombudsmanns ist für die Versicherung bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro bindend, darüber hinaus gilt sie als Empfehlung.  

Außergerichtliche Durchsetzung durch einen Anwalt

Möchten Sie Ihre Ansprüche von Anfang an rechtssicher durchsetzen, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden – insbesondere dann, wenn es um eine für Sie hohe Summen geht. Ein Anwalt kann bereits außergerichtlich wirksamen Druck auf die Versicherung ausüben: Er stellt den Sachverhalt rechtlich fundiert dar, verweist auf die maßgeblichen Anspruchsgrundlagen und fordert die Versicherung zur Leistung auf. In vielen Fällen lässt sich bereits im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen eine einvernehmliche Lösung zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer erzielen, sodass ein gerichtliches Verfahren gar nicht erst notwendig wird.

Gerichtlich gegen die Versicherung vorgehen

Wenn auch das außergerichtliche Vorgehen keine Lösung bringt, bleibt als letzter Schritt die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Im Rahmen der Verhandlung wird häufig ein Vergleich geschlossen, der eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien ermöglicht. Kommt kein Vergleich zustande, entscheidet das Gericht durch Urteil.

Infografik: Ihre Versicherung zahlt nicht? Das können Sie tun.

2. Was zahlen Versiche­rungen – und was nicht?

Welche Leistungen eine Versicherung übernimmt, hängt immer von der Versicherungsart und den vereinbarten Bedingungen in Ihrer Police ab.

Verweigert Ihre Versicherung die Zahlung, sollten Sie prüfen – oder von einem Anwalt prüfen lassen –, welche Schäden tatsächlich vom Versicherungsschutz abgedeckt sind.

Was zahlt die Versicherung?

Nachfolgend finden Sie typische Beispiele für Leistungen aus der Privathaftpflichtversicherung:

  • Sachschäden am Eigentum fremder Personen: Sie verschütten ein Glas Rotwein und ruinieren den Teppich Ihres Freundes, der ersetzt werden muss.
  • Personenschäden: Ein Fußgänger stürzt im Winter vor Ihrem Haus und verletzt sich, weil Sie Ihrer Räum- und Streupflicht als Hauseigentümer nicht nachgekommen sind. Dadurch entstehen Behandlungskosten und mögliche Folgeschäden.
  • Vermögensschäden: Durch Ihr Verschulden verpasst eine Person ihren Zug, muss ein neues Ticket kaufen und verpasst zudem einen wichtigen Geschäftstermin. Neben den zusätzlichen Reisekosten entstehen dadurch auch finanzielle Einbußen durch entgangene Einnahmen.

Was zahlt die Versicherung nicht?

Ob eine Versicherung für einen Schaden aufkommt, hängt nicht nur von der Versicherungsart und dem Tarif ab, sondern auch davon, wie der Schaden entstanden ist.

In bestimmten Fällen kann die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigern – etwa bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Vorsatz:

Keinen Versicherungsschutz gibt es, wenn Sie den Schaden vorsätzlich verursacht haben – also wissentlich, absichtlich oder zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass ein Schaden entsteht.

Beispiel: Sie beschädigen absichtlich das Auto Ihres Nachbarn aus Ärger über eine zugeparkte Einfahrt.

Grobe Fahrlässigkeit:

Auch bei grob fahrlässigem Verhalten kann die Versicherung die Leistung verweigern oder bereits gezahlte Beträge anteilig zurückfordern. Ob grobe Fahrlässigkeit tatsächlich zum Verlust des Versicherungsschutzes führt, hängt von der jeweiligen Versicherungsart und den konkreten Vertragsbedingungen ab.

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzen und unbeachtet lassen, was jedem vernünftigen Menschen in der konkreten Situation hätte einleuchten müssen. Zusätzlich kommt es auf die subjektive Seite an – also darauf, ob Sie die Gefahr bewusst ignorieren oder gleichgültig in Kauf nehmen.

