2. Was zahlen Versicherungen – und was nicht?
Welche Leistungen eine Versicherung übernimmt, hängt immer von der Versicherungsart und den vereinbarten Bedingungen in Ihrer Police ab.
Verweigert Ihre Versicherung die Zahlung, sollten Sie prüfen – oder von einem Anwalt prüfen lassen –, welche Schäden tatsächlich vom Versicherungsschutz abgedeckt sind.
Was zahlt die Versicherung?
Nachfolgend finden Sie typische Beispiele für Leistungen aus der Privathaftpflichtversicherung:
- Sachschäden am Eigentum fremder Personen: Sie verschütten ein Glas Rotwein und ruinieren den Teppich Ihres Freundes, der ersetzt werden muss.
- Personenschäden: Ein Fußgänger stürzt im Winter vor Ihrem Haus und verletzt sich, weil Sie Ihrer Räum- und Streupflicht als Hauseigentümer nicht nachgekommen sind. Dadurch entstehen Behandlungskosten und mögliche Folgeschäden.
- Vermögensschäden: Durch Ihr Verschulden verpasst eine Person ihren Zug, muss ein neues Ticket kaufen und verpasst zudem einen wichtigen Geschäftstermin. Neben den zusätzlichen Reisekosten entstehen dadurch auch finanzielle Einbußen durch entgangene Einnahmen.
Was zahlt die Versicherung nicht?
Ob eine Versicherung für einen Schaden aufkommt, hängt nicht nur von der Versicherungsart und dem Tarif ab, sondern auch davon, wie der Schaden entstanden ist.
In bestimmten Fällen kann die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigern – etwa bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Vorsatz:
Keinen Versicherungsschutz gibt es, wenn Sie den Schaden vorsätzlich verursacht haben – also wissentlich, absichtlich oder zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass ein Schaden entsteht.
Beispiel: Sie beschädigen absichtlich das Auto Ihres Nachbarn aus Ärger über eine zugeparkte Einfahrt.
Grobe Fahrlässigkeit:
Auch bei grob fahrlässigem Verhalten kann die Versicherung die Leistung verweigern oder bereits gezahlte Beträge anteilig zurückfordern. Ob grobe Fahrlässigkeit tatsächlich zum Verlust des Versicherungsschutzes führt, hängt von der jeweiligen Versicherungsart und den konkreten Vertragsbedingungen ab.
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzen und unbeachtet lassen, was jedem vernünftigen Menschen in der konkreten Situation hätte einleuchten müssen. Zusätzlich kommt es auf die subjektive Seite an – also darauf, ob Sie die Gefahr bewusst ignorieren oder gleichgültig in Kauf nehmen.
Abzugrenzen ist die grobe Fahrlässigkeit von der einfachen Fahrlässigkeit. Diese liegt vor, wenn eine Sorgfaltspflicht zwar verletzt wird, das Verhalten aber noch als menschliches Versehen gelten kann – laienhaft gesagt: „Das kann mal passieren.“ Grobe Fahrlässigkeit dagegen beschreibt ein Verhalten, bei dem man sagen muss: „Das darf nicht passieren.“
Die Unterscheidung ist juristisch oft schwierig. In der Praxis berufen sich Versicherungen nicht selten auf grobe Fahrlässigkeit, um den Versicherungsschutz einzuschränken oder abzulehnen – obwohl tatsächlich nur einfache Fahrlässigkeit vorliegt. In solchen Fällen ist es ratsam, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen, um unberechtigte Leistungskürzungen zu vermeiden.
Beispiele für grobe Fahrlässigkeit:
- Autounfall durch Tippen einer SMS oder WhatsApp-Nachricht während der Fahrt
- Brennende Kerzen für einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt lassen
- Wohnungstür unverschlossen lassen und mehrere Stunden außer Haus sein
- Weitere Beispiele, in denen Gerichte ein grob fahrlässiges Verhalten angenommen haben, finden Sie weiter unten in diesem Ratgeber.
Beispiele für einfache Fahrlässigkeit:
- Ein Mieter stößt versehentlich eine brennende Kerze um, wodurch ein Brandschaden entsteht.
- Ein Wasserhahn wird nach dem Gebrauch nicht richtig zugedreht und führt zu einem Wasserschaden.
- Ein Hund entkommt aus dem Garten, weil der Zaun nicht ordnungsgemäß verschlossen war, und verursacht einen Sachschaden.
- Ein Topf mit heißem Fett wird auf eine versehentlich eingeschaltete Herdplatte gestellt – es kommt zu einem Brand