Abzugrenzen ist die grobe Fahrlässigkeit von der einfachen Fahrlässigkeit. Diese liegt vor, wenn eine Sorgfaltspflicht zwar verletzt wird, das Verhalten aber noch als menschliches Versehen gelten kann – laienhaft gesagt: „Das kann mal passieren.“ Grobe Fahrlässigkeit dagegen beschreibt ein Verhalten, bei dem man sagen muss: „Das darf nicht passieren.“

Die Unterscheidung ist juristisch oft schwierig. In der Praxis berufen sich Versicherungen nicht selten auf grobe Fahrlässigkeit, um den Versicherungsschutz einzuschränken oder abzulehnen – obwohl tatsächlich nur einfache Fahrlässigkeit vorliegt. In solchen Fällen ist es ratsam, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen, um unberechtigte Leistungskürzungen zu vermeiden.

Beispiele für grobe Fahrlässigkeit:

  • Autounfall durch Tippen einer SMS oder WhatsApp-Nachricht während der Fahrt
  • Brennende Kerzen für einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt lassen
  • Wohnungstür unverschlossen lassen und mehrere Stunden außer Haus sein
  • Weitere Beispiele, in denen Gerichte ein grob fahrlässiges Verhalten angenommen haben, finden Sie weiter unten in diesem Ratgeber.  

Beispiele für einfache Fahrlässigkeit:

  • Ein Mieter stößt versehentlich eine brennende Kerze um, wodurch ein Brandschaden entsteht.
  • Ein Wasserhahn wird nach dem Gebrauch nicht richtig zugedreht und führt zu einem Wasserschaden.
  • Ein Hund entkommt aus dem Garten, weil der Zaun nicht ordnungsgemäß verschlossen war, und verursacht einen Sachschaden.
  • Ein Topf mit heißem Fett wird auf eine versehentlich eingeschaltete Herdplatte gestellt – es kommt zu einem Brand
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3. Darum zahlen Versicherungen nicht

Wenn Versicherungen die Schadensregulierung verweigern, kann das unterschiedliche Gründe haben. Neben einem soeben erläuterten Ausschluss wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Versicherungsnehmers kommen zahlreiche weitere Ursachen in Betracht. Häufig begründen Versicherer ihre Ablehnung damit, dass aus ihrer Sicht bestimmte gesetzliche oder vertragliche Voraussetzungen für eine Leistung nicht erfüllt sind.

Gesetzliche Grundlagen

Die Rechte und Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmern ergeben sich insbesondere aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie gegebenenfalls aus zusätzlich vereinbarten Vertragsklauseln.

Verstoßen Versicherungsnehmer gegen diese Vorgaben, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen oder im Einzelfall vollständig zu verweigern.

Das sind die häufigsten Gründe für eine Zahlungsverweigerung von Versicherungen:

  • Vorvertragliche Anzeigepflicht
    Beim Abschluss einer Versicherung müssen alle relevanten Angaben – etwa zu Vorschäden, Vorerkrankungen oder Risikofaktoren – vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden. Wer hier falsche oder unvollständige Angaben macht, verletzt seine vorvertragliche Anzeigepflicht.
    Kann die Versicherung den Verstoß nachweisen, darf sie den Vertrag kündigen, bereits gezahlte Beiträge einbehalten und gegebenenfalls erbrachte Leistungen zurückfordern. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Angaben einfach fahrlässig nicht gemacht wurden.

  • Unverzügliche Schadensmeldung
    Viele Versicherungen verlangen, dass ein Schaden sofort gemeldet wird. Wird diese Frist versäumt, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
    Beispiel: Bei einem Sturmschaden kann die Meldefrist nur drei Tage betragen.

  • Korrekte Schadensmeldung
    Ein Schaden muss wahrheitsgemäß und nachvollziehbar gemeldet werden. Dazu gehören Angaben zum Zeitpunkt, zur Ursache und zur Höhe des Schadens – möglichst belegt durch Fotos, Videos oder Rechnungen.

  • Versicherungspolice muss den Schaden abdecken
    Nicht jeder Schaden ist automatisch versichert. Vertragsklauseln können bestimmte Risiken ausschließen. Liegt eine Unterversicherung vor – also wenn der tatsächliche Schaden höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme –, darf der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern.

  • Versicherungsfall nach Vertragsabschluss
    Ein Anspruch auf Leistung besteht nur, wenn der Schaden nach Abschluss des Versicherungsvertrags eingetreten ist. Schäden, die bereits zuvor bestanden, sind nicht abgedeckt.

  • Regelmäßige Beitragszahlung
    Der Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Prämien regelmäßig und fristgerecht gezahlt werden. Gerät der Versicherungsnehmer in Zahlungsverzug, kann der Versicherer im Schadensfall die Leistung verweigern.
Achtung
Verzögerungstaktik durch schleppende Regulierung:

Manchmal verweigern Versicherungen die Zahlung nicht direkt, sondern verzögern die Bearbeitung des Schadensfalls bewusst. Trotz korrekter und fristgerechter Meldung wird die Regulierung hinausgezögert – in der Hoffnung, dass der Versicherungsnehmer entnervt aufgibt oder von weiteren Schritten absieht.  

In solchen Fällen kann ein Rechtsanwalt helfen, den nötigen Druck auf die Versicherung auszuüben und Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen. Welche rechtlichen Möglichkeiten Sie konkret haben, erfahren Sie über advocado von einem Partner-Anwalt im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung.

4. Kfz-Versicherung zahlt nicht

In Deutschland ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben – ohne sie darf kein Fahrzeug zugelassen werden. Sie sorgt dafür, dass Personen, die durch den Betrieb eines Fahrzeugs einen Schaden erleiden, finanziell abgesichert sind. Die Versicherung übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die anderen zugefügt werden.

Im Gegensatz dazu sind Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen freiwillig. Sie decken Schäden am eigenen Fahrzeug ab – etwa durch Diebstahl, Unwetter oder selbstverschuldete Unfälle.

Was zahlt die Kfz-Versicherung?

  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Übernimmt die Kosten Dritter, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall verursachen und dabei andere Personen verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen.
  • Teilkaskoversicherung (freiwillig): Deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, z. B. bei Diebstahl, Glasbruch, Marderbiss, Wildunfällen oder Brand.
  • Vollkaskoversicherung (freiwillig): Ersetzt zusätzlich Vandalismusschäden sowie Schäden, die Sie selbst am eigenen Fahrzeug verursachen.

Was zahlt die Kfz-Versicherung nicht?

  • Grob fahrlässig verursachte Unfälle: Kommt es zu einem Unfall durch grob fahrlässiges Verhalten – etwa durch Handybenutzung am Steuer, das Überfahren einer roten Ampel oder eines Stoppschilds, stark überhöhte Geschwindigkeit, ungeeignetes Schuhwerk (z. B. Flip-Flops oder High Heels), abgefahrene Reifen, Fahren mit Sommerreifen im Winter, fehlenden TÜV oder Alkohol- bzw. Drogeneinfluss –, übernimmt die Kfz-Haftpflicht zwar den Schaden des Unfallgegners, doch die Kaskoversicherung kann die Zahlung für Schäden am eigenen Fahrzeug verweigern oder kürzen.
  • Grob fahrlässig verursachte Schäden: Wird etwa der Autoschlüssel leichtsinnig verloren oder Wertgegenstände sichtbar im Auto zurückgelassen und gestohlen, haftet die Kaskoversicherung in der Regel nicht.
  • Vorsätzlich verursachte Schäden: Wer einen Unfall absichtlich herbeiführt oder eine Schädigung bewusst in Kauf nimmt, verliert den Versicherungsschutz vollständig. Auch der Geschädigte hat in solchen Fällen keinen Anspruch auf Leistungen aus der Kfz-Haftpflicht des Verursachers. Er kann lediglich versuchen, seinen Schaden bei dem Geschädigten direkt oder über den Entschädigungsfonds nach § 12 Pflichtversicherungsgesetz ersetzt zu bekommen.
  • Schäden an ausnahmsweise mitgeführten Gegenständen: In der Regel sind nur alltägliche Gegenstände wie Kleidung, Brillen oder Geldbörsen mitversichert. Werden dagegen ungewöhnliche oder besonders wertvolle Dinge – etwa ein teures Musikinstrument – beschädigt, besteht kein Anspruch gegenüber der Kfz-Versicherung des Unfallverursachers. Ein Ersatzanspruch kann sich in solchen Fällen jedoch direkt gegen den Unfallverursacher oder dessen Privathaftpflichtversicherung richten.
  • Vorschäden: Bestehen bereits frühere Schäden am Fahrzeug, lehnt die gegnerische Versicherung oft die Zahlung ab. Ersatz gibt es nur, wenn sich der neue Schaden eindeutig vom alten abgrenzen lässt. Die Beweislast liegt beim Geschädigten.
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5. Berufsunfähigkeits­versicherung zahlt nicht

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bietet finanzielle Absicherung, wenn Versicherte infolge von Krankheit oder Unfall ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können. Eine Leistung erfolgt erst, wenn ein ärztliches Gutachten bestätigt, dass der Grad der Berufsunfähigkeit den in den Versicherungsbedingungen festgelegten Schwellenwert – meist mindestens 50 % – erreicht.

Die häufigsten Fälle, warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt:

  • Zweifel an der Berufsunfähigkeit: Häufig bestreiten Versicherer, dass eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % vorliegt – insbesondere bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Burn-out.
  • Falsche oder unvollständige Angaben: Werden Gesundheitsfragen beim Vertragsabschluss nicht korrekt oder unvollständig beantwortet, kann der Versicherer eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht annehmen und die Leistung verweigern.
  • Ausschluss bestimmter Risiken: Entsteht die Berufsunfähigkeit durch eine im Vertrag ausgeschlossene Tätigkeit – etwa eine Risikosportart – besteht kein Anspruch auf Leistungen, selbst wenn die gesundheitlichen Folgen erheblich sind.
  • Abstrakte Verweisung: Einige Berufsunfähigkeitsversicherungen enthalten eine sogenannte Klausel zur abstrakten Verweisung. Diese ermöglicht es dem Versicherer, den Versicherten auf eine andere Tätigkeit zu verweisen, die er seiner Ausbildung und Erfahrung nach theoretisch ausüben könnte – auch wenn er tatsächlich keine entsprechende Anstellung findet. In solchen Fällen kann der Anspruch auf die BU-Rente ganz oder teilweise entfallen.

Auch wenn eine Versicherung die Leistung zunächst ablehnt, bedeutet das nicht das Ende des Anspruchs. In vielen Fällen lohnt es sich, die Entscheidung von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen und gegebenenfalls rechtlich gegen die Versicherung vorzugehen. Weitere Informationen finden Sie in dem advocado Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

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6. Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt nicht

Unternehmen sichern sich häufig mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung ab, um finanzielle Schäden aus Produktions- oder Geschäftsausfällen zu vermeiden. Diese Versicherung soll einspringen, wenn der laufende Betrieb aufgrund unvorhergesehener Ereignisse – etwa durch Feuer, Sturm, Leitungswasserschäden oder Maschinenausfälle – vorübergehend stillsteht.

Ziel der Betriebsunterbrechungsversicherung ist es, die fortlaufenden Kosten wie Mieten, Löhne und Gehälter sowie den entgangenen Gewinn während der Unterbrechung zu ersetzen. So soll die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens gesichert bleiben.

Wann muss die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlen?

Ein Anspruch auf Versicherungsleistung besteht in der Regel, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es liegt ein versicherter Sachschaden vor – etwa durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl.
  • Der Schaden führt unmittelbar zu einer Unterbrechung oder erheblichen Beeinträchtigung des Betriebsablaufs.
  • Der Schaden wurde dem Versicherer unverzüglich gemeldet und die vertraglichen Obliegenheiten wurden eingehalten.

Ob die Versicherung tatsächlich leistet, hängt jedoch immer von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Viele Versicherer schließen bestimmte Ursachen, wie z. B. Betriebsunterbrechungen infolge von Streiks, ausdrücklich aus.

7. Zahnzusatzversicherung zahlt nicht

Die Zahnzusatzversicherung ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie soll für teure Zahnbehandlungen und Zahnersatz aufkommen, die die GKV nicht tragen. Weigert sich die Versicherung zu zahlen, bedeutet das für Versicherte häufig Kosten im fünfstelligen Bereich.

Warum zahlt die Zahnzusatzversicherung nicht?

  • Der häufigste Grund: Die Behandlung wurde bereits vor Vertragsabschluss begonnen – dann muss die Versicherung nicht zahlen.
  • Kosmetische Behandlungen sind ausgeschlossen, wenn für diese keine medizinische Notwendigkeit besteht.
  • In den Vertragsbedingungen wird häufig eine Wartezeit von 3 bis 8 Monaten und eine Begrenzung der Leistungssummen auf 5.000 Euro in den ersten 4 Jahren festgelegt, bevor man Leistungen aus dem Versicherungsschutz beanspruchen kann.

Wie Sie reagieren sollten, wenn die Versicherung die Kosten für Zahnbehandlungen nicht übernimmt, lesen Sie in unserem Beitrag Zahnzusatzversicherung zahlt nicht.

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8. Sturm- oder Wasserschadenversicherung zahlt nicht

Wenn die Versicherung nach einem Sturm- oder Wasserschaden nicht für die Reparaturkosten aufkommt, kann das schnell zur Belastung werden. Häufig greifen bei solchen Schäden verschiedene Versicherungen – je nach Art des Schadens.

 

Das gilt bei Sturmschäden:

  • Wohngebäudeversicherung: Sie übernimmt Schäden am Gebäude selbst, etwa abgedeckte Dächer, umgestürzte Schornsteine oder beschädigte Fassaden.
  • Hausratversicherung: Wird durch ein abgedecktes Dach die Inneneinrichtung – also Möbel oder andere Gegenstände in der Wohnung – beschädigt, greift die Hausratversicherung.
  • Kfz-Kaskoversicherung: Teil- oder Vollkasko kommen für Sturmschäden am Fahrzeug auf.
    Bauleistungsversicherung: Befindet sich ein Haus noch in der Bauphase, haftet diese Versicherung für durch Sturm verursachte Schäden am unfertigen Gebäude.

Zahlt die Versicherung nach einem Sturmschaden nicht, kann es sein, dass der Gegenstand nicht versichert ist. So müssen z. B. Nebengebäude wie Gartenhäuser und Garagen explizit in der Wohngebäudeversicherung mitversichert werden, damit diese zahlt.

Stürzen Bäume auf ein Nachbargrundstück und richten dort Schaden an, ist dies ein Fall für die Grundeigentümerhaftpflicht. Unter Umständen zahlt die Versicherung ebenfalls nicht: Hat der Eigentümer den Baum nicht mindestens zweimal jährlich auf Schäden geprüft, ist er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen – und die Versicherung kann die Zahlung verweigern.

Das gilt bei Wasserschäden:

  • Hausratversicherung: Sie übernimmt Wasserschäden, die durch Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Aquarien oder Heizungen verursacht werden.
  • Elementarschadenversicherung: Schäden infolge von Naturereignissen wie Hochwasser, Überschwemmung oder Rückstau nach starkem Regen sind hier abgesichert.
  • Ausschlüsse: Sturmflutschäden sind in der Wohngebäude-, Hausrat- oder ergänzenden Elementarschadenversicherung in der Regel nicht abgedeckt. Gleiches gilt meist für Schäden durch Grundwasser, das unterirdisch durch das Mauerwerk eindringt.
  • Für Rückstauschäden leisten Versicherungen nur dann, wenn eine funktionsfähige Rückstausicherung vorhanden war.

Ihre Handlungsoptionen bei Zahlungsverweigerung der Sturm- oder Wasserschadenversicherung erläutern wir Ihnen in unseren Beiträgen Sturmschaden – Versicherung zahlt nicht und Wasserschaden – Versicherung zahlt nicht.

9. Gebäudeversicherung zahlt nicht

Die Gebäudeversicherung kommt für Schäden durch Feuer, Sturm und Leitungswasser auf – dies gilt allerdings nicht für jeden Schaden.

Wann zahlt die Gebäudeversicherung nicht?

In diesen Fällen verweigert die Gebäudeversicherung die Schadensregulierung:

  • Schäden an Inventar, Möbel und elektronischen Geräten übernimmt die Gebäudeversicherung nicht – dafür muss die Hausratversicherung aufkommen.
  • Elementarschäden durch Hochwasser, Lawinen und Erdrutsche sind regelmäßig ausgenommen, wenn sie nicht ausdrücklich mitversichert wurden.  
  • Unfertige Gebäude sind nicht durch die Gebäudeversicherung versichert.
  • Wird ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht, darf die Versicherung die Leistung kürzen.

Was Sie tun können, wenn die Versicherung nicht für den Schaden aufkommt, erfahren Sie in unserem Beitrag Gebäudeversicherung zahlt nicht.

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10. Krankenkasse zahlt nicht 

Im Krankheitsfall ist die Krankenkasse für eine angemessene ärztliche Behandlung verantwortlich. Sie trägt die Kosten für Medikamente, Hilfs- und Heilmittel sowie Behandlungen. Außerdem zahlt sie Krankengeld.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Sonderfall bei den Versicherungen: Hier erhalten die Mitglieder auch dann Leistungen, wenn sie mit Versicherungsbeiträgen im Rückstand sind.

Warum zahlt die Krankenkasse nicht?

  • Für Lifestyle-Präparate wie Haarwuchsmittel oder Diätprodukte, Sehhilfen und Kieferorthopädie bei Erwachsenen sowie Heilpraktikerbehandlungen und Schönheitsoperationen kommt die Krankenkasse nicht auf.
  • Bei Formfehlern, Fristüberschreitungen und Unvollständigkeiten im Leistungsantrag lehnt die Krankenversicherung die Übernahme der Leistungen ab.
  • Können Versicherte eine Arbeitsunfähigkeit nicht lückenlos durch Krankenbescheinigungen nachweisen, kann die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld verweigern.

Ist eine Behandlungsmethode nicht ausreichend erforscht, kann die Krankenkasse die Übernahme der Kosten ebenfalls ablehnen.

In einem Urteil des Sozialgerichts Bremen entschieden die Richter allerdings, dass die Krankenversicherung auch für Kosten einer neuartigen, teuren Behandlung (hier: 300.000 Euro) im Ausland aufkommen muss (SozG Bremen, Az. S 8 KR 263/17).

Weiterführende Informationen zur Leistungsverweigerung von Krankenversicherungen und wie Sie dieser widersprechen, finden Sie in unseren Beiträgen Krankenkasse zahlt nicht.

Infografik: Das zahlt die Versicherung bei Sturm- & Wasserschäden.

11. So reagieren Versicherte richtig 

Damit Sie Ihre Versicherung zur Zahlung einer Leistung bewegen können, kann folgendes Vorgehen helfen:

  • Frist setzen
    Fordern Sie Ihre Versicherung schriftlich zur Zahlung auf und setzen Sie eine klare Frist.
  • Ablehnung nicht akzeptieren
    Prüfen Sie die Begründung genau – oft ist sie angreifbar. Legen Sie Widerspruch ein und fügen Sie wichtige Nachweise bei.
  • Dranbleiben lohnt sich
    Lassen Sie sich nicht von Verzögerungen entmutigen. Viele Versicherungen zahlen erst nach konsequentem Nachhaken.
  • Bei größeren Summen: Anwalt einschalten
    Gerade bei hohen Versicherungssummen kann es sinnvoll sein, von Anfang an einen Anwalt einzuschalten.
    Ein spezialisierter Anwalt übernimmt die Kommunikation mit der Versicherung auf Augenhöhe und sorgt dafür, dass Sie keine Angaben machen, die zu Ihrem Nachteil sind.

Über die Anwaltsplattform advocado finden Sie den passenden Rechtsanwalt – inklusive kostenloser Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.

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12. FAQ: Versicherung zahlt nicht

Versicherungen dürfen den Schaden prüfen – aber nicht unbegrenzt lange. Sie müssen innerhalb einer angemessenen Frist über die Leistung entscheiden. Was „angemessen“ ist, hängt vom Einzelfall ab (Schadenshöhe, notwendige Gutachten, Komplexität).
Wichtig: Eine bewusste Verzögerungstaktik müssen Sie nicht hinnehmen. Bleibt die Zahlung ohne nachvollziehbaren Grund aus, können Sie:

  • das Beschwerdemanagement der Versicherung einschalten,
  • sich an den Versicherungsombudsmann wenden oder
  • einen Anwalt für Versicherungsrecht beauftragen.

Selbst wenn eine Leistung bereits zugesagt wurde, kommt es vor, dass Versicherungen Auszahlungen verzögern. In diesem Fall sollten Sie:

  1. Schriftlich nachhaken und eine klare Zahlungsfrist setzen.
  2. Unterlagen prüfen, um auszuschließen, dass noch Nachweise fehlen.
  3. Bei größeren Summen: anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Ein Rechtsanwalt kann die Zahlung verbindlich anmahnen und erforderlichenfalls rechtlich durchsetzen.

Wenn die Versicherung die Leistung verweigert oder nicht reagiert, kann das für Versicherte schnell zu einer finanziellen Belastung werden – etwa weil Reparaturen, Behandlungen oder Folgeschäden aus eigener Tasche bezahlt werden müssten.

Sie sollten eine Ablehnung jedoch niemals einfach hinnehmen. Entscheidungen können auf fehlerhaften Bewertungen, unvollständigen Prüfungen oder strittigen Vertragsklauseln beruhen. Ein spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob die Begründung des Versicherers rechtlich haltbar ist, fehlende Unterlagen oder Sachverhalte richtigstellen und Ihre Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen.

Wenn die Versicherung über Wochen oder Monate nicht reagiert, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Schriftliche Erinnerung senden und eine Frist setzen.
  2. Beschwerde beim internen Beschwerdemanagement einreichen.
  3. Bei fortgesetzter Untätigkeit: Rechtsanwalt beauftragen. Dieser kann Druck ausüben und den Versicherer zur Entscheidung zwingen.

Ja – Versicherungen dürfen Zahlungen zurückhalten, wenn erforderliche Unterlagen fehlen, etwa:

  • Rechnungen
  • Fotos oder Videos
  • Schadensberichte
  • ärztliche Bescheinigungen
  • Kostenvoranschläge

Aber:  

Die Versicherung muss konkret mitteilen, welche Unterlagen fehlen. Unklare oder wiederholte Nachforderungen können ein Hinweis auf Verzögerungstaktik sein. Wenn Sie alles eingereicht haben und der Versicherer trotzdem nicht zahlt, sollten Sie rechtlich dagegen vorgehen.  

Versicherungen beauftragen häufig eigene Gutachter. Wenn Sie das Ergebnis für falsch halten, können Sie:

  1. Stellung nehmen und begründen, warum das Gutachten fehlerhaft ist.
  2. Gegengutachten einholen oder ein eigenes Sachverständigengutachten vorlegen.
  3. Einen Anwalt einschalten, der das Gutachten juristisch bewertet und die Versicherung zur erneuten Prüfung oder Zahlung auffordert.

In vielen Streitfällen verhilft erst anwaltlicher Druck zu einer fairen Regulierung.

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